Protokoll der Sitzung vom 30.03.2011

Drittens. Bei sogenannten Fremdwassereinträgen sollten die Kommunen entscheiden, wie sie damit umgehen. Für uns als Gesetzgeber ist es wichtig, dass die Ablaufwerte der Kläranlagen in Ordnung sind. Nicht der Weg, sondern das Ziel ist entscheidend.

Viertens. Eine Förderung aus Mitteln der Abwasserabgabe sollte den Grundstückseigentümern im Zuge eines gemeinsamen Sanierungsplans unabhängig von Wasserschutzgebieten oder Fremdwassergebieten gewährt werden.

Fünftens. In Härtefällen sollte eine günstige Kreditfinanzierung, zum Beispiel durch die NRW.BANK, ermöglicht werden.

Sechstens. Wir fordern den Umweltminister auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass wir ein einheitliches Bundesrecht bekommen und keine großen Unterschiede bestehen.

Meine Damen und Herren, wir werden die Anträge zur Mitberatung und abschließenden Abstimmung an den zuständigen Ausschuss verweisen.

Angesichts der parteiübergreifenden Meinung, hier Verbesserungen für unsere Bürger zu erreichen, ohne unsere Umwelt zu belasten, bin ich zuversichtlich, dass Minister Remmel uns einen geänderten Entwurf – oder auch einen Erlass oder eine Verordnung – zukommen lässt, mit dem wir alle leben können.

Wir sind auch ziemlich nah am FDP-Antrag. Ich kann mir vorstellen, dass wir dort im Zuge der Ausschussberatungen auf eine gemeinsame Linie kommen.

Außerdem schaue ich ganz gespannt auf meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die sich in den letzten Wochen und Monaten so kritisch geäußert haben.

Deswegen freue ich mich auf die weiteren Beratungen und auf ein erfreuliches Ende im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Ortgies. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Gottschlich.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Der Schutz des Grundwassers hat bei uns höchste Priorität. Schließlich gibt es – das vergisst man heute schnell – gute Gründe, die Abwasserkanäle im guten Zustand zu halten; denn Abwasserableitungen sind aus der Notwendigkeit entstanden, die Bevölkerung vor Krankheiten und Seuchen zu schützen, und dies mit großem Erfolg.

Defekte Kanäle sind nun einmal ein Risiko fürs Grundwasser. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob es sich um kommunale oder um private Anlagen handelt. Insofern war es konsequent, 1995 die Pflicht zur Überprüfung auf private Haushalte auszudehnen.

Das Chaos begann allerdings, als die schwarzgelbe Landesregierung die an sich richtige Maßnahme, nämlich den entsprechenden Paragrafen dem Landeswassergesetz zuzuordnen, derart dilettantisch durchgeführt hat, dass wir jetzt landauf, landab völlig verunsicherte Bürger und Kommunen haben. Die Folge war, dass die Gemeinden zunächst einmal abgewartet haben, wie denn das Gesetz wohl anzuwenden sei.

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, wo Knackpunkte sind, die per Erlass geregelt werden müssen. Ich will nur einige exemplarisch nennen. Wann können Gemeinden die Frist verlängern? Was muss in der Bescheini

gung stehen? Welche Qualifikation müssen die Firmen nachweisen? Welches Recht gilt bei Handwerkern aus dem EU-Ausland? Welche Verfahren sind anzuwenden? Wie finden Bürger eine seriöse Firma? Die Listen bei den Kommunen wurden abgeschafft.

Die rot-grüne Landesregierung hat in den letzten Monaten hierzu schon einige Ergänzungen und Klarstellungen auf den Weg gebracht, zu denen die schwarz-gelbe Landesregierung in den letzten Jahren offensichtlich nicht fähig war.

In dieser Situation bringt die FDP einen Antrag ein, bei dem ich wirklich nicht weiß, ob das jetzt kollektive Vergesslichkeit in der FDP-Fraktion ist oder unter dem Motto „Was stört mich mein Geschwätz von gestern?“ eingeordnet werden muss.

(Dietmar Brockes [FDP]: Herr Abruszat hat doch etwas dazu gesagt! Hätten Sie einmal zugehört!)

In einem muss ich Ihnen recht geben, meine Damen und Herren von der FDP: Sie haben die Situation stellenweise richtig beschrieben. Sie haben nur völlig verdrängt, dass es Ihr Schlamassel ist, den Sie uns hinterlassen haben.

(Dietmar Brockes [FDP]: Das stimmt nicht! Hätten Sie Herrn Abruszat einmal zugehört!)

Es ist schon unverschämt, dass Sie den Kommunen das Ganze jetzt vor die Füße kippen wollen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich nenne das „sich aus der Verantwortung stehlen“. Ich kann es auch noch drastischer ausdrücken. Im Ruhrgebiet sagen wir: Sie machen sich vom Acker.

Mein Fazit ist also: Sie hatten in den vergangenen fünf Jahren die Möglichkeit, ein Gesetz zu beschließen, das den Interessen der Bürger, der Umwelt und den Kommunen gerecht wird. Diese Chance haben Sie nicht genutzt. Dies gilt auch für die CDU. Deshalb ist es scheinheilig, wenn Sie jetzt übers Land fahren und die Landesregierung auffordern, die Bundesländer sollten sich auf ein einheitliches Vorgehen einigen.

Ich darf einmal darauf hinweisen, dass es in der Hand des Bundesumweltministers Norbert Röttgen liegt, eine entsprechende Initiative zu starten. Aus dessen Haus hört man allerdings, dass in dieser Wahlperiode nichts geplant sei. Wenn Ihnen also so viel daran gelegen ist, dann reden Sie doch einfach einmal mit Ihrem Landesvorsitzenden.

Mit diesem Antrag wollen Sie lediglich von Versäumnissen ablenken. Der Überweisung stimmen wir zu. Wir freuen uns auch auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von Matthi Bolte [GRÜNE])

Vielen Dank, Frau Kollegin Gottschlich. – Für die grüne Fraktion spricht nun Herr Kollege Markert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der antragstellenden Fraktion, es ist durchaus nachzuvollziehen, dass Sie auch einmal eine Kampagne durchführen wollen. Aber, lieber Kai Abruszat, lass es dir von einem erfahrenen Grünen gesagt sein: Dieses Thema eignet sich nun wirklich nicht dafür, es sei denn, man wollte Fakten und Verantwortlichkeiten ausblenden. Ansonsten wird die ganze Nummer ein Rohrkrepierer.

Aber in Bezug auf Eigentore haben Sie von der FDP in den letzten Tagen einige Erfahrungen gesammelt, sodass wir auch hier gespannt sein dürfen, ob Ihr Ansatz einer sachlichen politischen Dichtheitsprüfung standhält.

Um was geht es eigentlich? Die Dichtheitsprüfung soll sicherstellen, dass undichte Stellen in privaten Abwasseranlagen frühzeitig erkannt werden. Durch das Austreten von Abwasser in die Umwelt wird nicht nur diese verschmutzt, ebenso entsteht eine Gefahr für das Fundament des Hauses. Insofern muss auch hier gelten: Eigentum verpflichtet.

Die Hauseigentümerinnen können durch ein frühes Erkennen undichter Stellen somit hohe Kosten für eine Sanierung des Fundaments abwenden. Auch das Eintreten von Fremdwasser durch beschädigte Abwasseranlagen schafft hohe Kosten bei der Reinigung des Abwassers in den Kläranlagen, die zunächst bei den Gemeinden liegen, die jedoch letztendlich auf alle Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden.

Die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen geht auf zwei EU-Richtlinien zurück. Hiernach steht es dem Bund – meine Vorrednerin hat auf diese Verantwortlichkeit schon hingewiesen – zu, das Maßnahmenprogramm unter Berücksichtigung dieser Richtlinien frei zu wählen. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt in § 58 vor, dass die Bundesregierung in Rechtsverordnungen Anforderungen an das Einleiten von Abwasser stellen kann. Die Länder haben dabei sicherzustellen, dass diese Anforderungen eingehalten werden. Und das Land Nordrhein-Westfalen ist dieser Verpflichtung im Rahmen des Landeswassergesetzes, und zwar in § 61a Landeswassergesetz, nachgekommen.

Übrigens sollten Sie gelegentlich auch einmal erklären, warum Ihnen dieses Thema in den Jahren Ihrer politischen Verantwortung für dieses Land offensichtlich nicht so wichtig war. Jetzt muss die neue Landesregierung den rechtlichen und den Verwaltungsmurks und die Bürokratie, die Sie da angerichtet haben – ich will nicht sagen: ausbaden; wir können es in der Tat den Bürgerinnen und Bürgern erklären, aber wir müssen uns jetzt auf die Reise ma

chen –, das, was Sie angerichtet haben, reparieren und mit den Menschen ins Gespräch kommen. Auch insofern, Herr Abruszat, ist diese Kampagne nicht berechtigt.

Sie verweisen auf das Land Niedersachsen, eines der letzten Länder, in denen die FDP noch mit regiert.

(Dietmar Brockes [FDP]: Oho!)

Da gibt es einen Umweltminister Sander, der nun wirklich als ein ganz großer Kämpfer für Umweltinteressen bekannt ist. Insofern verwundert es mich auch nicht, dass Sie dieses Land ausgerechnet hier als Beispiel präsentiert haben. Nein, auch beim Thema „Dichtheitsprüfung“ zeigt sich: Vorsorge ist besser und vor allem preiswerter als Nachsorge.

Eine Dichtheitsprüfung muss alle 20 Jahre durchgeführt werden – eine unserer Meinung nach angemessene Frist, die alle Interessen berücksichtigt. Hierbei kommen auf die Hausbesitzerin und den Hausbesitzer Kosten von ungefähr 300 bis 500 € zu. Die Kosten können variieren, weil es unterschiedliche Techniken gibt und weil der Einsatz einer Schiebekamera eben nicht überall möglich ist.

Die Kosten bei einer nötigen Sanierung hingegen können schlimmstenfalls bei einigen tausend Euro liegen. Ein frühzeitiges Erkennen von Schäden trägt jedoch dazu bei, diese Kosten gering zu halten. Auch aus diesem Grund halten wir als Grüne regelmäßige Prüfungen dieser Rohranlagen für sinnvoll.

Meine Damen und Herren von der FDP – Herr Ortgies, Sie haben heute auch gesprochen und sind in Ostwestfalen unterwegs –, was ist das Ziel Ihrer Kampagne? Wollen Sie die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu einem „Augen zu und durch!“-Kurs ermuntern? Ein Loch im Zahn behandelt man doch auch nicht dadurch, dass man nicht zum Zahnarzt geht.

Oder soll die Allgemeinheit, also auch die Mieterinnen und Mieter kleiner Wohnungen, die Zeche verantwortungsloser Eigentümer bezahlen so wie diejenigen, die nicht so viel auf der Tasche haben, auch die Steuergeschenke der Bundesregierung für Dienstwagenfahrer und Hoteliers finanzieren dürfen?

Da zeigt sich einmal mehr der Unterschied zwischen Wirtschaftsliberalismus und Rechtsstaatsliberalismus. Nebenbei gesagt, reden Sie mit Ihrer derzeitigen Kampagne, Herr Abruszat, einem Laissezfaire-Liberalismus das Wort nach dem Motto: Jeder hat das Recht, seine Fäkalien in Grundwasser oder Boden zu verklappen.

(Zurufe von der FDP: Oh!)

Meine Damen und Herren, die Realität indes sieht anders aus. Trotz der Eigentumsverpflichtung aus Artikel 14 Grundgesetz sieht sie anders aus, und

zwar insbesondere für Hauseigentümer, die über keine so hohen Einkünfte verfügen. Durch eine gemeinsame Sanierung öffentlicher und privater Kanäle beispielsweise können die Kosten um 30 % gesenkt werden.

(Dr. Stefan Romberg [FDP]: Wer zahlt die 30 %?)

Eine Antragstellung hierfür erfolgt über die Gemeinden. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob eine bestehende Versicherung vorliegt, die diese Kosten gegebenenfalls abdeckt. Für eine nötige Kreditaufnahme im Zuge der Sanierung bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau außerdem ein zinsgünstiges Darlehen im Rahmen des Programms 141 – Wohnraumsanierung – an. Schließlich kann ein Teil der Sanierungskosten auch als Handwerksleistung steuerlich abgesetzt werden.

Sollten Schwierigkeiten bei der Finanzierung entstehen, kann eine Sanierung, die normalerweise innerhalb von ein bis zwei Jahren nach Prüfung durchgeführt werden sollte, nach individueller Prüfung sogar noch zeitlich verschoben werden. Hierfür sind zwei Kriterien zu erfüllen, die ich Ihnen nicht verschweigen will.

Erstens darf der Schaden nicht durch eine Gebäudeversicherung – ich habe es eben angesprochen – abgedeckt sein. Zweitens darf der Schaden keine sofortige Sanierung aufgrund der Standsicherheit oder Gefährdung des Grundwassers erforderlich machen. Und das dürfte bei Fällen, bei denen es sich lediglich um kleine Risse handelt, wohl kaum der Fall sein. Insofern gibt es sehr faire Lösungen in diesem Bereich.