durchführen. Ich rege außerdem an, dass wir die Parlamente und Regierungen der anderen Bundesländer und gegebenenfalls des Bundes über unsere politischen Diskussionen, die wir haben werden, zumindest in Kenntnis setzen.
Das wäre sicherlich auch ein guter Beitrag, wie man das Spiel der Kräfte – die Checks and Balances – tatsächlich wieder auf einen neuen Arbeitspunkt bringen könnte, damit wir nicht nur in die Hoppoder-Top-Situation kommen. Denn – das sage ich auch voraus – ich glaube nicht, dass es weitere 30 Jahre dauern wird, bis wir das nächste Mal Nein sagen werden. In die Situation sollten wir uns aber alle nicht bringen. Wir sollten vielmehr versuchen, Herr Parlamentarier Kuschke, uns frühzeitig nicht nur informell, sondern auch formal in solche Prozesse einzubringen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zentrale These des FDP-Antrages zum Thema „Staatsverträge“ lautet – ich zitiere –:
„Aus Sicht der Landesparlamente berauben diese Akte der Exekutive die Legislative weitgehend ihrer Gestaltungsrechte.“
Übrigens, Herr Witzel, handelt es sich dabei um ein Plagiat – nur so nebenbei –; denn diese Stelle wurde fast wortgleich dem Aufsatz „(Rundfunk)Staatsverträge – Faktische Gesetzgebung der Regierungen unter Ausschluss der Parlamente?“ von Matthias Knothe entnommen. Im Unterschied zu anderen haben Sie immerhin den Grammatikfehler korrigiert und aus dem Singular einen Plural gemacht.
Aber zurück zum Text. Im Einzelnen wird von der FDP moniert, dass das Parlament bei Staatsverträgen zu spät und hinsichtlich der Begründungstexte unvollständig informiert würde, Expertenanhörungen wirkungslos blieben und am Ende des Entscheidungsprozesses unter dem Druck, die jeweilige Regierung nicht im Regen stehen zu lassen, nur die Ablehnung oder die Zustimmung stünde.
Als empirischer Beleg werden vor allen Dingen zwei Beispiele angeführt: das Scheitern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Ende vergangenen Jahres und das aktuelle Verfahren zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. – Meine Damen und Herren, um hier Legendenbildung zu vermeiden, einige Bemerkungen zu dieser Argumentation:
Ich erinnere nur an die unrühmliche Rolle der FDP, aber auch der CDU. Prof. Pinkwart und Dr. Wolf waren im Kabinett zunächst für den Staatsvertrag, der ja auch von Dr. Rüttgers unterzeichnet wurde. Im Plenum stimmten dann allerdings die damals regierungstragenden Fraktionen CDU und FDP dagegen.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist letztlich aufgrund einer Mischung aus sicherlich berechtigten inhaltlichen Bedenken und vermeintlicher Schwarmintelligenz der Internetgemeinde gescheitert. Zudem wurde er das Opfer taktischer Erwägungen von CDU und FDP.
Erst in dieser Situation wirkte es sich negativ aus, dass zu diesem späten Zeitpunkt im Entscheidungsprozess keine Einflussnahme und Veränderung durch das Parlament mehr möglich war.
Beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dem ersten unter der Verantwortung der rot-grünen Landesregierung, fand eine frühzeitige Information statt. Bereits im September 2010 hat der Staatssekretär dazu informiert und Gesprächsangebote an die Arbeitskreise unterbreitet. Im Hauptausschuss wurde zudem laufend darüber berichtet. Die Kritik der FDP beschränkt sich in diesem Fall ja wohl auch darauf, dass zunächst die Begründung fehlte und die formale Zuleitung an den Landtag verzögert war. Insgesamt gesehen wurde die Parlamentsinformationsvereinbarung von 2010 umgesetzt. Auch über in Vorbereitung befindliche Staatsverträge ist der Hauptausschuss von der neuen Landesregierung informiert worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der FDP-Antrag greift bei all seinen Schwächen im Detail zweifellos ein wichtiges Problem auf. Auch aus Sicht der SPD ist ernsthaft über das zukünftige Verfahren bei Staatsverträgen und die Rolle des Parlaments im Hinblick auf eine frühe Beteiligung und Einbindung in Entscheidungen vor der Ratifizierung nachzudenken. Daher werden wir auch die einzelnen Forderungen im FDP-Antrag auf ihre Durchführbarkeit und Wirksamkeit prüfen. Doch unserer Meinung nach reicht die Problematik darüber hinaus und sollte auch in einem größeren Zusammenhang betrachtet werden.
Die letzten Jahre waren von einer Reihe von Entwicklungen geprägt, die den Stellenwert der Länderparlamente verändert haben. An erster Stelle weise ich auf die europäische Ebene hin, der gegenüber die Landesparlamente ihre Mitwirkungsrechte verteidigen müssen. Hierzu gibt es ganz interessante aktuelle Entwicklungen in Baden
An zweiter Stelle stehen die Föderalismusreformen I und II, die mit Kompetenzveränderungen und Schuldenbremse die Handlungsspielräume der Parlamente nicht unbedingt erweitert haben.
Schließlich führen häufigere und kurzfristigere Regierungswechsel sowie hier in Nordrhein-Westfalen die Etablierung einer erfolgreich arbeitenden Minderheitsregierung zu neuen Anforderungen an die Parlamente.
In der Fachliteratur werden diese Herausforderungen unterschiedlich beurteilt. Die einen sprechen von einem Niedergang des Landesparlamentarismus, die anderen von einer neuen Chance zur Stärkung der Parlamente. Ich meine, es zeichnet sich weder automatisch eine Entparlamentarisierung noch eine Reparlamentarisierung ab. Die weitere Entwicklung hängt vielmehr von den Landesparlamenten selbst ab, ihrem Selbstverständnis, ihrer Bereitschaft, ihre Rechte zu verteidigen oder sogar auszuweiten.
„Wir wollen die Informations- und Unterrichtungsrechte des Parlaments als erste Staatsgewalt stärken.“ In diesem Sinne nehmen wir die Einladung der FDP zur Diskussion über die Staatsverträge an und machen als Koalition der Einladung zugleich das Gesprächsangebot an alle Fraktionen, in einem größeren Zusammenhang über die Reform der Parlamentsinformationsrechte nachzudenken.
Wenn es dazu noch eines weiteren Argumentes bedarf, so liefert es der nachfolgende Tagesordnungspunkt mit dem Gesetzentwurf zur Erleichterung von Volksbegehren. Wenn wir direkte Demokratie zu Recht stärken wollen, dann brauchen wir zum Ausgleich auch eine Stärkung der parlamentarischen Demokratie. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst auf einen abschließenden Zwischenruf des Kollegen Michalowsky eingehen, der gesagt hat: Wenn das kurz war, was ist denn dann lang? – Ich möchte ihm
von Heinrich von Kleist erzählen, der über die allmähliche Verfertigung des Gedankens beim Reden einen sehr schönen Aufsatz geschrieben hat. So geht es mir an dem Pult hier auch oft. Ich denke dann, du kannst es schnell machen, komme dann aber doch noch auf den einen oder anderen Gedanken und sage dazu auch noch was. – Seien Sie getrost, lieber Kollege, jetzt nutze ich die sieben Minuten und 31 Sekunden voll aus, damit Sie auch was davon haben.
Kurz und knapp will ich es an einigen Punkten aber doch halten. Ich muss erst mal mit der Peitsche kommen, bevor das Zuckerbrot kommt.
Die Peitsche, lieber Herr Kollege Witzel, die kann man Ihnen echt nicht ersparen. Sie blenden einfach fünf Jahre Regierungszeit FDP aus,
weil Sie genau wissen, dass man als Fraktion einer Regierungskoalition, einen Teil der Regierung oder, wenn möglich, die ganze Regierung stützend, die Gelegenheit hat, sehr viel mitzudiskutieren.
Es ist auch nicht richtig, Herr Kollege Brinkmeier – noch mal die Peitsche –, dass da irgendwelche grauen Mäuse im Hintergrund herumrennen und machen, was sie wollen. Das ist nicht so. Die Kolleginnen und Kollegen – zum Teil sitzen sie auch hier – sind ausgesprochen sympathisch, sehr anständig, angenehm, hochgebildet, Top-Juristen; das kann man ja nicht von jedem sagen, der politisch unterwegs ist. Das sind einfach Leute, mit denen wir intensiv im Gespräch sind und waren. Sie doch auch. Es ist der Vorteil derer, die mitregieren, dass sie früher eingebunden sind, und der Nachteil derer, die opponieren, dass sie das möglicherweise zu spüren bekommen.
Das Spannende ist: Sie stellen den Antrag jetzt, wo Sie nicht mehr die Möglichkeit haben, das ein Stück weit zu nutzen. Das macht die Sache schon fragwürdig.
Das Zweite, zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kann man sehr verschiedener Meinung sein. Auch bei uns gibt und gab es darüber Diskussionen. Aber darüber, wie es hier zu der Entscheidung gekommen ist, gibt es wenig Streit: Das war ein taktisches Manöver der CDU. Daraufhin mussten wir uns hier gemeinsam dazu verhalten.
(Ralf Witzel [FDP]: Haben Sie das aus takti- schen Gründen oder aus inhaltlicher Über- zeugung abgelehnt?)
Ich bin froh, dass Kollege Krautscheid heute seinen Abschied genommen hat; denn er hat an der Stelle politisch wirklich ein Meisterstück an hü und hott geliefert. Aber auch das kennt man von Kolleginnen und Kollegen. Wir bekommen, was Hü und Hott betrifft, in Berlin ja seit Wochen eine Sondervorführung erster Klasse.
Also: Das war ein ausgehandelter fertiger Staatsvertrag, klassisch in der Manier. Vor diesem Hintergrund ist das, was am Ende passiert ist, sicher diskussionswürdig, aber es führt auf keinem Fall zu dem, was Sie in diesen Antrag hineingeschrieben haben, meiner Meinung nach jedenfalls nicht.
Die dritte kleine Peitsche kann ich Ihnen auch nicht ersparen – rhetorisch natürlich nur, um Gottes willen! –: Sie beantragen ernsthaft – da wird sozusagen der Usus genutzt – Anhörungen. Aber Anhörungen sind zumeist sinnlos und wirkungslos – so steht es bei Ihnen im Antrag.
Noch heute Morgen hatte ich die Gelegenheit, zu erleben, dass die FDP zu der Anhörung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – der, wenn es stimmt, was Sie hier schreiben, längst feststeht – unbedingt 24 Experten einladen will – obwohl Anhörungen sinnlos und wirkungslos sind, wie Sie hier schreiben. Das macht das Abstruse Ihrer Argumentation, an dem Punkt jedenfalls, für mich ganz deutlich.
Wir werden in dieser Anhörung viel Zeit miteinander verbringen. Wir werden möglicherweise erleben – Sie haben das hier festgestellt –, dass wir den Antrag gemeinsam beschließen, obwohl in der Anhörung das eine oder andere kritische Wort zu hören war. Es gibt immer Kritik an Gesetzentwürfen, nicht alles kann man einbauen. Das gilt für Staatsverträge genauso wie für Gesetzentwürfe.
Wir stimmen zu, dass Parlamente rechtzeitig in diese Verfahren eingebunden werden müssen, dass wir es uns im Zuge einer neuen Diskussionsform, der neuen Teilhabediskussion, die es in der Gesellschaft gibt, nicht mehr leisten können, das in der bisherigen Weise zu betreiben.
Ich bin auch sicher, dass die Staatsvertragsverfahren die Anforderungen moderner Staatlichkeit nicht erfüllen, zumal im Internetzeitalter. Wir haben das gerade beispielhaft beim letzten Staatsvertrag erlebt, der hier keine Mehrheit fand.