Protokoll der Sitzung vom 25.02.2011

Ich bin auch sicher, dass die Staatsvertragsverfahren die Anforderungen moderner Staatlichkeit nicht erfüllen, zumal im Internetzeitalter. Wir haben das gerade beispielhaft beim letzten Staatsvertrag erlebt, der hier keine Mehrheit fand.

Deswegen bin ich davon überzeugt: Wir müssen gemeinsam nach Instrumenten und nach Möglichkeiten suchen, um auch die Nutzerinnen und Nutzer – also die Menschen, denen das, was wir hier beschließen, dann nutzen soll – in solche Prozesse einzubeziehen. Es müssen nämlich nicht nur die Par

lamente „frühestmöglich und stärker in die Verhandlungen zu Staatsverträgen“ einbezogen werden, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern, sondern wir müssen auch mit den Menschen, die anschließend draußen damit – zum Beispiel mit Rundfunkgebührenstaatsverträgen – umzugehen haben, früher ins Gespräch kommen. Das können wir aber nur dann kompetent tun, wenn auch wir früher einbezogen sind.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Insofern sage ich ganz klar, dass wir über diesen Antrag sicherlich sehr konstruktiv diskutieren können. Ich gehe fest davon aus, dass die Regierungsfraktionen im Rahmen der gründlichen Beratung auch konkrete Vorschläge zur Stärkung der Rechte des Parlaments, aber auch der Nutzerinnen und Nutzer – gerade der Mediennutzerinnen und -nutzer; denn bei Staatsverträgen geht es häufig um medienpolitische Fragen – machen.

So weit nehmen wir den Antrag an dieser Stelle positiv entgegen und sagen, dass man darüber diskutieren kann. Das, was früher geschehen ist und was ich Ihnen verüble, habe ich genannt.

Ich freue mich auf die weitere Debatte im zuständigen Ausschuss, in dem wir dann vielfältig und konstruktiv beraten können.

Herr Dr. Brinkmeier, an einem Punkt stimme ich Ihnen auch zu. Wenn wir solche grundlegenden Verfahrensfragen diskutieren wollen, sollten wir in der Tat eine sehr gründliche Anhörung ins Gespräch bringen; denn dort macht sie mindestens doppelt Sinn. Auf die Debatten, die darauf folgen, freue ich mich auch.

Herr Kollege Michalowsky, 1:52 Minuten habe ich übrig gelassen. Das ist ganz gegen das, was ich vorhatte. So geht es beim allmählichen Verfertigen von Reden manchmal!

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Sie haben das Wort.

Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Witzel, zunächst einmal herzlichen Glückwunsch dazu, dass Sie den Vorstoß des Kollegen Krautscheid aus der letzten Obleuterunde aufgegriffen haben und ihn hier als den Ihren verkaufen wollen!

Herr Krautscheid hat in der letzten Sitzung der Obleute des Haupt- und Medienausschusses erwähnt, dass das Verfahren zur Ausarbeitung von Staatsverträgen dringend geändert werden sollte und den Parlamenten mehr Einflussmöglichkeiten zugestanden werden müssen. – Ich fand es übrigens sehr schön, dass er jetzt damit kommt, wo er nicht mehr Medienminister des Landes ist und bald überhaupt

nicht mehr die Politik in diesem Landtag mitgestalten wird.

Wie dem auch sei – der Antrag als solcher ist richtig. Natürlich werden wir der Überweisung in den Ausschuss zustimmen, um ihn dort weiter zu diskutieren – und auch zu konkretisieren; denn eines will ich ganz deutlich sagen: Ihr Antrag geht in die richtige Richtung, aber auch nicht mehr. Einen ganz wichtigen Punkt lassen Sie nämlich außen vor, und zwar die demokratische Beschlussfassung. Zumindest wird das nicht in der nötigen Deutlichkeit benannt.

Sie sprechen im Begründungstext Ihres Antrags sehr ausführlich von der unzureichenden parlamentarischen Beteiligung bei der Ausarbeitung von Staatsverträgen. Sie weisen auch richtigerweise darauf hin, dass die jetzige Vorgehensweise bei der Ausarbeitung von Staatsverträgen problematisch ist, weil die Parlamentarier der Länder mehr oder weniger gut Durchdachtes vorgesetzt bekommen, das sie nicht mehr verändern und nur ablehnen oder beschließen können.

Sie scheuen sich aber davor, klar zu sagen, wie das Verfahren zur Ausarbeitung tatsächlich aussieht. Deshalb mache ich das einmal für Sie.

Das gesamte Verfahren ist zutiefst undemokratisch; das muss ganz deutlich gesagt werden. Die Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien sind nach Parteibuch eingesetzt und keine gewählten Vertreter. Deren Beamte sowie die Staatssekretäre sind ebenfalls nach Parteibuch eingesetzt. Sie arbeiten das aus, was sie den Ministerpräsidenten zur Unterschrift vorlegen. Bei einer mittlerweile gegen 70 % tendierenden Wahlbeteiligung will ich jetzt gar nicht die Diskussion darüber aufmachen, wie demokratisch legitimiert ein Ministerpräsident ist. Sehen wir ihn einfach einmal als demokratisch legitimiert an. Das ändert aber nichts an der undemokratischen Verfasstheit solcher Staatsverträge.

Sie reden in Ihrem Antrag davon, dass die „Akte der Exekutive die Legislative weitgehend ihrer Gestaltungsrechte“ berauben. Sie sagen aber nicht offen, was das bedeutet – nämlich, dass einige wenige in Kungelrunden beraten, was dann für die ganze Republik gelten soll.

Sie gehen auch kaum darauf ein, dass es bei diesem Vorgehen durchaus nachvollziehbar ist, wenn einige Staatsverträge – wie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – in der Bevölkerung keine Akzeptanz erfahren.

An diesem Punkt möchte ich anmerken, dass die Ablehnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch den Landtag von NRW und die Begründungen einiger Fraktionen für die Ablehnung auch nicht unbedingt ein Beleg für sinnvolle und demokratiestützende Entscheidungen sind; denn inhaltliche Begründungen der Ablehnung gab es nur von zwei Fraktionen. Eine weitere Fraktion wollte der

Landesregierung eins auswischen, und zwei Fraktionen wollten sich nicht vorführen lassen. So viel zum sachbezogenen Abstimmungsverhalten! Deshalb haben sie dann dagegen gestimmt. Eine sinnvolle Politik sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Zurück zum Antrag der FDP-Fraktion: Ich freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss. Wie gesagt, die Richtung stimmt – mit einer wichtigen Einschränkung: Wir wollen nicht, „dass ein Abgeordneter jeder Landtagsfraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf Wunsch an Anhörungen der Staatskanzleien zu Staatsverträgen persönlich als Zuhörer teilnehmen kann“. Im Sinne einer demokratischen Beschlussfassung brauchen wir vielmehr eine repräsentative Wiedergabe der Verhältnisse im Landesparlament, meinetwegen nach D’Hondt. So könnte man Staatsverträgen, die letztlich nicht nur im eigenen Bundesland, sondern in der gesamten Bundesrepublik Gültigkeit haben sollen, die notwendige Akzeptanz verschaffen.

Inwieweit so etwas realisierbar und machbar ist, können wir dann im Ausschuss entscheiden – notfalls mithilfe von externen Expertinnen oder Experten. Wir haben so viele überflüssige Anhörungen – heute haben wir über eine Anhörung gesprochen, zu der fast 30 Experten eingeladen werden sollen –, dass ich mich über eine Anhörung für eine wirkliche Demokratisierung sehr freuen würde.

Letztlich möchte ich Ihnen nicht ersparen, noch einmal zu wiederholen: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag betrifft die Rolle des Parlaments bei der Behandlung von Staatsverträgen. Mit dieser Thematik eng verwoben ist das grundsätzliche Verhältnis der Verfassungsorgane Landesregierung und Landtag.

Da die Thematik des Antrags damit grundlegende Fragen des Verhältnisses zwischen Landesregierung und Parlament betrifft, hat die Landesregierung den Inhalt des Antrags einer sorgfältigen Prüfung unterzogen.

Dabei mussten wir feststellen, dass sowohl die verfassungsrechtlichen Grundlagen als auch der tatsächliche Hintergrund, also die Ausgangslage, in dem von der FDP-Fraktion formulierten Antrag unzutreffend beschrieben worden sind. Ich möchte Ihnen das näher erläutern.

Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung weist dem Landtag das Entscheidungsrecht über einen

Staatsvertrag zu. Dieses Entscheidungsrecht hat er verantwortungsbewusst wahrzunehmen.

Wenn ich hingegen den Antrag der FDP-Fraktion lese, scheint dieses Recht des Parlaments nicht zu existieren, und das, obwohl das Parlament vor Kurzem das Gegenteil bewiesen hat, indem es einen Staatsvertrag abgelehnt hat, und Hamburg, wie Sie gerade ausgeführt haben, einen angenommen hat.

Darüber hinaus befasst sich Ihre Beschreibung der verfassungsrechtlichen Situation ausschließlich mit den Rechten des Parlaments. Das sage ich auch in Richtung von Herrn Michalowsky. Wir dürfen nämlich nicht übersehen, dass die Landesverfassung – übrigens in Übereinstimmung mit der überkommenen deutschen Staatspraxis und der Verfahrensweise der meisten Demokratien – die Kompetenz zur Verhandlung der Staatsverträge der Regierung bzw. der Ministerpräsidentin zugewiesen hat. Denn die Vertretungsbefugnis der Landesregierung bzw. der Ministerpräsidentin nach Art. 57 der Landesverfassung beinhaltet auch das Recht zur Vereinbarung von Staatsverträgen und zur Verhandlung ihres Inhalts mit den Vertragspartnern. Das hat überhaupt nichts mit Mangel an Demokratie zu tun.

Wir können das Verfahren bei der Erarbeitung von Staatsverträgen deswegen nicht ausschließlich eindimensional betrachten, sondern müssen auch die verfassungsrechtlich verbürgten Rechte der Landesregierung mit einbeziehen.

Die verfassungsrechtliche Situation ist aber nicht der einzige Punkt, in dem der Antrag letztlich an der Realität vorbeigeht. Gerade die besonders kritisierten Abläufe bei der Befassung des Landtags mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind im Antrag unzutreffend dargestellt. Das darf ich Ihnen kurz belegen, Herr Witzel.

Das Parlament ist über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht nur umfangreich informiert worden, sondern hat den Entwurf sowohl im Hauptausschuss als auch im Plenum ausführlich vor der ersten Befassung der Ministerpräsidentenkonferenz damit debattiert. Das ist eben schon im Einzelnen dargelegt worden.

Am 10. Juni 2010 beschloss die MPK Eckpunkte zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auf dieser Grundlage erstellte die Fachebene, die berühmten grauen Mäuse, einen Staatsvertragstext, den die Rundfunkkommission der Länder auf CdS-Ebene am 16./17. September 2010 zur

Kenntnis genommen und beschlossen hat, eine Anhörung dazu durchzuführen.

Am 20. September 2010 informierte der zuständige Staatssekretär Eumann alle fünf medienpolitischen Sprecher im Landtag NRW über den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, das Einladungsschreiben für die Anhörung am 11. Oktober und das grundlegende Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof zum Wechsel vom gerätebezogenen Gebührenmodell zum beitragsbezogenen Haushaltsbetriebsstättenmodell.

Am 23. September diskutierte der Haupt- und Medienausschuss ausführlich zu diesem Thema, am 30. September 2010 das Plenum des Landtags.

Es wurde angeboten, über die Ergebnisse der Anhörung vor der Oktober-MPK zu informieren. Allerdings beschloss der Hauptausschuss bzw. das Landtagsplenum keine bestimmten Änderungswünsche zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Am 11. Oktober 2010 fand dann die Anhörung auf Fachebene statt, bei der die Betroffenen, zum Beispiel Wirtschaftsverbände, Behindertenverbände, aber auch Datenschutzbeauftragte dazu angehört wurden. Dies war eine Regierungsanhörung mit Sachverständigen und Verbänden im Vorfeld der Meinungsbildung der Landesregierung. Deswegen wurden weder Abgeordnete noch Vertreter der Landtagsfraktionen dazu eingeladen.

Auf der MPK am 20./22. Oktober 2010 wurde der Staatsvertrag zur Kenntnis genommen und die Unterzeichnung für die MPK im Dezember vorgesehen.

Über diesen Staatsvertragstext wurde der Landtag im üblichen Informationsverfahren unterrichtet.

Zusätzlich hat ausweislich des Protokolls des Hauptausschusses vom 4. November 2010 der Chef der Staatskanzlei den Mitgliedern des Haupt- und Medienausschusses das Protokoll der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit dem Staatsvertragsentwurf zukommen lassen. Der Haupt- und Medienausschuss des Landtags diskutierte auf dieser Grundlage erneut über den Staatsvertrag am 4. November 2010.

Die Unterzeichnung des Staatsvertrags erfolgte dann erst danach am 15. bis 21. Dezember 2010.

Da vor Unterzeichnung in diesem Text übrigens durchaus noch Änderungen vorgenommen wurden und bis zum Schluss nicht klar war, ob und mit welchen Änderungen der Staatsvertrag unterzeichnet würde, konnte bis zu diesem Zeitpunkt auch noch keine Begründung erstellt werden.

Aber wenn Sie diesen Ablauf des tatsächlichen Geschehens auf sich wirken lassen – ich habe das ausdrücklich so ausführlich gemacht –, dann sehen Sie, dass die Landesregierung das Parlament umfassend und frühzeitig in das Verfahren zur Erarbei

tung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags

eingebunden hat.