CDU und FDP fordern die Landesregierung mit ihrem Antrag auf, hierfür einzutreten. Ministerpräsidentin Kraft hat sich bereits am 21. September in einem Brief an die Bundeskanzlerin gewandt und ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht, dass auf der Hardthöhe und an den anderen Bonner Standorten des Bundesverteidigungsministeriums im Zuge der geplanten Bundeswehrreform Dienstposten wegfallen oder nach Berlin verlagert werden können. Eine Antwort der Bundeskanzlerin steht bis heute aus. Das hilft den Menschen in Bonn nicht, ihnen ihre Besorgnis zu nehmen. Sie haben schon ausgeführt, welch großer Schlag es für die Menschen und ihre Familien wäre, wenn eine solche Verlagerung stattfinden und der vielfach angesprochene „Dominoeffekt“ eintreten würde.
Frau Hendricks hat zu Recht auf weitere Probleme in diesem Zusammenhang hingewiesen. Das Fusionsvorhaben zwischen GTZ, DED und Inwent macht mich sehr besorgt. Dies allerdings nicht im Grundsatz; denn wir stimmen dieser Fusion zu. Aber – Herr Hauser hat vorhin starke und eindeutige Worte eingefordert – wir verlangen bei der Fusion die eindeutige Klärung der Frage, dass Bonn als internationaler Standort Hauptsitz der zukünftigen GIZ sein wird.
Bisher liegt ein Formelkompromiss auf dem Tisch, der zudem vorsieht, dass der Finanzamtssitz nicht in Bonn sein wird und dass der Vorsitzende des Vorstandes in Eschborn sein soll. Ich meine, wir müssen unter diesen Umständen besorgt sein, dass es einen Rutschbahneffekt von Bonn in Richtung Eschborn geben wird.
Ich bitte alle Kollegen und Kolleginnen auch von CDU und FDP, auf die Minister im Kabinett, die die Interessen Bonns als Abgeordnete zu vertreten haben, einzuwirken, damit wir zu einer Regelung kommen, die den Standort Bonn nicht in Gefahr bringt.
Ich komme abschließend zurück zur Reform der Bundeswehr. Auch mit einem Umbau des Verteidigungsministeriums ist nicht zwingend verbunden,
dass die Bediensteten von Bonn abgezogen werden. Wir müssen und wollen noch einmal an die Kernpunkte des Berlin/Bonn-Gesetzes erinnern, die die Sicherung der Wahrnehmung der Regierungstätigkeit in Bonn vorsehen, die die Sicherung einer dauerhaften und fairen Arbeitsteilung – Sie haben es angesprochen – zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn vorsehen und die in gesetzlich bestimmten Politikbereichen den Erhalt und die Förderung politischer Funktionen in der Bundesstadt vorsehen, zu denen vor allen Dingen die Verteidigung zählt.
Ich bitte Sie alle, auf Ihrem Wege dazu beizutragen, dass wir hier nicht nur einen Beschluss in Richtung Landesregierung fassen. Fordern wir alle unsere Kollegen, die an entscheidender Stelle stehen, dazu auf, für die Einhaltung des Gesetzes zu sorgen! – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Die antragstellenden Fraktionen CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag Drucksache 15/475 – Neudruck – seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linker Drucksache 15/536 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linker und FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Wir stimmen nun ab über den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 15/475 – Neudruck – unter Einbeziehung der soeben beschlossenen Änderungen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte darum, dass nach dieser wichtigen Abstimmung nun wieder Ruhe im Plenarsaal eintritt, Sie Ihre Plätze einnehmen oder den Plenarsaal verlassen.
Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich kann ja verstehen, dass manche bei dem Thema flüchten gehen,
wenn sie sich vorstellen, was es bedeutet, in einem Krankenzimmer von einer Kamera videoüberwacht zu werden, wenn man krank ist.
Wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, sollte man sich vielleicht auch einmal in die Patientensicht hineinversetzen. Ich nenne einmal ein paar Daten zu einem Patienten, der vielleicht in solch ein Behandlungszimmer eingeliefert worden ist
Da ist ein älterer Mann, Mitte 60, der vor einem halben Jahr seine Frau verloren hat, der jetzt alleine lebt, der seit einigen Monaten unter Schlafstörungen leidet, unter Unruhe und Ängsten und in den letzten Wochen den Eindruck hatte, dass vermehrt schwarze Autos vor seinem Grundstück stehen, die irgendetwas mit ihm zu tun haben, die ihn vielleicht überwachen. Vor einigen Wochen hat sich der Nachbar im Haus gegenüber im Baumarkt für seine Haustür eine Überwachungskamera zugelegt, die diesen Patienten noch mehr verunsichert hat. Der alte Mann fühlte sich überwacht, mittlerweile auch durch den Nachbarn. Er fühlte sich abgehört durch den Nachbarn. Er verschloss die Jalousien. Er aß kaum noch. Er hatte Sorge, dass vielleicht auch mit dem Essen etwas nicht in Ordnung ist und dass das mit den schwarzen Autos oder dem Nachbarn zu tun hat. Schließlich wurde dann auf Intervention seines Bruders, der ihn besuchte und den er zum Glück hereinließ, organisiert – er selbst hatte keine
Krankheitseinsicht –, dass er gegen seinen Willen in eine psychiatrische Klinik eingeliefert wurde. Mit diesen Ängsten und Sorgen, der Angst vor Überwachung, der Angst, abgehört zu werden, landete er in einem Patientenzimmer. Und das Erste, was er da sah, war eine Videokamera, die auf ihn gerichtet war.
Was das für einen solchen Menschen bedeutet, kann sich, glaube ich, jeder vorstellen. Die Videokamera verschlimmert in diesem Fall eine Krankheit. Das Behandlungszimmer ist kein Schutzraum, in dem solch ein Mensch wieder zu sich findet, in dem sein Selbstbewusstsein gesteigert wird und in dem die psychische Erkrankung vernünftig behandelt werden kann.
Ein Patientenzimmer ist eben kein öffentlicher Raum, sondern muss Schutzraum für Menschen in schwersten seelischen Krisen sein. Deshalb stärkt ein Verbot der Videoüberwachung sowohl die Patientenrechte als auch die Behandlungsqualität. Die Patientenrechte sind bei einem Menschen, der gegen seinen Willen in solch eine Klinik kommt, sowieso schon eingeschränkt. Er kann über seinen Aufenthaltsort nicht mehr bestimmen. Er kann sich die Klinik übrigens auch nicht aussuchen. Mehr als drei Viertel der Kliniken in Nordrhein-Westfalen arbeiten ohne Videokameras, nur ein kleiner Teil setzt diese ein.
Das Verbot von Videokameras zur Überwachung und Behandlung von zwangsuntergebrachten Patienten ist eine Forderung, die die Betroffenen seit vielen Jahren zu Recht in die Diskussion einbringen, übrigens nicht nur die Betroffenen, die Psychiatrieerfahrenen, sondern auch die Angehörigen psychisch Kranker.
Nun sagen die Befürworter solcher Kameras: Die erzeugen doch Sicherheit. Damit wird der Patient vernünftig überwacht. Damit werden Mitarbeiter geschützt. – Ich sage Ihnen: Das ist eine Scheinsicherheit, die die Kameras liefern. Jeder weiß, dass solche Kameras bei der Überwachung ein Problem haben, nämlich den toten Winkel. Dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang besonders makaber, weil sich in Kliniken in diesem toten Winkel auch in der Vergangenheit immer wieder Menschen suizidiert haben, obwohl eine Überwachungskamera den Krisenraum überwachen sollte.
Uns wird immer als Argument gebracht: Kameras schützen die Beschäftigten, die Pfleger, die Ärzte, die anderen Berufsgruppen in einer Klinik bei aggressiven Patienten, wenn sie in solch einen Behandlungsraum gehen. – Auch das ist aus unserer Sicht eine Scheinsicherheit. Denn letztendlich hat man, wenn man alleine zu einem aggressiven Patienten ins Patientenzimmer geht, vielleicht doch nicht die Sicherheit, dass der Monitor in dem Moment, in dem der Patient vielleicht handgreiflich wird, auch wirklich überwacht, oder der Weg, um zu
Überwachung kann auch über Sichtkontakt erfolgen. Viele Kliniken haben Krisenräume mit Fenstern, wo der Mensch vom Behandlungsstützpunkt aus beobachtet wird. Das hat den riesigen Vorteil, dass der Patient sieht, wer hinter der Glasscheibe ist, wer ihn beobachtet, und sich nicht durch solch eine Kamera ängstigt.
Wir haben die politische Debatte schon im letzten Jahr geführt, als es zunächst einen Erlass aus dem damaligen Ministerium gab, der den Einsatz von Videokameras ziemlich weit fasste und der sowohl sehr viele Patientenverbände als auch Behandler in Sorge versetzte. Auf unsere Intervention hin ist dieser Erlass damals verschärft worden, was auch Verbesserungen gebracht hat. So hat zum Beispiel eine Klinik in Gelsenkirchen mehr als die Hälfte der Kameras in dieser Zeit abgebaut. Interessanterweise vermisst sie niemand mehr.
Das bedeutet, dass es auch ohne Kameras klappt; es ist sogar wichtig, ohne Kameras auszukommen. Denn das Wichtigste im Rahmen der Behandlung ist der Kontakt, die Beziehungsgestaltung mit dem Personal. Sie können davon ausgehen, dass eine Videokamera sicher nicht zur Beziehungsgestaltung beiträgt, sondern sie problematisiert.
Außerdem sollte das Parlament über die Frage entscheiden, ob in diesem Schutzraum wirklich solche technischen Geräte eingesetzt werden sollen. Bisher wird das auf dem Erlassweg vom Ministerium geregelt.
Aus unserer Sicht gehören Kameras nicht in psychiatrische Kliniken. Deshalb ist es unser Wunsch, sie gänzlich aus diesem Bereich verschwinden zu lassen. Der Gesetzentwurf zeigt einen Weg dafür auf; denn wenn Kameras gerade bei Schwerstkranken, bei Krisenpatienten nicht mehr eingesetzt werden dürfen, werden Kliniken komplett auf dieses hochumstrittene technische Mittel verzichten.
Ich bitte im Sinne der Patienten, in den weiteren Beratungen ernsthaft über dieses sehr berechtigte Anliegen sowohl von Patienten, Angehörigen als auch Behandlern nachzudenken. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Überweisung in den AGSI stimmen wir zu, nicht nur weil es sich um einen Gesetzentwurf handelt, sondern weil es
Im Ausschuss müssen dann zwei wesentliche Punkte geklärt werden, die auch in der Begründung zum Gesetzentwurf angesprochen sind: zum einen die Frage, ob die Videoüberwachung einen Nutzen hat, insbesondere einen therapeutischen Nutzen, zum anderen die Frage, wie hoch der Personalaufwand ist, wenn die Beobachtung fixierter Menschen ausschließlich durch Personaleinsatz gewährleistet wird. Im Übrigen sind die Grundlagen und die rechtlichen Voraussetzungen für die ständige Beobachtung fixierter Menschen zu beleuchten.