Protokoll der Sitzung vom 28.09.2011

Deshalb frage ich Sie: Sind Ihnen ähnliche Konstellationen für die Wahrnehmung der Datenschutzbelange an anderer Stelle bekannt, wo Modellentscheidungen analog getroffen worden sind wie im Falle der GEZ, wo also der LDI außen vor ist und stattdessen Sonderkonstruktionen gewählt wurden? Welche weiteren Fälle kennen Sie?

Herr Minister.

Herzlichen Dank. – Sie wissen ja um die besondere

Rechtsform der GEZ. Im gesellschaftlichen Leben gibt es, Herr Witzel, ähnliche Konstruktionen wohl nur selten. Die Frage, die Sie gestellt haben, verstehe ich im Hinblick darauf, wie das in anderen Bundesländern organisiert ist und welchen datenschutzrechtlichen Bedingungen die GEZ dort unterliegt.

Es gibt Länder, in denen der LDI zuständig ist. Dabei wissen Sie aber auch, dass der LDI in den Ländern sehr unterschiedlich konstruiert ist und ganz unterschiedliche Aufgabenstellungen hat. Es gibt aber auch Bundesländer, wo das genauso organisiert ist wie in Nordrhein-Westfalen, dass nämlich die GEZ als ein Teil einer Rundfunkanstalt betrachtet wird, ohne selbstständige Rechtskörperschaft, und dass gleichwohl ein Betriebsdatenschutzbeauftragter zu bestellen ist. Zum anderen muss die Rundfunkanstalt – in dem Falle der WDR – selbst einen Datenschutzbeauftragten bestellen, dies auch vor dem Hintergrund, dass eine staatliche Organisation, ein staatlicher Landesdatenschutzbeauftragter in einer Rundfunkanstalt mit sensiblen Daten journalistischer Art nicht unbedingt tätig sein sollte.

Eine Zusatzfrage kommt von Herrn Ellerbrock.

Herr Jäger, ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass der WDR mit dem eigenen WDR-Datenschutzbeauftragten eine sich selbst datenschutzrechtlich kontrollierende Behörde ist. Inwieweit arbeitet denn dieser WDRDatenschutzbeauftragte mit dem Landesdatenschutzbeauftragen zusammen? In welcher Intensität erfolgt das, welche Beratungen gibt es da?

Herr Ellerbrock, Sie haben gesagt, der WDR sei eine sich selbst datenschutzrechtlich kontrollierende Behörde. Die Rundfunkanstalt des WDR als Behörde zu betrachten, drängt sich mir nicht so ganz auf. Gleichwohl ist der WDR eine Rundfunkanstalt, die im Rahmen der verfassungsgemäßen Rechte zur Meinungsbildung in Deutschland beiträgt. Dieses hohe Grundrecht soll und darf nicht staatlich kontrolliert sein.

Insofern halte ich die Konstruktion – auch wenn es sich um eine Landesbehörde besonderer Art handelt, der gegenüber eine Landesregierung nicht unmittelbar weisungsbefugt ist – für vernünftig, eine solche Rundfunkanstalt nicht durch staatliche Organisationen oder Behörden, in welcher Weise auch immer, kontrollieren zu lassen.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Insofern ist die Konstruktion mit dem selbst gewählten Datenschutzbeauftragten, der auch eine besondere Stellung innerhalb des WDR hat, eine durchaus vernünftige.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächsten Fragesteller rufe ich Herrn Abgeordneten Brockes auf.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie sprachen eben den WDR-Datenschutzbeauftragten an. Ich habe dazu folgende Nachfrage: Hat der WDR-Datenschutzbeauftragte denn vergleichbare Rechte gegenüber der GEZ, wie sie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein

Westfalen nach dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen hat – insbesondere die Rechte, Auskunft zu erhalten, jederzeit Zutritt zu den Diensträumen gewährt zu bekommen, Ablichtungen behördlicher Unterlagen ausgehändigt zu bekommen etc.?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Minister.

Herr Brockes, die Konstruktion des Landesdatenschutzbeauftragten NRW ist eine besondere, auch was seine Ausstattung mit Rechten angeht. Das findet sich nicht in allen Bundesländern so wieder, wie es hier in Nordrhein-Westfalen der Fall ist.

Das war allerdings nicht Gegenstand Ihrer ursprünglichen Frage. Die Frage – so habe ich Ihre Frage verstanden – nach dem Rechtsverhältnis der beiden Datenschutzbeauftragten, dem der GEZ und dem des WDR, untereinander und danach, welche Rechte sich aus der jeweiligen Aufgabe ergeben, und zwar in Bezug darauf, welche Kontrollmöglichkeiten bei der GEZ bestehen, kann ich zurzeit nicht beantworten, weil das nicht Gegenstand der ursprünglichen Frage war; das müssten wir nachreichen.

Danke schön. – Als Nächster stellt der Abgeordnete Ellerbrock eine Frage. Bitte schön.

Herr Minister Jäger, einem Liberalen zu unterstellen, er würde dahin gehend denken oder gegebenenfalls sogar fordern, ein staatlicher Beauftragter solle den WDR in seiner journalistischen Arbeit kontrollieren, geht wohl sehr weit fehl und ist zumindest eine sehr intensive Missinterpretation der Frage.

In Bezug auf die GEZ zielte ich auf die Datensammlung der Gebühreneinzugszentrale ab. Das ist ja das Entscheidende. Inwieweit besteht da eine Zusammenarbeit, ein Erfahrungsaustausch vom Landesdatenschutzbeauftragten hin zur GEZ?

Und wer kontrolliert den Beauftragten beim WDR? Halten wir uns als Land da völlig heraus? Ist das im

rechtsfreien Raum? Kontrolliert sich der WDRDatenschutzbeauftragte selbst?

Herr Minister, bitte schön.

Herr Ellerbrock, ich würde einem Freidemokraten niemals unterstellen wollen, dass er fordern würde, Kontrollinstitutionen gegenüber einer Rundfunkanstalt einzurichten. Das habe ich Ihnen auch nicht unterstellt. Wenn Sie diesen Eindruck haben, habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

Lassen Sie mich jetzt noch einmal vertiefend auf Ihre Fragestellung antworten. Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen findet da seine Grenzen, wo er aufgrund anderer Rechtsstellungen und anderer Gesetze, beispielsweise dem WDR-Gesetz, nicht zuständig ist.

Dass er dort nicht zuständig ist, heißt nicht, dass in einem anderen Rechtskreis organisierter Datenschutz ohne jede Kontrolle ist. Der WDR muss seinen Datenschutz nach den Datenschutzgesetzen organisieren. Nach meinem Kenntnisstand muss der Datenschutzbeauftragte regelmäßig Bericht erstatten. Es gibt Gremien innerhalb des WDR, die sich nach der Geschäftsordnung mit dieser Angelegenheit zu befassen haben. Er ist also kein freies Radikal, das irgendwo herumschwebt und machen kann, was es will, sondern in die Satzung und das Organigramm des WDR eingebettet und mit entsprechenden Pflichten zur Berichterstattung versehen.

Um es deutlich zu sagen: In Nordrhein-Westfalen ist – das ist über unterschiedliche Landesregierungen hinweg gelebte Praxis – der Landesdatenschutzbeauftragte nicht für den WDR zuständig, weil nach dem WDR-Gesetz dort ein eigener Datenschutzbeauftragter tätig ist, der natürlich nicht von irgendeiner staatlichen Behörde zu kontrollieren ist.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Witzel zu seiner zweiten Zusatzfrage gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich wollte noch einmal auf die letzten Ausführungen des Innenministers zurückkommen. Herr Jäger, Sie haben zu Recht ausgeführt, dass es hier nicht um Parteienstreit geht. Zu ganz unterschiedlichen Zeiten gab es ganz unterschiedliche Regierungen. Mit Ihrem Vergleich zu anderen Bundesländern haben Sie auch verdeutlicht, dass es eine Vielzahl von Modellen gibt. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass es uns darum geht, in der Sache den besten Weg hinsichtlich der faktischen und rechtlichen Situation zu finden.

Deshalb möchte ich Sie bei meiner nächsten Nachfrage fachlich auf die Vorgaben der Europäischen Union ansprechen. Wir haben uns in den letzten Wochen gemeinsam mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen beschäftigen dürfen. Deshalb darf ich Sie unter Bezugnahme auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Stichwort: Umsetzung des Unabhängigkeitsbegriffs – und die Entscheidungen des EuGH – letztmalig vom 9. März 2010 – fragen:

Erfordert die organisatorisch verselbstständigte GEZ denn nicht eigentlich, dass ein Datenschutzbeauftragter, wenn es dafür eine eigene Funktion gibt, auch vom Parlament, resultierend aus den gesetzlichen Grundlagen, und nicht nur vom Rundfunkrat des WDR bestellt wird?

Herr Minister, bitte schön.

Sie sprechen sicherlich über die EU-Richtlinie – ich habe die Nummer leider nicht im Kopf; das gebe ich gerne zu, Herr Witzel –, die wir alle miteinander im Zusammenhang mit der Modifizierung und Modernisierung der Rechtsstellung des Landesdatenschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalen diskutiert haben. Dabei haben wir gemeinsam festgestellt, dass die EU einen unabhängig tätigen Landesdatenschutzbeauftragten vorgibt. Die Anbindung an das Parlament und die dienstrechtliche Anbindung an eine Landesregierung, in dem Fall an mein Ministerium, haben wir ausreichend beraten. Das ist überhaupt keine Frage. Ich glaube übrigens, dass das Modell, das wir da gefunden haben, durchaus auch eine Blaupause für andere Bundesländer darstellt. – Das ist das eine.

Aus dieser EU-Richtlinie kann man meines Erachtens aber nicht die Notwendigkeit ableiten, dass das Parlament einen Datenschutzbeauftragten für den WDR bestellt.

Ich glaube auch, dass wir mit der Rechtsauffassung, die alle Landesregierungen in den letzten 20 Jahren in Nordrhein-Westfalen geteilt haben, gut gefahren sind, nach der die journalistische Freiheit für uns in Nordrhein-Westfalen ein so hohes Gut ist, dass wir von Eingriffen vonseiten des Parlamentes oder der Landesregierung in eine Rundfunkanstalt absehen und sie stattdessen in den entsprechenden Gremien verwalten lassen. Dazu zählt dann auch die Bestimmung eines Datenschutzbeauftragten.

In einem Satz zusammengefasst: Ich kann aus der EU-Richtlinie nicht die Notwendigkeit für das Parlament ableiten, einen Datenschutzbeauftragten für den WDR zu bestellen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine zweite Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Brockes.

Vielen Dank. – Herr Minister, ich hatte eben den Eindruck, dass meine Frage nicht richtig bei Ihnen angekommen ist. Deshalb möchte ich sie wiederholen. Wenn Sie das vielleicht nicht heute hier beantworten können, bitte ich Sie, uns die Antwort nachzureichen.

Mir geht es darum, dass deutlich wird, welche Rechte der WDR-Datenschutzbeauftragte gegenüber der GEZ hat und wie er diese in der Vergangenheit wahrgenommen hat. Dazu hätte ich gerne eine Auskunft.

Herr Minister.

Herr Brockes, wir können das gerne dem Protokoll beifügen. Das würde ich ohnehin empfehlen.

„Die Rechtstellung des Datenschutzbeauftragten beim WDR ergibt sich aus dem WDR-Gesetz. Da heißt es in § 53 Abs. 2: Wer zur oder zum Beauftragten für den Datenschutz des WDR bestellt ist, überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften dieses Gesetzes, des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit der Anstalt. Er oder sie kann auch weitere Aufgaben innerhalb der Anstalt übernehmen; …“

Ich erspare Ihnen jetzt das weitere Zitat. Wenn wir die GEZ als einen Bestandteil der Rundfunkanstalt betrachten, dann wäre das sozusagen auch dort anzuwenden.

Mein Vorschlag, Herr Brockes, ist: Ich lasse das dem Protokoll beifügen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Witzel, Sie haben das Wort zu einer dritten und letzten Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich wollte in der Tat das Kontingent noch ausschöpfen, weil sich aus dem direkt zuvor Gesagten des Innenministers unsererseits noch Rückfragebedarf ergibt.

Herr Minister Jäger, angesichts des Umstandes, dass wahrscheinlich uns beiden keine andere Stelle in dem ansonsten aus Gründen der Datensicherheit ja bewusst dezentral organisierten Meldewesen bekannt ist, bei der wie bei der GEZ entsprechend den Regelungen des 15. Rundfunkstaatsvertrages über 42 Millionen Teilnehmerdaten – durchaus mit zu

künftig nicht uninteressanter werdenden Informationen – gespeichert sind, ist meine Frage:

Was konkret unternimmt die GEZ heute angesichts vieler Angriffe von Hackern und zunehmenden Datendiebstahls, wie wir es auch an anderen Stellen, etwa bei Behörden und Firmen, erleben, eigentlich zur Sicherung dieser sensiblen Daten von über 42 Millionen Kunden? Was ist Ihnen über Aktivitäten der GEZ zur faktischen und technischen Sicherung der Daten bekannt?

Herr Minister Jäger, bitte schön.

Es mag sein, dass es in dieser Rechtsform eine solche Institution, die über einen solchen Umfang von Daten verfügt, nicht noch einmal gibt. Gleichwohl gibt es durchaus Stellen in der Bundesrepublik, die ähnlich umfangreiche Daten verwalten. Ich verweise hier nur auf das Bundeskraftfahrzeugamt. Ich verweise auf die Bundesstelle für Kontendaten. Es gibt also durchaus Institutionen in Deutschland, die ähnlich große oder umfangreiche Datensätze verwalten müssen.