Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1547 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließenden Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür? – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag einstimmig so überwiesen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP Herrn Abruszat das Wort, der das Mikrofon schon hochgefahren und jetzt Gelegenheit zum Sprechen hat. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dichtheitsprüfung für private Hauseigentümer hat aus unserer Sicht in der derzeitigen Fassung in Nordrhein-Westfalen keine Akzeptanz und deshalb auch keine Zukunft.
Ich glaube, es ist richtig – wir haben heute schon viel darüber gesprochen –, eigene Positionen mal zu hinterfragen und auch zu schauen, wie die Akzeptanz beim Bürger vor Ort ist. Man sollte, wenn man eigene Positionen überdenkt, auch zu einem Ergebnis kommen. Das ist in diesem Fall so gelagert, dass die Kosten von Dichtheitsprüfungen einerseits nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen andererseits stehen. Ich weiß, dass viele Abgeordnete auch der anderen Fraktionen ähnlich denken, wie wir es formuliert haben.
Es geht auch darum, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Dimensionen der Dichtheitsprüfung zur Kenntnis zu nehmen, wie sie sich für jeden einzelnen privaten Haushalt darstellen. Man könnte sich ja auf den Standpunkt begeben, Eigenheimbesitzer seien tendenziell reiche Mitbürger in unserem Land. Aber das ist natürlich nicht richtig, vor allem dann nicht, wenn man die enormen Belastungen aufsummiert, denen sich Eigenheimbesitzer gegenübersehen: Ich nenne die Grundsteuererhöhung, ich nenne die Notwendigkeit, sein eigenes Haus energetisch zu sanieren, ich nenne insgesamt steigende Energiekosten. – Da muss man die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Das ist die eine Seite.
Auf der anderen Seite finden es viele Bürger zur Recht absurd, wenn sie teuer und aufwendig einen Kanal sanieren sollen und nebenan der Landwirt die Gülle auf das Feld fährt. Das ist nicht zu vermitteln, denn das kann man niemandem erklären. Im Übrigen kann man auch niemandem erklären, dass die meisten anderen Bundesländer eine solche starre Regelung, wie wir sie haben, nicht haben.
Auch die Frage, ob in den anderen Bundesländern das Wasser deshalb weniger sauber ist als bei uns, sollte man an dieser Stelle einmal thematisieren.
Wir jedenfalls möchten dringend dazu aufrufen, das Thema „Dichtheitsprüfung“ genau unter die Lupe zu nehmen, auch im Hinblick auf Akzeptanz für die Menschen. Ich glaube, das niedersächsische Modell könnte auch ein Modell für NordrheinWestfalen sein. In Niedersachen sind die Kommunen für die Abwasserbeseitigung zuständig. Sie können das nach ihren örtlichen Gegebenheiten regeln. Dafür braucht man keine landesweite Regelung. Was für Niedersachsen gut ist, kann auch für uns gut sein.
Meine Damen und Herren, der Schutz des Wassers ist richtig und notwendig. Ein wirksamer Gewässerschutz ist wichtig, aber nicht mit dieser Regelung. Die Dichtheitsprüfung reiht sich nämlich ein in eine Reihe von Umweltmaßnahmen, die vom Bürger zunehmend als belastend und verfehlt angesehen werden. Das Thema „E 10 Biosprit“, das Glühbirnenverbot, vieles andere mehr wird von den Menschen nicht angenommen.
Daneben haben wir doch inzwischen die skurrile Situation, dass wir einen so niedrigen Wasserverbrauch haben, dass die Stadtwerke vor Ort, die Abwasserwerke vor Ort sauberes Trinkwasser nutzen müssen, um die Kanäle zu spülen.
Meine Damen und Herren, wir müssen also insgesamt an dieser Stelle neue Wege gehen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Ortgies das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute Morgen haben wir schon über viele Katastrophen und Krisen gesprochen. Jetzt sprechen wir über das Thema „Dichtheitsprüfung“. So mancher hat mich gefragt: Seid Ihr noch ganz dicht, heute über so ein Thema zu diskutieren? Ich sage – klare Antwort –: Ja. Bei uns in Ostwestfalen-Lippe, in Teilen des Münsterlandes gibt es zurzeit eine regelrechte Bürgerbewegung gegen die Pläne zur Dichtheitsprüfung von privaten und kommunalen Kanälen.
Wenn bei uns Bürgermeister zu Informationsversammlungen einladen, müssen sie von Rathaussälen in Stadthallen umziehen, weil meist 300 bis 500 Leute erscheinen. Die Stadträte beschließen zurzeit reihenweise die Verweigerung einer entsprechenden Satzung, welche ja nach dem Erlass der Landesregierung bis zum Frühjahr 2011 verabschiedet werden soll. Mich persönlich erreichen fast täglich neue Resolutionen von Stadträten, die sich zurzeit überfordert fühlen.
Dieser Bürgerprotest ist parteiübergreifend. Sogar die Grünen beteiligen sich in meinem Wahlkreis – ich sage das in Anführungsstrichen – an diesem „zivilen Ungehorsam“. Eine der Vorreiterinnen war übrigens die Stadt Löhne mit einem SPD
Bürgermeister, wo sich auch unsere Kollegin Frau Lück an die Spitze der Bewegung gesetzt hat. Sie wurde dann leider vor 14 Tagen von ihrer Fraktion zurückgepfiffen. Ich wundere mich, dass sie heute nicht spricht, weil sie sich gerade in den letzten Tagen und Wochen sehr dezidiert und öffentlich gegen diese Dichtheitsprüfung ausgesprochen hat. Wer den Mund spitzt, muss dann auch mal pfeifen. Sonst nützt es nichts.
Meine Damen und Herren, wir können uns heute darüber streiten, wer wann wo diesen Prozess in Gang gesetzt hat. Dazu möchte ich einige Sätze sagen: Tatsache ist, Ende der 60er-Jahre wurde von der SPD die Pflicht zur Prüfung ins Gesetz geschrieben; dies wurde später von der rot-grünen Regierung mit der Ministerin Höhn mehr oder weniger bekräftigt. Unter unserer CDU/FDP
Regierung wurde 2007 das Landeswassergesetz komplett überarbeitet. Im Zuge dieser Novellierung wurde ein Teil dieses Gesetzes, § 61a f., aus prak
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Ortgies, ich habe eine Frage. Sie sind doch Vorsitzender des Umweltausschusses. Wenn Sie eine Anfrage erreicht, ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen, dann dürfen Sie es doch selber entscheiden, ob Sie es tun, wenn ich mich recht erinnere. Warum haben Sie dieses Thema nicht auf die Tagesordnung gesetzt?
Darauf habe ich auch eine gute Antwort. Ich habe diesen Antrag von Frau Lück am Freitagnachmittag per E-Mail bekommen. Diesen habe ich an meinen Ausschussassistenten weitergeschickt. Von ihm bekam ich dann am Montag die Nachricht, die SPD-Fraktion habe den Antrag zurückgezogen.
Und wenn die Fraktion den Antrag zurückzieht, dann kann ich nicht selbsttätig dieses Thema auf die Tagesordnung setzen.
Meine Damen und Herren, unter der CDU/FDPRegierung wurde also im Jahre 2007 das Gesetz komplett überarbeitet. Dabei haben wir auch die Fristen verlängert. Ich sage das nur, weil uns hier Vorwürfe gemacht werden.
Tatsache ist – das sage ich ausdrücklich –: Die CDU/FDP-Landesregierung hat das Gesetz weiterhin umgesetzt, weil wir es im Grundsatz für richtig halten. Deswegen betone ich ausdrücklich: Wir waren und sind einig und der Meinung, Abwasserkanäle müssen dicht sein und dürfen das Grundwasser und das Oberflächengewässer nicht verschmutzen.
Nun stellen wir allerdings fest, dass viele Bürger und Kommunen finanziell und kapazitätsmäßig überfordert sind, diese Aufgabe in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen. Dazu kommt, dass in Deutschland ganze zwei bis vier Bundesländer dieses Vorhaben so dezidiert und teilweise auch rigoros abwickeln. Gerade in meiner ostwestfälischen Heimat, im Grenzbereich zu Niedersachsen, verstehen die Bürger nicht, warum in Nordrhein
Westfalen so vorgegangen wird, wo dies doch auf der anderen Seite, teilweise wenige hundert Meter entfernt, kein Thema ist. Die vielzitierte Begründung, dass man sich auf EU-Recht beziehe, heißt auch nichts. Die EU hat lediglich in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie festgestellt, dass die Gewässer in Europa sich bis 2027 „in einem guten Zustand befinden“ müssen.
Die Wasserrahmenrichtlinie orientiert sich in ihren Zielen an Flusseinzugsgebieten und nicht an Ländergrenzen und schon gar nicht an Regierungsbezirksgrenzen. Unsere geklärten Abwässer aus Ostwestfalen-Lippe fließen über Nebenflüsse in die Weser. Diese kommt aus Hessen und Niedersachsen, streift uns in Ostwestfalen-Lippe, geht wieder nach Niedersachsen, durchquert Bremen und verlässt uns dann im Jadebusen in die Nordsee.
Das war jetzt der Erdkundekurs. – Daher wäre es schon wichtig, dass wir uns einmal an einheitlichen gesetzlichen Vorgaben orientieren. Diese sollten selbstverständlich sein.
Meine Damen und Herren, auch wir haben erkannt, dass die notwendige Sanierung der Kanäle flexibler und bürgernäher gehandhabt werden muss. Deswegen führen wir in unserem Entschließungsantrag, der Ihnen vorliegt, einige Punkte auf, die uns wichtig sind.
Erstens. Die Art und Form der Kanaluntersuchungen ist von den Grundstückseigentümern aus den zugelassenen Verfahren selbst auszuwählen. Eine Kamerabefahrung sollte unserer Meinung nach ausreichend sein.
Zweitens. Die zeitlichen Sanierungsabläufe sind anzupassen. Es kann nicht sein – das versteht kein Bürger –, dass man den Kommunen zehn Jahre Zeit gibt, während Private maximal zwei Jahre Zeit haben.
Drittens. Bei sogenannten Fremdwassereinträgen sollten die Kommunen entscheiden, wie sie damit umgehen. Für uns als Gesetzgeber ist es wichtig, dass die Ablaufwerte der Kläranlagen in Ordnung sind. Nicht der Weg, sondern das Ziel ist entscheidend.