Protokoll der Sitzung vom 30.06.2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch wiedergeben, was der CDU in dieser Debatte wichtig ist: Wir sollten eine bundeseinheitliche Lösung anstreben, da andernfalls droht, dass es zu Marktverschiebungen kommt. Herr Kollege Witzel hat das angesprochen.

Besser noch: Wir sollten nicht nur eine europakonforme, sondern eine europäisch harmonisierte Lösung anstreben, und zwar aus denselben Gründen. Denn es nützt uns nicht, wenn der europäische Online-Wettmarkt hinterher wieder brutal zuschlägt. Ich verweise auf das Grünbuch, was jetzt zum Juli abgeschlossen werden soll. Aus diesem Grünbuch wird es sicherlich dann – das haben wir ja auch schon besprochen – wieder Lehren und Folgerungen geben, die wir möglichst jetzt schon in das Staatsvertragsdenken mit einschließen sollten, soweit das überhaupt möglich ist.

Wichtig ist uns als CDU – da besteht ja wohl Konsens –, dass es keinen Einbruch der Finanzausstattung der Destinatäre geben darf. Das würde zu großen Verwerfungen führen. Das kann nicht unser Ziel sein. Wichtig wäre nach den Erfahrungen, die wir jetzt mit dem Glücksspielstaatsvertrag gemacht haben, eine etwas ehrlichere Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Wir wissen, wie das Thema „Spielsucht― behandelt worden ist. Ich sehe aber das Bemühen, dass dies versucht wird.

Wir sollten uns auch die Zeit nehmen, diesen Staatsvertrag gründlich zu erarbeiten. Wir haben gewisse Zeitpuffer. Diese müssen wir nicht in Anspruch nehmen, wenn es nicht notwendig ist, aber wir sollten sie in Anspruch nehmen, wenn wir merken, dass in diesem komplexen Geflecht aus Entscheidungsebenen, inhaltlichen Problemstellungen und natürlich auch Interessenlagen etwas mehr Zeit gebraucht wird. Gründlichkeit geht in diesem Fall vor Schnelligkeit.

Die CDU wird mit allen Beteiligten das Gespräch ergebnisoffen – das will ich betonen – führen. In

diesem Zusammenhang möchte ich für die CDU die Bemühungen von Herrn Lersch-Mense, dem Chef der Staatskanzlei, um eine offene Kommunikation begrüßen. Denn dies dient ausdrücklich der inhaltlichen Debatte, die wir hier führen sollten.

Ich bin zuversichtlich, dass allen Entscheidern, nicht nur hier auf Landesebene, sondern auch im Bund und in den anderen Bundesländern, bewusst ist, dass nicht nur das Votum aus Schleswig-Holstein, sondern auch das Votum aus Nordrhein-Westfalen für die Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland entscheidend sein wird.

In diesem Bewusstsein bin ich sehr zuversichtlich, dass die Gespräche in der nächsten Zeit zu einem guten Ende geführt werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Danke, Herr Dr. Brinkmeier. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Bovermann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätten wir sehr gut unsere Redebeiträge zu Protokoll geben können.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Noch besser wäre es gewesen, die FDP hätte auf diesen Antrag verzichtet.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Sicherlich hätte uns ein konstruktiver sachorientierter Beitrag weitergeholfen. Leider war das aber nicht der Fall.

Der Antrag beginnt mit einer sehr pauschalen Interpretation des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zum bisherigen Glücksspielstaatsvertrag, wonach die bestehenden Monopole für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt seien, und er mündet in der Aussage, die Novellierung des Staatsvertrages sei bereits so gut wie gescheitert.

Herr Witzel, ich weiß nicht, welchen Kraken in welchem Seewasser-Aquarium Sie befragt haben. Aber Tatsache ist doch, dass zurzeit ein Entwurf existiert und bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorliegt, das Ergebnis dieser Prüfung allerdings noch gar nicht feststeht. Zudem laufen ja noch die Verhandlungen auf der Ebene der Ministerpräsidenten, der Ministerpräsidentinnen und der Chefs der Staatskanzleien. Nichtsdestotrotz malen Sie heute schon die Folgen eines Scheiterns in sehr düsteren Farben: das Wegbrechen der Erlöse für die Destinatäre in Millionenhöhe, Abwanderung von Unternehmen und damit Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen in Nordrhein-Westfalen.

Meine Damen und Herren: Die FDP als Vorkämpferin für gemeinnützige und wohltätige Zwecke – da

müssen wir uns doch noch einmal die Augen reiben.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Science-Fiction ist das!)

Ich denke, es sind nicht die Interessen der Destinatäre, die für Sie so wichtig sind, sondern die wahren Ziele stehen im Abschnitt „Handlungsnotwendigkeiten―. Ich zitiere: die „ordnungspolitisch saubere, tatsächliche und attraktive Marktöffnung im fairen Wettbewerb bei Sportwetten und Onlineangeboten sicherstellen―.

Ich erspare es Ihnen und mir, auf die einzelnen Punkte dieser Marktöffnung einzugehen. Das können wir dann besser im Ausschuss machen. Die noch bestehenden Probleme des Glücksspielstaatsvertrages – niemand leugnet das – sind bekannt und werden ja auch auf der entsprechenden Ebene diskutiert. Einige Probleme zum Beispiel bezüglich des Themas „Netzsperren―, das Sie angesprochen haben, werden mit Sicherheit gelöst werden. Bei anderen wird es Modifikationen geben.

Meine Damen und Herren, die FDP befindet sich offensichtlich in einem Dilemma. Auf der einen Seite räumt sie in ihrem Antrag ein, dass das Scheitern eines bundeseinheitlichen Staatsvertrages nicht im Interesse Nordrhein-Westfalens läge.

(Ralf Witzel [FDP]: So ist es!)

So ist es, genau. – Zum anderen fordern Sie aber die Landesregierung auf, dem bundeseinheitlichen Entwurf die Zustimmung zu versagen, und propagieren stattdessen das Modell aus SchleswigHolstein. Gerade dieses Modell allerdings verfolgt einen sehr weitgehenden Liberalisierungsansatz, indem es privaten Anbietern eine Ausweitung des Glückspiels und damit lukrative Einnahmequellen eröffnet. Hier wird deutlich: Die FDP orientiert sich nicht am Leitbild des Homo ludens, sondern an dem des Homo oeconomicus. Das ist nicht die Politik der SPD.

Deshalb werden wir zwar der Überweisung des Antrages zustimmen, folgen ihm aber nicht inhaltlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Prof. Bovermann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Bolte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Witzel, die Überschrift Ihres Antrages ist gut. Praktikable Rahmenbedingungen für legales Glückspiel, Wettmärkte europarechtskonform öffnen, das ist vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils sicherlich nötig. Destinatäre absichern, das ist auch eine wichtige Forderung, die uns schon die ganze Zeit im Beratungsver

fahren beschäftigt. Netzsperren verhindern – lieber Herr Kollege Witzel, Sie wissen doch, dass Sie damit bei mir offene Türen einrennen.

Wenn wir uns aber inhaltlich mit diesem Thema auseinandersetzen, dann – da muss ich Sie enttäuschen – muss ich Ihnen sagen, dass Ihr Antrag nicht wirklich weiterführt. Er kommt seriös daher. Ich gebe Ihnen durchaus recht, es sind einige Fragen nicht abschließend geklärt, aber Ihre Konsequenz ist jetzt schon falsch. Wir wissen, dass in der Beratung bis zur MPK im September noch Fragen offen sind. Deshalb reden wir hier von einem offenen und laufenden Verfahren, das auch über die MPK Anfang Juni, die ursprünglich anvisiert war, hinaus verlängert wurde.

Wir wollen einen kohärenten Staatsvertrag, wir wollen Netzsperren verhindern, und wir wollen vor allen Dingen eine einheitliche föderale Lösung herbeiführen. Im Ziel sind wir uns durchaus einig: Wir wollen die Destinatäre stützen. Das ist aber im föderalen Gefüge aus meiner Sicht nur im Konsens zu erreichen. Sonderwege wie der aus Schleswig-Holstein gefährden genau dieses Ziel. Sie sind kontraproduktiv. Aus meiner Sicht muss die Befürchtung geäußert werden, dass damit das ganze Staatsvertragswesen unter Druck gerät. Wir wissen nicht erst seit letztem Dezember – Sie haben das schon angesprochen –, dass dieses System nicht ganz einfach ist. Aber umso wichtiger ist es doch, sich jetzt konstruktiv einzubringen und keine Sonderwege zu fordern.

Ein Aspekt, der unbedingt in diese Debatte hineingehört, ist sicherlich die Frage der Glückspielautomaten. Sie sind in diesem Bereich vermutlich mit dem höchsten Suchtpotential behaftet. Dieses Thema muss dringend einbezogen werden. Nur dann gibt es gute Chancen für eine kohärente Regelung und Regulierung. Wir sehen da aber im Moment eine Situation, dass das Bundeswirtschaftsministerium – jetzt unter neuer Führung, aber immer noch unter FDPFührung – dies bisher hartnäckig verweigert. Wenn der Staatsvertrag hier nicht verschärft werden kann, weil es dafür keine Mehrheit gibt, dann – das kündige ich jetzt schon an – werden wir uns mit einer landesrechtlichen Lösung beschäftigen müssen.

Auf keinen Fall geht es, lieber Herr Kollege Witzel, dass wir in Nordrhein-Westfalen den Traum des Herrn Kubicki von einem Las Vegas zwischen den Meeren umsetzen. Das liegt nicht nur daran, dass wir hier kein Meer haben, sondern das liegt auch daran, dass es inhaltlicher Unfug ist. Der schleswigholsteinische Weg kann auf gar keinen Fall mitgegangen werden. Das würde die vorhandenen Probleme nicht lösen, sondern es würde sie weiter zuspitzen, wenn wir in jedem Land eigene Regelungen haben, wenn jedes Land seine unterschiedlichen Regelungen zum Glücksspiel erarbeiten würde. Ich glaube, es ist wichtig, dass NordrheinWestfalen – ich bin da auch sehr zuversichtlich – als

größtes Bundesland seiner föderalen Verantwortung gerecht wird, ein gemeinsames und kohärentes Glückspielrecht zu verankern.

Jetzt zu dem Punkt Netzsperren. Dieser Punkt hat natürlich eine größere Aufmerksamkeit in diesem Prozess verdient. Dieses Thema hat aber auch eine größere Aufmerksamkeit in Ihrem Antrag und in Ihrem Redebeitrag verdient. Sie haben das Thema in der Überschrift stehen, aber ansonsten kommt es nur am Rande vor. In Ihrem Redebeitrag kam es auch nur am Rande vor. Ich finde ehrlich gesagt, das zeigt den Stellenwert von Netzpolitik für die FDP. Sie schreiben Überschriften und kaschieren damit die marktradikalen Phantasien Ihres Kollegen Kubicki zum Glücksspiel. Aber seien Sie da unbesorgt: Was Sie nicht erledigen, das räumen die Grünen und die Roten schon ab.

(Lachen von Ralf Witzel [FDP])

Sie haben richtig festgestellt: Wir wollen im Glücksspiel-Staatsvertrag einen Verzicht auf Netzsperren verankern, weil wir diese für unverhältnismäßig halten und weil mildere Mittel an dieser Stelle zur Verfügung stehen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine klare Geschäftsgrundlage im Koalitionsvertrag. In ihm steht: Gegen illegale Netzinhalte gilt die Devise „löschen statt sperren―. Ich weiß, dass dies beim Glücksspiel etwas komplizierter ist – ich gehe davon aus, dass Sie das auch wissen –, als das bei anderen Fällen möglicherweise gehandhabt wird, weil beim Glückspiel eben ausländische Angebote im Heimatland durchaus teilweise legal sein können, die wir als illegale Angebote ansehen müssten. Aber in der Konkurrenz zu Netzsperren gibt es mildere Interventionsmöglichkeiten. Denen sollten wir den Vorzug geben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Überweisung in den HMA stimmen wir natürlich zu, aber meine Damen und Herren von der FDP, ich versichere Ihnen, ein von einer rot-grünen Landesregierung ausgehandelter Glücksspiel-Staatsvertrag wird ein guter Staatsvertrag, der genau diese Punkte, die Sie in dem Antrag zum Ausdruck gebracht haben, die Absicherung der Destinatäre, ein EU-konformes Recht und der Verzicht auf Netzsperren, enthalten wird. Seien Sie da unbesorgt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Herr Bolte. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Herr Sagel.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was die rot-grüne Landesregierung vorlegen wird, werden wir dann sehen. Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion ist in einigen Punkten in seiner Kritik am vorliegenden Entwurf eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrages richtig, in anderen Punkten nicht. Völlig falsch ist er

aber in den Schlüssen, die aus dieser Kritik gezogen werden.

Das Argument der Bekämpfung der Spielsucht ist kein behauptetes, wie Sie das in Ihrem Antragstext glauben machen wollen, verehrte Damen und Herren der FDP-Fraktion. Spielsucht ist eine Sucht wie jede andere Sucht auch mit ebenso katastrophalen Auswirkungen für Betroffene und ihre Angehörigen wie Alkohol- und Heroinsucht. Denn auch Spielsüchtige leben nur für ihre Sucht und geben oft ihr gesamtes Hab und Gut für die Sucht aus.

Es gibt in der Bundesrepublik ca. 500.000 spielsüchtige Menschen. Etwa 3 Millionen Personen in Deutschland weisen ein problematisches Spielverhalten auf und drohen in die Spielsucht abzurutschen. Spielsucht muss also ernst genommen werden. Das ist für meine Fraktion das wichtigste Kriterium für eine Zustimmung zum oder Ablehnung des Glückspielstaatsvertrages.

Aus diesem Grund ist meine Fraktion im Großen und Ganzen auch eher geneigt, dem vorliegenden Entwurf des Glückspielstaatsvertrags zuzustimmen, denn wir sehen in ihm gute und wirksame Strategien, der Spielsucht entgegenzutreten. Sicher gibt es noch Kritikpunkte, aber diese sehen wir an anderen Stellen als Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion. Aber wir haben nicht vor, eine bundeseinheitliche Regelung zu boykottieren, sondern wir werden Vorschläge machen, um den jetzigen Entwurf des Staatsvertrags zu verbessern.

Man kann beispielsweise illegales Glücksspiel über den Geldfluss verhindern. Jede Finanztransaktion ist dokumentierbar – auch beim Glücksspiel. Auf diesem Weg lässt sich illegales Glücksspiel zurückverfolgen und verhindern bzw. ausschalten.

Wir können im Übrigen immer noch nicht nachvollziehen, warum ausgerechnet sieben Lizenzen für die Anbieter von Online-Wetten vergeben werden. Die Kriterien, nach denen diese sieben Lizenzen vergeben werden, sind noch nicht wirklich klar. Sie müssten das ändern. Hier hat die Staatskanzlei noch eine Menge Aufklärungsarbeit zu leisten.

Ein weiteres wichtiges Thema ist für uns der Punkt, der in Ihrem Antrag zwar in dem Titel, aber nicht in Wirklichkeit auftaucht, nämlich die Netzsperre. Auch meine Fraktion ist grundsätzlich gegen Netzsperren und bevorzugt ganz klar den Grundsatz „Löschen statt Sperren―. Allerdings müssen wir uns darüber wahrscheinlich nicht mehr streiten, denn der Chef der Staatskanzlei hat bei einem Informationsgespräch bereits mitgeteilt, dass der Passus, der in Richtung pro Netzsperre interpretiert werden konnte, wahrscheinlich gestrichen wird.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Was meine Fraktion auf keinen Fall unterstützen kann, ist das Ansinnen, den schleswig-holsteini