Protokoll der Sitzung vom 12.11.2010

Im Ausschuss müssen dann zwei wesentliche Punkte geklärt werden, die auch in der Begründung zum Gesetzentwurf angesprochen sind: zum einen die Frage, ob die Videoüberwachung einen Nutzen hat, insbesondere einen therapeutischen Nutzen, zum anderen die Frage, wie hoch der Personalaufwand ist, wenn die Beobachtung fixierter Menschen ausschließlich durch Personaleinsatz gewährleistet wird. Im Übrigen sind die Grundlagen und die rechtlichen Voraussetzungen für die ständige Beobachtung fixierter Menschen zu beleuchten.

Die Fixierung eines psychisch kranken Menschen ist eine die Freiheit entziehende oder beschränkende Maßnahme, die abgesehen von dem Fall, dass Gefahr im Verzug ist, der gerichtlichen Anordnung bedarf. Sie ist der absolute Ausnahmefall und dient daher nicht der Erleichterung der Betreuung des Kranken, sondern ganz konkret dem Eigenschutz, dem Schutz vor Selbsttötung oder Selbstverletzung. Sie ist anzuordnen, falls andere Maßnahmen nicht greifen. Wenn diese Ausnahmesituation eingetreten ist, dann ist die ständige Beobachtung gesetzlich zwingend, um diesen Schutz zu gewährleisten.

Sinn und Zweck des Gesetzes ist nicht die Sicherstellung der Betreuung in einem besonderen Fall, sondern die Beobachtung. Wie diese Beobachtung erfolgen soll, ist weder gesetzlich noch auf dem Erlasswege geregelt, sodass die Videoüberwachung jedenfalls nicht prinzipiell ausgeschlossen sein muss. Man kann allerdings sagen: Wenn bei der Fixierung der persönliche Schutz des psychisch Kranken im Vordergrund steht, liegt es nahe, dass die Videoüberwachung, die eine gewisse Distanz zum Kranken aufbaut, nicht geeignet ist, den persönlichen Schutz unmittelbar sicherzustellen.

Eine Videoüberwachung ist dann nicht geeignet, wenn aufgrund der Beobachtung ein schnelles, unmittelbares Eingreifen erforderlich ist. Es ist also eine zu klärende Fachfrage, ob es Fälle gibt, die zwar eine Fixierung zulassen und eine ständige Beobachtung erfordern, nicht aber zwingend die unmittelbare Anwesenheit von Personal. Die Videoüberwachung kann durchaus eine im Interesse des Patienten liegende Ergänzung von Maßnahmen darstellen, aus der Sicht des Patienten im Rahmen des notwendigen Maßes möglicherweise auch vertretbar.

Es geht also bei den Überlegungen unter Umständen darum, auf der einen Seite die Videoüberwachung einzuschränken, sie auf der anderen Seite aber in notwendigen und geeigneten Fällen zuzulassen. Diese Fragen mögen allerdings im Ausschuss geklärt werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Veldhues das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das gemeinsame Bestreben des Fachausschusses in den letzten Jahren war die Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen. Es kann jeden von uns treffen. Gemeinsam wollten wir erreichen, dass Patienten und ihre Familien frühzeitig Hilfe und Unterstützung erfahren. Hilfe und Unterstützung bietet keine Videoüberwachung; da sind wir uns mit dem Antragsteller einig. Das ist aber auch schon das einzige.

Für uns gilt: Patienten, auch hochgradig erregte und eventuell autoaggressive, benötigen Therapie, Zuwendung und Unterstützung, und zwar durch ausgebildetes Personal. Eine Videoüberwachung, die dieses Personal ersetzen soll, wird von uns eindeutig abgelehnt.

Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Gott sei Dank sieht die Lebensrealität in den Fachabteilungen und Fachkrankenhäusern anders aus. Ich wehre mich dagegen, dass hier suggeriert wird, als wenn zwangsweise untergebrachte Patienten auf allen Stationen, auf Fluren überwacht werden. Das ist nicht die Realität. Sonst müssen wir sie benennen und sofort abstellen.

In mehreren Anhörungen und speziell in mehreren Beratungen zu diesem Themenkomplex hat sich der Fachausschuss intensiv hiermit befasst. So hat im Frühjahr letzten Jahres das Ministerium einen Erlass präzisiert – nicht inhaltlich geändert – und eindeutig klargestellt, dass Videokameras zur Patientenüberwachung ausschließlich in begründeten Einzelfällen im Rahmen von besonderen Sicherungsmaßnahmen bei strenger ärztlicher Indikationsstellung, zum Beispiel bei einer gegenwärtigen erheblichen Selbstgefährdung, eingesetzt werden dürfen, das heißt in einer äußerst krisenhaften Situation, wenn keine andere Lösung als adäquat erscheint. Und das entscheidet nicht die Politik, sondern der Facharzt, und zwar die Leitung des Krankenhauses. Und dieses wird dokumentiert.

Wir haben dieser Regelung, Herr Dr. Romberg – Sie waren auch anwesend –, damals einvernehmlich zugestimmt und verabredet, dass der Ausschuss informiert wird, wie, wie oft und welche Einrichtungen aus welchem Anlass Videoüberwachungen durchgeführt haben. Das ist die Realität in unseren nordrhein-westfälischen Krankenhäusern. Ich halte das für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem sensiblen Thema und fordere Sie auf, diese Verantwortung nach wie vor wahrzunehmen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Ich möchte nun drei Aussagen zitieren, die uns damals die Ärztekammer ins Stammbuch geschrieben hat und die auch heute noch Bestand haben:

„Trotz guter Heilbarkeit von psychischen

Krankheiten sind die von ihnen direkt Betroffenen, ihre Angehörigen und die in der psychiatrisch psychotherapeutischen Versorgung Beschäftigten subtilen und offensichtlichen Stigmatisierungen und Diskriminierungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen ausgesetzt. …

Für Deutschland ist belegt, dass ein großer Teil von Patientinnen und Patienten aus Scham wegen einer psychischen Erkrankung zu spät oder keine ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. …

International und national wird die Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung als ein zentrales Ziel in der Versorgung und Behandlung psychisch Erkrankter angesehen.“

Frau Kollegin, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Der Abgeordnete Romberg möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie diese zu?

Bitte schön, Herr Kollege Romberg.

Vielen Dank, Frau Veldhues, dass ich nachfragen darf. Sie haben gerade richtigerweise dargestellt, in welchen Situationen es im Moment auf Erlasswege möglich ist, eine Videoüberwachung durchzuführen. Wie erklären Sie sich denn, dass über drei Viertel der Kliniken in Nordrhein-Westfalen trotz dieser Situation, die natürlich auch bei denen in der Klinik auftreten, ohne dieses technische Instrument Videoüberwachung auskommen und Patienten ja nicht schlechter behandeln, oder?

Erstens. Das müssen Sie die leitenden Ärzte fragen.

Zweitens gehe ich davon aus, dass auch in diesen Kliniken zwangsuntergebrachte Patienten sind und dass man dann eventuell zu dem von mir favorisierten Mittel einer Sitzwache greift. Das ist immer im Klinikalltag zu entscheiden. Das aber entscheidet der Arzt und Gott sei Dank nicht ich.

Ich habe aber deswegen so weit ausgeholt, Herr Dr. Romberg, um auf das Thema „Entstigmatisierung“ zu kommen. Denn die Pressebegleitung Ihres Gesetzentwurfs, Herr Dr. Romberg, spricht eine ganz andere Sprache. Wörtlich:

„Jede vierte dieser Kliniken in NRW überwacht mit Videokameras Menschen, die zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht werden.“

Zu lesen war das am 9. November.

Das macht Angst. Sie suggerieren, als wenn der Alltag auf den Stationen so ist. Das ist unverantwortlich. Das wollte ich Ihnen gerade belegen. Die Menschen habe Angst und Scham, in das Krankenhaus zu gehen. Sie schüren die Ängste von Betroffenen und diskreditieren meines Erachtens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken. Denn die alle bemühen sich um eine möglichst angst- und gewaltfreie Atmosphäre auf den Stationen.

Unser gemeinsames Ziel muss doch sein, erkrankte Menschen zu überzeugen, sich auf eine Behandlung einzulassen. Dazu gehört es, in den Kliniken professionell mit Krisensituationen umzugehen.

Eine ausreichende Personalstärke ist hierbei Voraussetzung. Wir haben ja heute Morgen ausgiebig darüber diskutiert, dass dann, wenn die Finanzierung weiterhin bröckelt, dies in Gefahr scheint.

Wichtig für uns ist auch, dass die Beteiligten, also auch der Arzt, nach Abklingen der hoch akuten Erkrankungsphase die erlebte Situation mit dem Patienten bespricht.

Für uns ist ganz wichtig, dass das behandelnde Personal im Dialog und auf gleicher Augenhöhe mit den Patienten seinen subjektiven Eindruck erfährt. Nicht nur das Krankenpflegepersonal, sondern auch der Arzt muss sich nach Abklingen der hochpsychotischen Phase mit dem Patienten auseinandersetzen, wie er diese Zwangsmaßnahme erfahren hat. Das ist wichtig, denn Patienten, auch psychisch erkrankte Patienten, haben Rechte. Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie dürfen kein Tabuthema sein – nicht in der politischen Diskussion, aber auch nicht im stationären Alltag.

Das Dilemma auf den Stationen ist ja oft: Sie haben einen hochpsychotischen Menschen, wollen ihm helfen, und indem sie ihm helfen wollen, müssen sie ihm zunächst sozusagen psychische Verletzungen zufügen, indem sie eine Zwangsmaßnahme anordnen. So jedenfalls schildern die betroffenen Patienten diesen Vorgang.

Deswegen ist es für uns wichtig, dass die handelnden Akteure Kenntnis über alternative Hilfsmöglichkeiten in Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen erlangen. Es darf nicht einfach Stationsalltag sein, es muss immer wieder sensibel damit umgegangen werden. Dafür ist uns der Trialog, also die Angehörigen und den Patienten in diesen Dialog mit einzubeziehen, wichtig.

Alle Fixierungen werden dokumentiert, auch die Betreuung der Patienten in dieser Phase. Meiner Meinung nach wäre es wichtig, dass auch die Nachbetrachtung dieser Krise ein fester Standard bei den Dokumentationen sein sollte.

Sie wissen, dass es in den Anhörungen immer eine Anregung der SPD war, dass die Kliniken, die Klinikärzte den Menschen auf gleicher Augenhöhe begegnen, dass mit chronisch erkrankten Patienten, die öfters mit einer Aufnahme rechnen müssen, Behandlungsvereinbarungen abgeschlossen werden, dass der Arzt, die Station und der zu behandelnde Patient eine Vereinbarung abschließen, was passiert, wenn der Patient wieder in einer krisenhaften Situation in die Klinik kommt.

Die Patienten fühlten sich dann ernst genommen, und ihnen fiele der Weg in das Krankenhaus leichter. Das setzt allerdings voraus, auch vonseiten der Ärzteschaft diesen Patienten ernst zu nehmen und wahrzunehmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden die angekündigte Berichterstattung über die Praxis der letzten Monate kritisch diskutieren. Ich kann Ihnen zusichern: Wenn Handlungsbedarf gezeigt wird, dann wird gehandelt. Aber eine bloße Skandalisierung ohne realen Hintergrund lehnen wir ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Januar 2007 haben wir eine große Anhörung zum Thema „Psychiatrie in NRW“ gehabt. Es gab verschiedene Anläufe, eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen zu unternehmen, um die Anregungen und belegten Defizite aufzuarbeiten. Es war leider nicht realisierbar. Herr Romberg, Sie werden wissen, warum: Die FDP hat sich verweigert.

(Dr. Stefan Romberg [FDP]: Das ist ein Mär- chen!)

Das ist kein Märchen. Dafür hat sich damals Herr Henke im Ausschuss entschuldigt.

Ich empfehle Ihnen für das Wochenende viele dieser Expertenaussagen zur Lektüre. Prof. Dr. Gaebel hat damals die Situation folgendermaßen skizziert:

Schuldzuweisungen gegenüber Betroffenen und Angehörigen, verzerrte Darstellung in den Medien, Diskreditierung unserer psychiatrischen Behandlungseinrichtungen als Verwahranstalten bedingen letztendlich die Skepsis bis ablehnende Einstellung der Bevölkerung.

Soweit das Zitat.

(Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU])

Ich habe natürlich mit großem Interesse auch die Aussage Ihres Klinikchefs gelesen, weil sich natürlich bei mir der Verdacht aufdrängte, dass vielleicht Ihr Stationsalltag der Hintergrund für Ihre generalisierende Sicht darstellt. Das war aber nicht so.

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, Entstigmatisierung ist unser gemeinsames Ziel. Bitte lassen Sie es nicht zur Worthülse verkommen. Der Todestag von Robert Enke sollte uns allen die Dramatik und die Isolation der erkrankten Men

schen und ihrer Familien aufzeigen und uns aufrütteln.

In diesem Sinne wird die SPD-Fraktion ihre Anstrengungen im Interesse der Betroffenen und ihrer Familien engagiert fortsetzen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine sehr rege Diskussion im Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Veldhues. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Ünal das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.