Protokoll der Sitzung vom 31.03.2011

Ich begrüße deshalb auch die im Jahre 2009 vorgenommenen Gesetzesänderungen im Bund, die dem Parlamentarischen Kontrollgremium Verfassungsrang und der parlamentarischen Kontrolle umfangreiche Befugnisse gegeben haben. Ich darf darauf hinweisen, dass das bei uns in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem Jahre 2002 gelebte Praxis ist, meine Damen und Herren.

Auf Basis dieses Verfassungsgesetzes hat die Verfassungsschutzabteilung das nordrhein-westfälische Kontrollgremium immer umfassend und zeitnah und

umgehend unterrichtet – wie ich übrigens aus eigener früherer Mitgliedschaft sehr genau weiß.

Der Verfassungsschutz hat seine Berichtspflichten gegenüber dem PKG immer schon proaktiv und nie reaktiv wahrgenommen. Auch dieses Verhalten findet man nicht in allen Verfassungsbehörden der Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Dem Verfassungsschutz ist sehr wohl bewusst, dass die gesellschaftliche Akzeptanz seines Handelns untrennbar mit der Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle verknüpft ist. Ohne parlamentarische Kontrolle gäbe es keine gesellschaftliche Akzeptanz für das Wirken des Verfassungsschutzes.

Eben nur ein effektiv handelndes Parlamentarisches Kontrollgremium kann die beim Verfassungsschutz naturgemäß eingeschränkte, für eine Demokratie aber wesentliche staatliche Transparenz kompensieren. Das, was normalerweise als Regierungshandeln, als Handeln einer Behörde einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht wird, was hier naturgemäß nicht geht, genau dieses Handeln braucht eine effektive parlamentarische Kontrolle.

Ich stimme mit Ihnen, Herr Michalowsky, darin überein, dass das Parlamentarische Kontrollgremium nicht nur aus Mitgliedern der Mehrheitsfraktionen bestehen sollte. Eindeutig nein! Ein Abgeordneter der Linken wäre im Parlamentarischen Kontrollgremium aus meiner Sicht übrigens auch keine Belastung oder Bedrohung. Vielmehr hängen Transparenz und Akzeptanz des Verfassungsschutzes maßgeblich davon ab, dass sich die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Repräsentanten in diesem Gremium widerspiegeln.

Die zur Beratung anstehende Gesetzesänderung würde das Gegenteil bewirken: Sie würde dazu führen, dass Parteien benachteiligt werden. Denn bei einer einfachen Mehrheit, wie Sie sie in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, würden die Abgeordneten der Regierungsparteien nur ihre eigenen Parlamentarier wählen, meine Damen und Herren. Bei der jetzt gesetzlich fixierten Zweidrittelmehrheit, die für die Bestellung erforderlich ist, benötigen dagegen auch die Kandidaten der Regierungsparteien die Stimmen der Opposition. Die Opposition kann dann ihrerseits die Unterstützung ihrer Kandidaten durch die Regierungsparteien geltend machen.

Die Gesetzesänderung würde darüber hinaus dem Parlamentarischen Kontrollgremium die nötige unmittelbare demokratische Legitimation durch das Parlament nehmen, die heute existiert.

(Beifall von Monika Düker [GRÜNE])

Diese Legitimation ist deshalb notwendig, weil das Parlamentarische Kontrollgremium kein Ausschuss ist, der sich mit parlamentarischen Beratungsgegenständen und politischen Entscheidungsabläufen befasst, sondern ein zusätzliches Instrument parlamentarischer Kontrolle. Seine Aufgabe ist es, unab

hängig von der politischen Überzeugung zu kontrollieren, ob sich der Verfassungsschutz an Recht und Gesetz hält.

Anders als in Ausschüssen ist der Abgeordnete nicht befugt, seiner Fraktion oder seinen Wählerinnen und Wählern über die im Parlamentarischen Kontrollgremium dargestellten Sachverhalte zu berichten. Das darf nicht öffentlich gemacht werden. Das Parlament und die übrigen Abgeordneten müssen also ohne Kenntnis der geheimzuhaltenden Sachverhalte auf die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums vertrauen können.

Für viel sinnvoller als eine Gesetzesänderung halte ich es, meine Damen und Herren, wenn jeder Abgeordnete, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden möchte, die anderen Abgeordneten von seiner Fähigkeit überzeugt, parteiübergreifend sicherzustellen, dass der Verfassungsschutz seine Kompetenzen nicht überschreitet und wirksam unsere freiheitlich-demokratische

Grundordnung schützt.

Fazit für mich ist: Das Verfahren, das wir heute haben, verleiht durch das Parlament jedem einzelnen Mitglied des PKG eine extrem hohe politische Legitimation bei seiner Arbeit. Daran sollten wir nicht rütteln.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Haupt- und Medienausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1489, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1066 abzulehnen. Wer stimmt dem zu? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

12 „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ – auch für

Lehrkräfte in NRW!

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1431

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Böth das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben in der letzten Zeit Warnstreiks im öffentlichen Dienst erlebt. Es ging um Tarifverhandlungen. In der Zwischenzeit sind diese Tarifverhand

lungen für den öffentlichen Dienst, auch für die Länder, zu einem Abschluss gekommen. Wir haben gestern darüber entschieden, das Tarifergebnis für die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übernehmen.

In diesem Zusammenhang wollen wir auf einen Missstand hinweisen, der schon wer weiß wie lange währt und den es letztlich zu beheben gilt. Angestellte Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen erhalten nicht das gleiche Geld für gleiche Arbeit – theoretisch ja, praktisch nicht – aus dem einfachen Grunde, weil sie durch die Belastungen aus den Sozialversicherungen usw. bei dem, was Lehrerinnen und Lehrern bezahlt wird, zwischen 500 und 800 € netto im Monat weniger haben.

Dieses kann nun schlechterdings nicht angehen. Ich weiß nun, was kommt. Es kommt als Erstes: Wieso denn nur die Lehrkräfte? – Weil Lehrkräfte sozusagen einem besonderen Doppelnachteil unterliegen. Einmal gibt es diesen Unterschied in der Bezahlung. Aber anders als ansonsten im öffentlichen Dienst haben sie zum Beispiel nicht die Differenz in der Arbeitszeit, die wir ansonsten haben. Das bedeutet, sie machen die gleiche Arbeit, sie haben die gleichen Aufgaben, sie haben die gleiche Unterrichtsverpflichtung, die gleiche Unterrichtswochenstundenzahl.

Lehrkräfte insgesamt – anders als andere angestellte oder verbeamtete Menschen – haben natürlich noch andere Nachteile: Da ist einmal die Arbeitszeit, die dadurch bestimmt wird, dass sie ausschließlich in der Unterrichtswochenstundenverpflichtung gerechnet wird. Es wird nicht gerechnet, wie hoch die Belastung tatsächlich ist, es wird nicht gerechnet, wie groß die Klasse ist, es wird nicht gerechnet, wie viel oder wenig Korrekturen sie haben. All das wird nicht gerechnet.

Die Flexibilität der Arbeitszeit ist zum Beispiel auch so ein Ding. Dieses ist alles für Beamte eingeführt worden. Man kann auch sagen: Selbstverständlich, Beamte haben bestimmte Vorteile. Dann ist es ihnen auch zuzumuten, bestimmte Mehrarbeit ohne Bezahlung zu leisten. Es ist ihnen auch bei einer Fünf-Tage-Woche zuzumuten, dann doch am Samstag zu erscheinen, wenn ein Tag der offenen Tür ist, und viele andere Dinge, beispielsweise an einem Elternsprechtag abends zu kommen. Dieses sind Dinge, die in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes überhaupt nicht möglich wären.

Sie nehmen an Konferenzen teil, was zusätzliche Arbeitsstunden bedeutet, ohne eine Entlastung oder eine Entschädigung im Sinne von Bezahlung der Überstunden oder durch Freizeitausgleich zu erhalten. Alles das gibt es nicht.

Klassenfahrten sind auch ein unendliches Thema. Auch die werden nicht per Überstunden und/oder Freizeitausgleich abgegolten. Können Sie sich ernsthaft vorstellen, dass im öffentlichen Dienst je

mand eine Dienstreise machte, ohne dass er tatsächlich die Dienstreisekosten abrechnen könnte?

All dieses sind Dinge, die sozusagen mal ins Reglement gekommen sind, weil man immer die Beamten vor Augen hatte und sich immer vorgestellt hat: Die werden ja relativ gut entlohnt, dann ist es ihnen durchaus zuzumuten, sich an so etwas zu beteiligen.

Dazu kommt, dass sie sich die Unterrichtsmaterialien, die Fachliteratur selber zulegen müssen. Dann kommt immer diese Klamotte: Das kann man ja von der Steuer absetzen. Es gibt ganz viele Dinge, die es nur bei Lehrkräften gibt. Oder können Sie sich einen Finanzbeamten vorstellen, der sich die neuen Finanzgesetze selber kauft, damit er sie mit ins Amt nehmen kann, um nachzusehen, wonach er jetzt eigentlich besteuern muss?

Deshalb gibt es ganz besondere Regularien bei Lehrkräften. Und insofern wiegt es viel schlimmer als bei der übrigen Differenz zwischen Angestellten und Beamten, die nämlich zum Teil durch andere Arbeitszeiten, durch andere zusätzliche Leistungen geregelt ist

Wenn man wirklich der Auffassung ist, dass „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ gelten soll, wie zum Beispiel der Arbeitsminister dieser Landesregierung selbstverständlich betont und was, wenn ich die Landesregierung verstanden habe, auch einer ihrer Punkte ist, dann wird es Zeit, dass wir die geschilderten Zustände ändern. Denn „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ heißt für Lehrkräfte: die Erhöhung um 600 € brutto.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Böth. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kaiser das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Böth, als Erstes ist festzustellen, dass dieser Antrag ja eigentlich erledigt ist, weil die Tarifverhandlungen inzwischen beendet sind.

(Gunhild Böth [LINKE]: Es gibt noch keine Entgeltgruppe!)

Der Antrag nimmt ja substanziell auf, dass Sie in die Tarifautonomie eingreifen, was schwerlich möglich ist.

Das Problem, das Sie ansprechen, ist allen Fraktionen im Landtag durchaus bekannt. Wir wissen, dass es da Ungerechtigkeiten gibt.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Heißt das, Sie tun etwas dagegen?)

Das, was Sie hier vorgetragen haben, bezieht sich ja auf Ungerechtigkeiten für Lehrerinnen und Lehrer

insgesamt. Dadurch, dass Sie das durcheinander mischen, und dadurch, dass Sie da einen populistischen Mix hereinbringen, helfen Sie den betroffenen angestellten Lehrerinnen und Lehrern in keiner Weise.

Deshalb empfehle ich dringend: Lassen Sie uns das Problem ernst nehmen. Wir schaffen aber, wie Sie vorgehen, Hoffnungen, wo man genau weiß, dass dieser Landtag das nicht entscheiden kann und dass dieser Landtag da auch nicht entsprechend vorgehen kann.

Daher ist dieser Antrag wenig hilfreich. Ich denke, wir sollten Konsens darin haben, dass wir als Landtag insgesamt die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer wertschätzen. Wir können aber hier nicht in die Arbeit der Tarifautonomie eingreifen. Von daher ist es gut, dass der Antrag erledigt ist. Sie hätten ihn eigentlich sinnvollerweise zurückziehen sollen. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU, von den GRÜNEN und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Für die SPD hat das Wort nun Frau Kollegin Hendricks.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg zu sagen: Ich tue mich mit dem Antrag der Linken schwer, denn er kommt eigentlich zur Unzeit. Die inhaltliche Stoßrichtung des Antrags – so müssen wir feststellen – läuft den Ereignissen hinterher.