Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen ist der LDI, also der Datenschutz Nordrhein-Westfalens, bereits seit dem Jahr 2000 für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich zuständig, im Übrigen im Gegensatz zu anderen B undesländern der Bundesrepublik.

Dabei haben wir in Artikel 77a Abs. 2 unserer Landesverfassung auch die Unabhängigkeit ganz deutlich normiert. Das jedoch genügt, wie wir inzwischen wissen, der Europäischen Union nicht, die mit ei

nem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010 die Bundesrepublik und damit auch Nordrhein-Westfalen verpflichtet hat, jede staatliche Aufsicht des Datenschutzes zu unterlassen.

Deshalb beschäftigen wir uns heute mit einem Gesetzentwurf, der den LDI als eine neue Landesbehörde festschreibt, als eine oberste Dienstbehörde, die allein für ihr Personal zuständig ist und bei der sämtliche Einflussnahme, die es übrigens nach meiner Einschätzung in den letzten elf Jahren auch nie gegeben hat, ausschließt.

Dabei finde ich wichtig, dass wir bei allen Fragen von formeller Gestaltung des Datenschutzes darauf achten, dass bei dieser neuen obersten Dienstbehörde sichergestellt ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – demnächst 52 – die Möglichkeit haben, sowohl innerhalb des MIK zu wechseln, aber auch andersherum aus dem Ministerium relativ leicht mal im Datenschutz arbeiten zu können. Das war in einer großen Besprechung, die wir zwischen allen Fraktionen hatten, uns allen gemeinsam wichtig.

Ich will hier noch einmal betonen, dass beim Datenschutz nicht nur auf die Frage der Unabhängigkeit bei den regierungstragenden Fraktionen und in der Regierung ein hohes Augenmerk gerichtet ist. Das hängt auch damit zusammen, dass – Sie wissen das aus dem Haushalt – wir beim Datenschutz acht neue Planstellen geschaffen haben – es sind jetzt insgesamt 52 – und damit unter anderem die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken wollen, aber auch eine Task Force für verstärkte Kontrollen im nichtöffentlichen Bereich einführen.

Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf derzeit von drei Fraktionen getragen wird, will aber auch nicht verhehlen, dass ich mich gefreut hätte, wenn der Gesetzentwurf von allen fünf Fraktionen getragen worden wäre, was nach meinem bisherigen Kenntnisstand …

(Zuruf von Anna Conrads [LINKE])

Moment, ich bin ja noch nicht fertig, Kollegin Conrads.

… in der Abstimmung wohl auch der Fall ist. Es gab jedoch in der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs eine Disharmonie zu der Frage, ob die CDU oder die Linken mit draufstehen und nicht beide gemeinsam draufstehen.

Ich kann für die SPD jetzt nur sagen: Ich finde das schade. Denn – das will ich auch festhalten – der Datenschutz war, egal ob zu unserer Oppositions- oder zu unserer Regierungszeit, immer ein Thema, das fraktionsübergreifend gesehen wurde. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Fachausschuss und denke weiterhin, dass es uns gelingen wird, gemeinsam mit allen im Parlament sitzenden Fraktionen den Datenschutz auf die Beine zu stellen, auf die er gehört, nämlich zur Sicherheit für die

Bürgerinnen und Bürger. Deshalb freuen wir uns auf die weitere Diskussion. – Danke.

(Beifall von der SPD)

Danke, Herr Stotko. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Bolte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen mit dem heutigen Gesetzentwurf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um. Herr Kollege Stotko hat gerade schon angesprochen, dass wir eben aus diesem Urteil heraus arbeiten. Daraus ist in den letzten Wochen sicherlich ein sehr interessanter, ein sehr produktiver Arbeitszusammenhang entstanden, aber durchaus auch ein gewisser Zeitdruck. Ich bin aber froh, dass wir jetzt eine Situation haben, in der sich ein eindeutiger Konsens in dieser wichtigen Frage abzeichnet.

Ich glaube, dass wir durchaus ein wichtiges Vorhaben umsetzen, aber ich will in aller ostwestfälischen Bescheidenheit sagen: Für einen wirklich wirksamen Datenschutz ist noch viel mehr zu tun. Es gibt auch noch deutlich größere Baustellen als die, die wir heute angehen. Denn der formalen und strukturellen Unabhängigkeit ging ja schon eine Phase der gelebten, verfassungsrechtlich verankerten, aber auch dringend notwendigen und unabdingbaren Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten voraus.

Wir arbeiten in der nächsten Zeit und bei der Bewältigung der Aufgaben, die vor uns liegen, ganz nach der Devise, die der Landesdatenschutzbeauftragte, Herr Lepper, in der letzten Woche bei der Vorstellung des Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts vorgegeben hat: Wir brauchen nicht minimalen, sondern wir brauchen maximalen Datenschutz.

Wir unternehmen mit dem Haushalt – das hat Herr Stotko eben auch schon angesprochen –, den wir heute Mittag beschlossen haben, einen ganz wichtigen Schritt. Die Personalausstattung des Landesbeauftragten wird eben nicht nur auf den Stand gebracht, den wir vor der Regierungsübernahme durch Schwarz-Gelb hatten, sondern auch darüber hinaus erweitert. Wir ermöglichen dadurch die Einrichtung des mobilen Einsatzteams, der Task Force, damit der Datenschutz in NRW auch vor Ort effektiv umgesetzt werden kann. Der Datenschutzbeauftragte entwickelt darüber hinaus Angebote, um Datenschutzkompetenz, gerade im Bereich der digitalen Medien, im Land breiter zu verankern. Diese gilt es auch mit unseren Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz ganz stark zu verzahnen.

Datenschutzfragen ergeben sich – ich glaube, da hat der LDI ein ganz zentrales Handlungsfeld defi

niert – aus vielen Aspekten des gesellschaftlichen Prozesses der Digitalisierung, aber auch in anderen Bereichen, wie aktuell beim Zensus zu sehen. Aber gerade im Bereich Datenschutz in digitalen Welten, in digitalen Räumen erleben wir aus meiner Sicht viel zu viele Scheindebatten. Erinnern wir uns an die Debatte um Google Street View im vergangenen Sommer. Da sehen wir alles andere als eine Diskussion, die von den wirklichen Herausforderungen, nämlich Medienkompetenz und souveränem Umgang mit persönlichen Daten, geprägt war.

Ähnlich spannend ist sicherlich auch die Auseinandersetzung der Bundesverbraucherschutzministerin mit Facebook gewesen, in der die Ministerin glaubte, ihr schärfstes Schwert sei, damit zu drohen, ihr Profil zu löschen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das soll nicht heißen, dass es im Netz nicht reichlich Datenskandale gibt wie insgesamt in vielen Fällen in der Privatwirtschaft. Aber um die zu lösen, brauchen wir einen starken und funktionierenden Datenschutz. Dafür braucht es auch klare Regeln, die wir vor allem in Brüssel und Berlin immer wieder einfordern müssen. Besonders aber müssen Transparenz, Datenschutzkompetenz und Aufklärung in den Fokus genommen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen keine Symbolpolitik in diesem Bereich, wir brauchen funktionierenden Datenschutz. Dafür braucht es einen starken Landesdatenschutzbeauftragten oder auch eine starke Landesdatenschutzbeauftragte.

Dafür legen wir heute mit dem Gesetzentwurf einen guten Rahmen vor. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Herr Bolte. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bolte, recht haben Sie. Gerade heute Morgen auf der Fahrt in den Landtag haben wir wieder von einer Riesendatenlücke in modernen Smartphones gehört – Stichwort Google. Man fragt sich einfach nur: Wie kann so etwas passieren? Wahrscheinlich steckt dahinter wieder irgendein Geschäft.

Die FDP hat sich für den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stets eingesetzt. Es ist für uns immer ein Kernanliegen gewesen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NordrheinWestfalen hat jüngst in seinem aktuellen Bericht einen detaillierten Überblick über die Tätigkeit seiner Behörde und über die Entwicklungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit gegeben. Diesen werden wir hier bald debattieren. Der Haushalt

sieht eine personelle Verstärkung des LDI vor. Dies begrüßen wir als FDP ausdrücklich.

Es war immer gute Tradition, die Wahl und sonstige Anliegen des Landesdatenschutzbeauftragten

überparteilich möglichst im Konsens zu regeln. Ich hoffe, dass am Ende der Beratungen auch hier im Parlament ein breiter Konsens über den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erzielt werden kann. Die Vorgespräche scheinen das sicherzustellen.

Zuvor gab es bereits entsprechende Gespräche unter den Fraktionen, mit dem Personalrat und mit dem LDI. Die Gründe für den Gesetzentwurf und die Eilbedürftigkeit sind bekannt. Die Begründung des Gesetzentwurfs führt detailliert aus, inwieweit die Länder gehalten sind, ihre Rechtslage umgehend an die Anforderungen der EG-Datenschutzrichtlinie anzupassen und insoweit die erforderliche Unabhängigkeit des LDI herzustellen.

Die organisatorische Verselbständigung des LDI als oberster Dienstbehörde vom Ministerium für Inneres und Kommunales und die Zuständigkeit des Präsidenten des Landtags für den Antrag vor dem Richterdienstgericht bei schweren Verfehlungen des LDI in Person stärken die Unabhängigkeit.

Die Interessen der Bürger an einer leistungsfähigen Datenschutzaufsicht werden sichergestellt und der parlamentarische Einfluss durch ergänzende Regelungen gestärkt.

(Beifall von der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig war den Fraktionen dabei zudem, als Gesetzgeber das Gesetz so auszugestalten, dass es einerseits den rechtlichen Vorgaben der EU genügt, um zugleich die praktischen Voraussetzungen zu schaffen, damit der LDI als Behörde mit seinen vielen engagierten Mitarbeitern die Herausforderung der Gewährleistung des Datenschutzes bewältigen kann, um die aktuellen, durch moderne technischen Möglichkeiten entstehenden Gefahren für die Privatsphäre einzudämmen. Wir sprachen darüber.

Der LDI hat in den Vorbemerkungen seines 20. Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichtes selbst zu der Thematik entscheidende Ausführungen gemacht, auf die ich ausdrücklich Bezug nehmen will.

Hieraus drei Punkte: Die gebotene Novellierung des Datenschutzgesetzes des Landes muss schon wegen der auch in den Landesministerien umfassenden Kontrollzuständigkeit des LDI den derzeitigen organisatorischen Status der Datenschutzkontrolle als eine auf der Ebene einer obersten Landesbehörde agierenden Verwaltungseinheit erhalten.

Ferner müssen im Interesse einer geordneten Personalentwicklung und eines lebensnahen Datenschutzes Rotationsmöglichkeiten für das hier tätige Personal in die Landesverwaltung und umgekehrt

beibehalten werden. Das hat auch etwas mit persönlichen Karrieren zu tun.

Schließlich ist darauf zu achten, dass nicht zulasten der Kernaufgaben des LDI eigene Strukturen für Aufgaben in den Bereichen Personal und Verwaltung aufgebaut werden müssen, also sogenannte Zentralabteilungen, obwohl diese Aufgaben bislang das Ministerium für Inneres und Kommunales wahrnimmt. Nicht zuletzt hätten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für einen mit einer solchen Doppelstruktur verbundenen Stellenmehrbedarfs kaum Verständnis.

Diese wesentlichen Kernpunkte möchte ich für die FDP bei der Gesetzesnovellierung ausdrücklich betonen. Wir stimmen zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke Herr Engel. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Biesenbach.

Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Herr Stotko, Sorgen zu machen brauchen Sie sich nicht. Wir haben immer erklärt, dass wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf mittragen. Zu der Frage – ich nehme an, Sie wissen es sogar und wollten nur noch einmal eine Nadel setzen –, warum wir nicht mit draufstehen: Das lag an dem Kuddelmuddel bei der Einbringung.

Wir hatten morgens, als der Antrag eingebracht werden sollte, noch unsere Zustimmung erklärt. Dann kam die Forderung einer anderen Fraktion: Wir machen aber nur mit, wenn es eine oberste Landesbehörde, nicht oberste Dienstbehörde wird. Da gab es Bedenken sowohl im Ministerium als auch bei uns. Diese Bedenken sind verfassungsrechtlicher Art.

Dann haben wir ganz schnell signalisiert: Wir tragen den Gesetzentwurf mit. Wir machen das mit, wenn es eine oberste Dienstbehörde bleibt, aber nur eine Landesbehörde sui generis. Dann hieß es bis zum Antragsschluss, mittags um 14 Uhr: Geht nicht.

Dann haben wir vorgeschlagen: Liebe Sozialdemokraten, liebe Grüne, bringt den Gesetzentwurf als euren ein, und wir stimmen zu. Dann ist alles aus der Welt.

Wir bleiben also dabei: Der Gesetzentwurf ist vernünftig. Der Gesetzentwurf ist richtig. Zum Datenschutz ist hier so viel Richtiges gesagt worden, dass ich das nicht wiederholen will. Wir stimmen dem Gesetzentwurf auch zu, ganz einfach.

(Beifall von der CDU)

Herr Biesenbach, der Präsident des Landtags hat neulich darauf hin