Der Verfassungsgerichtshof hat gestern ein Urteil gesprochen, nämlich zu der Frage, inwieweit dieser Klage der Gemeinden im Kreis Recklinghausen stattzugeben ist oder nicht stattzugeben ist.
Da hat Herr Bertrams als Präsident des Verfassungsgerichtshofes Folgendes erklärt: Grundsätzlich müsse der Gesetzgeber aber auf die im Verhältnis zu sonstigen Belastungen der Kommunen überproportional steigenden Soziallasten reagieren. – Mit Blick auf die Anhebung des Soziallastenansatzes mit dem
GFG 2011 sagte Dr. Bertrams, der VGH habe registriert, dass der Gesetzgeber, nämlich die neue Landesregierung, hier nicht untätig geblieben ist.
Diese Situation ist entstanden, Herr Löttgen, weil Ihre alte Landesregierung zehn Jahre lang die Daten im GFG nicht angepasst hat.
Wenn eine Untätigkeit beendet worden ist, dann die der alten Landesregierung am 9. Mai des letzten Jahres, Herr Löttgen.
In der Tat liegt ein Evaluierungsbericht vor – Herr Engel, es ist richtig, seit dem 8. Juli letzten Jahres –, der ausgewertet wird, aber dessen Qualität, dessen Reichweite nicht so ist, dass er automatisch in ein weiteres Gesetz zu gießen ist.
Herr Minister Jäger, Entschuldigung. Diesmal möchte Ihnen nicht Herr Engel, sondern Herr Palmen eine Zwischenfrage stellen.
Herr Minister, sind Sie bereit einzuräumen, dass zum Zustandekommen neuer Daten für das GFG im Jahr 2007 gemeinsam beschlossen worden ist, ein Gutachten beim ifo-Institut einzuholen und das nicht nach dem Motto zu machen „So ist das“, sondern das auf ein vernünftiges Gutachten zu stellen, und dass Sie dem zugestimmt haben?
Dieser Evaluierungsbericht bringt gute Ansätze. Wir reden zurzeit mit den Kommunen auf Augenhöhe darüber, wie man dies pragmatisch umsetzt. Dazu werden wir im Herbst Umsetzungsschritte hier zur Abstimmung vorlegen.
Ich meine, dass diese Landesregierung gerade im kommunalen Bereich – da rede ich insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses – ein atemberaubendes Tempo, was Kommunalpolitik in diesem Landtag angeht, vorgelegt hat. Dafür danke ich denen recht herzlich.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen damit zur direkten Abstimmung, und zwar über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/2374. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der Linken. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Das Letzte war die Mehrheit,
(Armin Laschet [CDU] befindet sich auf der Zuschauertribüne. – Anhaltende Unruhe – Glocke – Armin Laschet [CDU] verlässt die Zuschauertribüne. – Beifall von der SPD)
Ich mache gerne noch einmal darauf aufmerksam, dass ausschließlich Kolleginnen und Kollegen, die sich im Plenarsaal befinden und nicht oberhalb des Plenarsaals, abstimmen können.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/2440. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von FDP und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion Die Linke. Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
(Armin Laschet [CDU] und einige andere Abgeordnete betreten den Plenarsaal. – Bei- fall und Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die duale Ausbildung wird von uns allen – auch von denen, die jetzt nicht zuhören – über alle Maßen geschätzt.
Sie ist ein wesentlicher Baustein und Grundlage für den guten Klang von „Made in Germany“ überall in der Welt. Sie ist Voraussetzung für Innovation und Spitzenleistung im deutschen Handwerk. Sie sichert, dass auch kleine und kleinste Betriebe ausbilden können und die Auszubildenden trotzdem ein breites Wissensspektrum vermittelt bekommen.
In NRW werden in den HandwerkskammerBildungszentren in jedem Jahr 300.000 Personen – vom Auszubildenden bis zum Betriebsinhaber – aus- und weitergebildet. Wenn wir uns überlegen, dass das allein der Staat bezahlen müsste, können wir alle erahnen, was auf uns zukäme.
Dieser Bedeutung wird die Mittelausstattung allerdings nicht ausreichend gerecht. Das Land zahlt jedes Jahr für einen Azubi 170 €, für einen Berufsschüler 2.000 € und für einen Studenten über 6.500 €.
Das Handwerk selbst hat allein in den letzten fünf Jahren über 70.000 € für die HandwerkskammerBildungszentren und für ihre Infrastruktur in die Hand genommen. Im Haushalt des Arbeitsministers stehen dafür gerade einmal 2 Millionen €. Selbst wenn öffentliche Förderung fließt, ist das Handwerk immer mit den üblichen Eigenbeteiligungen bis zu 35 % dabei.
Es ist richtig, diese Einrichtungen auch baulich in Schuss zu halten, sie vor allen Dingen aber energetisch nicht abzukoppeln. Auch beim Handwerk und seinen Einrichtungen darf es keinen Sanierungsstau geben. Da besteht also Bedarf, der bisher nicht ausreichend gedeckt wird.
Wir wissen aber auch, dass der Abfluss der Ziel-2Mittel äußerst schleppend erfolgt. Manches Projekt, das durch die Jurys grünes Licht bekommt, ist am Ende doch nicht förderfähig oder wird aus anderen Gründen nicht realisiert. Deshalb können wir getrost den Kreis der Förderberechtigten in NordrheinWestfalen um die Bildungszentren des Handwerks erweitern. Das nimmt niemandem etwas und hilft an einer Stelle, an der es nötig ist und am Ende gute Früchte tragen wird.
Nun stellt sich noch die Frage, ob das geht und ob das rechtlich möglich ist. Die Regeln für Nordrhein