Protokoll der Sitzung vom 28.09.2011

(Beifall von der SPD)

Ich bin dennoch der Ansicht, dass wir der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses folgen und unser eigenes Beratungsverfahren gegenüber dem Verfassungsgericht noch einmal darlegen sollten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD)

Danke, Herr Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas überrascht über den Verlauf der Debatte; denn es geht heute nicht um den Inhalt der Stellungnahme. Der Rechtsausschuss hat mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Grünen und – ich glaube – auch der Linken bei Enthaltung von CDU und FDP beschlossen, dass eine Stellungnahme abgegeben wird.

Es ist heute nicht darüber zu entscheiden, wie die Stellungnahme aussieht. Der Inhalt der Stellungnahme wird im Rechtsausschuss noch erarbeitet und dann auch vorgelegt. Insofern bin ich etwas überrascht über das, was hier vorgetragen wird.

Herr Kollege Droste, nicht ganz verstehen kann ich Ihre Einlassung dazu, warum Sie sich im Ausschuss der Stimme enthalten haben, aber – wie die Tagesordnung ausweist – heute im Plenum noch einmal darüber diskutieren müssen. Ihren Argumenten möchte ich zumindest zwei oder drei Argumente entgegenhalten.

Die Auffassung, dass ein Prozessvertreter des Landtags in diesem Verfahren überflüssig ist, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Herr Kollege Papke und verschiedene andere waren bei dem Verfahren dabei. Das Gericht hat gerade das Beratungsverfahren des Landtags intensiv gewürdigt. Der Gerichtspräsident hat immer wieder gefragt, ob wir über die Frage, ob es ein wirtschaftliches Gleichgewicht gegeben habe oder nicht, ausführlich beraten hätten. Er hat unter anderem darauf hingewiesen, dass eine Stellungnahme der Landesregierung nach der Erörterung durch das Parlament gekommen ist und es insofern von hoher Bedeutung ist, dass sich gerade das Parlament in der gerichtlichen Auseinandersetzung zu dieser Frage äußert. Deswegen kann ich Ihre Haltung nicht ganz nachvollziehen.

Entschuldigung, Herr Mostofizadeh.

Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu.

(Armin Laschet [CDU]: Die wäre aber wich- tig!)

Nein, Herr Kollege, ich möchte das aber nicht. – Auch der Punkt, ob der Prozessvertreter Heun das Gericht belehrt hat oder nicht, ist heute nicht Gegenstand der Auseinandersetzung, sondern das ist möglicherweise im Rechtsausschuss noch einmal zu erörtern, wenn es um die Stellungnahme des Landtags geht.

Herr Kollege Orth, heute geht es nur um die Frage, ob sich der Landtag überhaupt in Form einer Stellungnahme an dem Verfahren beteiligt. In dem Zusammenhang bitte ich darum, das, was vom Rechtsausschuss einstimmig – bei den entsprechenden Enthaltungen – empfohlen worden ist, heute nachzuvollziehen.

Dass wir Kosten für eine Prozessvertretung haben, ist zutreffend. Aber dass sich der Landtag in einer solch originären Frage, bei der es darum geht, wie er sich zum Haushaltsgesetz verhalten hat, nicht durch eine Stellungnahme beteiligen soll, ist mir nicht nachvollziehbar; denn der Landtag beschließt das Haushaltsgesetz und nicht die Landesregierung. Die Landesregierung gibt eine Empfehlung und erstellt eine Vorlage.

Herr Kollege Laschet, Sie haben mich vorhin darauf angesprochen, dass die Grünen Parlamentarier im guten und engsten Sinne sind. Das müssten Sie an diesem Punkt sehr deutlich machen: Das Parlament muss sich dazu verhalten. Die Landesregierung muss es sicherlich auch, weil sie gefragt wird, Punkte vorgelegt und Empfehlungen für die Punkte abgegeben hat; aber gerade das Parlament muss sich in dieser Frage äußern.

Deswegen bitte ich darum, dass wir heute die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses annehmen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Herr Mostofizadeh. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Dr. Orth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich politisch engagiert, scheut man keine Debatte, und man ist bereit, sie zu führen, wenn es denn sein muss. Insofern stehe ich heute hier.

(Beifall von der LINKEN)

Auch ich glaube, dass wir heute keine weitere Haushaltsdebatte brauchen. Wir haben über Haushaltsthemen heute schon das eine oder andere Mal höchst streitig in der Sache diskutiert.

Als Anwalt weiß ich allerdings auch: Man muss nicht immer klagen. Das gilt zum einen für die Frage, ob man eine Klage gegen den Haushalt einreicht, und

zum anderen für die Frage, ob sich der Landtag erneut daran beteiligt. Wenn Sie mich hätten entscheiden lassen, hätte ich gesagt: Der Landtag hat mit der Mehrheit von Roten, Grünen und Dunkelroten diesen Haushalt ganz klar beschlossen. Ich gehe davon aus, dass sie alle das gemacht haben, weil Sie der Überzeugung waren, dass das verfassungsgemäß war.

(Zuruf von der LINKEN: Wir haben uns ent- halten!)

Ich will nicht beurteilen, ob Sie da richtig oder falsch liegen. Jedenfalls ist das die Botschaft, und diese Botschaft ist durch die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes schon in Münster angekommen.

Wenn Sie aber meinen, dass Sie das noch einmal begründen müssen, sollen Sie das auch tun. Dem will ich mich nicht in den Weg stellen. Deswegen werden wir uns enthalten.

Ich war schon etwas überrascht, dass wir jetzt noch Staatstheoretiker bemüht haben. Ich kann dem, der mal etwas Gutes zur Verfassung lesen möchte, nur empfehlen, einen Grundrechtskommentar von Ingo von Münch, dem früheren liberalen Senator in Hamburg, aus den 80er-Jahren zu nehmen. Dieser Kommentar ist, immer noch aktuell und immer noch sehr gut. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke sehr, Herr Dr. Orth. – Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Sagel.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, definitiv ja.

(Beifall von der LINKEN)

Danke, Herr Sagel.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2828, zu dem Verfahren Stellung zu nehmen. Wer möchte dieser Empfehlung zustimmen? – Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linken. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zu:

13 Nachwahl von drei ordentlichen Mitgliedern

und einem stellvertretenden Mitglied der Vertreterversammlung für das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags NordrheinWestfalen

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/2868

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Daher kommen wir gleich zur Abstimmung über den Wahlvorschlag. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Die Fraktionen von SPD und Linken. Die Grünen auch? – Entschuldigung. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Entschuldigung, Herr Laschet, Sie stimmen zu? – Ja. Und die FDP? – Auch. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 15/2868 einstimmig angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch mehr von diesen Tagesordnungspunkten. Könnten wir vielleicht so abstimmen, dass ich das Ergebnis jeweils erkennen kann? – Danke.

Wir kommen zu:

14 Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts

Nordrhein-Westfalen vom 3. September 2008 – L 10 VG 20/03 – wegen der Auflösung der Versorgungsverwaltung und der Übertragung der Aufgaben im Sozialen Entschädigungsrecht und der Kriegsopferversorgung auf die Landschaftsverbände

2 BvL 20/08 Vorlage 15/802

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 15/2829

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Deshalb lasse ich über die Empfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 15/2829 abstimmen, in dem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Wer möchte dieser Empfehlung folgen? – Alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 15/2829 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

15 Veräußerung eines Grundstücks des Son

dervermögens Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW