Ich habe bewusst nicht kritisch vorgetragen und nichts zu der Frage gesagt, was eine Regierung alles mit Exekutivhandeln macht. Das gilt auch für die jetzige Minderheitsregierung, damit sie sich vielleicht nicht anderen Mehrheitsbildungen im Parlament stellen muss. Ich habe auch nichts über die Details des Jugendmedienschutzstaatsvertrages
Jeder soll sich an die eigene Nase fassen. Auch in den Grünen-Blogs der Koalitionsfraktionen gibt es genügend Beiträge, in denen steht, dass man inhaltlich dagegen ist, aber weil Rüttgers unterschrieben hat, müsse man dem zustimmen. – Das will ich an dieser Stelle aber nicht streitig auswalzen. Diese Debatte haben wir im Dezember letzten Jahres geführt. Wir müssen jetzt nach vorne blicken.
Frau Schwall-Düren, Sie haben mich gebeten, etwas zu Schleswig-Holstein zu sagen. Das will ich abschließend tun und habe Ihnen dazu ein Zitat des Leiters der dortigen Stabsstelle „Medienpolitik der Staatskanzlei Schleswig-Holstein“ mitgebracht. Der sagt:
Zum Zeitpunkt der möglichen Einflussnahme fehlt den Parlamentariern die hinreichende Detailkenntnis. Zum Zeitpunkt der Kenntnis von Art und Umfang fehlt der steuernde Einfluss. Eine Korrekturmöglichkeit besteht nur in der Ultima Ratio der Gesamtablehnung, dann aber zulasten der föderalen Gemeinschaft und der durch den Staatsvertrag Begünstigten sowie zusätzlich dem Risiko besonders im Bereich des Rundfunks entsprechend zum Beispiel Anspruch der Anstalten auf bedarfsgerechte Rundfunkfinanzierung Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung zu werden.
Das ist eine ganz kritische Replik auf viele Dinge, die sich beim Zustandekommen von Staatsverträgen eingespielt haben.
Vielen Dank, Herr Präsident, für Ihren Hinweis. – Ich möchte mit einer letzten Bemerkung und einem Angebot schließen: Wenn wir es alle für sinnvoll halten, in Zukunft zumindest darüber nachzudenken, ob bei Staatsverträgen das Allesoder-nichts-Prinzip Sinn macht, kommen wir zu Reformen im Verfahren des Entstehens und in der Beratung, um das Ziel zu verfolgen, als Parlament und erste Gewalt im Staate eine selbstbewusste Rolle zu spielen, und das von diesem Geist getragen in der Anhörung gemeinsam vertiefen, haben wir viel auf den Weg gebracht und einiges erreicht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1321 an den Haupt- und Medienausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Votum des Volkes ist die Seele der Demokratie. Wird es missachtet, ist die Demokratie in ihrem Kern verletzt. – Das hat uns Arthur Miller beigebracht, dessen Werk „Tod eines Handlungsreisenden“ aus dem Jahre 1949 stammt.
Heute, 2011, hat dieser Satz noch größere Bedeutung, denn das Informationsniveau der Bevölkerung und der allgemeine Bildungsstand sind gestiegen. Aber leider geht die Bindung an Parteien, Vereine und Gewerkschaften immer weiter zurück. Waren in den 50er- und 60er-Jahren Plenardebatten noch Straßenfeger, ist politische Mobilisierung heute nicht mehr so einfach.
Insoweit sind direktdemokratische Elemente belebend. Sie stärken das demokratische Miteinander. Sie ermöglichen dem Volk, auf gleicher Augenhöhe mit den Regierenden in einen Dialog einzutreten und darüber nachzudenken, darüber zu streiten und auch darüber zu entscheiden, was gut für unser Land ist.
Bundesweit hat es bisher 251 Anträge auf Volksbegehren und Volksentscheide gegeben. Nur 72 Volksbegehren wurden durchgeführt. Insgesamt gab es 19 erfolgreiche Volksentscheide seit 1968. Hier in Nordrhein-Westfalen haben wir allein in der letzten Legislaturperiode – die Kollegin Howe kann davon immer berichten – über 25.000 Petitionen der Bürgerinnen und Bürger gehabt, die uns gefragt haben: Seid ihr mit dem, was bei mir zu Hause passiert, einverstanden? – Sie haben das Parlament
mit der Bitte angerufen: Kümmert euch um mich. Ich fühle mich derzeit nicht richtig behandelt oder missverstanden.
Dazu hatten wir in den letzten zehn Jahren genau neun Volksinitiativen, von denen nur eine einzige erfolgreich war. Liebe Kolleginnen und Kollegen der vorletzten Wahlperiode, Sie wissen vielleicht noch, um welche es sich handelte, nämlich um die Initiative zur Reform der Diätenversorgung der Landtagsabgeordneten. Mancher weiß das heute noch zu schätzen oder auch nicht.
Nach dem sicherlich nicht repräsentativen Volksentscheidsranking von „Mehr Demokratie e. V.“ belegen wir in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010 den sechsten Platz der 16 Bundesländer. Das ist als größtes Bundesland in Ordnung. Aber wem reicht schon das Mittelmaß bei der Frage, Demokratie ordentlich zu leben?
Deshalb legen wir Ihnen heute mit diesem Gesetzentwurf den ersten Stein eines Mosaiks vor, um die Menschen in unserem Land breiter zu beteiligen. Bevor Sie glauben, das sei es gewesen, sage ich: Nein, weitere Mosaiksteine werden in den nächsten Wochen und Monaten folgen, so beispielsweise die Vereinfachung der kommunalen Bürgerabstimmungen, die Stärkung der Räte und eine Absenkung der Quoren für Volksbegehren.
Wer darüber spricht, die direkte Demokratie zu stärken, muss wissen, dass die Stärkung der Demokratie auch erfordert, die Rechte der Parlamentarier und dieses Parlaments zu stärken. Denn unser politisches System muss ausgeglichen sein. Deshalb hoffe ich, dass wir in den nächsten Wochen gemeinsam fraktionsübergreifend auch über die Ausweitung unserer Rechte gegenüber der Exekutive sprechen und vielleicht zu einem Erfolg kommen werden.
Aber zum Gesetzentwurf: Der Vertrauensverlust in der Bevölkerung kann nicht mit mehr Volksentscheiden behoben werden. Denn es gibt nicht einen Mangel an Volksabstimmungen, sondern einen Mangel an Vertrauen. Daran müssen wir als Parlamentarier gemeinsam arbeiten. Wir müssen tun, was man sagt, und sagen, was man tut. Ich möchte deshalb den heute eingebrachten Gesetzentwurf nicht als eine Reaktion auf Hamburg oder auf „Stuttgart 21“ verstanden wissen. Denn beides war kein Thema zum Zeitpunkt der Aufstellung unserer Wahlprogramme und unserer Koalitionsvereinbarung.
Wir aber in Nordrhein-Westfalen mit der Koalition der Einladung machen Betroffene zu Beteiligten – ob bei der Mitbestimmung, der Abschaffung der Studiengebühren, der Stärkung der Kommunen, der Revision des KiBiz oder der Verbesserung des Schulsystems.
Danke schön, Kollege. – Wer nämlich die Menschen auf den Weg seiner Politik mitnimmt, einbindet und den Prozess transparent gestaltet, braucht Bürgernähe überhaupt nicht zu fürchten.
Wer Bürgernähe will, muss aber auch Bürger haben. Das ist eigentlich selbstverständlich, aber oft genug finden politische Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit und damit ohne den Bürger statt. Dabei setzt „Bürger“ seit 2.500 Jahren die Teilhabe am Richten und Herrschen voraus. So bedeutete es, in der attischen Demokratie Bürger zu sein, an den Gerichtshöfen als Richter fungieren zu können. Mindestens viermal im Monat gab es Volksversammlungen, in denen über alle zentralen Fragen der Polis entschieden wurde. Denn Bürger waren auch schon damals keine Untertanen, sondern Freie und Gleiche. Sie waren Schicksalsgenossen, die gemeinsam über die Belange des gemeinsamen Wohls entschieden haben.
Deshalb ist gerade ein bürgerferner demokratischer Staat ein Widerspruch in sich. Denn nichts ist wichtiger für eine Demokratie als Bürgernähe und Bürger, die sich in ihre und auch in unsere Angelegenheiten einmischen.
Damit das nicht zu kurz kommt und auch nicht falsch verstanden wird, sage ich: Das wichtigste Mittel aller Bürgerinnen und Bürger, sich einzumischen, ist das Recht zur Wahl der Volksvertretungen, also die repräsentative Demokratie.
Dieses Recht ist der Kernbestand unserer Demokratie, den wir mit unserer Arbeit ja auch schützen. Deshalb können und sollen die Formen direkter Demokratie nicht die Parlamente ersetzen. Wir wollen unsere repräsentative nicht gegen eine plebiszitäre Demokratie eintauschen.
Lassen Sie mich in diesem Hause auch etwas anderes festhalten. Das ist nach meiner Auffassung für alle Fraktionen wichtig. In den Protesten gegen „Stuttgart 21“, gegen Atomkraft oder gegen
schwarz-grüne Hamburger Bildungspolitik wird häufig von den Anhängern direkter Demokratie auf die Parteien mit den Worten eingeschlagen, direkte Demokratie sei die Antwort auf die Unbeweglichkeit und die Handlungsschwäche der Parteien.
Dem halte ich zumindest für meine Fraktion – ich hoffe eigentlich, das gilt für alle – entgegen, dass direkte Demokratie die Arbeit der Parteien nicht ersetzen kann. Denn nur wir Parteien erfassen Themen umfassend, engagieren uns nicht nur punktuell oder aus Sicht eines Kirchturms. In unseren Gremien, in denen wir überall in unseren Parteien sitzen, wägen wir tagtäglich die widerstreitenden Ziele und Interessen ab, versuchen, Gegensätze zu überbrü
cken und am Schluss einen Kompromiss zu finden und zu schließen. In unseren Ortsvereinen, Kreisverbände – wie auch immer das heißen mag – kommen wir nicht zusammen, weil wir ein bestimmtes einzelnes Thema verfolgen, sondern weil wir uns für das Ganze einsetzen.
Deshalb ist unsere Arbeit in diesem Hohen Hause auch unverzichtbar. Wenn es die uns tragenden Parteien gar nicht gäbe, sondern wir im letzten Jahr alle als Einzelkämpfer eingezogen wären und dort, wo wir kandidiert haben, nur für Partikularinteressen gestritten hätten, so würden wir uns doch in diesem Parlament zusammenfinden. Wir würden uns als Demokraten gemeinsam gegen Extremisten oder für unsere Kommunen engagieren. Über unsere Einzelinitiativen hinaus würden wir den größeren politischen Zusammenhang suchen und uns bemühen, dauerhaft die Lebensbedingungen der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern.
Deshalb ist es in Ergänzung dieser guten Arbeit der Parteien, die wir hier machen, durchaus richtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit direkter Demokratie besondere Erfahrungen gemacht haben. Hier in Nordrhein-Westfalen ist dem Populismus nicht Tür und Tor geöffnet worden. Das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger ist ganz überwiegend Zeichen von solidem bürgerschaftlichem Engagement.
Wir haben erst vor Kurzem eines Kollegen gedacht, der verstorben ist. Auch wenn die Mütter und Väter plebiszitäre Elemente für problematisch hielten und lieber eine starke parlamentarische Demokratie wollten, auch wenn man nicht leugnen kann, dass Volksabstimmungen Demagogen auf den Plan rufen können, bleibt doch eines: Nach 60 Jahren ist unsere Demokratie stark und selbstbewusst genug, um auch mit vereinzelten populistischen Missbräuchen fertig zu werden. Auch hier gilt, dass der gelegentliche Missbrauch einer Sache ihren Gebrauch nicht verhindern sollte.
Deshalb wird unser kleines Mosaiksteinchen, dieser Gesetzentwurf, mit dem wir die Zeit verlängern, in der Menschen ihre Unterschrift für ein Begehren abgeben können, die Volksbegehren in NordrheinWestfalen erleichtern. Unsere weiteren Mosaiksteinchen werden dazu beitragen, die Demokratie in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Wir freuen uns auf die Debatte in den Ausschüssen. – Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stotko. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Bolte.
Herr Präsident! Liebe anwesende Kolleginnen und Kollegen! „Mitmachen statt Meckern“ war der Slogan der grünen Jugend, als ich vor einigen Jahren angefangen habe, dort
Politik zu machen. Auch Meckern ist sicherlich ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie, aber wir müssen doch vor allem dafür sorgen, dass die Bedingungen, sich zu beteiligen, optimal ausgestaltet sind. Da ist in Nordrhein-Westfalen noch einiges verbesserungsbedürftig.
Noch gestern hat Bundespräsident Christian Wulff gesagt: „Demokratie ist nicht statisch.“ Ich finde, das ist ein ganz gutes Wort für das, was wir vorhaben, denn wir wollen darauf reagieren, dass sich etwas verändern, etwas verbessern muss. Wenn wir uns die derzeitige Lage anschauen, sehen wir, dass es seit 60 Jahren die Möglichkeit gibt, in NordrheinWestfalen Volksbegehren und Volksentscheide durchzuführen. Doch erst einmal, nämlich 1978, wurde ein solches Verfahren erfolgreich durchgeführt.
Grund dafür sind die derzeit sehr hohen Anforderungen, die bei der Durchführung von Volksbegehren erfüllt werden müssen. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern. Denn wir trauen den Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen viel zu. Wir stehen als rot-grüne Koalition für einen anderen politischen Stil, der sich in der Überschrift unseres Koalitionsvertrags „Gemeinsam neue Wege gehen“ ausdrückt. Das heißt: nicht nur hier im Parlament gemeinsam, sondern auch gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger. Es kommt auch in unserem Anspruch zum Ausdruck, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Wir vertrauen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsspielräume an. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass sie diese im positivsten Sinne mit demokratischem Leben füllen werden.