Wir setzen auf Motivation und Verantwortung und bauen nicht künstliche Gegensätze auf. Natürlich wollen wir, dass sich der Bund beteiligt. Selbstverständlich sagen wir: Das Land muss einen Teil dazutun. Aber dann fehlt eben noch ein Teil. Es gehört zur Glaubwürdigkeit des gesamten Vorgangs, die kommunalaufsichtsrechtlichen Regeln – das haben wir im Grunde gemeinsam verabredet, unser Antrag setzt dies um – den Gegebenheiten und Notwendigkeiten im 21. Jahrhundert anzupassen. Sie bieten nur Vergangenheit an, das ist von gestern. Wir gucken nach vorn.
Die Tatsache, dass uns die KPV der CDU, die CDU im Ruhrgebiet und viele Hauptverwaltungsbeamte der CDU darin bestärken, zeigt nur eins: Sie haben keine Beziehung mehr zu den Problemen der Kommunen. Deshalb war es für die Kommunen in unserem Land gut – ich will jetzt nicht in Medizinvergleiche eintreten –, dass es eine radikale Trendwende, eine Zäsur gegeben hat, nämlich die Landtagswahl,
aus der eine neue kommunalfreundliche Landesregierung und eine kommunalfreundliche Koalition hervorgegangen ist. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Körfges. – Herr Minister Jäger hat noch einmal für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Ich will die Debatte nicht in die Länge ziehen, aber wir befinden uns nicht in der Situation, dass sich einzelne Fraktionen für die nächsten Monate schon so in ihre Position einmauern, dass – egal, was noch kommt – eine Veränderung nicht möglich erscheint. Deshalb gestatten Sie mir noch zwei, drei Sätze.
Erstens, Herr Palmen, zu den 21 Milliarden €, die der Bund bereit sein soll, zur Hälfte als Entlastung für die Kommunen zu zahlen:
Ich weiß nicht, wie viele vermutlich verbotene Substanzen man zum Frühstück einnehmen müsste, um den ganzen Tag über die Illusion aufrechtzuerhalten, dass das jemals käme, Herr Palmen. Da brauchen wir uns überhaupt nichts vorzumachen.
(Heiterkeit und Beifall von der SPD und von der LINKEN – Hans-Willi Körfges [SPD]: Spricht der Minister aus Erfahrung?)
Das hieße, Herr Palmen, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil in der Bundesrepublik ca. 5 Milliarden € Entlastung bekämen. Dann könnten wir uns bequem zurücklegen. Wir bräuchten gar nichts mehr zu tun. Das Problem der kommunalen Unterfinanzierung in Nordrhein-Westfalen wäre auf einen Schlag gelöst; da gebe ich Ihnen recht. Sie geben mir aber hoffentlich auch recht, dass das bei dieser und auch bei jeder anderen Bundesregierung, egal welcher parteipolitischen Couleur vermutlich nicht zu erreichen ist, weil das der Zustand des Bundeshaushalts nicht hergibt.
Deshalb müssen wir es im Rahmen eines Paktes – das sagt das Wort schon – mit mehreren Instrumentarien der verschiedenen politischen Ebenen schaffen, in den Kommunen einen Haushaltsausgleich hinzubekommen.
Schauen wir noch einmal zurück in die Vergangenheit: Die Vierjahresfrist, die es eben nur in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung gibt, hat eine Historie: Diejenigen, die damals die Gemeindeordnung geschrieben haben, hätten sich doch niemals vorstellen können,
dass so viele Kommunen ihren Haushaltsausgleich auf realistische Art und Weise niemals wiederherstellen könnten.
Herr Palmen, Sie wissen doch aus Ihrer alten Tätigkeit ganz genau, wie damit umgegangen worden ist. Wenn Kommunen im Nothaushaltsrecht eine Ausgabe tätigen wollten, hat ausschließlich auf Grundlage der Rechtmäßigkeit, nicht des wirtschaftlichen Sachverstands, eine Prüfung stattgefunden. Ich kann Ihnen aus dem Stand mindestens ein Dutzend Beispiele nennen, aus denen klar hervorgeht, wie unsinnig diese Gesetzesregelung vor dem Hintergrund, was eigentlich in Nothaushaltskommunen passieren müsste, ist.
Weil Sie gerade Duisburg angesprochen haben: Die Stadt Duisburg gibt 62 Millionen € Regelleistungen für die komplette Betreuung – Kindergärten, Kitas – der unter sechsjährigen Kinder aus, daneben inzwischen 80 Millionen € für die Inobhutnahme im Rahmen der Jugendhilfe. Die Stadt möchte gern ein Präventionsprogramm auflegen, um die hohen Kosten der Inobhutnahme mittelfristig zu reduzieren. Das darf die Kommunalaufsicht nach der jetzigen Rechtslage nicht genehmigen.
Ich kann Ihnen ein weiteres Beispiel aus einer kleinen Kommune, rechtsrheinisch, nennen, die gerne eine Fotovoltaikanlage installieren würde, die sich aufgrund des Standorts und des Energieeinspeisegesetzes innerhalb weniger Jahre rechnen würde. Nach der Rechtslage darf die Kommunalaufsicht dies nicht genehmigen. Wo wollen wir hinkommen?
Nein, ich würde das jetzt gern ausführen. – Wir möchten einen Zeitraum – individuell an die jeweilige finanzielle Situation der Kommune angepasst –, in dem nicht gefragt wird, was rechtmäßig zu genehmigen ist, sondern ob die Kommune es in diesem Zeitraum schafft, den Haushaltsausgleich darzustellen. Wenn sie dazu an der einen oder anderen Stelle Geld in die Hand nehmen muss, dann sind das keine zusätzlichen Schulden, sondern das ist eine Erwirtschaftung innerhalb des Haushaltssicherungskonzepts, aber mit dem Ziel, den Haushaltsausgleich darzustellen, und unter einer jährlichen Kontrolle des Haushaltssicherungskonzepts, was die Einhaltung der vereinbarten Ziele angeht.
Herr Palmen, ich gebe Ihnen gerne recht: Ohne Hilfe von außen ist das bei dem Finanzierungssystem in Nordrhein-Westfalen nicht zu schaffen. Das Land und der Bund müssen sich ihrer Verpflichtung bewusst sein. Neben der Frage aber, ob wir Geld in die Hand nehmen, müssen wir einen ordnungspolitischen Rahmen schaffen, in dem es nicht nur um die Rechtmäßigkeit einer Ausgabe geht, sondern auch um die Sinnhaftigkeit.
Ich bitte Sie herzlich, sich an der Stelle nicht einzumauern. Lassen Sie uns diese Anhörung vernünftig durchführen! Lassen Sie uns von den Experten Ratschläge geben, ob das gut oder schlecht ist! Warten wir gemeinsam ab, wie die weiteren Entwicklungen in der Beschlussfassung der Gemeindefinanzreform und der Frage sind, was die Landesregierung im Rahmen des Stärkungspaktes im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung stellt! Das ist ein Gesamtkonzept, ohne das es gar nicht geht. Dieses Gesamtkonzept müssen wir uns leisten und dafür müssen wir uns die Zeit nehmen, wenn wir – das sage ich ganz deutlich – alle noch zu dem Beschluss stehen, den wir hier im Oktober getroffen haben, nämlich das Problem jetzt tatsächlich anzugehen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. Mir liegen zum Tagesordnungspunkt 3 keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/666 an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Empfehlung seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann nicht seine Zustimmung geben? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
dieser Plenarwoche wenden wir uns dem Themenbereich „Hochschule“ zu. Der hier vorliegende Antrag soll zwar federführend vom Innovationsausschuss beraten werden, aber im Grunde handelt es sich um einen Antrag, der ressortübergreifend ist.
Wir alle kennen die Zahlen, die den demographischen Wandel bei uns im Land beschreiben. Die Bevölkerungszahl von Nordrhein-Westfalen geht seit dem Jahr 2004 in beträchtlicher Größenordnung zurück. Wir werden damit zu rechnen haben, dass wir bis zur Mitte des Jahrhunderts bis zu 2 Millionen Einwohner verlieren. Dieser Einwohnerrückgang hat vielfältige Folgen, auch was das wirtschaftliche System angeht.
Daher berührt dieser Antrag nicht nur familienpolitische, sondern auch sozial- und wirtschaftspolitische Komponenten. Da wir diese Entwicklung nicht mehr stoppen können, ist es richtig und wichtig, dass wir alles versuchen, um diesen Trend zu verlangsamen. Wir müssen also ein möglichst großes Bündel an Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern angehen, um jetzt eine Trendwende einzuleiten.
Die Kinder- und Jugendpolitik war in den letzten Jahren eines der Hauptbetätigungsfelder der schwarz-gelben Regierung. Wir haben bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie große Fortschritte gemacht, auch wenn Sie dies stets bestreiten. Als Sie 2005 abgewählt worden sind, haben Sie für die Betreuung der unter Dreijährigen 11.800 Plätze hinterlassen. Die CDU/FDP
(Beifall von der CDU und von der FDP – Jo- sef Hovenjürgen [CDU]: Schade, dass Frau Asch das nicht hört!)
Um neue Impulse auf den Weg zu geben, hat die CDU-Landtagsfraktion den Ihnen heute vorliegenden Antrag eingebracht. Wir alle wissen, dass wir vonseiten der Landesregierung nicht in die Politik der Hochschulen eingreifen können. Wir unterstützen ja die Autonomie der Hochschulen. Das kann man nicht unbedingt von jeder Fraktion dieses Hauses sagen.
Dennoch sprechen wir aber den dringenden Appell an die Hochschulen aus, sich auf dem Gebiet der Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung noch stärker einzubringen. Es ist offenkundig, dass sich – auch durch uns gefördert – in den vergangenen Jahren an den Hochschulen vieles verbessert hat und bereits viele Fortschritte erzielt worden sind. Jede Universität hat für sich Initiativen ergriffen, um jungen studierenden Eltern entgegenzukommen und sie zu entlasten.
Familienfreundliche Rahmenbedingungen bewirken aber noch mehr, meine Herren, meine Damen. Sie können Studieninteressierten mit Kind Mut machen, überhaupt ein Studium aufzunehmen. Darüber hinaus erleichtern sie vielen Studierenden mit Kinderwunsch die Entscheidung für eine Familiengründung während des Studiums, eine Entscheidung, die so, ohne familienfreundliche Angebote als Türöffner, nicht getroffen werden könnte.