Nach den vorliegenden Erfahrungen, nach Rückkopplung mit der kommunalen Ebene halten wir die Wiedereinführung der Stichwahl sehr wohl für wünschenswert. Diese Aussage findet sich auch in unserem Kommunalwahlprogramm 2010. Insofern stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Demirel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Punkt sehen wir eine Übereinstimmung mit den Regierungsfraktionen. Selbstverständlich werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Die Wiedereinführung der Stichwahl bedeutet für uns mehr Demokratie. Dies begrüßen wir ohne Wenn und Aber.
Wir als Linke hatten auch schon 2007 CDU und FDP vorgehalten, dass die Abschaffung der Stichwahl ein Fehler ist. Leider haben sich alle unsere Befürchtungen von damals in den letzten vier Jahren bestätigt.
Meine Damen und Herren, so wurden beispielsweise bei der letzten Kommunalwahl immerhin 103 Kandidierende ohne absolute Mehrheit gewählt. Wenn man sich die Siegerinnen und Sieger mit dem geringsten Stimmenanteil ansieht, dann stellt man fest, dass fünf von ihnen weniger als ein Drittel der Stimmen erhalten haben und der Unterschied zwi
Ich will hier nichts über die Qualität der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sagen. Aber wenn zusammen genommen mehr Wählerinnen sich für andere Kandidatinnen als den Sieger entschieden haben, wenn nicht einmal eine Mehrheit derer, die abgestimmt haben, hinter der Kandidatin oder dem Kandidaten für ein so wichtiges Amt wie ein Oberbürgermeisteramt stehen, ganz zu schweigen von einer Mehrheit aller Wahlberechtigten, dann ist das weder ein gutes Verfahren noch gut für den Amtsinhaber.
Meine Damen und Herren, das heutige Verfahren schränkt auch die politischen Ausdrucksmöglichkeiten der Wählerinnen ein und führt sie womöglich gleich zu einer taktischen Stimmabgabe. Damit werden kleinere Parteien benachteiligt. Die Wählerinnen können bei einem Stichwahlverfahren im ersten Wahlgang der Kandidatin oder dem Kandidaten die Stimme geben, die oder den sie tatsächlich präferieren, ohne taktische Erwägungen einbeziehen zu müssen.
Aber nicht nur die kleineren Parteien, alle Parteien werden genötigt, je nach Lage vor Ort womöglich auf eigene Kandidaten zu verzichten und sich auf den oder die tatsächlich oder vermeintlich aussichtsreichste Kandidatin zu verständigen, ohne dass in einem ersten Wahlgang festgestellt werden konnte, wer denn wirklich am aussichtsreichsten ist. Damit werden den Bürgerinnen bisher Mitbestimmungsrechte vorenthalten, die sie mit der Stichwahl wieder haben werden.
Kolleginnen und Kollegen, eine Frage an Sie: Wenn diesen Sonntag OB-Wahlen wären, wer würde dann vielerorts wissen, ob beispielsweise ein SPDKandidat oder ein grüner Kandidat oder vielleicht gar ein linker Kandidat aussichtsreicher wäre?
Sowohl die Wählerinnen als auch die Parteien haben also bei einem Stichwahlverfahren mehr politische Handlungsmöglichkeiten. Das begrüßen wir.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns über diese Initiative der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf, der die Fehler der Rüttgers-Regierung wieder gerade biegt und mehr Demokratie ermöglicht. Diesen ersten Schritt in die richtige Richtung werden wir gemeinsam gehen.
Ob SPD und Grüne dann auch den nächsten Schritt hin zu mehr Demokratie mitgehen wollen, nämlich die Einführung der Abwahlmöglichkeiten von
Hauptverwaltungsbeamten, sprich die Oberbürgermeisterabwahl, und unserem Gesetz dann zustimmen werden – vielleicht sogar die FDP –, ist die nächste spannende Frage. Aber die Zeichen dafür
Aber heute werden wir gemeinsam mit Herrn Engel, Herrn Herter und Herrn Mostofizadeh erst einmal für die Wiedereinführung der Stichwahl stimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch aufgrund der Tatsache, dass die Landesregierung so lange reden darf wie sie will, will ich, Herr Wimmer, auf den geilsten Fußballclub der Welt eingehen. Erst einmal vorausgeschickt: Am 21. Mai habe ich die Bürde zu tragen, beim Pokalfinale in Berlin die Landesregierung zu vertreten. Ich werde dies schultern.
Ich glaube auch, dass Schalke 04 in dieser Saison einen außerordentlich guten Abschluss hinbekommen wird: Drei bis sieben Punkte vom Abstiegsplatz entfernt, Halbfinalist in der Champions League und – jetzt kommt es, Herr Wimmer – Vizepokalsieger.
Der Gesetzentwurf – so habe ich es den Beratungen entnehmen dürfen – findet eine breite parlamentarische Mehrheit: Vier Fraktionen beabsichtigen, ihm zuzustimmen. Es sind Argumente vorgetragen worden, denen ich kaum noch etwas hinzuzufügen habe, außer der Tatsache, dass ich glaube, es ist ein guter Weg, die Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen mit einer größeren demokratischen Legitimation auszustatten und das zu ermöglichen, was es fast überall in den Demokratien der Welt gibt, nämlich eine Stichwahl.
Deshalb freue ich mich, dass das Parlament ganz offensichtlich diesem Gesetzentwurf der Landesregierung folgen will. – Herzlichen Dank.
Wir sind damit am Schluss der Beratung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1696, den Gesetzentwurf Drucksache 15/975 unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit sind die Beschlussempfehlung und
der Gesetzentwurf mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich weise darauf hin, dass die Fraktion der CDU die Durchführung einer dritten Lesung und Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1520, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1269 unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
Wir müssen diesen Gegenstand noch rücküberweisen. Es geht um den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1269. Ich habe eben darauf hingewiesen, dass in dritter Lesung die Beratung am 18./19. Mai vorgesehen ist. Dazu ist eine Rücküberweisung notwendig. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Rücküberweisung mit den Stimmen von Abgeordneten aller Fraktionen erfolgt.
Ich eröffne die Beratung und gebe für die Fraktion Die Linke der Frau Abgeordneten Dr. Butterwegge das Wort.
Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser heutiger Antrag greift die seit Jahren von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Initiativen geforderte Einführung eines landesweiten Sozialtickets auf.
Er ist brandaktueller denn je, da ja, wie die heutige Presse berichtet, selbst das seit Jahren angekündigte Sozialticket für den VRR nun vor dem Aus steht. Seit Jahren steigen die Preise für den öffentlichen Personennahverkehr beständig, die Einkommen gehen zurück, immer mehr Menschen fallen in Hartz IV, die Zahl der Armen – ob mit oder ohne Arbeit – steigt. Gerade Erwerbslose sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Das ist politisch auch so gewollt, was nicht nur der viel zu geringe Hartz-IV-Regelsatz ausdrückt, sondern auch die faktische Residenzpflicht gegenüber dem eigenen Wohnort bzw. dessen Jobcenter.