Das, was Herr Hafke gesagt, und das, was auch Herr Dr. Brinkmeier gesagt hat – und wahrscheinlich gleich Herr Wiedon noch erzählt –, ist so was von inkonsequent, dass es fast schon wehtut. Denn wir drei sind doch in der Bewertung einig, dass 249 Millionen € zu wenig sind.
Das ist gar keine Frage. Das haben wir alles schon rauf und runter diskutiert. Deshalb stelle ich einen Antrag auf Änderung dieses Betrages. Ich habe auch Sie aufgefordert, einen Antrag zu stellen. Aber das wollen Sie ja nicht.
Bei der Abstimmung über diesen Änderungsantrag haben Sie gleich die aller-, aller-, allerletzte Chance, diesen Fehler zu korrigieren und vielleicht doch noch zuzustimmen.
Vielleicht haben Sie auch noch die Chance, schnell auf einen Zettel zu schreiben, dass Sie einen anderen Betrag wollen. Mir ist das gleichgültig. Wenn Sie 460 € oder 490 € fordern würden, würden wir zustimmen. Auch das habe ich Ihnen schon mehrmals erklärt.
Frau Kollegin Böth, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Die Abgeordneten Dr. Papke und Prof. Dr. Pinkwart möchten Ihnen gerne Zwischenfragen stellen. Lassen Sie die zu?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Böth, da Sie beim Thema „Inkonsequenz“ sind, frage ich Sie: Können Sie sich erinnern, dass ich Ihnen in der letzten Plenarsitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen, als Sie am Rednerpult waren, die Frage gestellt habe, ob Sie dem rot-grünen Gesetzentwurf Folge leisten und ihm durch Enthaltung oder Zustimmung zur Mehrheit verhelfen würden, wenn Ihre Forderung nach einer Zuwendung für die Hochschulen von 500 € pro Semester und Studierendem nicht erfüllt würde? Können Sie sich daran erinnern, dass Sie dem Landtag Nordrhein-Westfalen in der letzten Plenarsitzung erklärt haben, dass Sie dem Gesetzentwurf von Rot-Grün, wenn die von Ihnen persönlich erhobene Forderung nicht erfüllt würde, nicht zur Mehrheit verhelfen würden?
Können Sie sich daran erinnern? Oder soll ich Ihnen das Plenarprotokoll noch mal zur Kenntnis geben?
Herr Papke, ich liebe diese Frage. Sie gibt mir die Gelegenheit, das noch einmal zu erläutern. Wunderbar, vielen Dank!
Sie haben mir die Frage gestellt, ob wir diesem Gesetzentwurf so zustimmen können, weil ich vorher erklärt habe, dass wir ihm nicht zustimmen können. Das ist völlig richtig, Herr Dr. Papke.
Allerdings haben Sie das, was Sie jetzt formuliert haben, beim letzten Mal nicht gefragt. Ich bin nämlich nicht ganz so blöd. Sie haben vielmehr gefragt, ob wir dem zustimmen können. Da habe ich gesagt: Nein, natürlich nicht.
Auf der großen Differenz hat doch Herr Hafke vorhin herumgehackt. Sie besteht darin, dass dieses „mindestens“ hereingekommen ist.
Wir drei Oppositionsparteien haben es zusammen in der Hand, darüber zu entscheiden, dass durch dieses „mindestens“ immer wieder der Landtag gefragt wird. Ich habe die FDP schon im Ausschuss aufgefordert, dem zuzustimmen. Um das deutlich zu sagen – wir haben immer wieder diese Debatte –: Sie können sich dann nicht vom Acker machen und jedes Jahr sagen, Sie wollten die Studiengebühren eigentlich überhaupt nicht abschaffen, und deshalb alles belassen.
Wie Sie sich vorstellen können, werden wir dem nicht zustimmen, weil darin nämlich steht, dass der Gesetzentwurf falsche Signale setzt. Ich halte das für falsch. Der Gesetzentwurf setzt genau die richtigen Signale. Er geht uns allerdings nicht weit genug, wie ich schon mal gesagt habe.
Aber nun zu unserem dritten Änderungsantrag, nämlich zur Frage des Zeitpunkts. Um es ganz deutlich zu machen, würde ich gerne noch mal auf die Chronologie zurückkommen. Herr Hafke hat ja vorhin schon mal gefragt, was wir eigentlich wollten, und gesagt, es sei alles ganz furchtbar. – Herr Hafke, das „mindestens“ haben wir nach meinem Eindruck auch für die anderen Oppositionsparteien erkämpft. Aber wenn Sie einen anderen Eindruck haben, können Sie ja in Ihrer anderen Wirklichkeit leben.
Ich habe jedenfalls noch nie erlebt, dass ein Gesetzentwurf einer Landesregierung durch zweimalige Änderungen der Parteien, die die Landesregierung tragen, noch mal und noch mal verändert wurde.
In diesem Zusammenhang will ich auch noch mal darauf eingehen. Wir haben am 6. Juli des letzten Jahres ein Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren eingebracht. Das hat das Ganze hier überhaupt erst ins Rollen gebracht. Da hat mir bisher auch noch nie jemand widersprochen. Am
1. September hat die Landesregierung den Gesetzentwurf eingebracht. Am 18. Januar 2011 gab es den ersten Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf und am 16. Februar den zweiten Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf. – Wer mir jetzt erzählt, wir hätten dazu nicht verhandelt, der hat offensichtlich den Schuss nicht gehört.
Deshalb haben wir auch den dritten Punkt: dass die Abschaffung zum Sommersemester erfolgen soll. Ich beziehe mich dazu jetzt auf einen Menschen, der unter uns sitzt, nämlich Arndt Klocke, der am 7. Juni 2010 erklärt hat:
„Die heute von der Linkspartei vorgestellte Antragsinitiative zur Abschaffung der Studiengebühren bereits zum Wintersemester“
„Das gesetzliche Verfahren würde schon deutlich länger dauern als von der Linkspartei unterstellt. Außerdem muss fundiert geklärt werden, wie die ausfallenden Studiengebühren ausgeglichen werden können.“
Da kann ich nur sagen: Unseres auch! Deshalb hoffe ich, dass wir dafür heute eine Mehrheit bekommen werden.
Dann sage ich noch eines ganz deutlich: Arndt Klocke hat das nicht gesagt als irgendjemand, der nun gerade mal zufällig neu gewählt worden ist, sondern als Landesvorsitzender der Grünen. Ich gehe davon aus, dass die Grünen nicht irgendjemanden zum Landesvorsitzenden wählen, der überhaupt nichts im Kopf hat. Ich kenne Arndt Klocke ja nun auch. Das trifft auf ihn ganz bestimmt nicht zu. Insofern meine ich, es wäre ganz schön, wenn sich Arndt Klocke und die Grünen noch mal auf das besinnen würden, was sie eigentlich immer und überall gesagt haben,