Ich sage voraus: Der Tag wird kommen, dass auch Sozialdemokraten und Grüne ihre Hand für Studienbeiträge heben werden – vielleicht nicht Herr Schultheis, weil er längst nicht mehr im Parlament ist. Die schiere Finanznot wird sie dazu treiben. Wir sind schon sehr gespannt auf ihre gewundenen Erklärungen, die sie dann abliefern müssen.
Ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist unsolide finanziert. Er ist juristisch bedenklich. Er ist arbeitnehmerfeindlich. Er bringt den einkommensschwachen Studierenden keinen Vorteil. Und er verschlechtert die Bedingungen von Studium und Lehre an den Hochschulen.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Brinkmeier. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Schultheis das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Brinkmeier, Schadenfreude, die man auch am Gesichtsausdruck erkennt, ist nicht staatsmännisch. Es gibt Landesteile in Nordrhein-Westfalen, da nennt man so etwas, was Sie hier gerade vorgetragen haben, Holo-Bolo.
Heute ist ein guter Tag für die jungen Menschen und ihre Familien in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus.
Denn 25 % der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland studieren in Nordrhein-Westfalen – im Übrigen auch Studiengänge gerade im Bereich der Ingenieurwissenschaften, die für das Land Bayern sehr hilfreich sind.
Heute ist kein Tag der Trauer, wie der Verursacher der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen, Herr Prof. Pinkwart, in der „Welt am Sonntag“ vom 20.02. hat verkünden wollen. Ich weiß nicht, ob Sie sich nicht einen besseren Nachruf hätten bestellen sollen als diesen Artikel in der „Welt am Sonntag“, lieber Kollege Pinkwart.
Nein, ganz im Gegenteil: Es ist ein Tag der Freude. Wir brauchen in diesem Land – und nicht nur hier – jedes Talent und können es uns nicht erlauben, auch nur ein einziges Talent wegen Studiengebühren zu verlieren. Das ist der Ansatz, der hinter dieser Politik von SPD und Bündnis 90/Die Grünen steht.
Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Fraktionsvorsitzenden der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Römer und Herrn Priggen, und auch bei unserer Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bedanken, dass sie gestern bei der Einbringung zum Haushalt 2011 auch in der Verantwortung der Gesamtfraktion hier einen Schwerpunkt gesetzt haben. Das ist nicht üblich. Dafür, dass dieser Stellenwert eingeräumt wird, darf ich mich als Fachpolitiker in diesem Bereich ganz herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass jede junge Frau und jeder junge Mann Zukunftschancen erhält. Damit sind nicht nur Zukunftschancen für diese Personen gemeint, sondern hier sind im Kern die Zukunftschancen und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes berührt; denn es geht darum, den Fachkräftemangel zu bekämpfen, unsere Steuerkraft und unsere Wirtschaftskraft zu stärken. Das ist von großer Bedeutung, auch wenn es um
den Gesamthaushalt des Landes NordrheinWestfalen geht. Da liegt die Zukunft für unser Land, damit wir die Aufgaben, die das Land zu erfüllen hat, mit entsprechender Finanzkraft erledigen können.
Meine Damen und Herren, die Anhörung zum Gesetzesvorhaben der Landesregierung zur Herstellung von mehr Chancengleichheit im Fachausschuss, insbesondere die Stellungnahmen des Deutschen Studentenwerkes und der Hochschul-Informations-System GmbH, machen deutlich, dass Studiengebühren sozial selektiv wirken – die entsprechenden Passagen können Sie nachlesen – und junge Menschen, insbesondere junge Frauen, durch Studiengebühren von einem Studium abgehalten werden.
Auch der dritte Bildungsbericht der Bundesregierung, der unter politischen Gesichtspunkten in der Frage der Abschaffung der Studiengebühren wohl unverdächtig ist, belegt, dass die Angst vor Schulden der Hauptgrund für Abiturientinnen und Abiturienten ist, kein Studium aufzunehmen. 68 % der Befragten gaben im Rahmen des Bildungsberichts an, dass Studiengebühren ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Bei Abiturienten aus Nichtakademikerfamilien, die in diesem System ohnehin stark benachteiligt sind, waren es sogar 73 %. Nehmen Sie das bei der Diskussion über die Abschaffung von Studiengebühren in NordrheinWestfalen doch bitte zur Kenntnis.
Es ist richtig, wie Herr Prof. Pinkwart in seinem Interview sagte, dass die Zahl der Hochschulzugangsberechtigten und der Abiturienten steigt. In diesem Wintersemester haben in der Tat 8 % mehr Studienberechtigte ein Studium aufgenommen, und das ist gut so. Das wollen wir auch. Dabei darf man allerdings nicht verschweigen – das tun die Befürworter von Studiengebühren in diesem Zusammenhang –, dass die Studienanfängerquote mit der Einführung der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen durch CDU und FDP
von 39,7 % im Jahr 2005 – die Zahlen stehen dort schwarz auf weiß – auf 36,3 % im Jahr 2006 gesunken ist.
Im gleichen Zeitraum – das kommt noch hinzu – ist die Studienberechtigtenquote sogar um 1 % von 52,4 % auf 53,4 % gestiegen. Das zeigt deutlich: Die Einführung der Studiengebühren führte zu einem Einbruch der Anfängerzahlen und ist nur mit einem langsamen Wiederaufstieg verbunden, der gerade zur Kompensation des Einbruchs führt.
Jeder bzw. jede Zweite in Nordrhein-Westfalen erwirbt eine Hochschulzugangsberechtigung. Über 50 % der jungen Menschen, die eine Schule in Nordrhein-Westfalen besuchen, erhalten eine
Hochschulzugangsberechtigung. Allerdings gehört Nordrhein-Westfalen zu den Bundesländern, die bei der Übergangsquote von der Berechtigung zum tatsächlichen Studium nur bei 30 % liegen. Wir sind ein Schlusslicht, was die Übergangsquote angeht: 50 % Studienberechtigte, 30 % Studierende. Darum geht es.
Herr Kollege Schultheis, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Prof. Dr. Pinkwart?
Ich will an die vielen Beratungen anknüpfen, die wir gemeinsam im Ausschuss hatten. Über die Zahlen haben wir uns immer wieder ausgetauscht. Vielleicht können Sie auch im Plenum noch einmal bestätigen, dass wir eine Sondersituation in NordrheinWestfalen haben. Unsere hohe Hochschulzugangsberechtigtenquote ist doch darauf zurückzuführen, dass der Anteil an Fachhochschulzugangsberechtigten bei uns wesentlich höher ist als in anderen Bundesländern. Gerade für diesen Typus des Hochschulzugangsberechtigten hat die VorgängerLandesregierung den Zugangsweg zu den Gesamthochschulen mit 11.000 Studienanfängern pro Jahr geschlossen und es erst in den letzten Jahren durch die Neugründung von Fachhochschulen und den massiven Fachhochschulausbau wieder vermocht, die Lücke Schritt für Schritt zu schließen. Dadurch hat sich auch die Studienanfängerzahl in dieser Gruppe Schritt für Schritt massiv erhöht.
Herr Prof. Pinkwart, das hat mit dem, was ich gerade vorgetragen habe, nur sehr am Rande zu tun. Ich will Ihnen aber sagen: Sie sollten froh sein, dass die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen im Fachhochschulbereich hoch ist. Dazu haben wir die Grundlagen in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Schlussendlich haben auch Sie einen kleinen Anteil dazu beigetragen. Wir sind stolz darauf, dass wir gerade in dem Bereich viele Hochschulzugangsberechtigte haben. Aber auch die – und gerade die – müssen Studiengebühren bezahlen, Herr Prof. Pinkwart. Und das wollen wir abbauen. Wir wollen, dass die Differenz zwischen 50 % und 30 % so weit wie möglich geschlossen wird, dass möglichst viele junge Leute, die die Berechtigung haben, auch mit einem Studi
Nun noch einige wenige Sätze zum Thema Sozialverträglichkeit: In der Tat hat es ein Modell gegeben, das auch von Fachleuten als sozialverträglich bezeichnet worden ist. Aber die Sozialverträglichkeit ist doch unter den Studierenden hergestellt worden. Ich erinnere Sie an Ihren Parteitag:
Kurz nach der Wahl, im September 2010, haben Sie dort beschlossen, dass die Studierenden, die Gebühren bezahlen, nicht mehr die Zinsen und die Kosten, die mit dem Ausfallfonds verbunden sind, für diejenigen bezahlen müssen, die gebührenfrei gestellt sind. Das Problem, was die Solidarität innerhalb der Gruppe angeht, haben Sie selbst erkannt.
Das Modell ist nicht sozialverträglich. Es ist auch falsch, zu behaupten, dass BAföG-Empfänger und BAföG-Empfängerinnen keine Studiengebühren bezahlen. Sie bezahlen sehr wohl Studiengebühren. Es gibt eine große Anzahl von jungen Menschen, die einen Kredit aufnehmen könnten, die das nicht tun, weil sie eben keine Schulden mit ins Berufsleben nehmen wollen. Nehmen Sie das doch zur Kenntnis! Das sind die Tatsachen.
Dann zu dem Thema „Studiengebühren und Kompensationsmittel“, über das sich Kollege Brinkmeier ausgelassen hat. Es ist auch falsch, was in Ihrem Interview überkommt, dass den Hochschulen 420 Millionen € aus Studiengebühren zur Verfügung standen. Das wäre der Fall gewesen, wenn die Studierenden an allen Hochschulen in NordrheinWestfalen 500 € bezahlt hätten.
Herr Prof. Pinkwart, es hat nur an 32 von 37 Hochschulen Studiengebühren gegeben. Nur die Hälfte der Hochschulen, die Studienbeiträge erheben durften, hat davon Gebrauch gemacht, den Höchstsatz zu nehmen. Die Abrechnung zeigt ganz deutlich, dass im Jahr 2009 nur 249 Millionen € zur Verfügung standen.
habe ich die Vermutung, zumal ich die freudige Heiterkeit bei allen Beteiligten sehe, dass Herr Prof. Pinkwart Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen möchte. Da Sie die offensichtlich zulassen wollen, hat nun Herr Prof. Pinkwart das Wort. Bitte schön.
Herzlichen Dank, Herr Schultheis. Das entspricht auch der guten Diskussion, die wir über die vielen Jahre auch im Ausschuss hatten. Vielen Dank dafür.
Ich wollte noch einmal zu den Zahlen fragen. Wenn – so habe ich mich ausgedrückt – alle staatlichen Hochschulen das Recht haben, bis zu 500 € erheben zu können, dann gibt ihnen das nordrheinwestfälische Studienbeitragsgesetz das Recht, netto bis zu 420 Millionen € im Jahr Mehreinnahmen zu erzielen. Darin stimmen wir überein.
Warum – wenn das so ist – finanzieren Sie die Hochschulen jetzt nur mit 249 Millionen € aus, obwohl die Kompensation eben nicht nur an diejenigen geht, die bisher Studienbeiträge erhoben haben, sondern an alle Hochschulen, also auch auf die verteilt werden, die bisher keine Gebühren erhoben haben?