gewiesen, dass es Usus in diesem Landtag ist, zuerst die Präsidentin oder den Präsidenten zu nennen, bevor man redet. Ich gehe davon aus, dass das ein Versäumnis und keine Absicht war. – Es spricht jetzt für Die Linke Frau Conrads.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stotko hat gerade eine etwas andere Version dargestellt als Herr Biesenbach. Dennoch muss ich grundsätzlich sagen, dass meine Fraktion und ich über das Verfahren – das muss ich dem Inhaltlichen jetzt voranstellen – sehr erstaunt und ziemlich verärgert waren. Es gab ein gemeinsames Treffen mit dem Innenminister, mit Vertretern des Innenministeriums, mit allen innenpolitischen Sprecherinnen und Sprechern. Alle haben gesagt: Wir müssen da gemeinsam etwas tun. Der Gesetzentwurf soll fraktionsübergreifend eingebracht werden. Danach haben wir nie wieder etwas gehört.
Wir wussten weder, dass die FDP die oberste Landesbehörde wollte, noch dass die CDU das eventuell nicht wollte. Wir hätten selber auch noch geringfügige – dazu komme ich gleich noch – Änderungen angebracht, weil wir auch die Notwendigkeit sehen, gemeinsam den Datenschutz zu stärken.
Es klingt ein bisschen nach Ausflüchten, wenn jetzt plötzlich gesagt wird: Die CDU wollte aber nicht mit Ihnen auf einen Antrag. – Heute haben wir den PUA zusammen beantragt. – Und die CDU sagt: Es lag daran, dass die FDP etwas anderes wollte. Ich weiß nicht, welche Version stimmt, aber „Koalition der Einladung“ sieht ein bisschen anders aus, meine lieben Kolleginnen und Kollegen vor allen Dingen von SPD und Grünen. Das musste ich einmal voranstellen.
Ich komme jetzt zum Thema. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil herausgestellt, dass die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder keiner staatlichen Aufsicht mehr unterstellt werden dürfen. Die Linke begrüßt diese Rechtsprechung grundsätzlich und erkennt die Stärkung der Bedeutung des Datenschutzes auch auf europäischer Ebene an. Datenschutzbehörden dürfen nun auch organisatorisch nicht länger irgendeiner Dienst- oder Fachaufsicht eines Ministeriums unterstellt werden. Unsere Fraktion in NRW hat sich schon häufiger für den Datenschutz starkgemacht. Exemplarisch genannt seien die Zensus-Kritik und das Moratorium für ELENA. Wir finden es gut, dass die Datenschutzbehörden und Datenschutzbeauftragten nicht einmal mehr den Anschein erwecken dürfen, dass ministeriale Einflussnahme ihre Unabhängigkeit beschränken könnte.
Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht diesem bereits an ganz vielen Stellen. Das nehmen wir sehr positiv zur Kenntnis und hätten das gerne mitgetra
gen. Doch so begrüßenswert wir diese Entwicklung auch finden, so gibt es doch noch einige Punkte, die nicht abschließend geklärt sind, wo die europarechtlichen Vorgaben aus unserer Sicht noch nicht in letzter Konsequenz umgesetzt worden sind.
Zum einen geht es um die Person des Landesdatenschutzbeauftragten. Warum haben Sie, meine Damen und Herren, die Vorgaben bei den beamtenrechtlichen Angelegenheiten, die den LDI betreffen, ignoriert?
Die geplante Regelung im neuen § 21 Abs. 3a bleibt bedenklich. Der Europäische Gerichtshof spricht von einer „völligen Unabhängigkeit“ des Landesbeauftragten von Staat und Parlament – im blauen Brief am Beispiel Brandenburgs sehr ausführlich dargelegt –, dies gilt aber auch für die beamtenrechtlichen Befugnisse des Innenministers. Eine konsequente Anbindung an das Parlament – das haben wir bei diesem Treffen auch besprochen – und damit an die beamtenrechtlichen Befugnisse des Landtagspräsidenten ist nach den Erfahrungen der anderen Bundesländer der einzig vernünftige Weg, den Vorgaben aus Brüssel Rechnung zu tragen.
Die bloße Ergänzung des Absatzes 3a um die Maßgabe, dass – ich zitiere – „die Wahrnehmung der Zuständigkeit die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht beeinträchtigt“, wird vermutlich nicht ausreichend sein und vom Europäischen Gerichtshof erneut nicht akzeptiert werden. Das ist zumindest unsere Befürchtung. Diese Regelung sollte im weiteren Verfahren korrigiert werden, um ein europarechtskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen.
Wir werden dazu im Ausschuss einen konstruktiven Änderungsvorschlag machen und hoffen, dass wir mit allen Fraktionen noch einmal ins Gespräch kommen, um ein wirklich sicheres Gesetz gemeinsam im Plenum verabschieden zu können. –Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Europäische Gerichtshof hat uns Ländern eine nicht ganz einfach umzusetzende Vorgabe gemacht. Wir sind verpflichtet, die Datenschutzaufsicht in nichtöffentlichen Bereichen im Sinne der europäischen Datenschutzrichtlinie völlig unabhängig zu stellen.
Zuerst möchte ich auf Folgendes Wert legen, meine Damen und Herren. Weder unter der alten Landesregierung noch unter der neuen hat es jemals in ir
gendeiner Weise eine Vorgehensweise gegeben, die die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten, die in Nordrhein-Westfalen schon nahezu Verfassungscharakter hat, in irgendeiner Weise infrage gestellt hat. Ich weise darauf hin, dass wir unter einem enormen Zeitdruck stehen. Die Europäische Union droht den Ländern mit Bußgeld in Millionenhöhe, falls nicht in absehbarer Zeit ein entsprechender Gesetzentwurf in den Parlamenten eingebracht wird. Insofern bin ich dankbar, dass die Fraktionen diesen Gesetzentwurf in einem sehr verkürzten Verfahren eingebracht haben, damit das Risiko eines solchen Bußgeldes minimiert wird.
Es gibt mehrere zentrale Punkte, auf die ich nur kurz eingehen möchte. Die bisher an das MIK angegliederte Behörde LDI soll eine verselbstständigte Landesbehörde werden. Mit dem Gesetzentwurf wird der Wegfall der Fach- und Rechtsaufsicht im nichtöffentlichen Bereich mit dem Gesetzentwurf verbunden und ein Verzicht auf eine Dienstaufsicht über die Person – nicht die Behörde – des LDI. Stattdessen soll gelten, dass lediglich die beamtenrechtlichen Angelegenheiten des LDI in Person eine Zuständigkeit im MIK erfahren. Frau Conrads – ich sehe sie jetzt nicht –,
auch in der Frage, inwieweit das EU-konform ist, würde ich Ihnen gerne den persönlichen Dialog anbieten. Beamtenrechtliche Anbindung ist, meine ich, zwingend erforderlich und trotzdem EU-konform. Es gibt durchaus Fallkonstruktionen, bei denen eine dauerhafte Erkrankung des LDI, des Datenschutzbeauftragten, eine Nichtansprechbarkeit oder Ähnliches beamtenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würden, beispielsweise ein Verfahren einzuleiten. Dazu braucht es zumindest eine beamtenrechtliche Anbindung an eines der Landesministerien. Hierzu soll das MIK dienen. Insbesondere was die disziplinarischen Verantwortlichkeiten angeht – das ist bereits erläutert worden –, soll die Zuständigkeit beim Landespräsidenten liegen.
Meine Damen und Herren, es ist für mich wichtig, dass für unsere vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LDI ein Weg gefunden worden ist, ihnen eine Perspektive außerhalb des LDI aufmachen zu können. Durch den zu schließenden Kooperationsvertrag zwischen dem LDI und dem Ministerium für Inneres und Kommunales ist sichergestellt, dass sie wie auch in der Vergangenheit an Personalrotationen und Personalaufstiegen teilnehmen können. Wir sollten als Parlament und als Landesregierung auf jeden Fall den Eindruck vermeiden, es würde sich beim LDI um eine Sackgasse unter dem Aspekt der Personalentwicklung handeln, sondern dafür sorgen, dass hier auch der Wechsel zur Landesverwaltung und zum MIK im üblichen Verfahren – Stellenbesetzung, Ausschreibung, Bewerbung –
möglich ist, um diese Chance auch den zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zu nehmen.
Es wäre gut, wenn dieser Gesetzentwurf die Zustimmung aller fünf Fraktionen des Parlamentes finden würde. Das wäre ein wichtiges Signal in Richtung Europäische Union. Ich meine, dass der vorgelegte Gesetzentwurf den Vorgaben der Europäischen Kommission entspricht, dass wir eine praktikable Lösung, was die Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten angeht, gefunden haben und dass wir zu guter Letzt auch eine Möglichkeit gefunden haben, perspektivische Entwicklungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LDI zu ermöglichen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1927 an den Innenausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Alle Fraktionen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als gemeinsames Unternehmen von Bund, Land und Stadt arbeitet die Duisburger Hafen AG wirtschaftlich erfolgreich. Insbesondere seit Beginn der 90erJahre sind mit der öffentlichen Hafen AG Infrastrukturleistungen von regionaler, landes-, bundes- und europaweiter, gesamtwirtschaftlicher Bedeutung erbracht worden, die kein privates Unternehmen hätte erbringen können und wollen. Ich möchte nur an die aufwendige Sanierung der Areale für Logport Rheinhausen und Logport II in Wanheim erinnern.
Nach unseren Schätzungen dürften seitdem ca. 200 Millionen € an öffentlichen Geldern in die Sanierung und den weiteren Unternehmensaufbau geflossen sein, Investitionen, die Tausende von Arbeitsplätzen gesichert oder geschaffen haben und einen nachhaltig positiven Einfluss auf das regionale Wirtschaftsleben ausüben. Wir erwarten, dass der Bund seiner Verantwortung für die regionale Infrastruktur weiterhin nachkommt.
Die Hafen AG ist ein wesentliches Steuerungsinstrument für den Erhalt und den Ausbau effizienter Infrastruktur. Mit einem Rückzug des Bundes besteht im Übrigen die Gefahr, dass Investitionen wie zum Beispiel der Bau der Betuwe-Linie und die Wiederherstellung der Bahnverbindung nach Antwerpen, der sogenannte Eiserne Rhein, auf Bundesebene gänzlich aus dem Fokus geraten.
Die Pläne, die der Bund mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hat, zeigen uns doch schon jetzt, wohin die Reise gehen soll. Die Verkehrsinfrastruktur in NRW ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und darf daher nicht Privaten zur Gewinnmaximierung überlassen werden.
Die Begründung der Bundesregierung für ihre Absicht, sich von ihrem Drittelanteil zu trennen, ist für uns in keinster Weise nachvollziehbar. Die öffentlichen Anteilseigner können auf langfristig gesicherte Dividenden bauen, die angesichts der expansiven Entwicklung im Logistikbereich sogar noch erheblich steigerungsfähig sind.
Alleine die Begründung, dass die weitere Unternehmensentwicklung und die enormen infrastrukturellen Herausforderungen durch privatwirtschaftliche Tätigkeit besser und wirtschaftlicher zu erreichen sein sollen, sind nichts als eine irrige Wiederholung des Glaubensbekenntnisses, wie wir es durchaus von verschiedenen Parteien hier im Haus schon mehrfach gehört haben: Privat vor Staat! – Dem erteilen wir eine Absage.
Alle Akteure der Logistik in NRW müssen versuchen, den Bund von seinen Verkaufsabsichten abzubringen. Sollte sich der Bund nicht von seinen Veräußerungsvorhaben abbringen lassen, so muss der Aufsichtsrat der Duisburger Hafen AG dazu gebracht werden, einer Veräußerung von Aktien des Bundes nicht zuzu
Auf keinen Fall dürfen Teile des Duisburger Hafens und die dazugehörige Infrastruktur an einzelne Logistikunternehmen oder auch nicht an mehrere private Akteure oder Anleger verkauft werden.