Protokoll der Sitzung vom 30.03.2011

Erstens darf der Schaden nicht durch eine Gebäudeversicherung – ich habe es eben angesprochen – abgedeckt sein. Zweitens darf der Schaden keine sofortige Sanierung aufgrund der Standsicherheit oder Gefährdung des Grundwassers erforderlich machen. Und das dürfte bei Fällen, bei denen es sich lediglich um kleine Risse handelt, wohl kaum der Fall sein. Insofern gibt es sehr faire Lösungen in diesem Bereich.

Unser Appell, auch mit Blick auf die Ausschussberatungen, die noch vor uns liegen: Jagen Sie nicht die Leute auf die Bäume! Im Zuge der Neuregelung hat die Landesregierung den Gemeinden eine Fristverlängerung bei den jeweiligen Satzungen eingeräumt. In Wasserschutzgebieten kann die Frist für eine Dichtheitsprüfung dabei bis 2015 und in allen anderen Gebieten bis 2023 ausgeschöpft werden. Ich nehme an, unser Minister Remmel wird dazu gleich noch etwas sagen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Abruszat?

Immer gerne. Von Kai Abruszat immer gerne.

Bitte schön, Herr Kollege.

Ganz herzlichen Dank, lieber Herr Kollege Markert, dass ich eine Zwischenfrage

stellen kann. – Warum ist es denn dann so, dass die Landesregierung betroffene Hauseigentümer im Hinblick auf Sanierungspflichten und entsprechende Fristen beispielsweise anders stellt als öffentliche Eigentümer?

(Dietmar Brockes [FDP]: Genau! Eigentum verpflichtet!)

Lieber Herr Abruszat, nun dürfen Sie die Abgeordneten eigentlich nicht dazu befragen, was die Landesregierung tut. Sie können gleich noch Herrn Remmel ansprechen, der dazu, wie von mir bereits angedeutet, etwas sagen wird. Die rechtlichen Voraussetzungen sind im gemeindlichen Satzungsrecht geschaffen worden.

(Dietmar Brockes [FDP]: Eigentum verpflich- tet!)

Hier wird durchaus der Weg beschritten, die Fristen nicht nur für die kommunalen, sondern auch für die privaten Sanierungen festzulegen. Das können wir uns im Detail gerne noch einmal in den Ausschussberatungen ansehen, aber ich glaube, die Landesregierung hat einen konsequenten Weg eingeschlagen, der übrigens weit über das hinausgeht, was Sie in Ihrer Verantwortung als Abgeordnete für die abgewählte Landesregierung durch § 61a ausgelöst haben und weswegen jetzt die Unruhe im Volk herrscht.

Insofern abschließend noch einmal der Hinweis: Die Kampagne ist ungeeignet. Vor dem Hintergrund der schlimmen Ereignisse in Fukushima, die heute Morgen schon zum Teil Thema im Landtag gewesen sind, würde ich Ihnen eher eine Kampagne zum Thema „Dichtheitsprüfung von Atomkraftwerken“ ans Herz legen.

(Manfred Kuhmichel [CDU]: Das ist doch bil- lig!)

Das ist vielleicht ein Thema, das durchaus kampagnenfähig ist.

Ansonsten: Wir werden uns in den Ausschussberatungen in der gebotenen Sachlichkeit mit den Einzelfragen, den Sachfragen, auch mit den regionalen Unterschiedlichkeiten auseinandersetzen und zu guten Lösungen kommen. Gegebenenfalls könnten wir dann auch noch Expertinnen und Experten hinzuziehen, die uns sowohl aus wasserrechtlicher als auch aus sozialpolitischer Sicht einige Hinweise geben können. Insofern wünsche ich mir gute, sachliche Beratungen. Ich hoffe, dass wir diese Kampagne dann auch ganz schnell wieder beenden können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Markert. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Kollegin Akbayir.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über ein sehr komplexes Thema, nämlich „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren“. Ich hoffe, dass wir darüber auch in den Ausschüssen ausführlich debattieren und zu einem gemeinsamen Antrag kommen.

Meine Damen und Herren, in Nordrhein-Westfalen haben wir rund 200.000 km private Abwasserleitungen, die mit der öffentlichen Kanalisation verbunden sind. Nach dem Landeswassergesetz müssen die Grundstückseigentümer Sorge dafür tragen, dass die Abwasserrohre dicht sind, sodass aus ihnen kein verschmutztes Wasser austritt. Dadurch soll verhindert werden, dass Schmutzwasser aus undichten Leitungen ins Erdreich oder ins Grundwasser gelangt. Das ist sehr wichtig für den Schutz der Umwelt und auch für den Schutz der Ressourcen. Auch der Eintritt von Grundwasser in die Abwasserrohre muss verhindert werden; denn dadurch könnten die öffentlichen Kläranlagen überlastet werden.

Meine Damen und Herren, Dichtheitsprüfungen der Rohre sind in festgelegten Abständen vorgeschrieben. Offenbar haben sich die Kommunen aber in aller Regel nicht an diese Vorschriften gehalten, die privaten Hauseigentümer erst recht nicht. Die jetzt von der Landesregierung gewünschte Fristverlängerung stößt ganz augenscheinlich weder bei den Kommunen noch bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auf große Gegenliebe, um es zurückhaltend auszudrücken.

Daran knüpft die FDP mit ihrem Antrag an. Sie fordert nämlich, nach niedersächsischem Vorbild zu handeln. Dort regeln die Kommunen die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserrohre selbst. Das wird von der FDP als nachahmenswertes Beispiel für eine gestärkte kommunale Selbstverwaltung gepriesen. Doch hat sie diese Prüfung mit einem Gesetz selber vorschreiben lassen. In ihrem Antrag gibt die FDP zu, dass das Gesetz in vielen Teilen des Landes jetzt erst ankommt. Da sollte man doch einmal anfangen, über das eigene politische Handeln nachzudenken. Der Versuch der FDP, sich hier populistisch als kommunalnah und volksnah zu geben, wird kaum verfangen.

(Beifall von Bärbel Beuermann [LINKE])

Ich bin durchaus dafür, das von der FDP ins Spiel gebrachte Vorbild Niedersachsen eingehend zu prüfen. Denn die hier geplante Gesetzesänderung lässt für uns noch einige Fragen offen, sie müsste auch in den Einzelheiten noch besser kommuniziert werden. Wir Linken sehen bei der hier verhandelten Frage also noch erheblichen Bera

tungsbedarf. Deshalb freuen wir uns auf die Informationen und Diskussionen in den Ausschüssen.

Dass es für die Umwelt bzw. das Grundwasser und die Böden wichtig ist, nicht mit Schmutzwasser kontaminiert zu werden, ist auch für uns selbstverständlich. Die Notwendigkeit von Dichtheitsprüfungen von Abwasserrohren wird von uns daher nicht infrage gestellt. Aber es bleibt die Frage, ob wirklich so viel Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation fließt und ob dies dann immer oder vorwiegend aus den privaten Abwasserrohren kommt und nicht aus den öffentlichen. Dazu haben wir zum Beispiel noch Klärungsbedarf: Wie genau ist das geprüft worden? Es gibt also Fragen, die erst noch geklärt werden müssen, um entsprechende Vorschriften bzw. Gesetze zu erlassen, die die Schäden dann auch sicher beheben.

Es kann natürlich auch nicht sein, dass Schäden der öffentlichen Abwasserkanalisation auf private Haus- und Wohnungsbesitzer abgewälzt werden. Wer ein Häuschen hat, ist ja nicht unbedingt reich. Ein Häuschen ist keine Villa und kein Schloss. „Oma ihr klein Häuschen“, für das sie lange stricken musste, ist gerade für uns Linke ein schützenswertes Gut. Viele Menschen haben schwer dafür gearbeitet, um sich ein kleines Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen.

Auch die Frage, wie Schäden am besten beseitigt werden können, ist noch nicht ausreichend geklärt. Wenn die Kanalisation der Gemeinden und Städte überprüft und gegebenenfalls repariert wird, sollte das mit den privaten Eigentümern von Häusern und Wohnungen koordiniert werden. Ein solches Vorgehen führt wahrscheinlich zu Lösungen, die für alle Betroffenen tragbar sind.

Ich wiederhole: Manche Fragen sind noch offen. Die Materie ist komplex. Der Gesetzentwurf ist so kompliziert, dass selbst einige Fachleute noch Nachfragen haben. Vor allem wollen wir, Die Linke, sicherstellen, dass die kleinen Leute nicht wieder zur Kasse gebeten werden. Kommunen, die in Finanznöten sind – dank verfehlter Bundes- und Landespolitik über Jahre hinweg sind das die allermeisten –, sollen nicht alles auf die kleinen Steuerzahler abwälzen wollen. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Akbayir. – Für die Landesregierung spricht nun Minister Remmel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Städte und Gemeinden in unserem Land unternehmen große Anstrengungen, um schadhafte kommunale Abwasserkanäle zu sanieren. Oft ist den Menschen, der Bevölkerung nicht

klar: Ungefähr ein Viertel – teilweise sogar mehr – der kommunalen Investitionen finden unter der Erde statt, sind also nicht sichtbar, aber trotzdem eine sehr große auch finanzielle Anstrengung. Neben den rund 70.000 km öffentlicher Kanäle gibt es weitere 200.000 km privater Abwasserkanäle.

Ich hoffe, wir sind uns einig: Wenn Anforderungen an öffentliche Kanäle gestellt werden, muss das auch für die privaten Kanäle gelten. Es kann nicht sein, dass die öffentliche Hand mit den Gebühren aller immense Anstrengungen unternimmt, die Kanäle zu sanieren, diese Sanierungsanstrengungen aber durch eine Vielzahl schwieriger und defekter Kanäle in privater Hand konterkariert werden.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Allerdings ist es wahr: Die Betroffenheit ist sehr groß. Insgesamt 3,7 Millionen Wohngebäude gibt es in Nordrhein-Westfalen. Ein Großteil dieser Wohngebäude sind Einfamilienhäuser. Eine Dichtheitsprüfung kostet in der Tat auch Geld. Die Größenordnung liegt zwischen 300 und 500 €. Innerhalb von 20 Jahren muss eine solche Prüfung einmal durchgeführt werden.

Wir haben die Notwendigkeit von Prüfungen auch an anderer Stelle – und in einem viel intensiveren Rhythmus, wenn es beispielsweise um Schornsteine geht. Dort wird das nicht in Frage gestellt. Dort ist es selbstverständlich, weil es sichtbar ist. Bei einem Kanal handelt es sich um einen „Schornstein in die Erde“. Ein solcher muss eben auch entsprechend überprüft werden. Ich halte die Frist von 20 Jahren und die entsprechenden Aufwendungen für verhältnismäßig. Das entspricht im Übrigen den Regeln der Technik, die für alle gelten, insbesondere für private Abwasseranlagen. Das ist in DIN 1986-30 geregelt. Dabei geht es um die Verankerung der Pflicht zur Dichtheitsprüfung bis zum Jahr 2015. Das gilt im Übrigen bundesweit.

Nordrhein-Westfalen hat das aufgegriffen und im § 61a des Landeswassergesetzes diesen Grundsatz aufgenommen, ihn allerdings mit abweichenden Fristen versehen und eine Soll-Regelung niedergeschrieben.

Diese Veränderung – das ist in der Debatte schon klar geworden –, nämlich die Verschiebung aus dem Baurecht in das Wasserrecht, ist auf Grundlage der Initiative der letzten Landesregierung und unter Zustimmung der damaligen Koalitionsfraktionen und jetzigen Oppositionsfraktionen verankert worden. Man hat gleichzeitig Anforderungen und gewisse Verbesserungen zur Durchsetzung und Umsetzung formuliert. Allerdings haben viele Kommunen diese Regelung nicht rechtzeitig aufgegriffen, sodass wir jetzt in einer Situation sind, dass einerseits die Frist 2015 naht und andererseits ein gewisser Druck entsteht, diese Dichtheitsprüfung durchzuführen.

Deshalb verwundert es schon – es muss gestattet sein, das zu sagen –, dass sich FDP und teilweise auch CDU hier ein wenig aus der Verantwortung stehlen und für das Gesetz als solches und auch für die Aktivitäten der letzten Landesregierung zur Umsetzung dieses Gesetzes nicht die Verantwortung übernehmen wollen. Das gehört zur Wahrheit und Klarheit auch dazu.

Im Übrigen – das schließt auch die Position Fraktion Die Linke ein – finde ich schon Debatten verwunderlich, in denen wir uns zu Recht sehr intensiv Gedanken über Fracking-Methoden und chemische Einträge in das Grundwasser Gedanken machen. Herr Romberg ist, glaube ich, der Robin Hood des Münsterlandes, was die Fracking-Methoden und Einträge ins Grundwasser angeht.

Herr Minister.

Herr Romberg, dann dürfen wir nicht mit zweierlei Maß messen.

Herr Minister!

Grundwasser ist Grundwasser, im Münsterland und überall im Land. Wenn es dieses Schutzes bedarf – wir sind davon überzeugt, dass wir Wasser als unser Lebensmittel Nummer eins schützen müssen –, dann gilt das überall.

Herr Minister, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Ortgies würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie die zulassen?

Selbstverständlich.

Bitte schön, Herr Kollege Ortgies.

Danke schön, Herr Minister Remmel. Herr Minister, würden Sie zur Kenntnis nehmen – und haben es vielleicht auch aus meinen Äußerungen wahrgenommen –, dass wir im Grundsatz nicht gegen diese Prüfung sind, sondern es dem Bürger schlichtweg einfacher und verträglicher machen wollen?

Wie schätzen Sie es zweitens ein, dass es gerade in den Bereichen, von denen ich gesprochen habe, in Ostwestfalen-Lippe eben einen parteiübergrei

fenden Widerstand gegen diese Art der Prüfungen gibt, nicht nur bei CDU und FDP …

Herr Kollege Ortgies.