Protokoll der Sitzung vom 03.12.2010

Die Hochschulen – Universitäten genauso wie Fachhochschulen – stehen alle im Wettbewerb und müssen sich in diesem Wettbewerb mit Forschung und Lehre behaupten.

Der Wissenschaftsrat hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die fehlende Promotionsperspektive der Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen vor diesem Hintergrund systemfremd ist. Wenn wir starke Hochschulen sowie gute und sehr gute Leistungen der Studierenden wollen, müssen wir ihnen auch den Weg zur Promotion erleichtern.

Der Blick auf die Zahlen zeigt ein deutliches Missverhältnis: 25 % aller Studierenden studieren an einer Fachhochschule – übrigens mit steigender Tendenz –, aber nur rund 2 % aller Promotionen werden von Studierenden der Fachhochschulen absolviert. Ich denke, das zeigt, dass das Verfahren nicht attraktiv ist. Oder glauben wir wirklich, dass die Fachhochschulen nur das Potenzial von 2 % haben? Ich glaube, das wird niemand behaupten.

Die momentane Situation ist aus Sicht der promotionswilligen Studierenden nicht optimal. Grundsätzlich eröffnet das Hochschulfreiheitsgesetz die Möglichkeit der Promotion. Die Fachhochschulen haben kein eigenes Promotionsrecht, aber sie können in Kooperation mit einer Universität Studierende zur Promotion führen.

Es gibt aber keine einheitlichen Richtlinien, wie die Unis das in ihrer Promotionsordnung regeln müssen. Die Entscheidung über die Zulassung eines

FH-Absolventen wird dann jeweils nach individueller Prüfung vorgenommen. Das alles führt zu Schwierigkeiten in der Praxis. Der Weg zur Promotion ist für Fachhochschulabsolventen intransparent. Das sollten wir ändern.

(Heike Gebhard [SPD]: Wer hat denn das Gesetz gemacht?)

Ich meine, dass wir erfolgreichen jungen Menschen, die in ihrem Studium durch außergewöhnliche Leistungen überzeugt haben, nicht den Weg zu weiterer Qualifizierung unnötig erschweren sollten. Ziel muss es sein, dass Fachhochschulabsolventen nach den gleichen Regeln zur Promotion zugelassen werden wie ihre Kommilitonen von den Unis

(Heike Gebhard [SPD]: Hört, hört!)

und dass sie eine gute Betreuung ihres Promotionsprojekts erfahren. Dazu muss die Betreuung der Professoren von den Fachhochschulen in den universitären Promotionsordnungen geregelt werden. So kann gewährleistet werden, dass das erworbene Wissen des Studiums adäquat auf ein höheres wissenschaftliches Niveau gebracht wird.

Selbstverständlich sind die FH-Professoren dann auch die richtigen Ansprechpartner für die Betreuung der Promotion. Ich sage es ganz deutlich: Hier darf es keine Eitelkeiten geben. Hier stehen die Studierenden im Mittelpunkt,

(Heike Gebhard [SPD]: Das ist ja etwas ganz Neues!)

denen der Weg zur Qualifizierung offenstehen muss. Kooperation ist das entscheidende Stichwort: Es geht nicht darum, den Unis etwas wegzunehmen. Ich weiß, dass sie einem Promotionsrecht der Fachhochschulen kritisch gegenüberstehen. Es geht vor allem um Kooperation.

Die kooperativen Kooperationskollegs, die in unserem Antrag beschrieben werden, können hier ein guter Weg sein. Die gemeinsame Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses kann doch nur zu beiderseitigem Vorteil sein. Die Unis und die Fachhochschulen profitieren so von den Stärken des anderen.

Das erste Ziel – ich denke, dass wir uns dabei alle einig sind – muss es also sein, den Weg zur Promotion für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen leichter zu gestalten.

(Beifall von der FDP)

Das zweite Thema ist das Promotionsrecht. Hier sollten wir prüfen, ob eine Reform nötig ist. Die alte Regel, dass Fachhochschulen für die Praxis und Universitäten für die Wissenschaft ausbilden, gilt schon lange nicht mehr. Das zeigt uns auch die fortschreitende Ausdifferenzierung des Angebots. Die Hochschulen bieten viele neue Studiengänge an, die in diese Regel nicht hineinpassen. Wahrscheinlich hat sie auch nie so gegolten.

In jedem Fall haben wir heute etliche Fachhochschulen, die in bestimmten Bereichen besonders forschungsstark sind und die exzellente Leistungen erbringen. Hinzu kommen viele Fächer, die an Unis gar nicht gelehrt werden, wie Logopädie oder Restaurierungswesen. Studierende aus diesen Bereichen sind faktisch von der Promotion ausgeschlossen, weil eine Kooperation mit einer Uni kaum möglich ist.

Wir müssen auch schauen, ob Fachhochschulen, die besondere Leistungen in einem Bereich erbringen, diese Leistungen auch in Eigenverantwortung wissenschaftlich in Wert stellen können.

Wenn wir das Verfahren der Promotionszulassung und -betreuung so verbessert haben, dass Fachhochschulabsolventen problemlos ihre Doktorarbeit beginnen können, ist der wichtigste Schritt getan.

Darüber hinaus sollten wir prüfen, ob einzelnen forschungsstarken Fachhochschulen ein Promotionsrecht eingeräumt werden kann. Die Landesregierung sollte hierzu zusammen mit der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen und dem Wissenschaftsrat eine Prüfung auf den Weg bringen.

Ich glaube, dass das ein Weg ist, von dem alle profitieren können. Es geht, wie gesagt, nicht darum, irgendwem etwas wegzunehmen, sondern darum, zusätzliche Chancen für gute Forschung zu öffnen.

(Beifall von der FDP und von der CDU – Karl Schultheis [SPD]: Das sagen die von der FDP immer!)

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und den Dialog mit Experten aus den Hochschulen und der Wissenschaft zu diesem Thema. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hafke. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Brinkmeier.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein äußerer Anlass für diesen Antrag, den wir zum Schluss der Plenarwoche debattieren, ist auch das Fachgespräch, das einige von uns am kommenden Montag in Jülich zu dem Thema führen werden. Aber ich denke, es lohnt sich, dieses Thema im Parlament zu behandeln. – Angesichts der Redezeit in Block I werde ich es kurz machen müssen.

Die wissenschaftliche Prägung und die wissenschaftliche Qualität der Fachhochschulen haben sich in den letzten Jahren wirklich weiter verbessert; ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Ich sage aber auch deutlich: Ein Grund dafür ist eben auch, dass die Fachhochschulen ihre Chance genutzt haben, die sie mit dem Hochschulfreiheitsgesetz be

kommen haben. Sie haben ihre Position wirklich ausgebaut.

(Zuruf von Karl Schultheis [SPD])

Ein Ausfluss dieser verbesserten Qualität ist auch die erhöhte Anzahl von Masterabsolventen, denen man zutraut, ihre wissenschaftliche Arbeit in einer Promotion fortzusetzen. Darum begrüßt die CDUFraktion die existierenden vielfältigen Bemühungen, diesen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen Zugang zur Promotion zu verschaffen.

Die bestehende Gesetzeslage – das steht auch im Antrag der FDP – lässt dies in der Form der Kooperation mit einer Universität zu. Es ist so, dass mittlerweile etwa drei Viertel aller Promotionsordnungen die Zulassung von Fachhochschulabsolventen vorsehen.

(Dr. Carolin Butterwegge [LINKE]: Aber un- ter welchen Voraussetzungen?)

Hier sollte es also das Ziel sein, das auf 100 % auszudehnen. Ich hoffe, dass wir uns darin alle einig sind.

Gleichzeitig ist es natürlich auch sinnvoll, die jeweiligen Anforderungskriterien möglichst transparent und in einem gewissen einheitlichen Korridor zu gestalten, wie es im FDP-Antrag gefordert wird. Aber entscheidend – das ist wichtig – ist am Ende immer die Qualität. Die Promotion ist ein wissenschaftlicher Zugang. Da sind die Qualitätskriterien entscheidend.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier in NordrheinWestfalen studieren knapp 30 % aller Studierenden an Fachhochschulen. Daraus darf man aber nicht die Schlussfolgerung ziehen, dass auch 30 % aller Promotionen demnächst ihren Ursprung an Fachhochschulen haben müssen.

Dabei verweise ich auf die originäre Aufgabe der Fachhochschulen, denn sie dienen in erste Linie nicht dazu, den wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden, also die Personen, die später selber an Unis und Fachhochschulen forschen und lehren. Die Fachhochschulen sind in erster Linie stark in der Verbindung von Theorie und Praxis, in der angewandten Forschung und in der Ausbildung für ihre jeweilige Region.

Ich will auch sagen, dass ein erfolgreicher Ingenieur im beruflichen Alltag in meinen Augen von uns mindestens genauso anerkannt werden sollte wie ein erfolgreicher Wissenschaftler in der Hochschule. Das sollten wir auch deutlich machen. Es ist der große Stellenwert der Fachhochschulen, dass wir dort den betrieblichen Alltag immer klar vor Augen haben.

Die Promotion und die Habilitation liegen wegen ihrer akademischen Orientierung in den Händen der Universitäten. Diese Zuordnung halten wir grund

sätzlich für richtig. Deswegen halten wir auch Promotionskooperationen mit Universitäten für den richtigen Weg.

Ich sage aber ausdrücklich, dass im Zuge einer Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses die Frage nach dem Promotionsrecht an den Fachhochschulen, wie es von der FH-LRK gefordert wird, in fünf oder zehn Jahren durchaus anders beantwortet werden könnte.

Ich freue mich, dass wir darüber am Montag und auch im Ausschuss diskutieren werden. Das wird eine spannende Debatte. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Brinkmeier. – Für die Fraktion Die Linke spricht die Abgeordnete Dr. Butterwegge.

Verehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das der vorliegende Antrag aufgreift, liegt mir am Herzen, da ich selbst zur Genüge Erfahrung habe mit den Hürden, die FH-Absolventen auf dem Weg zur Promotion in den Weg gelegt bekommen, wobei die Benachteiligung von FH-Absolventinnen nicht nur beim Promotionszugang greift, sondern sehr viel umfassender ist.

Je nachdem, ob man sich im Jugendalter für ein FH- oder ein Unistudium entscheidet, kann das lebenslange Nachteile nach sich ziehen: Wege voller Hürden und verbaute Zugänge, insbesondere zu Masterstudiengängen an Universitäten, zur Promotion, insbesondere durch sogenannte promotionsvorbereitende Studien für FH-Promovendinnen, zu vielen Stellenangeboten, die allesamt einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss voraussetzen, und eine geringere Eingruppierung im späteren Berufsleben.

Das ist meines Erachtens alles nicht gerechtfertigt, weil das Studium an Fachhochschulen nicht von minderer Qualität ist, sondern nur eine andere, eine praxistauglichere Qualität als das Studium an einer Universität hat.

Meine Damen und Herren, das Problem der Ungleichbehandlung von FH- und Unistudium besteht, seit es Fachhochschulen gibt, und es wird weiter bestehen, solange Besitzstandswahrer diesen Status quo aus universitärem Standesdünkel aufrechterhalten. Es ist ein umfassenderes Problem, sodass eine Verengung auf den Promotionszugang wie im vorliegenden Antrag problematisch ist.

Probleme haben FH-Absolventen beispielsweise auch beim Zugang zu universitären Masterstudiengängen, die FH-Absolventinnen häufig faktisch verschlossen sind, weil so starke Zugangsbeschränkungen bestehen, dass die positive Auswahl durch

die Fakultäten sich meist nur auf Uniabsolventen beschränkt.

Ich komme zum Problem des Promovierens. Die Promotionsordnungen einiger Unis wurden ab 1998 allmählich für Absolventinnen von FH