Protokoll der Sitzung vom 28.09.2011

Ja selbstverständlich geht es darum. E.ON will Personal abbauen, weil sie es nicht mehr benötigen. Natürlich. Die Triebkraft in dieser Wirtschaft – in jeder anderen auch – ist die Steigerung der Arbeitsproduktivität.

(Michael Aggelidis [LINKE]: Sie haben doch eben gesagt, Sie seien aufseiten der Arbeit- nehmer, Herr Minister!)

Das hängt mit der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen.

Wenn ich dann das große Wort von der Vergesellschaftung höre, die alles heilt – die Vergesellschaftung heilt alle Fehler dieser Welt –, dann erinnert mich das ein bisschen an meine Jugend. Da haben wir manchmal gerufen: Raus aus der Nato, rein ins Vergnügen!

(Michael Aggelidis [LINKE]: Herr Minister, ziehen Sie das doch nicht ins Lächerliche! Sind Sie aufseiten der Arbeitnehmer oder des Kapitals?)

Sie sind ganz einfach nicht in der Lage, sehr ernsthafte Gegenstände wirklich ernsthaft zu diskutieren, und Sie verbreiten hier Irrlehren, mit denen man den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht helfen kann, mit denen man eher eine Zuspitzung der Verhältnisse herbeiführt.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen ein gesundes Unternehmen E.ON mit guter Kapitalausstattung und mit sicheren Arbeitsplätzen, soweit dies in einer Marktwirtschaft gewährleistet sein kann. Wir brauchen starke Unternehmen, um Investitionen, die mit der Energiewende zusammenhängen, auch finanzieren zu können. Insofern ist E.ON unabdingbar für den Standort NRW, aber bitte keine betriebsbedingten Kündigungen! Die Betriebsparteien müssen jetzt ihre Schularbeiten machen.

Die Landesregierung ist bereit, die notwendigen Prozesse zu begleiten, vielleicht auch den einen oder anderen Hinweis zu geben. Die Verantwortung liegt im Unternehmen selbst. Wir werden uns dem, was wir tun können, natürlich nicht entziehen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. – Wir sind am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion Die Linke Drucksache 15/2847 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte der Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

12 Verfassungsgerichtliches Verfahren des Ab

geordneten Karl-Josef Laumann sowie weiterer 66 Abgeordneter des Landtags NordrheinWestfalen wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NordrheinWestfalen für das Haushaltsjahr 2011 (Haus- haltsgesetz 2011) vom 18. Mai 2011 (GV.NRW. S. 248)

VerfGH 7/11 Vorlage 15/764

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 15/2828

Die Beratung eröffnet für die Fraktion der CDU Herr Dr. Droste.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits im Februar dieses Jahres befassen wir uns heute erneut mit der Frage, ob und inwieweit sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen im Wege des Klagebeitritts an der Verfassungsklage gegen den Landeshaushalt beteiligt.

Damals wie heute möchte ich betonen, dass meine Fraktion das verfassungsrechtliche Instrument des Klagebeitritts durch das Parlament respektiert und unterstützt, wo es in der Sache geboten und sinnhaft erscheint.

Aus meiner Sicht darf aber der Klagebeitritt des Parlaments gerade in der heutigen Zeit und in der aktuellen Situation nicht reflexartig und ritualhaft benutzt werden, sondern es sollte klug überlegt werden, ob im konkreten Fall der zweite Klagebeitritt tatsächlich sinnvoll ist, was mir fraglich erscheint – fraglich aus drei Gründen, die ich hier gerne erläutern möchte.

Erstens. Ich kann mich nach wie vor des Eindrucks nicht erwehren, dass die Fraktionen, die die Regie

rung stützen, insbesondere auch die Fraktion der Linken, die Vorstellung haben, dass ein Klagebeitritt durch das Parlament vor allem dazu herhalten kann, dem Verfassungsgericht Nachhilfeunterricht in Gewaltenteilung zu erteilen, indem das Gericht unterrichtet werden soll – so jedenfalls war die Einlassung des Prozessvertreters bei der letzten Klage –, dass das Budgetrecht das Königsrecht des Parlaments ist, in dem das Verfassungsgericht nach Möglichkeit nichts zu suchen habe. So jedenfalls auch die Einlassung des Prozessbevollmächtigten des Landtags, Professor Heun.

Ich möchte ausdrücklich sagen: Ziel einer vom Plenum zu beschließenden Stellungnahme darf gerade nicht sein, dass der Landtag darin den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in seine Schranken weist. Ein solches Ansinnen würde dem Selbstverständnis des Parlaments in Bezug auf die Gewaltenteilung und den Respekt vor dem Verfassungsgericht widersprechen.

Zweitens – ich meine das allen Ernstes; ich habe das beim letzten Mal mitverantwortlich für meine Fraktion unmittelbar in den mündlichen Verhandlungen begleiten dürfen – stelle ich sehr nachhaltig die Frage: Was hat beziehungsweise wird ein Prozessvertreter des Parlaments neben dem Prozessvertreter der Landesregierung in seiner Einlassung bringen, was nicht bereits schon von der Landesregierung vorgetragen wurde? Mir jedenfalls ist darüber hinaus nichts bekannt. Wie der Landtag den Haushalt mit welchen Mehrheitsverhältnissen verabschiedet hat, das ist, glaube ich, hinreichend bekannt.

Deshalb blicke ich vor allen Dingen auch auf die Kosten-Nutzen-Analyse. Man sollte zwar im Zusammenhang mit Verfassungsrecht nicht immer über Geld sprechen. Aber in der obwaltenden Situation ist es meines Erachtens sinnhaft, zu fragen, ob hier das Steuergeld der Bürger richtig und vernünftig angelegt ist.

Ich rufe in Erinnerung, dass der Klagevertreter der Landesregierung – so jedenfalls habe ich gehört – ungefähr 53.000 € für die Prozessvertretung der Landesregierung vereinnahmt hat. Der Prozessvertreter des Parlaments hat noch einmal weitere 20.000 € mehr gekostet.

Jetzt müssen wir uns fragen: Ist uns die Einlassung, die ein Prozessvertreter des Parlaments, der im Wesentlichen nur die – möglicherweise berechtigten oder aber unberechtigten – Vorgaben der Landesregierung wiederholt, in dieser Situation wirklich einen solchen Geldbetrag wert? Diese Frage müssen Sie sich stellen. Einen Nutzen, wie gesagt, konnte ich unmittelbar in dem Verfahren nicht entdecken.

Aber – ich betone das deutlich – wir haben Respekt vor der Möglichkeit. Wenn das Parlament mehrheitlich den Prozessvertreter wünscht, werden wir uns dem nicht entgegenstellen. Wir werden uns in der

Frage – das empfehle ich jedenfalls meiner Fraktion – enthalten, vorbehaltlich einer Debatte, die jetzt noch stattfinden wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Danke, Herr Dr. Droste. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Herr Wolf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im verfassungsgerichtlichen Verfahren des Kollegen Laumann und weiterer 66 Abgeordneter der CDU-Fraktion gegen den Haushalt 2011 empfiehlt der Rechtsausschuss Ihnen, eine selbstständige Stellungnahme des Landtags abzugeben.

Lassen Sie mich ganz kurz deutlich machen, warum wir hier als Parlament, besser gesagt: als Haushaltsgesetzgeber, unser Recht zur Stellungnahme wahrnehmen sollen. Das hat, Herr Dr. Droste, nichts mit irgendeinem Reflex zu tun, als ob wir uns bei jedem Verfahren beteiligten.

Der französische Staatstheoretiker Jean Bodin hat bereits im 16. Jahrhundert gesagt

(Zurufe von der FDP: Oho!)

ein bisschen Belehrung zu später Stunde, warum nicht? –: Die Finanzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Nerven des Staates. Und welche Bedeutung das Haushaltsrecht für unser Gemeinwohl hat, das kann man, glaube ich, bei der aktuellen Debatte um die Eurokrise sehr genau sehen.

Das Haushaltsrecht des Landtags, das in den Art. 81 ff. unserer Verfassung festgelegt ist, beschreiben die Kommentatoren in der Regel als das wichtigste Recht des Parlaments. Das Kernanliegen des Konstitutionalismus war es eben, die Macht über die Finanzen auf die Parlamente zu übertragen.

Dieses Recht unterliegt in unserer Verfassung ebenso strengen und sehr direkten verfassungsimmanenten Schranken. Und wenn es, wie in diesem Fall, um deren Überprüfung geht, dann trifft das also im Kern auch immer die Etathoheit des Parlaments. Wir sollten vermeiden, dass dieses besondere Recht eines Tages zu dem verkommt, was Stimmen in der Literatur bereits vermuten, nämlich einem inhaltsleeren Akt bloßer Demokratiepflege.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ganz kurz ein paar inhaltliche Punkte anführen. In der damaligen Haushaltsdebatte sowohl hier im Parlament als auch im zuständigen Ausschuss wurde ausführlich über die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts diskutiert. An dieser Einschätzung, die somit auch zu einem verfassungsgemäßen Beschluss über den Haushalt 2011 geführt hat, hat sich nichts geändert. Und genau mit dieser Begründung haben der Fraktionsvorsitzende

Herr Papke und die Kollegen der FPD-Fraktion es abgelehnt, sich dem Antrag der CDU-Fraktion anzuschließen.

Und Herr Dr. Droste, wenn wir schon über KostenNutzen-Verhältnisse sprechen, dann nehmen Sie sich doch ein Beispiel an den Kollegen der FPD. Hier ist ausführlich gesagt worden: Die bloße Steigerung des Bruttoinlandprodukts genügt nicht, um hieraus bereits eine Wiederherstellung des Gleichgewichts abzuleiten.

Meine Fraktionskollegen Hans-Willi Körfges und Martin Börschel haben sich im Plenum und im Ausschuss ausführlich hierzu geäußert. Die relevante Regelverschuldungsgrenze konnte daher in Einklang mit der Verfassung überschritten werden. Wir teilen diese Einschätzung der Kollegen.

(Beifall von der SPD)

Das Verfassungsgericht hat auch in den Leitsätzen seines Urteils zum Nachtragshaushalt vom 15. März dieses Jahres unmissverständlich noch einmal bestätigt, dass uns ein Einschätzungs- und auch ein Beurteilungsspielraum zustehen. Diesen Spielraum haben wir gewissenhaft und, wie ich meine, auch sehr nachvollziehbar genutzt, um festzustellen, ob eine ernsthafte Störungslage vorliegt und, wenn ja, was dagegen hilft.

Wir sollten in dem anhängigen Verfahren unseren Beratungsweg und unsere Abwägungen gegenüber dem Verfassungsgericht deutlich darlegen. Herr Kollege Droste – ich will der Zwischenfrage, die Sie stellen wollen, nicht vorgreifen –, das hat nichts mit einer Belehrung des Verfassungsgerichts durch das Parlament zu tun.

Herr Wolf, ich habe Sie so verstanden, dass Sie die Zwischenfrage von Herrn Dr. Droste zulassen wollen.

Herr Kollege Wolf, dann rekurriere ich einfach einmal auf den letzten Punkt. Ich habe mir in Vorbereitung auf diesen kurzen Wortbeitrag die Einlassung von Prof. Heun als Prozessvertreter des Parlaments im Vergleich zu der Einlassung der Prozessvertretung der Landesregierung noch einmal sehr sorgfältig angeschaut.

Können Sie mir sagen, in welchem Punkt die beiden Rechtsausführungen voneinander abgewichen sind, sodass Sie daraus den Schluss ziehen: Das Parlament muss sich gegebenenfalls in bestimmter Form artikulieren? – Ich will Sie in dieser Frage nicht examinieren, aber mir ist das noch nicht einsichtig. – Vielen Dank.

Ganz ehrlich: Ich kann es Ihnen nicht sagen.

(Beifall von der SPD)