Ich fordere Sie auf, uns die Möglichkeit zu geben, über diese Dinge noch einmal ausreichend zu diskutieren, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Wiedereinführung letztendlich nur dazu dient – wie in der Vergangenheit auch geschehen –, im Parteiengeschacher zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang Posten und Pöstchen zu verteilen, zum Beispiel die Stelle des Ausschussvorsitzende und des stellvertretenden Bürgermeisters, …
… um auf dieser Grundlage letztlich Wahlempfehlungen abzugeben. Mit mehr kommunaler Demokratie hat das alles nichts zu tun.
Am Ende einer überaus erfolgreichen Woche für den geilsten Fußballclub der Welt möchte ich mich von dieser Stelle aus mit einem „Glückauf“ verabschieden und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wimmer, Ihr Vortrag hat die nach unten offene Richterskala nicht ganz erreicht, die er im kommunalpolitischen Ausschuss erreicht hatte, als Sie darüber debattiert haben, zu welchen Folgen das führt: Die Plakate würden vor Ort länger stehen bleiben. Damit hätten Sie eigentlich ein viel größeres Problem.
Sie haben die ganze Zeit davon gesprochen, dass Sie nicht wüssten, wo das Problem ist. – Das Problem ist, dass Sie keine eindeutigen Mehrheitsentscheidungen vor Ort haben, wenn Sie diese Stichwahl nicht haben. Eine Stichwahl bedeutet mehr Legitimation. Das Demokratieprinzip, das Sie von allen anderen Wahlen her kennen, wird dadurch entsprechend gestärkt.
Meine Damen und Herren, Herr Wimmer, Sie beziehen sich auf die Veränderungen, die seit der Rücknahme der Stichwahl eingetreten sind. Dazu kann ich Ihnen deutlich sagen, dass Sie damals vielleicht auch etwas überrascht waren, als Sie 2004 bei der Stichwahl in 23 von 28 Fällen verloren haben, obwohl ein CDU-Kandidat vorne lag. Vielleicht hat das damals dazu geführt, dass Sie mit der alten schwarz-gelben Landesregierung diese Stichwahl abgeschafft haben, um sich aus parteitaktischen Überlegungen heraus einen Vorteil zu verschaffen.
Noch eins zu Ihrem Zitat, „Mehr Demokratie“ hätte gesagt, dass sie gegen die Wiedereinführung der Stichwahl seien. Das ist nicht richtig, Herr Wimmer. Wenn Sie sich die Mitteilung von „Mehr Demokratie“ genau angeschaut hätten, hätten Sie festgestellt, dass sozusagen aus deren Sicht noch ein Optimierungsvorschlag gemacht worden ist. „Mehr Demokratie“ lobt dagegen genau dieses Verfahren, nämlich zu mehr Legitimität für die gewählten Bürgermeister zu kommen und das Demokratieprinzip damit deutlich zu stärken.
Herr Wimmer, ich will auf die Anhörung zurückkommen. Die Anhörung, die wir zu diesem Thema durchgeführt haben, war sehr eindeutig. Ich denke, dass deshalb vier Fraktionen, nicht nur SPD und Grüne, sondern auch FDP und Linke davon überzeugt waren, dass es ein richtiger Weg ist, den wir hiermit bestreiten.
Wir haben in der Koalition bereits angekündigt, dass wir damit nicht stoppen wollen, sondern die Demokratie vor Ort weiter stärken wollen, indem wir bei der Zusammenlegung von Wahlen und natürlich auch bei der Abwahl von Bürgermeistern weiter vorankommen wollen. Damit werden wir uns ja in den nächsten Plenarsitzungen auseinandersetzen, aber auch mit dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid.
Wir freuen uns über die FDP, Herr Engel – als ich das letzte Mal vorne stand, bin ich mit Ihnen ja ein bisschen kritischer umgegangen –, weil Sie offensichtlich für eine stärkere Bürgerbeteiligung sind und das auch entsprechend mittragen. Ich denke, dass wir heute mit einer überzeugenden Mehrheit diesen Gesetzentwurf verabschieden können.
Ein Letztes zur CDU: Ich möchte noch einmal auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt zurückkommen. Ich halte das für einen ganz schlechten Tag für die Kommunen, wenn ich bedenke, was Sie heute zusammen mit der FDP auf den Weg gebracht haben.
Entschuldigung, Herr Löttgen, was die FDP auf den Weg gebracht hat, dass wir in die dritte Lesung gehen müssen. Das ist nicht in Ordnung, damit werden alle Konsolidierungsbemühungen er
Meiner Ansicht nach ist es aber ein guter Tag für die Demokratie vor Ort ist. Ich freue mich, dass die FDP und drei weitere Fraktionen, inklusive der Regierungsfraktionen, das mittragen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst noch eine Anmerkung zu dem Vorgang von eben. Das Anmelden der dritten Lesung zum § 76 durch die FDP-Fraktion – das ist ja auch durch den Antrag von Frau Kollegin Altenkamp wunderbar dokumentiert worden – hat keinerlei inhaltlichen Hintergrund. Sie wollten das Verfahren in die Länge ziehen. Sie haben nicht einmal einen Änderungsantrag gestellt. Das macht auch deutlich, dass die FDP im Kommunalbereich alle Mittel versucht, um eben den Kommunen Steine in den Weg zu legen, ohne inhaltlich etwas zu bieten.
Herr Witzel, ich rede dazu, wozu ich es für richtig halte, und Sie haben mich nicht zu maßregeln in dem Zusammenhang.
In der Auswertung der Anhörung im Kommunalausschuss war es schon fast ein amüsanter Vortrag, und ich hatte eigentlich geglaubt, dass Sie den Teil heute auch noch bringen würden, Herr Kollege Wimmer.
Den Rest haben Sie ja wiederholt, nur den Teil mit den Plakaten haben Sie weggelassen. – Für die, die nicht eingeweiht sind: Herr Wimmer machte sich Sorgen, dass die Landschaft verschandelt wird, wenn zwei Wochen später eine Stichwahl durchgeführt wird. Da wir Grünen immer für den Schutz von Landschaft und Umwelt sind, könnten wir uns sehr wohl anschließen und sagen: Dann verzichten wir ganz auf die Plakate. Das ist aber, glaube ich, nicht Gegenstand von Auseinandersetzungen im Landtag.
Ich bin sehr froh, dass heute mit den Stimmen von vier Fraktionen das Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl – so war zumindest das Abstimmungsverhalten im Ausschuss – verabschiedet wird. Dass allein die CDU-Fraktion nicht mitstimmt, ist in dem Zusammenhang ein wenig schade.
Die Anhörung – Herr Hübner hat es eben ausgeführt – war eindeutig. Nahezu alle der anwesenden Sachverständigen sich für die Wiedereinführung einer Stichwahl ausgesprochen. Was ich besonders beeindruckend finde, auch darauf hat Herr Hübner hingewiesen, ist, dass Herr Wimmer ausgerechnet die weitere Qualifizierung der Stichwahl durch „Mehr Demokratie“ – also genau das Gegenteil dessen, was Sie ordnungspolitisch wollen – auch noch als Kronzeugen anführt. Das bedarf einer besonderen Dialektik, die ich normalerweise eher links im Parlament angesiedelt hatte.
Aus unserer Sicht wird die Legitimation der Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten sowohl in den Kreisen als auch in den Städten und in den kreisangehörigen Gemeinden deutlich gestärkt. Es gibt eine klare, eindeutige Mehrheit für denjenigen und diejenige, die gewählt worden sind. Das ist gut für dieses besondere Amt, das aus meiner Sicht auch in besonderer Weise geschützt werden muss und eine besondere Stellung hat. Das sieht die Gemeindeordnung ausdrücklich vor.
Da die Luft aus dem Thema heraus ist, möchte ich mich auch nicht mit längeren Begründungen aufhalten. Die Anhörung war sehr eindeutig zu dem The
ma. Nahezu alle angehörten Sachverständigen haben gesagt: Es ist gut, dass die Stichwahl wieder eingeführt wird. Letztlich ist es auch Standard in den anderen Bundesländern in Deutschland, es so zu machen. Insofern freue ich mich auf eine breite Zustimmung dieses Parlaments.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit der Abschaffung der kommunalen Doppelspitze und der damit verbundenen Direktwahl zum Hauptverwaltungsbeamten nimmt der Oberbürgermeister und Bürgermeister vor Ort eine Schlüsselstellung ein, die es unbedingt ausreichend zu legitimieren gilt.
Schauen wir einmal kurz zurück: Erfahrungen aus den Kommunalwahlen 1999 und 2004 zeigten, dass sich diese Legitimation auf dem Wege des bis 2007 geltenden Stichwahlverfahrens nicht immer erreichen ließ. Dies lag insbesondere in der tendenziell niedrigen Wahlbeteiligung begründet.
An der Stichwahl in Mönchengladbach nahmen 1999 beispielsweise nur 30,2 % der Wahlberechtigten teil. 2004 lag die Beteiligung mit 31,3 % kaum höher. Ähnliches ereignete sich auch in zahlreichen anderen Kommunen.
Darüber hinaus waren die früheren Stichwahlen als eigenständige Wahlergebnisse sehr teuer. Die Kosten hierfür mussten die Kommunen tragen. Nicht zuletzt war es in der Vergangenheit oft schwierig, eine ausreichende Anzahl an Wahlhelfern für die Stichwahl zu mobilisieren.
Alles in allem gab es also eine ganze Reihe guter Gründe für die damalige schwarz-gelbe Koalition, das Stichwahlverfahren im Jahr 2007 abzuschaffen.
In der Zwischenzeit haben wir durch die Kommunalwahl 2009 erste Erfahrungen mit der Direktwahl von Hauptverwaltungsbeamten ohne Stichwahlverfahren sammeln können. Dabei mussten wir feststellen, dass auch die Wahl mit relativer Mehrheit im ersten Wahlgang Nachteile hat. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, ob die Wahl eines Bürgermeisters mit relativer Mehrheit im Bereich von 30 % der Stimmenanteile als demokratisch legitimiert angesehen werden sollte.
Die Kommunalwahl 2009 hat uns mehrerer solcher Fälle beschert. Der Verein „Mehr Demokratie“ hat sie in seiner Stellungnahme aufgelistet. Darüber hinaus mussten wir feststellen, dass viele kleinere Parteien bei der vergangenen Wahl gar keine eige
nen Kandidaten mehr aufgestellt haben. Weil sie ihre Position als chancenlos empfanden, haben sie sich lieber gleich für die Unterstützung eines politisch nahen – in Klammern: größeren – Bewerbers eingesetzt. Dies ist zwar sicherlich pragmatisch, trägt jedoch nicht gerade zur politischen Vielfalt bei.
Alles in allem lassen sich aus der Erfahrung also mindestens ebenso viele Argumente und Beispiele für wie gegen die Stichwahl ableiten. Einen absolut richtigen oder falschen Weg scheint es nicht zu geben. Die Rechtsprechung urteilt ähnlich und stellt keinem der beiden Verfahren verfassungsrechtliche Hürden in den Weg.
In der erfolgreichen schwarz-gelben Koalition war die Zustimmung zur Abschaffung der Stichwahl ein Kompromiss. Das wissen die Akteure. Dies war aus unserer Sicht sicherlich auch kein Fehler, aber auch nie unser ausdrücklicher Wunsch, zumal NordrheinWestfalen – das ist hier auch richtigerweise gesagt worden – ohnehin das einzige Bundesland ohne Stichwahlverfahren ist.