Protokoll der Sitzung vom 02.02.2011

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Mit grüner Fein- staubplakette!)

Davon gehe ich aus.

Jetzt haben wir den Kollegen Engel auf dem Platz von Herrn Prof. Pinkwart.

Genau, Frau Präsidentin. Ich darf hier sitzen, wenigstens für die Fragestunde. – Also: Herr Minister Remmel, es gibt ja ganz unterschiedliche Studien – das ist ein bunter Strauß –, was die Wirksamkeit solcher Zonen angeht. Wie schätzen Sie denn die Wirksamkeit ganz persönlich ein?

Eine persönliche Wertung will ich mir an der Stelle verkneifen. Es geht darum, die Anforderungen der Europäischen Union zu erfüllen. Sie wissen, dass einige Städte entsprechende Ausnahmeanträge über das Land und den Bund gestellt haben. Teilweise sind die Ausnahmen bewilligt, teilweise abgelehnt, sodass wir auch immer Vertragsverletzungsverfahren befürchten müssen. Insofern müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um die Luftqualität zu verbessern. Nur wenn wir das entsprechend dokumentieren, werden wir auch den strengen Maßstäben der EU genügen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Witzel, wenn Sie sich jetzt freundlicherweise noch einmal eindrücken würden. Ich gebe jetzt das Mikro frei. Sie sind dran.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie haben eben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Umweltzone ein möglicherweise singulär betrachtet überbewertetes Instrument ist angesichts der Vielzahl von denkbaren Maßnahmen im Luftreinhalteplan insgesamt.

Deshalb lautet meine Frage: Welchen Stellenwert hat für Sie eine Erweiterung bis hin zu einer vollflächigen Ausdehnung der Umweltzone auf das ganze RVR-Gebiet vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit und der Möglichkeit, auch andere ebenso wirksame Maßnahmen mit weniger Freiheitseingriff anstreben zu können?

Herr Minister.

Die Umweltzone – das hat schon die Anhörung gezeigt, die der Landtag in der letzten Legislaturperiode durchgeführt hat – ist laut Untersuchung des Umweltbundesamtes unter den Maßnahmen, die infrage kommen, offensichtlich die wirksamste, wenn auch nicht mit einem Knopfdruck die volle Wirkung entfaltet werden kann.

Ziel ist es, die Belastungsspitzen – so ist die EUSystematik ausgerichtet –, also bestimmte Spitzenwerte, zu minimieren. Dazu trägt die Umweltzone offensichtlich bei. Aber ich sage noch einmal: Es ist eine Maßnahme unter sehr vielen. Deshalb muss sie auch entsprechend eingeordnet werden.

Danke, Herr Minister. – Die nächste Frage kommt von Herrn Dr. Schoser von der CDU-Fraktion.

Herr Minister, ist es richtig, dass nach den Vorstellungen Ihres Hauses ab 2013 keine Ausnahmen mehr zugelassen werden sollen?

Wie schätzen Sie es ein, dass das durchaus auch existenzgefährdend für Unternehmen sein kann, die sich vielleicht jetzt einen Wagen angeschafft haben, dessen Investition sich amortisieren muss?

Herr Minister.

Vielleicht haben Sie Kenntnis darüber erlangt – wir haben jedenfalls dem Parlament davon berichtet –, dass wir mit der Handwerkskammer zusammen eine einvernehmliche Lösung erarbeitet haben, schrittweise eine Umstellung des Fuhrparks zu erreichen: die sogenannte Fuhrparklösung. Das ist dem Parlament zugegangen. Sie wird jetzt umgesetzt. Das heißt, dass die Ausnahmen schrittweise zurückgenommen werden.

Danke schön, Herr Minister. – Frau Freimuth von der FDPFraktion hat eine Frage.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Minister, ich habe eine Nachfrage, die wunderbar zur Frage des Kollegen Schoser passt. Können Sie die Hilfsmaßnahmen zum Beispiel für die Handwerksunternehmen oder für die kleinen und mittleren Betriebe mit Blick auf die Fuhrparkumstellung näher erläutern, wie das aussehen soll?

Herr Minister.

Konkrete Hilfen gibt es über mögliche Programme, die bei der KfW ressortieren. Sie sind in der entsprechenden Information an den Landtag detailliert dargestellt. Ich kann sie jetzt nicht im Einzelnen referieren.

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 24 beantwortet.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 25

des Abgeordneten Engel von der Fraktion der FDP auf.

Was sind die Gründe dafür, dass wesentliche Beteiligte bei der Love-Parade wie Veranstalter Rainer Schaller, der Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe, der Crowd-Manager Carsten Walter etc. bislang nicht von der Staatsanwaltschaft vernommen wurden?

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage, worin das Justizministerium darstellt, dass wichtige Beteiligte sechs Monate nach der Tragödie bei der LoveParade noch nicht vernommen wurden, wirft Fragen auf, insbesondere inwieweit aufgrund der bisherigen Nichtvernehmung der vorgenannten Personen von ihnen geäußerten Vorwürfen gegen andere Verantwortliche bislang nicht entsprechend nachgegangen werden konnte.

Was sind die Gründe dafür, dass wesentliche Beteiligte bei der Love-Parade wie Veranstalter Rainer Schaller, der Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe, der Crowd-Manager Carsten Walter etc. bislang nicht von der Staatsanwaltschaft vernommen wurden?

Herr Minister Kutschaty bekommt Gelegenheit zur Beantwortung.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Engel, zu den Gründen, aus denen bestimmte Personen bislang nicht vernommen worden sind, kann ich Ihnen auch hier und heute keine Angaben machen. Einer Auskunft über die Gründe stehen die Persönlichkeitsrechte der genannten Personen und der Umstand entgegen, dass hierdurch in nicht vertretbarer Weise ermittlungstaktische Erwägungen offengelegt werden müssten.

Der Inhalt der Mündlichen Anfrage 25 war, soweit sie sich auf Personen aus dem Bereich des Veranstalters der Love-Parade bezog, Gegenstand der öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 8. September 2010, an der Sie, Herr Engel, selbst teilgenommen haben. Schon damals habe ich gesagt, dass ein Grund unter anderem sein kann, dass Zeugen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch das Recht haben, sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 der Strafprozessordnung zu berufen.

Im Übrigen ist der im Rechtsausschuss des Landtags am 26. Januar 2011 mitgeteilte Sachstand unverändert.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit noch einmal Folgendes klarstellen: Die Antwortpflicht der Landesregierung auf Fragen von Abgeordneten des Landtags unterliegt Grenzen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung. Die nähere Grenzziehung bedarf der Würdigung im Einzelfall.

Im Zuge dieser Prüfung ist das in Art. 20 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes normierte Rechtsstaatsprinzip zu beachten, dass unter anderem die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung gebietet. Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen. Die Strafprozessordnung setzt ein zu wahrendes Ermittlungsgeheimnis voraus.

Auf der Grundlage von Berichten des Leitenden Oberstaatsanwalts in Duisburg und des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf prüft mein Haus in jedem Fall, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und auf welche Art und Weise parlamentarische Anfragen beantwortet werden können. Gegenstand dieser Prüfung ist insbesondere, ob der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Landesregierung, Informationsansprüche des Landtags oder einzelner Abgeordneter zu erfüllen, nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse entgegensteht.

Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich Fragen, die Einzelheiten des laufenden Ermittlungsverfahrens betreffen, aus den Ihnen dargelegten Gründen nicht detaillierter beantworten kann.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Engel.

Vielen Dank. – Herr Minister Kutschaty, Sie haben die Frage ausführlich beantwortet und den Sachverhalt dargestellt.

Ich würde Sie zu diesem Komplex aber gerne noch einmal fragen, ob es zutrifft, dass es maßgebliche

Beteiligte gibt, die sozusagen ihr Gewissen dadurch entlasten wollen, dass sie sich an die Staatsanwaltschaft gewandt haben, um dort auszusagen. Dies sei aber von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden. – Das ist eine Frage, die ich heute in der Fragestunde noch einmal stelle, obwohl ich sie Ihnen in Teilen wiederholt vorgetragen habe.

Trifft es also zu, dass es tatsächlich maßgebliche Beteiligte gibt, die – ich nenne es einmal – das Gewissen entlasten und von der Staatsanwaltschaft angehört werden wollten, dies aber von der Staatsanwaltschaft ausdrücklich abgelehnt wurde? Die Hintergründe, soweit sie mir bekannt sind, kann ich hier und heute nicht nennen.

(Zuruf von Thomas Stotko [SPD])

Herr Minister.

Herr Engel, auch in dieser Nummer kommen wir leider nicht weiter. Auch das kann ich Ihnen in dieser Sitzung nicht mitteilen. Einer Auskunft über das prozessuale Verhalten einzelner genannter Personen stehen auch deren Persönlichkeitsrechte sowie der Umstand entgegen, dass dadurch natürlich in nicht vertretbarer Weise ermittlungstaktische Erwägungen offengelegt werden müssten.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Witzel.

Herr Minister, wir reden nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Trägern öffentlicher Ämter und Funktionen. Deshalb interessiert mich – Sie müssen nichts zum Inhalt der Vernehmung sagen –, zu welchem Zeitpunkt eine Vernehmung der beiden Personen Adolf Sauerland als Oberbürgermeister der Stadt Duisburg und Detlef von Schmeling als kommissarischer Polizeipräsident seitens der Staatsanwaltschaft stattgefunden hat.

Bitte, Herr Minister.

Herr Witzel, auch Träger öffentlicher Ämter haben Persönlichkeitsrechte, die es genauso zu schützen gilt.

(Zuruf von der FDP: Antworten! – Gegenruf von Thomas Stotko [SPD])

Danke schön, Herr Minister. – Herr Witzel noch einmal.

Wurde nach Ihrem Kenntnisstand bislang eine Vernehmung des Veranstalters Schaller durch die Justizbehörden vorgenommen?

Vielen Dank, Herr Witzel. – Herr Minister.