Grund dafür sind die derzeit sehr hohen Anforderungen, die bei der Durchführung von Volksbegehren erfüllt werden müssen. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern. Denn wir trauen den Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen viel zu. Wir stehen als rot-grüne Koalition für einen anderen politischen Stil, der sich in der Überschrift unseres Koalitionsvertrags „Gemeinsam neue Wege gehen“ ausdrückt. Das heißt: nicht nur hier im Parlament gemeinsam, sondern auch gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger. Es kommt auch in unserem Anspruch zum Ausdruck, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Wir vertrauen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsspielräume an. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass sie diese im positivsten Sinne mit demokratischem Leben füllen werden.
Es soll einfacher werden, Unterstützung für das eigene Anliegen zu finden. Deswegen werden wir die rein amtliche Unterschriftensammlung aufheben und ermöglichen alternativ auch die freie Unterschriftensammlung. Das hilft bei der demokratischen Willensbildung, weil Hemmschwellen wie der Gang aufs Amt, um eine Unterschrift für ein Volksbegehren zu leisten, abgebaut werden. Die Eintragungsfrist für Volksbegehren wird von acht Wochen auf ein halbes Jahr verlängert und die Sammlungsfrist auf zwölf Monate ausgedehnt.
Ich möchte an dieser Stelle eine Maßnahme besonders hervorheben, die ich in dem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, sehr wichtig finde, nämlich unsere sehr progressive Regelung zur Finanztransparenz. Sach- und Geldspenden im Wert von über 5.000 € müssen künftig offengelegt werden. Ich finde, auch das ist ein bedeutsamer demokratischer Baustein, denn es ist einfach sehr wichtig, dass auch bekannt ist, wer hinter einem Volksbegehren steckt und wer möglicherweise mit welchen Interessen hinter einem Volksbegehren steckt.
Das soll nicht alles sein, was wir Ihnen heute vorlegen. Herr Kollege Stotko hat eben schon darauf hingewiesen, dass wir zur Verbesserung der demokratischen Beteiligungsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger hier in Nordrhein-Westfalen noch einiges tun wollen. Wir werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vereinfachen, indem wir auch dabei die Quoren senken und Themenausschlüsse reduzieren. Der berühmte Kostendeckungsvorschlag soll angepasst werden, und die Einführung der Stichwahl ist schon im Verfahren.
Wenn insbesondere Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sich zu Ihrer demokratischen Verantwortung bekennen und bei uns mitarbeiten, können wir noch weitere wichtige und dringend gebotene Änderungen angehen, nämlich indem wir es schaffen, Änderungen an der Landesverfassung anzugehen. Notwendig ist aus meiner Sicht insbesondere eine deutliche und spürbare Absenkung des Zustimmungsquorums bei den Volksentscheiden. Heute müssen eine Million Menschen ein Volksbegehren unterstützen. Eine Million Menschen müssen unterschreiben. Das sind 8 % der Wahlberechtigten in einem Land mit 18 Millionen Einwohnern. Zum Vergleich: Auf der kommunalen Ebene brauchen Sie für ein Bürgerbegehren in einer Stadt mit über 500.000 Einwohnern nur 3 %.
Auch die Senkung des Wahlalters bei Landtagswahlen ist in Anlehnung an die positiven Erfahrungen auf kommunaler Ebene ein wichtiges Thema. Ich würde es begrüßen, wenn wir auch da zusammenkommen würden. Herr Biesenbach, es würde mich sehr freuen, wenn Sie uns dazu gleich etwas sagen würden. Ich möchte Sie auch herzlich einladen, noch einmal mit uns darüber zu reden. Ich würde sogar den Kaffee kochen.
Meine Damen und Herren, ich habe es eben gesagt: Nur einmal in der Landesgeschichte war ein Volksbegehren erfolgreich, nämlich 1978. Sie wissen, worum es dabei ging: um die kooperative Schule. Insofern würde ich an dieser Stelle diese wunderschöne Formel von Willy Brandt, wir wollen „mehr Demokratie wagen“, ganz wörtlich verstehen. Demokratie erfordert nämlich Mut. Manchmal ist Demokratie sogar ein Wagnis. Nicht nur das Volksbegehren gegen die kooperative Schule hat gezeigt, dass es manchmal auch schmerzliche Niederlagen für Regierungen bedeuten kann, wenn Volksbegehren durchkommen.
Aber aus dieser Tatsache, dass Regierungen durch Volksbegehren auch Abstimmungen über gute und wichtige Vorhaben verlieren können, den Schluss zu ziehen, es wäre besser, sich zurückzuziehen – diesen Schluss wollen wir nicht ziehen. Für uns ist es wichtig zu lernen, dass Politik mehr mit den Menschen reden muss, dass Politik offener und transparenter sein muss, dass Entscheidungen stärker nachvollziehbar gemacht werden müssen –
und zuletzt auch, dass manchmal alles Reden nicht hilft, sondern dass Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Gesetze machen muss.
Uns ist nicht bange, meine Damen und Herren, dass wir als Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen das auch schaffen werden. Wir freuen uns über die Menschen, die mit uns den demokratischen Meinungsbildungsprozess begleiten und die gemeinsam mit uns an der Veränderung NordrheinWestfalens arbeiten wollen.
Der heutige Gesetzentwurf ist der Auftakt zur Gestaltung des Wegs zu einer Gesellschaft hier bei uns in Nordrhein-Westfalen, in der Politik offener gestaltet wird, Bürgerinnen und Bürger früher einbezogen werden, in der es bessere und transparentere Politik gibt – „mehr Demokratie wagen“. An anderer Stelle schreibt Brandt auch noch: „So wie die Freiheit eine Voraussetzung für die Demokratie ist, so schafft mehr Demokratie erst den Raum, in dem Freiheit praktiziert werden kann.“
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass wir mit diesem Leitbild in die weiteren Debatten gehen. Wir wollen nicht nur, wir werden auch mehr Demokratie hier in Nordrhein-Westfalen wagen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bolte. – Für die CDU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Moritz, nicht Herr Biesenbach, wie zunächst angekündigt. Bitte schön, Herr Kollege Moritz.
Liebe Kollegen von SPD und Grünen, wenn man die Bürger ernst nimmt, dann sollte man auch mit dieser Symbolpolitik aufhören; denn der Bürger ist so mündig, damit man nicht annehmen kann, er sei als Lehre aus „Stuttgart 21“ damit zufrieden, dass man bei der Unterschriftensammlung Ort und Zeit ändert. Das ist das, was in diesem Antrag steht,
und das reicht sicher nicht aus. – Herr Stotko, Sie haben vorhin schon gesagt, das sei ein erster Stein eines Mosaiks. Dann haben Sie sich verbessert und sind darauf eingegangen, es sei ein Steinchen, weil Sie wohl selber gemerkt haben, dass da nicht allzu viel drinsteht.
Insofern wäre es sicher sinnvoll gewesen, die Thematik „direkte Demokratie“ nicht schrittweise anzugehen, sondern ein Gesamtpaket zu erarbeiten. Das wäre sicherlich der sinnvollere Weg gewesen. Aber damit müssen wir halt leben.
Sie haben es sich bei dem Gesetzentwurf recht einfach gemacht. Sie haben nicht groß nachgedacht, sondern einfach das, was im Koalitionsvertrag von Rot-Grün steht, 1:1 in den Antrag geschrieben. Auch so kann man es machen.
(Thomas Stotko [SPD]: Eine gute Vorarbeit, dieser Koalitionsvertrag! – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Sagen, was man tut, und tun, was man sagt!)
Insgesamt ist es aber so, dass der Entwurf mehr Fragen stellt als beantwortet. Das ist einerseits von einer Verlängerung der Eintragsfrist von acht auf 18 Wochen die Rede. Dann heißt es wieder, die Sammlungsfrist solle ein Kalenderjahr betragen. Dann fragt man sich auf der anderen Seite, warum es nicht direkt „zwölf Monate“ heißt.
Um das hier klar zu sagen: Mit der CDU ist über eine Verbesserung von Bürgerbeteiligung jederzeit zu reden. Und wir als CDU brauchen nun wirklich keine Lehrstunde in Sachen Demokratie.
Herr Bolte, Sie haben vorhin gesagt, Sie würden dabei gerne mit uns zusammenarbeiten. Ich verrate kein Geheimnis, dass Sie angekündigt hatten, Gespräche mit uns dazu führen zu wollen. Es ist ein bisschen enttäuschend, dass Sie diese Gespräche nicht abgewartet, sondern zuerst einen Entwurf eingebracht haben.
Ich habe immer noch die Floskel von der Koalition der Einladung im Ohr. Dieses Vorgehen zeigt wieder, dass es eine abgedroschene Floskel ist. Und wenn Sie jetzt zusammen mit den Nachfolgern der SED hier im Landtag Demokratie praktizieren,
Ich würde Sie doch gerne auffordern, sich lieber die Zeit für einen durchdachten Entwurf zu nehmen. Die Beratungen im Ausschuss werden Ihnen und uns allen die Chance dafür bieten, diesen Antrag so zu erarbeiten. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich hat sich die FDP immer dafür ausgesprochen, die unmittelbare Beteiligung der Bürger durch Volksbegehren zu stärken. So hat die FDP-Bundestagsfraktion im Jahr 2006 einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz eingebracht.
Auch auf kommunaler Ebene haben wir die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung gestärkt. Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht in den Artikeln 67a, 68 und 69 mit der Volksinitiative, dem Volksbegehren und dem Volksentscheid drei direktdemokratische Elemente vor, über welche die Bürger des Landes als Träger der Staatsgewalt unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können. Damit einher geht auch das Vertrauen in das demokratische Bewusstsein der Bürger.
Die erste ist die Verlängerung der Eintragungsfrist bei der amtlichen Unterschriftensammlung von bisher acht auf 18 Wochen, also mehr als doppelt so lang. Dabei ist Folgendes zu bedenken: Beim Volksbegehren zum absoluten Rauchverbot in Bayern beispielsweise waren zum wirksamen Zustandekommen 10 % – gut 900.000 der Stimmberechtigten, in NRW sind es 8 % – notwendig. Obwohl die Eintragungszeit der amtlichen Unterschriftensammlung in Bayern nur zwei Wochen beträgt, hatten dort 13,9 % der Wahlberechtigten das Volksbegehren unterschrieben. Damit war der Weg für den Volksentscheid frei.
Die Gemeinden sind bereits heute verpflichtet, die Listen acht Wochen innerhalb der üblichen Amtsstunden zur Eintragung an ein oder zwei ortsüblich bekanntgegebenen Stellen auszulegen – in der Zeit von Montag bis Freitag, davon an einem Tag bis mindestens 18 Uhr und auch an vier Sonntagen innerhalb der Eintragungsfrist. Außer in Eintragungslisten können Stimmberechtigte auf einem Eintragungsschein ihre Unterstützung des Volksbegehrens erklären. Einen Eintragungsschein stellt die Gemeinde des Wohnortes auf Antrag bis zum Ende der siebten Woche der Eintragungsfrist aus. Wenn es jemand innerhalb von zwei Monaten nicht schafft, sich einzutragen, ist es ihm dann vielleicht auch nicht so wichtig? Brauche ich wirklich, Herr Stotko, viereinhalb Monate dazu?
Viele andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern haben eine Frist von nur zwei Wochen. Für eine Landtagswahl hat man nur einen einzigen Wahltag zuzüglich Briefwahlmöglichkeit. Andere Länder haben indes teilweise auch längere Fristen. Hier gilt es, in der Ausschussberatung – und das meine ich ernst – im Rahmen einer Anhörung die Erfahrungen anderer Länder mit längeren Fristen auszuwerten. Grundsätzlich ist die FDP bei diesem
Als zweite wesentliche Änderung wollen Sie eine freie Unterschriftensammlung zulassen, und zwar über einen Zeitraum von einem Jahr. Ich habe die Regelungen der anderen Bundesländer vergleichen lassen. Dort ist entweder freie Sammlung oder Amtseintragung vorgesehen, nicht jedoch ein Wahlrecht. Nicht einleuchtend ist aber, warum für die Amtseintragung eine Frist von viereinhalb Monaten und für die freie Unterschriftensammlung eine Frist von einem ganzen Jahr gewährt werden soll. Auch stellt sich die Frage, ob die freie Unterschriftensammlung die Gemeinden im Vergleich zur amtlichen Unterschriftensammlung entlastet oder ob sogar eine Mehrbelastung entsteht. Inwieweit besteht etwa bei einer freien Unterschriftensammlung eine größere Manipulationsgefahr?
Es ist meines Erachtens systemwidrig, für Volksinitiativen und Volksbegehren dieselbe Frist von einem Jahr zu gewähren, wenn die Quoren ungleich sind. Einem Volksbegehren kommt ein viel größeres politisches Gewicht zu als einer Volksinitiative, weil sich an eine negative Entscheidung des Landtags zwingend ein Volksentscheid anschließt. Eine Volksinitiative ist mit der Befassung und negativen Entscheidung des Landtags erledigt.
Eine gewisse zeitliche Kompaktheit der Unterschriftensammlung ist durchaus sinnvoll. Durch die freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren ist es zudem möglich, Stimmen von Personen in einem Umfeld, etwa durch spontanes Ansprechen in einer Einkaufsstraße, zu erlangen, die bei ausreichender Überlegung vielleicht nicht abgegeben worden wären – bis hin zu einer höheren Manipulationsgefahr.
Zugleich kann beim Bürger öffentlich Stimmung gegen ein vom Landtag erlassenes Gesetz gemacht werden. Die Abstimmungen in der Schweiz haben zudem gezeigt, dass gerade konservative oder, besser gesagt, nationalistische Gruppen dieses Instrument nutzen können, um den Erlass eines bestimmten Gesetzes oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes zu erwirken. Denn lehnt der Landtag ein wirksam zustande gekommenes Volksbegehren ab, folgt – anders als bei der Volksinitiative – zwingend darauf ein Volksentscheid. Gerade emotionale Themen, wie zum Beispiel Bauvorhaben, Großprojekte, landesrechtliche Regelungen zum Ausländerrecht, können mittels des Volksentscheids zu überraschenden Gesetzen für die Abgeordneten in Düsseldorf führen.
Auch ist zu bedenken, dass mittelbar kostenrelevante Gesetzentwürfe für den Landeshaushalt zulässiger Gegenstand eines Volksbegehrens sein können, etwa zur Ausgestaltung der Schulverpflegung oder Kinderförderung. Hessen hat jüngst, im Jahre 2010, die Regelung zum Volksbegehren verändert. Aber dort wird weiterhin ein Mindestquorum von 20 % der stimmberechtigten Bevölkerung verlangt.
Ich komme zum Schluss. Neben den vielen Detailfragen steht die wesentliche Frage: Wollen Sie die Bürger nur über wesentliche Themen abstimmen lassen, die einen ausreichenden Mobilisierungsgrad haben, oder auch über niederschwellige Themen, für die man auf die Menschen wirklich zugehen, auch in Einkaufsstraßen bzw. darüber hinaus, und aktiv werben muss?
Um all das zu klären, freuen wir uns auf die Ausschussberatung, vor allen Dingen auf eine Anhörung von Experten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Conrads.