(Beifall von der FDP – Wolfgang Jörg [SPD]: 13 Milliarden € neue Schulden! – Weitere Zurufe von der SPD)
das Stichwort von der Priorisierung, das meines Erachtens in Zeiten von knappen Kassen enorm wichtig ist.
(Rüdiger Sagel [LINKE]: Priorisierung heißt bei Ihnen immer, den kleinen Leuten in die Tasche zu greifen!)
Grundsätzlich, Herr Sagel, ist das alles wünschenswert. Wir können viel Geld ausgeben, aber wir müssen auch sagen, wo es herkommt und wie man es entsprechend einsetzt.
So lassen Sie in der Familienhilfepolitik jede Prioritätensetzung vermissen. 1,6 Millionen € für den Gebührennachlass in der Familienbildung und gleichzeitig rund 1 Million € für die innovative Familienbildung: Das ist wieder alles auf einmal.
Genauso beim Kinder- und Jugendförderplan. Ich sage ganz deutlich: Natürlich sprechen wir nicht über Kürzungen – das will ich nämlich auch nicht –, sondern wir sprechen über eine vernünftige Mittelverteilung und die Stärkung guter Strukturen. Aber auch hier geht es Ihnen eher darum, mit der großen Gießkanne auszuteilen, statt sich darauf zu konzentrieren, die bisherigen Strukturen zu stärken und ein konzentriertes Bündel von Projekten auf den Weg zu bringen.
Die Strukturförderung soll eine Erhöhung um 16 % erhalten, und die Projektförderung wird von 10,2 Millionen € auf über 20,7 Millionen € mehr als verdoppelt. Dazu nur der kurze Hinweis, dass ein anderes Verhältnis von Struktur- und Projektförderung, wenn man hier schon erhöht, meines Erachtens sinnvoller gewesen wäre.
Ich möchte kurz auf ein, zwei Punkte in diesem Bereich eingehen, um das zu verdeutlichen. Für Gedenkstättenfahrten, „Europa/Eine Welt“ und „nachhaltige Entwicklung“ gibt es insgesamt über 1 Million € mehr. Ich möchte ganz bewusst provokativ fragen, damit die Abwägungen deutlich werden, denen wir uns stellen müssen: Wenn Jugendzentren ihre Öffnungszeiten immer weiter herunterfahren, muss dann wirklich nachhaltige Entwicklung mit zusätzlich 1 Million € gefördert werden? Um es klar zu sagen: Wir sprechen nicht über Kürzungen, sondern über zusätzliches Geld.
Ganz neu aufgemacht wird der Bereich der so genannten Jugendkultur in Nordrhein-Westfalen, was mit über 2 Millionen € gefördert werden soll. Bislang konnte uns noch keiner erklären, was dieses Projekt genau bedeuten soll, wofür diese 2 Millionen € ver
wendet werden sollen. Auch hier wäre es klüger gewesen, das Geld eher in die Struktur zu investieren, anstatt ein Projekt auf den Weg zu bringen, unter dem sich niemand etwas vorstellen kann.
Der Bereich der Jugendbeteiligung, den wir auch in der Anhörung angesprochen haben, wird im Gegenzug mit 600.000 € finanziert. Wir wissen auch, dass das für eine landesweite Jugendbeteiligung verhältnismäßig wenig ist.
Andere Antworten im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendförderplan sind Sie bisher schuldig geblieben: Was ist beispielsweise – Herr Jörg hat es angesprochen, es gibt aber keine Regelung dazu – mit dem Übertrag von Restmitteln ins Folgejahr oder einer jahresübergreifenden Projektförderung? Mein Kenntnisstand ist der, dass der Finanzminister das für dieses Jahr zum Beispiel untersagt hat. Aber das wird die Ministerin mit Sicherheit gleich noch aufklären können.
Meine Damen und Herren, ich glaube, klargemacht zu haben, dass es uns wichtig ist, im Bereich Kinder- und Jugendpolitik vernünftige Prioritäten zu setzen,
im Bereich der Qualität Geld zu investieren, aber dass wir nicht mitmachen, Geld zu verschleudern, wenn man es in anderen Bereichen sinnvoller ausgeben könnte. Das unterscheidet uns an dieser Stelle. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Kinder- und Jugendpolitik in NRW ist zuletzt bis auf die Substanz heruntergewirtschaftet worden. Wann immer der Finanzminister jeder beliebigen Landesregierung in den letzten 20 Jahren einen Steinbruch zur Haushaltskonsolidierung benötigte, griff er auf den Etat der Kinder- und Jugendpolitik zurück. Dieser Raubbau hat Spuren hinterlassen: geschlossene Jugendzentren und eine ausgedünnte Infrastruktur, Mitarbeiter am Rande ihrer Belastbarkeit und darüber hinaus, Jugendliche, die zwar einen Hilfebedarf haben, für die es aber keine Angebote gibt.
Jeder hier vorgelegte Etat muss sich daran messen lassen, ob er diesen Weg weitergeht oder ob er die Grundlagen für eine Politik im Interesse der Kinder und Jugendlichen legt. Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, wir erkennen in Ihrem Haushalt durchaus positive Entwicklungen,
zum Beispiel die Erhöhung des Kinder- und Jugendförderplanes um 20 auf 100 Millionen €. Allerdings kompensieren Sie damit in erster Linie die Kürzungen der Vorgängerregierung. Das ist lobenswert, zeigt aber noch nicht, dass Sie in Ihrer Politik auch eigene Akzente setzen.
Die Rücknahme von Kürzungen ist nämlich erst einmal nur die Wiederherstellung des früheren IstZustandes, vor allem weil sich diese Erhöhung praktisch über fünf Jahre erstreckt.
Wir nehmen auch sehr wohl wahr, dass Sie verstärkt in Netzwerkbildung und frühe Hilfen investieren, dass Sie die Sicherungsnetze für Kinder und Familien enger weben. Das ist schon mal ein richtiger Weg. Gerade wenn man sich Ihr zentrales Projekt, das „Reförmchen“ des Kinderbildungsgesetzes ansieht, kann man aber nur zu dem Schluss kommen: Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht.
Frau Ministerpräsidentin Kraft hat in ihrer Regierungserklärung am 15. September in diesem Hause ein Gesetz zum Kindergartenjahr 2011/12 versprochen, das – ich zitiere – „den Anforderungen an eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung gerecht wird.“ Davon sind Sie mit diesem Etat, mit diesem Gesetzentwurf meilenweit entfernt. Sie haben sich mit Ihren jüngsten Änderungsanträgen zum Haushalt noch weiter davon distanziert. Sie drohen also an einer Ihrer selbst gesteckten Aufgabe, dem Ausbau qualitativ hochwertiger Kindertagesbetreuung, grandios zu scheitern.
Ich will das kurz an einigen Punkten erläutern. Beispiel eins: Beitragsfreiheit. Sie sagen, Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen und müssen kostenfrei sein. Das klingt wunderbar. Das teile ich in Gänze. Herr Wolfgang Jörg hat eben schon …
Frau Kollegin, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Gebhard?
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Butterwegge. Ist Ihnen bekannt – weil Sie gerade darauf hinwiesen, dass es sich bei der ersten
Stufe der KiBiz-Revision nur um ein „Reförmchen“ handele –, dass diese eingeschränkte Reform auf Wunsch der Beteiligten, sprich Träger usw., zustande gekommen ist, die gesagt haben, wir wollen mehr Zeit haben, um mit Regierung und den Fraktionen zu reden, wie denn die Finanzierung, wie die Sprachförderung umgestellt werden soll, und dass wir deshalb, bitte schön, erst einmal nur die nötigsten Dinge in der ersten Stufe machen? Es ist also nicht von uns aus gegangen, sondern wir sind darum sehr nachdrücklich gebeten worden. Ist Ihnen das bekannt?
Danke, Frau Gebhard. Das ist mir bekannt. Es greift durchaus auch eine Initiative auf, die wir schon im letzten Jahr hier im Landtag vorgeschlagen haben. Damals ist sie von Ihnen aber leider abgelehnt worden, soweit ich weiß.
Ich möchte nun wieder auf das Beispiel „Beitragsfreiheit“ zurückkommen. Der jetzt geplante Einstieg durch eine Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung kann mich überhaupt nicht überzeugen; denn Sie stellen sich damit quer zu dem, was eigentlich erforderlich wäre und was auch in wissenschaftlichen Studien gefordert wird. Die Beitragsfreistellung für das erste Jahr, in dem ein Kind eine Kita besucht, wäre nämlich pädagogisch sinnvoller. Es würde zudem garantieren, dass Sie es mit Ihrer versprochenen Beitragsfreiheit auch wirklich ernst meinen.
Leider fehlt in Ihrem Gesetzentwurf – übrigens ebenso in der mittelfristigen Finanzplanung – nämlich jeder Hinweis darauf, in welchem Zeitrahmen Sie die vollständige Beitragsfreiheit denn umsetzen wollen.
Wohlfeile Ankündigungen helfen den betroffenen Kindern nicht weiter. Wir erwarten von Ihnen einen handfesten Einstieg in diese Beitragsfreiheit. Das bedeutet zumindest die Wiedereinführung landesweit einheitlicher, sozial gestaffelter Elternbeiträge –
so lange, bis Elternbeiträge für Bildung in Gänze der Vergangenheit angehören. Dafür brauchen wir einen verbindlichen Zeitplan, wann die weiteren Kindergartenjahre beitragsfrei gestellt werden.
Wenn es Ihnen also tatsächlich um ein Mehr an Chancengerechtigkeit für alle Kinder geht, müssen Sie akzeptieren, dass daran kein Weg vorbeiführt. Entziehen Sie sich nicht Ihrer Verantwortung. Öffnen Sie allen Kindern in NRW den Weg in die Erfahrungswelt Kita!
Beispiel zwei: das zu erwartende Betreuungsdesaster im Sommerloch, zu dem ich auch eine Kleine Anfrage gestellt hatte. Im Haushaltsentwurf fehlt eine Vorsorge für die im Sommer 2011 zu erwartende
Betreuungslücke gänzlich. Der in diesem Jahr sehr späte Schulanfang stellt die Eltern vieler i-Dötzchen vor ein Riesenproblem. Die Kitas werden in den Sommerferien geschlossen, es gibt nicht genügend Plätze im offenen Ganztag, und gleichzeitig reicht der Urlaubsanspruch der Eltern nicht aus, um eine sechswöchige Vollzeitbetreuung ihrer Kinder aus eigener Kraft stemmen zu können. Da müssen Sie Abhilfe schaffen, sonst haben die Eltern und die Kinder das Nachsehen.
Beispiel drei: der U3-Ausbau. Wenn Sie sich mit einem vermeintlichen Ausbauprogramm brüsten, von dem weder der Fachausschuss dieses Hauses noch das Plenum irgendeine Kenntnis haben, dann lege ich Ihnen einen Blick in das SGB VIII nahe. Auf einen U3-Platz besteht ab 2013 ein zu erfüllender Rechtsanspruch. Es ist auch die ureigenste Aufgabe des Landes, zu garantieren, dass Rechtsansprüche im Bildungsbereich faktisch wahrgenommen bzw. umgesetzt werden können. Sie sind also in der Verantwortung, eine Ausbauplanung vorzulegen, die verbindlich regelt, wann und wie viele Plätze eingerichtet werden, um diesen Rechtsanspruch erfüllen zu können.
Der U3-Ausbau zeigt, wie sehr der Bereich der Kinder- und Jugendpolitik besonders unter der Vorgängerregierung heruntergewirtschaftet wurde.