Protokoll der Sitzung vom 01.12.2010

Was bei uns vielleicht auch noch nicht so bekannt ist: Hacking-Angriffe auf den Zentralrechner des Pentagon – die Zeitungen waren voll davon – haben zur Ausspähung sensibler Daten geführt. Zumindest ein Angriff erfolgte mit einer deutschen IP-Adresse. Das Rechtshilfeersuchen der US-Behörden führte nicht zur möglichen Erhebung von Verbindungen, da beim Provider keine Speicherung erfolgt war. Der Verursacher bleibt unermittelt.

Die Zeitungen waren voll mit Berichten zu Wettskandalen im Profifußball. Der vorletzte Fall mit Tatverdächtigen an Tatorten in etwa 20 vorwiegend europäischen Staaten und illegalen Wettgewinnen in Höhe von mehreren Millionen Euro wurde deshalb aufgeklärt, weil er zu einer Zeit geschah, als die Mindestdatenspeicherung noch galt. 50 Beschlüsse sind erfolgt, die Täter stehen mittlerweile vor Gericht.

Kontakte zu einer radikal-islamischen Untergrundorganisation. Unsere Ermittlungsbehörden wollten nach Hinweisen von amerikanischen und libanesischen Sicherheitsbehörden Mitglieder der sunnitischen radikal-islamischen Untergrundorganisation Fatah al-Islam in Deutschland aufspüren und identifizieren. Das gelang bei einem Mann, weil er falsche Ausweispapiere bei sich hatte und ein Haftbefehl

gegen ihn vorlag. Nach der Festnahme befindet sich der Mann in Auslieferungshaft. Die Ermittlungsbehörden können aber keine Kontaktpersonen ermitteln, weil die Telekommunikationsfirmen weder Telefon- noch Internetverbindungen herausgeben können; sie sind nicht mehr gespeichert. Fazit: Keine Aufhellung der Szene.

Ich habe weitere Beispiele, die ich mir aber aus zeitlichen Gründen schenke. Die können wir uns später gemeinsam ansehen.

22 von 27 EU-Staaten, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben eine Regelung. Alle diese Staaten sagen, sie sei nicht nur zur Terrorismusbekämpfung erforderlich, sondern für die vielen Beispiele von Schwerstkriminalität, also nichts Populistisches. Und derzeit gehen mangels Mindestspeicherfrist drei Viertel aller Anfragen an die Telekommunikationsunternehmen ins Leere. Das heißt, drei Viertel der Taten, die hierdurch aufgedeckt werden könnten, bleiben ungeklärt, weil die Daten nicht gespeichert sind und die Beweise, die vorhanden sein könnten, nicht gesichert werden.

All diese Beispiele sind weder populistisch, noch ist es Sammelwut, noch besteht hier die Angst, die Daten könnten missbraucht werden. Wir wollen diese Kriminalität nicht. Darum sagen wir ganz einfach: Wir möchten gerne wieder die Mindestspeicherfrist haben – unter den Bedingungen, die ich eben genannt habe: konkreter Einzelfall, polizeiliche Notwendigkeit, staatsanwaltschaftlicher Antrag, gerichtliche Kontrolle und Beschluss. Das ist der Weg.

Ich hätte auch gar keine Bedenken, dafür eine zentrale Speichereinrichtung zu schaffen – von mir aus bei einer Bundesbehörde – mit Transparenz, wer wann welchen Antrag stellt. All das ist möglich. Da gäbe es auch keine Differenzen zwischen dem Innenminister oder mir. Er würde wohl sofort zustimmen. Die Einrichtung dieses Instruments, das brauchen wir.

Lieber Herr Dr. Orth, das ist kein Sicherheitswahn; das ist kein Populismus, sodass Sie hier eigentlich zustimmen könnten. Wir erhoffen uns hier breite Zustimmung, um bald wieder ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität und Hilfen im Kampf gegen den Terrorismus zu bekommen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Biesenbach. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Bialas.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Vorratsdatenspeicherung als Thema: ein schwieriges Thema, ein emotionales Thema, ein Thema, welches

uns alle berührt. Die wahre Schwierigkeit des Gesetzes besteht darin, dass es zwei Grundrechte, zwei Grundbedürfnisse des Menschen gegeneinander in Stellung bringt.

Zum einen sind das der Wunsch und das Bedürfnis nach Schutz. Die Menschen haben sich in ihrer Entwicklung zu Gemeinschaften zusammengefunden und mit der Zeit darauf verzichtet, sich mit Zwangs- und Machtmitteln zu verteidigen. Sie haben das Gewaltmonopol an den Staat abgetreten, verbunden mit der klaren Aufgabenzuweisung, dafür Sorge zu tragen, dass der Einzelne und das Kollektiv effektiv geschützt und verteidigt werden. Der Staat hat demzufolge die Aufgabe und die Pflicht, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Dieser Sorge kann und darf er sich nicht entledigen.

Demgegenüber hat sich gezeigt, dass der Staat nicht zwangsläufig immer den Interessen seiner Bürger verpflichtet ist. Die historische Erkenntnis lautet, dass der Staat nicht per se gut ist, sondern eher das Gegenteil, und dass der Bürger daher Abwehrrechte gegen diesen Staat dringlichst braucht. Die Grundrechte sind daher auch klassische Abwehrrechte gegenüber dem Staat, und stets muss man ihm gegenüber misstrauisch sein. Die Grundrechte kanalisieren und begrenzen die Macht des Staates. Das Recht des Einzelnen – vor allem sein Recht an sich selbst, sein Recht an seiner freien Entwicklung, sein Recht an seiner freien Betätigung – ist ein sehr hohes Gut. Dieses Recht zu beschränken, bedarf einer sehr guten Erklärung.

Beide Anträge, der der CDU und der der FDP, haben daher, da sie das eine oder das andere Recht in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellen, jeweils für sich eine eigene und gut begründete Logik. Beide beanspruchen für sich, Gutes zu wollen und dabei ebenfalls Schlimmes zu verhindern. Die unterschiedlichen Ansatzpunkte dieses Gedankens gehen – machen wir uns nichts vor! – teilweise quer durch dieses Plenum, teilweise gedanklich quer auch durch die einzelnen Personen, wenn man sich mit der Thematik beschäftigt und es sich nicht einfach macht.

Problematisch wird es bei der Zuordnung dessen, was gut und richtig ist, dessen, was falsch ist, und bei der Überlegung, welchen Gedanken die höhere Priorität beizumessen ist: Schutz, Bürgerrecht, möglicherweise Verhinderung von Anschlägen, möglicherweise Machtmissbrauch des Staates mit einer Masse an personenbezogenen Daten, möglicherweise Aufklärung von schweren Straftaten, möglicherweise Beschränkung der persönlichen Freiheit.

Jedes Opfer, egal auf welcher Seite, ist ein Opfer zu viel. Das ist das wahre Dilemma. Denn wir fürchten uns vor den Konsequenzen des Gesetzes – einer sehr weitreichenden Überwachungsmöglichkeit – bzw. vor der Nichteinführung des Gesetzes – einer schlechteren Bekämpfungsmöglichkeit von Terror

gefahr und besonders schweren Straftaten. Angst ist der Ausgangspunkt der Überlegungen; aber Angst ist häufig kein guter Ratgeber. Politische Scharfmacher zur jetzigen Situation braucht es daher erst recht nicht.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Einem Staat eine derartige Machtfülle in die Hände zu geben, ist von größter Problematik und gefährlich. Auch unser Land hat aufgrund seiner jüngsten Vergangenheit ein tiefes Misstrauen nötig. Denn ab einem gewissen Punkt der Machtvollkommenheit kippt staatliches Handeln in Willkür. Zu viel Macht verführt, korrumpiert und zeigt schnell ihre fürchterliche Fratze. Der unvoreingenommene Glaube an die guten Führer und an die gerechten Staaten sollte uns ausgetrieben sein. Auch das goldene Zeitalter von König Arthur ist lediglich eine Legende.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat bezüglich der Vorratsdatenspeicherung ein Urteil folgenden Inhalts gefällt:

Eine anlasslose Speicherung ist nicht von vornherein verfassungswidrig. Es fehle jedoch an der dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Eine dem Grundrechtseingriff angemessene gesetzliche Ausgestaltung könne diesem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen, und die Speicherung könne unter bestimmten Maßgaben mit Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar sein. – Anschließend listet das Gericht verschiedene Auflagen auf.

Es stellt des Weiteren fest: Die Verantwortlichkeit für die gebotene Gewährleistung der Datensicherheit sowie eine der Verhältnismäßigkeit genügende Begrenzung der Datenverwendung obliegt dem Bundesgesetzgeber. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest: Wir sind in Düsseldorf und nicht in Berlin. Wir erwarten daher eine Gesetzgebung des Bundes, welche sich innerhalb der Grenzen der Verfassung bewegt.

Ich stelle erneut fest: Wir sind in Düsseldorf und nicht in Berlin. Mich verwundert daher, dass Sie dieses Gesetzgebungsverfahren auf die Ebene der Landespolitik ziehen. Ihr Bundesinnenminister und Ihre Bundesjustizministerin können sich doch gerade nicht einigen. Der Auftrag, die Gesetzeslage zu schaffen, liegt doch bei der Bundesjustizministerin, die es aber nicht macht, weil sie es nicht tun will. Ihre eigene Bundesregierung aus CDU und FDP ist in dieser Frage tief zerstritten und bringt daher nichts auf den Weg.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Liebe Kollegen der CDU, Sie mahnen hier die Notwendigkeit des Schutzes der Bürger an, malen die Gefahr eines nicht unverzüglichen Handelns in leuchtenden Angstfarben aus, und Ihre eigene Bundesregierung tut nichts! – Das ist die Situation. Sie können sich in Berlin nicht einigen. Daher passiert dort derzeit auch nichts. Sie schaffen sich selbst

das Vakuum, welches Sie anschließend als gefährlich geißeln wollen.

In dieser Situation also kommen Sie nach Düsseldorf und erwarten von der Landesregierung, sich in diesen Streit vermittelnd einzuschalten. Ich bin etwas verblüfft über dieses Ansinnen, welches Sie an uns richten: Das, was Ihre Koalition in Berlin nicht schafft, und die dort geschlagenen Wunden sollen durch die von Ihnen ständig angegriffene Landesregierung in Düsseldorf geheilt werden. Da kann ich nur sagen: Alle Achtung!

Sie kommen in dieses Landesparlament mit Ihren Anträgen für das Bundesparlament – übrigens in kurzer Zeit schon das zweite Mal. Und in schöner Abbildung der zerrissenen und zerstrittenen Bundesebene stellen Sie auch in diesem Haus zwei sich im Kern widersprechende Anträge und erwarten nun von uns, dass wir „Mutti“ spielen, die die Streitenden trennt, sie fürsorglich an die Hand nimmt und ihnen den Weg in eine gute Zukunft weist.

(Widerspruch von der CDU)

Herr Kollege Bialas, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Orth?

Nein. – Sie haben doch bereits eine „Mutti“ in Berlin.

Sie haben doch auch, liebe Kollegen der CDU in NRW, einen Vorsitzenden gewählt, einen, der am Kabinettstisch in Berlin sitzt und eben nicht in diesem Landtag. Reden Sie mit dem, sagen Sie ihm, was Sie möchten und wie er es für Sie bewerkstelligen könnte. Der ist doch an der Regierung in Berlin beteiligt. Der müsste sich doch um die Zwistigkeiten der Berliner Koalition auch kümmern.

Bitte werden Sie sich doch erst einmal in Berlin darüber klar, was Sie wollen und wie Sie es wollen, und schleppen Sie dieses unglaubliche Gehampel nicht auch noch in dieses Haus.

Verschleiern Sie hier nicht die Untätigkeit der Bundesregierung. Der Bund soll endlich ein verfassungskonformes Gesetz erlassen und dies als Handreichung an die Länder geben.

Untergraben Sie nicht länger den Glauben an die Schutzfähigkeit des Staates, indem Sie nichts tun, aber gleichzeitig Ängste in der Bevölkerung schüren. Der Streit zwischen dem Innenminister und der Justizministerin auf Bundesebene – in der Tat gibt es dazu eine von der Innenministerkonferenz einvernehmlich verabschiedete Mahnung – schafft die derzeitige Handlungslücke gerade nicht ab.

Wir lehnen daher beide Anträge ab. Sie sind für uns in diesem Parlament rein populistisch und täuschen

eine fatale Aktivität vor, obwohl nur Stillstand wahrzunehmen ist. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Bolte das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 17. November hat der Bundesinnenminister eine Terrorwarnung ausgesprochen. Parallel dazu wurden wir innenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen durch den Innenminister über die Konsequenzen für Nordrhein-Westfalen informiert. Minister Jäger hat dabei betont, dass keine Hinweise auf unmittelbar geplante Anschläge in NRW vorliegen. Für dieses transparente Vorgehen und auch für den sehr differenzierten Bericht letzte Woche im Innenausschuss möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Seitdem der Bundesinnenminister diese Terrorwarnung herausgegeben hat, erleben wir eine Debatte über verschärfte Sicherheitsgesetze, wie wir sie lange nicht erlebt haben. Ich bin überzeugt, dass bei aller Wachsamkeit, die dieser Situation tatsächlich angemessen ist, Folgendes klar sein muss: Wenn wir unsere Lebensgewohnheiten unter dem Eindruck der Terrorwarnung aus Furcht vor Anschlägen grundlegend verändern, dann haben Terroristen ihr Ziel erreicht, unsere Gesellschaft zu verunsichern und die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen.

Mehr noch: Wenn wir die bürgerlichen Freiheitsrechte, konfrontiert mit der aktuellen Gefährdungssituation, infrage stellen, dann ist das für die Terroristen ein Gewinn, ein Erfolg, den wir ihnen nicht gönnen sollten. Es kann nicht sein, dass wegen einer Terrorwarnung – beispielsweise von Herrn Siegfried Kauder in Berlin – die Einschränkung der Pressefreiheit gefordert wird. Das ist ein Grundrecht, das von vielen Menschen seit vielen Jahren teilweise in dramatischen gesellschaftlichen Kämpfen erwirkt werden musste. Solch ein Grundrecht darf man nicht einfach zur Disposition stellen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Ich will bei dieser Gelegenheit auch eindringlich davor warnen, die erhöhte Gefährdungslage auszunutzen, um gesellschaftliche Ressentiments zu schüren. Wer der Bevölkerung verkaufen will, dass die arabische Familie in der Nachbarschaft potenziell gefährlich und verdächtig ist, nur weil sie zu anderen Tageszeiten aus dem Haus geht oder eine andere Sprache spricht oder häufiger oder seltener

Gäste empfängt, dann stellt das die plurale Gesellschaft, in der wir leben, infrage. Das dürfen wir nicht zulassen.

(Beifall von den GRÜNEN – Theo Kruse [CDU]: Wer will das denn? So ein Quatsch!)

Schließlich darf unsere Gesellschaft auch nicht zulassen, dass die Transparenz unserer Demokratie eingeschränkt wird. Ich möchte dazu erinnern an die Sperrung der Kuppel des Reichstagsgebäudes. Es kann nicht sein, dass Parlamentarier sich vor der Bevölkerung verstecken müssen: aus Angst vor Anschlägen, aus Angst in einer erhöhten Gefährdungssituation. Die Transparenz unserer Demokratie darf auch in schwierigen Zeiten nicht infrage gestellt werden.

Nach diesen Anmerkungen zu allgemeinen Gefährdungslagen möchte ich mich noch mit Ihren konkreten Anträgen beschäftigen.