Protokoll der Sitzung vom 25.02.2011

eingebunden hat.

Es bedarf also einer diesbezüglichen Aufforderung an die Landesregierung nicht.

Übrigens spannend wäre ja, Herr Witzel, ob die FDP in Schleswig-Holstein und in Baden

Württemberg ähnliche Anträge stellt wie Sie ihn hier vorgelegt haben.

Meine Damen und Herren, wie Sie gesehen haben, ist der vorliegende Antrag als Grundlage …

Frau Ministerin, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Brinkmeier zulassen?

Aber gerne.

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wenn ich Ihre gerade vorgetragene Stellungnahme vergleiche insbesondere mit den Stellungnahmen der Redner von FDP, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, die gesagt haben, so oder so muss sich irgendetwas ändern, sehe ich da einen gewissen Widerspruch. Würden Sie denn dann sagen: Nein, in dem Verfahren, das Sie jetzt am konkreten Beispiel erläutert haben, muss sich nichts mehr ändern, denn das ist ausreichend? Oder würden Sie regierungsseitig sagen, ja auch wir sehen regierungsseitig, dass sich doch vielleicht in solchen Verfahren etwas ändern müsste?

Frau Ministerin, bitte schön.

Das ist genau der Punkt, zu dem ich jetzt kommen wollte. Denn ich sehe schon, dass wir hier noch Verbesserungen einführen könnten.

(Ralf Witzel [FDP]: Aha!)

Der vorliegende Antrag mit seiner Begründung ist dafür allerdings nicht geeignet.

Ich möchte, Herr Dr. Brinkmeier, aber betonen, dass die Stärkung der Rolle des Parlaments als erste Staatsgewalt selbstverständlich ein Kernanliegen dieser Landesregierung ist.

Aus unserer Sicht sollte das Instrument der Parlamentsinformationsvereinbarung – dieses haben Sie schon angesprochen – bei dieser Stärkung eine

zentrale Rolle spielen. In erster Linie gilt es, dieses Instrument in der Praxis mit Leben zu erfüllen, und zwar von beiden Seiten, also nicht nur seitens der Landesregierung, sondern auch seitens des Parlaments. Und falls es erforderlich ist, ist dieses Instrument nachzubessern.

Die Landesregierung ist bereit, das Instrument der Parlamentsinformationsvereinbarung in anderer

rechtlicher Form zu verankern. Bezüglich dieses Punktes möchten wir gerne in Gespräche mit dem Landtag eintreten. Auch hier – das kann ich nur wiederholen – sind wir die Koalition der Einladung.

In diesem Prozess mag dann auch darüber nachgedacht werden, wie die Einbindung des Parlaments in die Entscheidungen bezüglich Staatsverträgen verbessert werden könnte.

Die Stärkung der Informations- und Unterrichtsrechte des Parlaments, meine Damen und Herren, darf allerdings wegen Art. 57 der Landesverfassung nicht zu einer Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit der Landesregierung, der Ministerpräsidentin oder des federführenden Ministers bzw. der federführenden Ministerin im Rahmen der Wahrnehmung der Außenvertretung des Landes führen. Denn dies würde unter Umständen sogar dem Interesse des Landes schaden, da die Gefahr bestünde, dass die Staatsverträge gegenüber den anderen Vertragspartnern – und hier insbesondere gegenüber dem Bund und den anderen Ländern – nicht mitgestaltet werden könnten.

Fazit: Beide Anliegen, Gestaltungskraft der Landesregierung bei der Verhandlung von Staatsverträgen sowie Beteiligungsrechte des Parlaments, wollen wir noch besser als in der Vergangenheit in Einklang bringen. Deshalb, meine Damen und Herren, sehe ich der Beratung in den Ausschüssen mit Spannung entgegen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Kuschke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf – er weiß noch nichts davon – in Arbeitsteilung mit dem Kollegen Keymis fortsetzen.

Sie haben von den drei Peitschen gesprochen. Da fehlte noch ein bisschen das Zuckerbrot. Das Zuckerbrot besteht durchaus darin – verstehen Sie es nicht schulmeisterlich –, dass man sich manchmal wundern muss, dass nur ein Tagesordnungspunkt zwischen zwei ganz unterschiedlichen Welten von Debattenkultur liegt. Ich empfand es – abgesehen von Kritik im Detail – als eine hervorragende Debatte, und alles spricht dafür, dass wir sie auch fortsetzen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Lassen Sie mich dazu einige wenige Anmerkungen machen.

Punkt 1 ist eine kritische Anmerkung zum FDPAntrag. Es taucht an keiner einzigen Stelle das Wort Föderalismus auf.

(Oliver Keymis [GRÜNE]: Das stimmt!)

Wir reden hier über Staatsverträge, die sich aus unserer föderalen Struktur bedingen.

(Ralf Witzel [FDP]: Ja, logisch!)

Moment! Das ist nicht nur logisch, sondern verdient es auch, erwähnt zu werden. Dies gilt übrigens auch in einem Zusammenhang, den Herr Dr. Brinkmeier dargestellt hat. Er hat den europäischen Bezug erwähnt; ich komme auf das Stichwort ADR noch zurück.

Wir haben uns – die Ministerin war damals noch an anderer Stelle an diesen Diskussionen beteiligt – die starke Mitwirkung der Länder in den Bereichen Bildung, Medien und Kultur auf der europäischen Ebene, sprich: im Ministerrat, erkämpft. Wir müssen bei dem Thema Staatsverträge natürlich auch unsere Rolle bedenken: Wie sieht eigentlich das Ende aus? – Wenn wir es vom Verfahren her nicht ermöglichen, auch innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums zu eindeutigen Staatsverträgen zu kommen, dann erschwert dies unsere Position innerhalb europäischer Diskussionen; dies möchte ich ergänzend erwähnen. Nichtdestotrotz ist dies kein Argument, um nicht in die Diskussion und Debatte über Verbesserungen einzusteigen.

Zweiter Punkt. Hier würde ich noch einen Schritt weiter gehen, als es der Kollege Witzel getan hat. Bei all diesen Fragen – ob es Staatsverträge oder ähnlich gelagerte Situationen sind, beispielsweise unser Verhältnis zum Bundesrat und vieles andere mehr – ist eine ganz entscheidende Grundlage, wie das Verhältnis zwischen Landtag und Landesregierung geregelt ist. Insofern ist die Frage der Weiterentwicklung der Parlamentsinformationsvereinbarung eine ganz wesentliche.

Frau Ministerin, da Sie auch vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund den Standpunkt der Landesregierung sehr pointiert dargestellt haben, will ich deutlich sagen, dass wir schon der Auffassung sind – Kollege Bovermann hatte es angedeutet –, dass wir hier eine Weiterentwicklung benötigen – Sie haben das Stichwort „rechtlich“ genannt –, die einer gesetzlichen Grundlage mit all dem, was dazugehört, bedarf. Hier verweise ich nur einmal darauf – ich mache es auch nicht noch einmal in meinem Redebeitrag, Herr Witzel –, dass dies eine Forderung war, die wir in der vergangenen Legislaturperiode zwar gestellt haben, die aber an Ihrem Widerstand gescheitert ist.

Dritter Hinweis – auch das ist angesprochen worden, und Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren hat es sehr ausführlich formuliert –: Wir haben bereits so etwas wie ein verschränktes Verfahren der Beratung. Sie haben die einzelnen Phasen der Informations- und Diskussionsmöglichkeiten genannt. Ich glaube, dass das etwas sehr Pragmatisches ist, an dem man weiterarbeiten müsste.

Ich glaube aber, dass die Vorteile eines solches informellen Verfahrens durch ein stärker formalisiertes Verfahren abgelöst werden. Vielleicht müsste man in der Tat schauen, ob es gelingt, sich auf Zeitpunkte der Zwischeninformation und Zwischendiskussion zu verständigen, verbunden mit Empfehlungen und Hinweisen des Parlamentes. Das wäre möglicherweise ein Weg, auf dem wir ohne größere Veränderungen von rechtlichen Grundlagen weiterkommen könnten.

Vierter Punkt: Ich möchte uns alle darauf hinweisen, dass es in der vergangenen Legislaturperiode den Antrag „Optimierung der Gesetzgebung im Land Nordrhein-Westfalen“ von Bündnis 90/Die Grünen gegeben hat. Der ist sozusagen nicht weitergekommen. Ich will an dieser Stelle aber noch einmal das unterstreichen, was damals Frau Kollegin Gödecke und ich in der Debatte gesagt haben, dass wir das nämlich für bemerkenswert halten und eigentlich der Auffassung sind, weiter über die Anregungen, die es dort gibt, diskutieren zu müssen.

Herr Kollege Witzel, in dem Zusammenhang kann ich Ihnen allerdings einen Hinweis nicht ersparen. Ich habe nämlich noch einmal in der Beschlussempfehlung nachgelesen. Dort steht:

„Die Koalitionsfraktionen sahen sich in ihrer Kritik an den Forderungen des Antrags bestätigt und betonten, dass der weit überwiegende Teil der Gesetzentwürfe von der Landesregierung eingebracht werde.“

Das ist natürlich eine Argumentation, die Sie jetzt nicht mehr aufrechterhalten können. Damals haben Sie das vorgebracht, weil die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen ja lautete: Wir brauchen bei einem veränderten Gesetzgebungsverfahren auch stärkere Rechte des Parlamentes. – Ihr Argument war, dass wir das eigentlich nicht brauchen, weil die meisten Gesetzentwürfe von der Landesregierung kommen. – Wir müssten jetzt auf einem guten Wege sein, zu einer gemeinsamen Schnittstelle zu kommen.

Meine fünfte Anmerkung! Schon bei anderer Gelegenheit habe ich es so formuliert und tue das auch noch einmal in dieser Pointierung: Ich glaube, dass dieses Parlament in einer historischen Situation ist, was die Durchsetzung seiner Rechte anbelangt. Die schnelle Abfolge der Regierungswechsel hat es mit sich gebracht: Wenn man die Positionen nebeneinander legt, die einerseits 2000 bis 2005 seitens der Regierung und der Opposition eingenommen wur

den und andererseits 2005 bis 2010 in gewechselten Rollen – wir sehen, dass jetzt wieder eine neue Situation eingetreten ist –, lassen die eigentlich nur ein einzigen Schluss zu: Wir müssen darauf achten und dafür sorgen, dass wir unsere Rolle als Parlament als kontinuierliche Rolle deutlich machen.

Ich will nicht so weit gehen zu sagen, dass Regierungen kommen und gehen, wobei ich natürlich hoffe, dass diese Regierung möglichst lange bleibt. Das wäre noch ein notwendiger Zusatz. Aber dieses Parlament muss sich in den weiteren Verfahren bewusst sein, welche Rolle es hat und einnehmen muss, natürlich eingedenk der Hinweise, die Frau Dr. Schwall-Düren gegeben hat, was Machbarkeit, Verfassungsmäßigkeit, Rollenverteilung und vieles andere mehr anbelangt. Das ist ein spannender und interessanter Prozess, der dort stattfindet.

Meine allerletzte Anmerkung zum Stichwort „Ausschuss der Regionen“ von Dr. Brinkmeier: Ich halte den Hinweis für so interessant, dass man ihm noch einmal nachgehen müsste, bin mir aber nicht sicher, ob wir es beim AdR-Verfahren nicht doch mit einem nachgehenden Verfahren zu tun haben, sodass uns das bei der Diskussion um die Frage, was man vorschalten kann, nicht sehr viel weiter bringen würde.

Ich freue mich mit allen anderen, die bisher gesprochen haben, auf die Diskussion und Beratung und glaube, dass wir – wenn wir als Parlament ein Gespür dafür haben, welche Chance wir haben – etwas Vernünftiges zum Nutzen dieses Hohen Hauses machen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank Herr Abgeordneter Kuschke. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Witzel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf direkt bei meinem Vorredner Kuschke anknüpfen und glaube, dass wir schon in der heutigen Debatte weiter gekommen sind. Es war sicherlich lohnend, über Fraktionsgrenzen hinweg zu überlegen, wie die Standortbestimmung für die erste Gewalt aussieht.

Frau Ministerin Schwall-Düren, dass Sie die Regierungsinteressen abgebildet haben, hat mich nicht gewundert. Das ist Ihr Job, den Sie hier zu machen haben, wie es unser Job ist, als selbstbewusstes Parlament darauf zu achten, wo wir für uns zukünftig Notwendigkeiten und Rechte sehen. Wenn wir uns insoweit einig sind, dass sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten etwas entwickelt hat, was nicht nur gut für die demokratische Kultur und die Gestaltungsmöglichkeiten der ersten Gewalt ist, dass wir weiter optimieren wollen und dass wir bei allen Details, in denen wir uns unterscheiden, daran arbeiten wollen, haben wir einiges erreicht.

Ich habe bewusst nicht kritisch vorgetragen und nichts zu der Frage gesagt, was eine Regierung alles mit Exekutivhandeln macht. Das gilt auch für die jetzige Minderheitsregierung, damit sie sich vielleicht nicht anderen Mehrheitsbildungen im Parlament stellen muss. Ich habe auch nichts über die Details des Jugendmedienschutzstaatsvertrages