Protokoll der Sitzung vom 31.03.2011

(Beifall von der LINKEN)

Dasselbe gilt für einen Aktionsplan gegen Homophobie, für eine Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes, für Generationengerechtigkeit, für einen Inklusionsplan, für ein barrierefreies NRW, was man nach diversen Richtlinien und internationalen Vereinbarungen eigentlich schon vor Jahren hätte umsetzen müssen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Atalan. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Steffens das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es schon erstaunlich, welche Kritik gerade vonseiten der Linken an der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Charta der Vielfalt geübt wird, insbesondere wenn man sich vergegenwärtigt, dass Bundesländer wie Berlin und Brandenburg der Charta schon längst beigetreten sind. Ich glaube, dass ein Beitritt, wie er von den Fraktionen der SPD und den Grünen angeregt worden ist, sinnvoll ist.

Ganz erfreulich finde ich an der Stelle, dass es wohl wirklich einen breiten Konsens – auch vonseiten der CDU und der FDP – gibt, dass der Schritt, der Charta beizutreten, sinnvoll ist. Schaue ich mir an, wann andere Bundesländer der Charta beigetreten sind, wäre es schön gewesen, man hätte das schon wie andere Bundesländer – zum Beispiel Berlin – in der letzten Legislaturperiode gemacht. Aber damals gab es innerhalb der Landesregierung eine eher kritische Haltung, und man hatte sich entschieden, diesen Weg nicht zu gehen, obwohl Angela Merkel die Schirmherrin dieser „Charta der Vielfalt“ ist.

Deswegen begrüße ich das und freue mich darüber, dass es heute scheinbar einen so breiten Konsens gibt. Ich glaube nämlich, dass es sinnvoll ist, der Charta beizutreten.

In der Diskussion haben Sie ausgeführt, Frau Milz, dass man diesen Schritt vielleicht doch nicht

bräuchte, auch wenn man ihn gehen könnte, weil im Grundgesetz alle Prinzipien und Anforderungen der nicht stattfindenden Diskriminierung stehen. Herr Klocke hat es durch seine Zwischenfrage ganz gut zum Ausdruck gebracht: Gerade die sexuelle Orientierung, die in der Charta eine Rolle spielt, ist an der Stelle bisher kein Kriterium für Diskriminierungsfreiheit. Deswegen ist es ganz wichtig, dass man an der einen oder anderen Stelle deutlich über das hinausgeht, was im Grundgesetz steht. Vor diesem Hintergrund halte ich einen Beitritt für begrüßenswert.

Wir als Landesregierung haben uns bereits in vielen Teilen auf den Weg gemacht. Ich möchte klar und deutlich sagen: Auch in Zukunft werden wir die unterschiedlichen Bereiche und Themen von unterschiedlichen Stellen aus angehen. Das heißt: Mein Kollege Guntram Schneider hat im MAIS natürlich die Zuständigkeit für den Bereich Inklusion entsprechend der UN-Konvention, was bereits in seiner Zuständigkeit angegangen worden ist. Das gilt auch für die Frage, die heute Morgen schon diskutiert worden ist. Auch diese spielt im Rahmen der Charta eine Rolle. In der Zuständigkeit des MGEPA haben wir bereits, wie es der eine oder andere Redner schon gesagt hat, gemeinsam einen weiten Weg für Nordrhein-Westfalen zurückgelegt. Das betrifft zum Beispiel den Aktionsplan gegen Homophobie.

Ich glaube, dass wir nicht mehr am Anfang stehen, sondern dass wir mit dem Prozess, den wir mit den Verbänden, Initiativen und denjenigen, die in den Bereichen aktiv sind, sowie mit allen Fraktionen seit dem 15. Dezember 2010 unternommen haben, viel erreicht haben, sodass wir uns jetzt schon auf der – lassen Sie mich es so formulieren – Zielgeraden befinden. Anfang Oktober wollen wir gemeinsam einen Abschlussbericht vorlegen, um abzuklären, welche Schritte wir in Nordrhein-Westfalen als erstes unternehmen wollen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt, den auch die Linken gerade angesprochen haben, ist das Landesgleichstellungsgesetz. Auch bei diesem Thema haben wir uns schon intensiv auf den Weg gemacht. Die Gleichstellungsbeauftragten im Land sind in ersten Runden angehört und einbezogen worden. Wir versuchen wirklich, ein zahnvolles Gleichstellungsgesetz auf den Weg zu bringen, das mit Konsequenzen belegt ist. Denn das derzeitige Gleichstellungsgesetz ist hinsichtlich der Umsetzung an vielen Stellen nicht so schlagkräftig, wie es sein sollte, auch wenn es natürlich trotzdem von seiner Grundanlage her ein gutes Gleichstellungsgesetz ist.

Ein letzter Punkt, der in der Charta der Vielfalt eine Rolle spielt und ganz wichtig ist, ist die Frage der Einbeziehung und des Selbstbestimmungsrechts des Lebens von Menschen im Alter. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung haben wir in Nordrhein-Westfalen eine massive Baustelle vor

uns. Wir werden versuchen, an der Seite der Kommunen zu stehen, um sie demografiefest aufzustellen. Der wesentliche Ansatz ist dabei der Ansatz der Quartiersentwicklung vor Ort. Auch in diesem Bereich ist es wichtig, dass wir die Kommunen ermuntern und ermutigen, der Charta beizutreten. Wir haben beispielhafte Kommunen, aber das reicht noch lange nicht.

Daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und vor allen Dingen auf das, was wir damit gemeinsam umsetzen können.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag mit der Drucksache 15/1544 an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und an den Haupt- und Medienausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig so angenommen.

Ich rufe auf:

4 Nordrhein-Westfalen braucht eine verlässli

che Anerkennungskultur – Bestleistungen bei Schulabschlüssen der Schülerinnen und

Schüler aller Schulformen weiterhin angemessen würdigen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1515

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1649

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Witzel das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gerade im Bildungsbereich eine Reihe von Preisen und Auszeichnungen, Auszeichnungen für Benachteiligtenförderung, Auszeichnungen für Einrichtungen, die

Spitzenleistungen gezeigt haben, aber es fehlt an einer hinreichenden Anerkennungskultur für die betroffenen Schüler, die sich in ganz besonderer Weise angestrengt haben und damit auch erfolgreich waren.

(Beifall von der FDP)

Wir als FDP-Landtagsfraktion haben deshalb immer gesagt: Individuelle Förderung umfasst alle Schüler. Und genauso sehr, wie wir uns darüber unterhalten müssen – und es an vielen Stellen auch tun –, wie man durch Förderung gezielt Defizite beseitigt, heißt individuelle Förderung aber auch, Talent und Neigung zu entwickeln. Deshalb brauchen wir eine Anstrengungskultur, die sich auch um besonders leistungsstarke, leistungswillige und leistungsfähige Schüler kümmert; auch das muss eine Facette von Auszeichnung und Belohnung sein.

(Beifall von der FDP)

Wir als FDP-Landtagsfraktion sagen auch klar: Jede Gesellschaft braucht neben der Förderung in der Breite und der Förderung der Schwächeren ausdrücklich auch eine Bildungselite. Wir wissen, gesellschaftlicher Fortschritt entsteht in unserem Land gerade deshalb, weil er auch von Minderheiten angestoßen wird. Von daher ist es notwendig, gerade leistungsstarke und leistungsorientierte Schüler, die hervorragende Bestleistungen erbracht haben, entsprechend mit auszuzeichnen.

Genau aus diesem Grunde haben wir diese Anerkennungskultur noch zu Zeiten der schwarz-gelben Parlamentsmehrheit im Jahr 2007 etabliert. Ich möchte ausdrücklich deutlich machen, dass wir das auf Anstrengungsbereitschaft und Leistungserfolge aller Schulformen und Abschlüsse bezogen haben. Es geht also ganz ausdrücklich nicht nur darum, den formal hochwertigsten Abschluss der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung auszuzeichnen, sondern wir haben gesagt: Wir wollen in allen Schulformen jeweils diejenigen prämieren und damit anspornen, Vorbilder für zukünftige Jahrgänge etablieren, die sich in ihren jeweiligen Bildungsgängen angestrengt haben. Deswegen waren auch über alle tagesaktuellen Auffassungsunterschiede in Schulstrukturfragen hinaus selbstverständlich immer alle Bildungsgänge und Schulformen in gleicher Weise gemeint, weil es uns um eine Kultur der Wertschätzung für alle Schüler ging.

(Beifall von der FDP)

So kam es dann im letzten Jahr, dass sich – festgemacht an den Vorbildern der vorhergehenden Jahrgänge – wieder die besonders erfolgreichen Schüler des Jahres 2010 gefreut haben, ebenfalls eine entsprechende Anerkennung zu erfahren. Und wie das eben so ist: Dann gibt es Schulleiter, die dies den erfolgreichen Schülern in Aussicht stellen. Aus Briefen und E-Mail-Nachrichten, die uns von Betroffenen vorliegen, geht jedoch hervor, dass die Beteiligten immer wieder vertröstet worden sind und

letzten Endes einen Brief der Ministerpräsidentin mit einer Urkunde übersandt bekommen haben. Üblich waren aber eigentlich das gemeinsame Erlebnis und der gemeinsame Austausch, sich auch zwischen den Regionen und zwischen den Schulformen kennenzulernen. Dieses Gemeinschaftsgefühl durch die Veranstaltung aber, die wir auch früher für Ehrungen und Prämierungen hatten, gab es jedoch nicht.

Jetzt gibt es einen neuen Haushaltsposten, so der Landtag – das ist zur heutigen Stunde ja noch nicht bekannt – einen Haushaltsbeschluss fassen wird, der die Durchführung solcher Veranstaltungen ermöglicht. Die Möglichkeit hatten wir jedoch im letzten Jahr auch, aber es ist von ihr kein Gebrauch gemacht worden. Deshalb ist es nicht nur entscheidend, ob unter der Nennung eines Haushaltstitels die Verausgabung von Mitteln möglich ist, sondern man muss auch wissen, ob der politische Wille der im Amt befindlichen Regierung vorhanden ist, entsprechend zu verfahren. Die Möglichkeit gab es im Jahr 2010 auch, aber es sind, sehr zur Enttäuschung der Betroffenen, andere politischen Entscheidungen getroffen worden.

(Beifall von der FDP)

Dieses Parlament hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie das für das Jahr 2011 und die Folgejahre in der für uns jetzt planbaren weiteren Legislaturperiode unter den vorhandenen politischen Vorzeichen gehandhabt werden soll.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir diese Anerkennungskultur für ganz entscheidend halten, dass wir auch das Zeichen setzen müssen: Leistung muss sich lohnen. Wer in ganz besonderer Weise fleißig ist, sich anstrengt und auch Erfolge erzielt, der hat es auch verdient, dafür in einem würdevollen Rahmen gewürdigt zu werden.

Wir wollen deshalb, dass das vonseiten der Regierung für den Rest der Legislatur erklärt wird. Die Ministerpräsidentin hat in dem Brief, den sie erfolgreichen Schülern zu ihren Abschlüssen geschrieben hat, ein Zitat von Theodor Fontane verwendet: Talent ist das eine, Arbeit das andere. – Wir wollen, dass nun auch vonseiten der Regierung gearbeitet und

(Ilka von Boeselager [CDU]: Mit Talent! – Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: Genau!)

ernst gemacht wird und die gute Tradition der letzten Jahre, in denen schulische Leistungen von Schülern honoriert und positiv sanktioniert worden sind,

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

fortgeführt wird. Diese Anerkennungskultur muss wieder Eingang in die nordrhein-westfälischen Schulen finden. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU die Kollegin Birkhahn das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Wenn richtig ist, dass unsere Zukunft in den Köpfen der Kinder liegt, dann ist auch richtig, dass wir uns anstrengen müssen, die bestmöglichen Bedingungen für bestmögliche Leistungen zu schaffen. Dann ist und bleibt auch richtig: In Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik brauchen wir besonders engagierte Schülerinnen und Schüler, die hervorragende Leistungen bringen.

Was ist schlimm daran, dass wir diese Schülerinnen und Schüler in einer Ehrung der Besten öffentlich ehren?

Jürgen Rüttgers hat ab 2007 einen besonders würdevollen und angemessenen Rahmen für so eine Bestenehrung geschaffen, bei der die Besten aller Schulformen geehrt wurden. Das waren gute Veranstaltungen. Sie finden heute noch im Internet viele Berichte und Fotos und viele Hinweise auf diese Ehrungen.

Die Schulen waren stolz, wenn einer ihrer Schülerinnen und Schüler zur Ehrung eingeladen wurde, weil es für die nachkommenden Jahrgänge ein sichtbarer Anreiz war, sich anzustrengen.