Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stinka. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Brems das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Emissionshandel ist eines der marktbasierten Elemente der Klimapolitik, das Effizienz und Klimaschutz unter einen Hut bringen kann. In diesem Sinne sollten sich insbesondere die Anhänger des Marktliberalismus mit diesem Instrument anfreunden können.

Ob aus diesem Potenzial aber tatsächlich ein Beitrag zur effizienten Erreichung der CO2-Minde

rungsziele wird, hängt direkt von der Ausgestaltung des Handelssystems ab. Die Ökonomen unter Ihnen werden mir also recht geben, dass die kostenlose Zuteilung, also das Verschenken der Zertifikate an die großen Verschmutzer, allokationstechnisch keinen Sinn ergibt.

Daher freue ich mich sehr, dass auf Druck der EU in der dritten Handelsperiode ab 2013 der Anteil der zu versteigernden Zertifikate drastisch erhöht wird. Das bedeutet nämlich auch, dass Einnahmen von bis zu 10 Milliarden € jährlich aus dem Emissionshandel zu erwarten sein werden. Leider wurden diese möglichen Einnahmen in den letzten Jahren allerdings verschenkt. Insbesondere die Energieerzeuger konnten durch die Einpreisung dieser nicht vorhandenen Kosten damit riesige Gewinne einfahren.

Aus klimapolitischer und ökonomischer Sicht ist die Versteigerung der Zertifikate die einzige Möglichkeit, die Emissionen dort einzusparen, wo es am billigsten ist. Oder warum sollte ein altes Kohlekraftwerk die Berechtigung erhalten, seine gewaltigen Emissionen in die Luft zu jagen, ohne für den Großteil auch nur einen Cent berappen zu müssen? Auch die Zuteilung der Zertifikate nach historischen Emissionswerten einer Branche ist total unlogisch. Die Versteigerung ist daher ohne Alternative und wird in Zukunft auch in Deutschland umgesetzt werden.

Die dadurch entstehenden enorm hohen Einnahmen in Höhe von bis zu 10 Milliarden € – die Summe muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – bieten die Chance, genau dem Ziel zu dienen, welches überhaupt der Grund für ihre Erhebung war: nämlich dem Klimaschutz. Warum sollten wir also, wenn wir auf der einen Seite einen Preis auf klimaschädliche Industrie erheben, nicht auf der anderen Seite auch Entlastungen für zukunftsweisende Technologien bereitstellen?

Sogar die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung erfordert große Investitionen in Projekte und Forschung. Darüber, dass dieses Ziel von 80 % CO2-Reduktion bis 2050 mindestens erreicht werden muss, besteht Einigkeit. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel bieten dafür die ideale Grundlage. Das sagt eigentlich auch die Bundesregierung. Dann muss das aber auch gesetzlich verankert werden.

Nun wissen wir alle, dass NRW industriell geprägt ist und eine energieintensive Wirtschaftsstruktur hat. Damit wird ein Großteil von Deutschlands Emissionen, nämlich 44 %, in Nordrhein-Westfalen verursacht. Und damit wird NRW eben auch den Löwenanteil dieser Einnahmen leisten. Also ist es doch nur recht und billig, dass dieser enorme Abfluss auch über Programme im Bereich Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen wieder investiert werden muss.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

NRW ist schon heute führend in der Produktion von Technologien der erneuerbaren Energien. Dies möchten wir ausbauen, damit Tausende von neuen Arbeitsplätzen schaffen und den ökologischen Strukturwandel hinbekommen, den NRW so dringend braucht.

NRW braucht diese Investitionen. Ob das Geld, das aus nordrhein-westfälischen Emissionen

stammt, auch sinnvoll und vor allem in NordrheinWestfalen investiert wird, hängt aber jetzt von Ihnen ab, meine Damen und Herren. Wenn Sie also nicht industrie- und investitionsfeindlich gestimmt sind, sollten Sie im Interesse NordrheinWestfalens und des Klimaschutzes dieses Anliegen unterstützen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Brems. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Lienenkämper das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann es relativ kurz machen, weil uns dieses wichtige Thema schon aus der letzten Legislaturperiode intensiv vertraut ist. Wir haben in diesem Hohen Hause mehrfach und vielfach über die richtige Verteilung der Erlöse aus dem Emissionshandel gesprochen. Wir haben uns intensiv darum bemüht, die spezifischen Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen in die Verhandlungen auf EU-Ebene einzubringen und durchzusetzen.

Wir waren uns in diesem Hause überwiegend einig, dass die Beschlüsse, die Ende 2008 auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs gefasst worden sind, die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen nur unzureichend berücksichtigt haben. Das ist so, und jetzt wir müssen von dieser Basis jetzt ausgehen.

Deswegen habe ich mich über diesen Antrag gewundert, weil er sich im Kern damit beschäftigt, wie die Einnahmen inhaltlich verteilt werden sollen und wie diejenigen Einnahmen, die dem Bund zur Verfügung stehen, dann innerhalb des Landes verteilt werden sollen. Das sind zwei Punkte.

Der erste Punkt stellt etwas fest, was schon lange durch Beschluss der Staats- und Regierungschefs geregelt ist. Die haben auf ihrem Meeting im Dezember 2008 beschlossen, dass die Erlöse von den verbleibenden 88 % der Zertifikate – 12 % gehen sowieso schon vorab weg – mindestens zur Hälfte für Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen, zur Verhinderung der Entwaldung, zur Entwicklung der er

neuerbaren Energien, für Energieeffizienz sowie für andere Energien verwendet werden müssen, die zum Übergang zu einer sicheren und nachhaltigen kohlenstoffarmen Wirtschaft beitragen. Ein weiterer Teil dieses Betrags soll im Rahmen eines internationalen Klimaschutzübereinkommens für Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen in Entwicklungsländern verwendet werden.

Das ist die Beschlusslage und richtig so. Deswegen braucht der Landtag Nordrhein-Westfalen diese bestehende Regelung nicht noch einmal selber zu beschließen.

Der zweite Teil betrifft die Frage: Wie werden die 44 %, die am Ende beim Bund ankommen, vom Bund verteilt? Was soll an die Länder gehen, und welcher Anteil soll nach Nordrhein-Westfalen fließen?

Ich hätte mir nach den Diskussionen der letzten Legislaturperiode ehrlich gesagt eine völlig andere Formulierung des Antrags gewünscht. Wir hätten uns später im Ausschuss überlegen können, diesem Antrag zuzustimmen, wenn Sie richtigerweise geschrieben hätten: Wir danken Frau Ministerin Thoben dafür, dass Sie die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen bereits in der letzten Legislaturperiode in Berlin mit der Forderung vertreten hat,

(Lachen von der SPD)

dass das Land Nordrhein-Westfalen einen verursachungsgerechten Anteil an den Einnahmen des Bundes erhalten soll. Wir verurteilen die Reaktion des damaligen Bundesumweltministers Gabriel und des damaligen Bundesfinanzministers Steinbrück, dieses Ansinnen abzulehnen. – Wenn Sie das ehrlich so formuliert hätten, hätten wir zugestimmt. So können wir es leider im Ausschuss nicht.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lienenkämper. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Brockes das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stinka, es ist schon abenteuerlich. Wir reden hier über den Emissionshandel ab 2013, und Sie wollen den Abgeordneten und den Zuhörern weismachen, wir hätten schon im letzten Jahr in Baden-Württemberg gesehen, wie dieses Geld, das noch gar nicht eingenommen worden ist, ausgegeben wird.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Das der letzten Pe- riode mit dem 13-%-Anteil!)

Das zeigt, welchen Unsinn Sie hier erzählen.

Die Kollegin Brems war doch deutlich sachlicher. Das war eine gute Grundlage, auf der man diskutieren kann.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Regierungsfraktionen hat im Wesentlichen zwei Stoßrichtungen: Zum einen sollen die Erlöse aus dem Emissionshandel in den Klimaschutz investiert werden. Zum anderen will die Landesregierung, dass die Erlöse aus dem Emissionshandel in die Bundesländer zurückfließen, in denen diese entstanden sind.

Das ist aus nordrhein-westfälischer Sicht natürlich wünschenswert. Allerdings haben wir schon in den Debatten um die Verschärfung des Emissionshandels vorausgesagt, dass es unwahrscheinlich ist, dass es auch so erfolgen wird. Denn kein Finanzminister – egal, welcher Partei er angehört – würde das Geld ohne Vorgaben weiterleiten, und schon gar nicht in voller Höhe.

Hinzu kommt, dass die anderen Bundesländer sicher nicht in Ruhe zuschauen werden, wenn Nordrhein-Westfalen 44 % der Emissionshandelserlöse einfordert.

Davon abgesehen erfüllt die Bundesregierung die erste Forderung Ihres Antrags schon längst. Das von Ihnen so heftig attackierte Energiekonzept sieht nämlich genau die von Ihnen geforderten Investitionen in Effizienzmaßnahmen, in erneuerbare Energien und nationale sowie internationale Klimaschutzmaßnahmen vor.

Wahrscheinlich haben Sie aber noch keinen Blick in das Gesamtkonzept der Bundesregierung geworfen, weil Sie immer nur die Kernenergie sehen. Das kann ich Ihnen nur wärmstens empfehlen, Herr Kollege Stinka. Aber ich erkläre Ihnen auch gerne in dieser Runde, wie der Energie- und Klimafonds finanziert wird.

2011 und 2012 wird das Vermögen des Fonds mit jeweils 300 Millionen € beginnen. Mit der 2013 startenden umfangreicheren Auktionierung der Emissionszertifikate wird es dann jährliche Einnahmen von mehr als 2,5 Milliarden € geben. Meine Damen und Herren, diese Zahl ist sehr konservativ berechnet, denn man geht von einem Zertifikatpreis von 15 € aus. Es dürfte also mehr geben. Die Mehreinnahmen werden im Übrigen zu 100 % in den Fonds eingespeist.

Ab 2017, wenn die Brennelementesteuer ausläuft, wird die Gewinnabschöpfung der Laufzeitverlängerung aktiv, und es kommen weitere Einnahmen hinzu, sodass die jährlichen Einnahmen des Fonds auf über 3 Milliarden € anwachsen werden. Diese Gelder werden sich beim derzeitigen Strompreis auf rund 25 Milliarden € summieren und komplett für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen. Sollte der Strompreis ansteigen, steht sogar noch mehr Geld zur Verfügung.

Dafür gibt es keinen Haushaltsvorbehalt, meine Damen und Herren. Das ist im Übrigen weltweit einmalig. Das zeigt, dass das Energiekonzept der Bundesregierung gut durchfinanziert ist und auf sehr festem Fundament steht.

Mit den beschriebenen Einnahmen wird die Bundesregierung Programme auflegen, mit denen die Ziele der deutschen Klimapolitik erreicht werden sollen. Dies sind die Senkung der Treibhausgasemissionen um 80 %, die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 80 %, die Senkung des Primärenergieverbrauchs um 50 %, die Verdopplung der Gebäudesanierungsrate sowie die Senkung des Energieverbrauchs im Verkehrssektor um 40 %. Der sechste wesentliche Punkt umfasst, dass bis 2020 6 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen fahren sollen.

Bei all diesen Programmen wird NordrheinWestfalen sicherlich ein großes Stück vom Kuchen abbekommen. Dafür werden wir uns in diesem Hause sicherlich einsetzen. Aber die ideologisch verfehlte Klimaschutzpolitik der Landesregierung wird der Bund davon mit Sicherheit nicht bezahlen.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn es der Landesregierung wirklich ernst ist mit dem Klimaschutz sowie der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen und Programme, muss sie zuerst auf eine Klage gegen das Energiekonzept verzichten. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Sie das Energiekonzept, das die Finanzierung der Klimaschutzpolitik der nächsten Jahrzehnte sichern soll, auf der einen Seite beklagen können, Ihnen auf der anderen Seite aber der Bund das Geld, das daraus erwirtschaftet wird, komplett zur Verfügung stellt.

Sie machen es sich ehrlich gesagt zu einfach, wenn Sie nur Geld vom Bund verlangen. Wir sollten daher gemeinsam schauen, dass möglichst viel Geld nach Nordrhein-Westfalen fließt.

Die Kernkraftbetreiberländer wollen sicherlich auch einen großen Teil der Brennelementesteuer haben. Auch die anderen Länder – etwa im Norden – argumentieren damit, dass sie bereits viele Maßnahmen für den Klimaschutz geleistet haben. Auch dort gibt es also berechtigte Interessen, doch werden nicht genügend Mittel vorhanden sein, um allen Interessen zu entsprechen.

Wir sollten daher schauen, dass wir das – richtige – Klimaschutzkonzept der Bundesregierung unterstützen, und uns darauf konzentrieren, dass dies in Nordrhein-Westfalen angewendet wird und wir somit den Ertrag in unserem Land haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Brockes. – Als nächste Redne

rin hat für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Akbayir das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um den Ausstoß von umweltschädlichen Klimagasen einzuschränken, hat die EU die Menge der Emissionen von Kohlendioxid – CO2 – durch Kraftwerke und Anlagen der energieintensiven Industrie begrenzt.