Meine Damen und Herren, das bisherige Verfahren zur Besetzung des Kontrollgremiums hat sich bewährt. Es gibt keinen Anlass zur Veränderung, nur weil Die Linke in den Landtag eingezogen ist.
Die Mitglieder des Kontrollgremiums werden durch Wahl jeweils mit Zweidrittelmehrheit bestimmt. Die besonders hohe demokratische Legitimation entspricht dem Stellenwert dieses Gremiums, es dient der parlamentarischen Kontrolle geheimdienstlicher Tätigkeiten und zeichnet sich durch weitgehende Befugnisse, Vertraulichkeit und Verantwortung aus.
Diese Eigenschaften erfordern auch eine besondere Auswahl und Legitimation. Die qualifizierte Mehrheit bedeutet die Unterstützung des ganzen Hauses und nicht nur einer Fraktion. Dementsprechend ist gerade der Einfluss der Opposition sichergestellt. Schließlich wird die Unabhängigkeit der einmal gewählten Mitglieder dadurch gestärkt, dass auch für die Abberufung eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist.
Meine Damen und Herren, der Änderungsvorschlag der Linken bedeutet aus Sicht der SPD keinerlei demokratischen Zugewinn. Wir werden ihn deshalb ablehnen.
Die Fraktion Die Linke fordert im Rahmen der Haushaltsberatung die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Damit würde auch das Kontrollgremium obsolet. Sie sollten sich vielleicht entscheiden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, ob Sie den Spielregeln hier folgen oder demokratisch legitimierte Gremien abschaffen wollen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Prof. Dr. Bovermann. – Für die grüne Fraktion hat nun Herr Kollege Bolte das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es an dieser Stelle tatsächlich mit einer Debatte zu tun, die wir, unterschiedlich konnotiert, schon länger führen. Mir ist es – Kollege Kuschke hat es in der ersten Lesung zu Ihrem Gesetzentwurf sehr schön gesagt – immer wichtig gewesen, dass – ich zitiere sinngemäß – der Verfassungsschutz kein Wurmfortsatz des Parlaments ist.
Das ist ein sehr schönes Bild, weil es sehr gut zeigt, dass der Verfassungsschutz zwar vom Parlament kontrolliert wird, dass es aber nicht Aufgabe des Par
laments ist, dem Verfassungsschutz – so wie das die Kollegen von CDU und FDP sehr gerne tun – aufzutragen, diese und jene zu beobachten oder aber gerade nicht zu beobachten.
Wir haben es hier, wie gesagt, mit einer Fragestellung zu tun, bei der wir klarmachen müssen: Das Parlament, wir als Landtag, haben einen klaren Kontrollauftrag.
Ich bin in diesem Zusammenhang der Kollegin Conrads sehr dankbar, die im letzten Innenausschuss noch einmal sehr schön dargestellt hat, dass wir als Grüne immer einen durchaus kritischen Blick auf die Arbeit des Verfassungsschutzes, auf die Arbeit derartiger Instanzen geworfen haben, ihn immer noch werfen.
Warten Sie doch mal! Ich fand diesen Hinweis sachdienlich, weil klar wurde a) wir kennen die Rollenaufteilung und b) wir sind sehr daran interessiert, dass es starke und robuste Strukturen gibt, um die Arbeit des Verfassungsschutzes zu kontrollieren und transparent zu machen – so schwierig das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei einer Organisation, bei einer Instanz, die per se geheim arbeiten muss, für Transparenz und Kontrolle zu sorgen. Deshalb braucht es starke Kontrollmechanismen, wie wir sie in dem Parlamentarischen Kontrollgremium in Nordrhein-Westfalen vorfinden.
Nun kann man fragen: Ist dieses Gremium, so wie das Ihr Gesetzentwurf suggeriert, in dem Moment undemokratisch, wenn eine Fraktion, die kleinste Fraktion des Parlaments, in diesem Gremium nicht vertreten ist? Das ist eine legitime Frage. Wir haben sie bisher so beantwortet: Das ist nicht per se undemokratisch.
So betrifft auch Ihr Vorschlag nicht einmal die Größe, aus der die Sitzverteilung in diesem Gremium resultiert, sondern Sie haben das Wahlverfahren als das Problem benannt.
Aber das Wahlverfahren ist letzten Endes nur dem besonderen Charakter des Parlamentarischen Kontrollgremiums geschuldet, denn das Parlamentarische Kontrollgremium behandelt Fragestellungen, die geheim zu halten sind. Es behandelt Fragen, die von elementarer Bedeutung für die staatliche Ordnung sind, bei denen es auch – das wurde in der ersten Lesung sehr schön dargelegt – um die Bedrohung von Menschenleben gehen kann, wenn bestimmte Aktivitäten in einem falschen Rahmen öffentlich gemacht werden.
Landtag von Nordrhein-Westfalen, den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums – das wird durch die besondere Mehrheitsschwelle für die Wahl der Mitglieder deutlich – auch ein besonderes Vertrauen entgegenbringen muss. Das ist aus meiner Sicht ein durchaus demokratisches Verfahren.
Es ist zentraler Bestandteil des Rechtsstaats, dass Gremien wie das Parlamentarische Kontrollgremium vorhanden sind. Es ist für meine Fraktion immer ein wichtiges Anliegen gewesen, die Arbeit des Verfassungsschutzes sehr transparent zu gestalten. Wir haben gestern Abend noch den Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums zu den durchgeführten Maßnahmen des Verfassungsschutzes hier im Landtag zur Kenntnis nehmen dürfen. Ich finde, Ihr Antrag geht mit der Unterstellung, dieses Gremium sei undemokratisch, in die falsche Richtung.
Wir haben den von Ihnen formulierten Anspruch, auch in dem Gremium vertreten sein zu wollen, immer als absolut legitim bezeichnet. Nur: Dann müssen Sie an der richtigen Stelle ansetzen. In diesem Antrag haben Sie an der falschen Stelle angesetzt. Deswegen werden wir ihn so nicht mittragen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema beschäftigt uns nun zum – ich weiß nicht – wievielten Male hier. Die Linke versucht immer wieder, durch verschiedene Anträge zu erreichen, dass der Verfassungsschutz sie nicht beobachtet, was allerdings nicht Aufgabe des Parlamentes ist, darüber zu befinden. Das ist schließlich Aufgabe der dafür zuständigen Verwaltung. Wir respektieren jedenfalls die Gewaltenteilung – im Gegensatz anscheinend zu der Linken.
sprucht. Das ist aus meiner Sicht so, als forderte ein Atheist einen Platz in der Deutschen Bischofskonferenz ein.
Ich bin sehr froh, dass die Linke in dem entsprechenden Gremium nicht vertreten ist. Vor wenigen Tagen ist der Bericht des Verfassungsschutzes vorgestellt worden. Ich habe geschaut, was denn die von mir nicht immer verehrte Landesregierung zu dem Thema sagt. Heute möchte ich Sie auch einmal zitieren, Herr Jäger, wenn es mir der Präsident erlaubt.
„Der Landesverband der Partei die Linke NRW steht immer noch unter Beobachtung. Die Partei sei teilweise von K-Gruppen, Trotzkisten und DKP-Mitgliedern durchdrungen. ‚Die Linke wäre gut beraten, den Einfluss von Strömungen zurückzudrängen. Sollte das gelingen, müsste die Beobachtung durch den Verfassungsschutz neu bewertet werden‘, sagt Minister Jäger.“
Meine Damen und Herren, es geschieht selten, dass Liberale dem amtierenden Innenminister sagen, dass er recht hat. Aber an dieser Stelle hat er recht.
Fußnote: Gleichwohl wundert es mich natürlich schon, dass Sie als Vorsitzender der Duisburger SPD zusammen mit der Linken im Duisburger Stadtrat eine Koalition geschmiedet haben.
Mich würde schon interessieren, ob denn Mitglieder dabei sind, die auch unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. In meinen Augen wäre es nämlich nicht sehr stilbildend, wenn Sie als Verfassungsschutzminister auf der einen Seite verantworten, dass die Linke beobachtet wird, und auf der anderen Seite unter Umständen Mitglieder der Linken in Duisburg beobachtet werden und gleichzeitig mit Ihnen einen Koalitionsvertrag unterschreiben. Das weiß ich aber nicht. Ich stelle es nur in den Raum. Vielleicht können Sie dazu auch Auskunft geben, soweit es der Datenschutz erlaubt. Ich bin da jedenfalls skeptisch und wundere mich etwas über dieses Verhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Kontrolle durch Geheimdienste wurde von dieser Regierung und der Vorgängerregierung in Auftrag gegeben. Gleichzeitig wird uns verweigert, die Arbeit der Geheimdienste zu kontrollieren.
fassungsschutzbericht“ vorgestellt. Zumindest den Teil, der sich mit meiner Partei beschäftigt, kann man nicht anders bezeichnen.
Es beginnt schon in der Zeile 3. Dort wird die Gründung unserer Partei in NRW auf den Oktober 1990 datiert. Richtig wäre der Oktober 2007.
Da haben wir noch einmal Glück gehabt! Der Oktober 1917 als Assoziationsgrundlage hätte die Fantasie der sogenannten Verfassungsschützer wohl noch mehr beflügelt.