Protokoll der Sitzung vom 16.11.2011

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Lieber Kollege Atalan, deswegen werden wir Ihren Antrag auch ablehnen, dass es gar keine Anforderungen an eine Lebensunterhaltssicherung geben soll.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Ihr habt euch jetzt aber wieder bewegt!)

Selbstverständlich stellen wir diese Anforderungen. Es müssen aber – da sind wir uns einig – die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass diese Menschen den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien selbst verdienen können.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD – Rüdiger Sagel [LINKE]: Dann macht das mal! Nicht nur reden – handeln!)

Das haben wir derzeit nicht. Viele bemühen sich um Arbeit. Viele sind unqualifiziert, weil sie faktisch über Jahre Arbeitsverbot hatten. Geben wir ihnen eine Chance, lieber Kollege Golland! Die wollen alle arbeiten, um für sich und ihre Familien den Lebensunterhalt zu sichern. Aber dazu müssen wir ihnen auch eine Chance geben. Das unterscheidet uns von Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Dritte große Problematik: Es gibt keine Härtefallklausel. Was ist mit den Menschen, die krank, pflegebedürftig, alt, traumatisiert sind?

(Ali Atalan [LINKE]: Richtig!)

Eine Härtefallklausel aufgrund der rigorosen Ausschlussgründe gibt es nicht. Für uns gilt: Wir gehen nicht nur nach dem Nützlichkeitsprinzip: Wer nützt unserer Gesellschaft? – In unserem Koalitionsvertrag ist vielmehr klar vereinbart – das unterscheidet uns wieder von der schwarz-gelben Vorgängerregierung –,

(Ali Atalan [LINKE]: Wo bleibt die Humanität?)

dass Humanität in der Flüchtlingspolitik Leitlinie ist. Deswegen ist eine Härtefallklausel nötig.

Lieber Herr Kollege Kruse und Herr Golland, ich darf mal jemanden zitieren, der Ihnen eigentlich nahestehen müsste. Sie tragen doch das C in Ihrem Parteinamen. Weihbischof Dieter Geerlings, Mitglied der Kommission Migration bei der Deutschen Bischofskonferenz, war zu Gast bei uns im Landtag. Er setzt sich auch für eine wirksame Bleiberechtsregelung ein und bezieht sich in seiner Argumentation auf die Werteordnung der christlichen Soziallehre. Daraus darf ich Ihnen einen Satz zitieren: Der Mensch ist stets „Ursprung, Träger und Ziel“ aller gesellschaftlichen Einrichtungen.

Wenn dies hier Grundkonsens wäre – wenn Sie sich daran mal erinnern würden –, hätten wir sehr schnell eine ganz breite Mehrheit für eine wirksame, an humanitären Kriterien ausgerichtete Bleiberechtsregelung. Leider ist das noch nicht bis in Ihre Fraktion vorgedrungen. Das bedauere ich sehr. Wir arbeiten weiter daran.

Letzter Punkt: Wintererlass. Die Lösung dieses Problems steht aus meiner Sicht in engem Zusammenhang mit der fehlenden, wirklich wirksamen Bleiberechtsregelung. Denn es ist zum Teil dieselbe Zielgruppe: über Jahre, teilweise Jahrzehnte geduldete Menschen, die von Flüchtlingen zu Inländern

geworden sind. Ihre Kinder gehen hier in die Schule; sie haben sich integriert. Sie stehen wegen fehlender Voraussetzungen vor der Situation der Abschiebung, weil sie an der einen oder anderen Stelle die hohen Hürden nicht erfüllen können.

Zur Aussetzung der Abschiebung von Minderheiten nach Serbien und in den Kosovo im Winter hat die Landesregierung im letzten Winter in einem Erlass festgelegt, dass diese Abschiebungen im Winter für vier Monate ausgesetzt werden.

Herr Atalan, wir brauchen Ihre Anträge zur Bleiberechtsregelung nicht. Denn der Minister wird in der Innenministerkonferenz die im Koalitionsvertrag vereinbarte Leitlinie, dass wir für eine wirksame Bleiberechtsregelung stehen, vortragen. Dafür stehen wir. Dafür brauchen wir Ihre Anträge nicht; das haben wir nun hundertfach erklärt. Wir brauchen Sie auch nicht in diesem Fall. Denn auch hier haben wir im Koalitionsvertrag klar geregelt:

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Ihr wisst alles bes- ser!)

Rot-Grün steht für eine an humanitären Kriterien ausgerichtete Flüchtlingspolitik.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist bedauerlicherweise zu Ende.

Letzter Gedanke. – Leider können wir als Land nicht über einen generellen, dauerhaften Abschiebestopp in das Kosovo entscheiden. Das wäre aus meiner Sicht nötig. In dieses Land können wir keine Menschen abschieben; sie haben dort angesichts der Situation überhaupt keine Perspektive.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Eine solche Regelung können wir als Land jedoch nicht schaffen; das kann nur der Bund. Wir können uns aber auf Bundesebene für eine wirksame Bleiberechtsregelung einsetzen. Das tun wir. Wir arbeiten an der Bundesratsmehrheit, die wir zurzeit dafür noch nicht haben. Und wir können die landesrechtlichen Spielräume nutzen.

Das ist ein weiterer Gedanke.

Letzter Satz: Ich gehe davon aus, dass sich die Landesregierung, Herr Minister, ob mit oder ohne Erlass, an diesen Zielsetzungen orientiert und sicherstellt, dass es nicht zu Abschiebungen ins Elend in das Kosovo, nach Serbien im Winter kommt. Das ist Grundlage unserer Politik. Ich denke, der Minister wird gleich das Nötige dazu sagen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete, auch wenn Sie gerade deutlich überzogen haben. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Engel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrte Damen und Herren! Zu den beiden Anträgen „Keine Abschiebungen ins Elend – Wintererlass für Roma aus den ehemaligen jugoslawischen Staaten“ in Verbindung mit dem Antrag „Für eine Bleiberechtsregelung, die ihren Namen verdient“ wurde hier im Plenum bereits von allen alles gesagt. Deshalb konzentriere ich mich nur auf den Syrien-Antrag.

Das angesprochene bilaterale Rücknahmeabkommen zwischen Deutschland und Syrien wurde unter der schwarz-roten Großen Koalition im Bund von Bundesminister Schäuble mit seinem syrischen Amtskollegen Bassam Abdel Madschid am 14.07.2008 geschlossen.

Das Bundesinnenministerium ist aktuell wegen der schlimmen Verhältnisse in Syrien, die hier allesamt richtig dargestellt wurden, der Ansicht, dass sich die Frage einer Kündigung oder Aussetzung des deutsch-syrischen Rückführungsabkommen nicht stellt. Weder verpflichtet es die Bundesregierung zur Durchführung von Abschiebungen, noch hindert es sie daran, Abschiebungen in Gefährdungssituationen, wie geschehen, auszusetzen. Eine solche Gefährdungssituation liege derzeit eindeutig vor. – Das muss ich jetzt nicht alles wiederholen. Das alles haben Sie richtig dargestellt.

Abschiebungen nach Syrien dürfen deshalb nicht stattfinden. Es gibt auch keine. Deshalb können wir Ihren Anträgen inklusive Entschließung nicht zustimmen.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuallererst mit einer Feststellung beginnen. Ich glaube, dass die nordrheinwestfälische Landesregierung mit der nicht nur im Koalitionsvertrag vereinbarten, sondern auch praktizierten Politik eine sehr moderne, humanitäre und einem christlichen Menschenbild entsprechende Flüchtlingspolitik betreibt.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich möchte, Herr Golland, darauf aufmerksam machen, dass in Ihrer Rede – ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt – der Eindruck entstanden ist, als ob Sie einer solchen Flüchtlingspolitik nicht folgen wollen.

Außerdem, Herr Atalan, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass eben, weil wir so handeln, der Eindruck falsch sein muss, dass nur diejenigen die besseren Menschen sind, die Ihren Anträgen zustimmen.

Die vorliegenden Anträge verfolgen in der Tat humanitäre Anliegen zugunsten von Ausländern, die eigentlich zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sind. Diese humanitäre Zielsetzung ist zu begrüßen. Sie ist nachvollziehbar. Wir haben als Landesregierung aber schon erhebliche Maßnahmen ergriffen und auch vorbereitet.

Ich will zunächst auf die Situation in Syrien und auf die dieses Thema betreffenden Anträge eingehen. Dazu möchte ich für die Landesregierung erklären, dass sie die Kritik der westlichen Staatengemeinschaft an dem gewaltsamen Vorgehen des AssadRegimes gegen die Demonstranten bzw. syrischen Oppositionsgruppen in vollem Umfang teilt. Die Landesregierung erwartet vom Assad-Regime, den von den Vereinten Nationen und den Staaten der Arabischen Liga erhobenen Forderungen nach einer sofortigen Beendigung aller Militäreinsätze gegen diese Protestbewegung unverzüglich nachzukommen.

Aufgrund verschiedener Berichte über eine vorübergehende Inhaftierung zurückgeführter Syrer waren die hiesigen Ausländerbehörden bereits im März 2010 angewiesen worden, Rückführungen nach Syrien besonders sorgfältig zu prüfen. Eine neue Lagebewertung des Bundes hat dann dazu geführt, dass seit Ende April 2011 Abschiebungen nach Syrien nicht mehr durchgeführt werden.

Angesichts dieser Schutzmaßnahme hat die Landesregierung zunächst davon abgesehen, beim Bund auf eine Aussetzung des deutsch-syrischen Rücknahmeabkommens hinzuwirken. Wir haben aber bereits im Mai angekündigt, dass die Landesregierung die weitere Entwicklung der Lage in Syrien sorgfältig beobachten und sich gegebenenfalls dafür einsetzen wird, dass in Bezug auf dieses Rücknahmeabkommen die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Wir sind der Auffassung: Dieser Zeitpunkt ist jetzt erreicht. Die Lage der Menschen in Syrien hat sich durch die anhaltende staatliche Gewaltanwendung und die damit einhergehenden massiven Menschenrechtsverletzungen durch das Assad-Regime so drastisch verschlechtert, dass die Aufkündigung dieses Rücknahmeabkommens sofort vollzogen werden sollte. Wir werden uns hierfür mit Nachdruck bei der Bundesregierung einsetzen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich komme jetzt zum Antrag der Fraktion Die Linke und will mich mit dem Thema „Abschiebung von Roma und Minderheiten in das Rest-Jugoslawien sowie in das Kosovo“ auseinandersetzen. Eine solche Winterpause ist bei der Rückführung ausreise

pflichtiger Angehöriger der ethnischen Minderheiten der Roma, Ashkali und Ägypter zu berücksichtigen. Ich habe bereits im letzten Jahr gegenüber den Ausländerbehörden erklärt: In der Zeit vom

1. September 2010 bis 31. März 2011 ist zur Vermeidung drohender Härten von Rückführungen abzusehen.

Im Juni dieses Jahres habe ich mit Mitgliedern dieses Landtags das Kosovo bereist. Wir haben uns selbst ein Bild von der Lage der Lebensverhältnisse der Minderheiten und der Wirksamkeit der von uns finanzierten Rückkehrprojekte – wie „URA 2“ im Kosovo – machen können. Dabei hat sich gezeigt, dass insbesondere das Rückkehrprojekt „URA 2“, an dem sich Nordrhein-Westfalen künftig mit noch größeren Geldbeträgen beteiligen wird, eine wirksame Hilfe für die Rückkehrer bietet. Wir können davon ausgehen, dass diese Projekte insbesondere für Volkszugehörige der Roma sowie für andere Minderheitenangehörige äußerst erfolgreich sind. Das gilt für dieses und für andere Projekte internationaler Organisationen, die bei der Rückkehr und der Reintegration Unterstützung leisten. Insgesamt habe ich bei dieser Reise den Eindruck gewonnen, dass sich nicht nur die Lebensumstände der Minderheitenangehörigen, sondern auch die Startbedingungen für alle Rückkehrer deutlich verbessert haben.

Bei dieser Einschätzung will ich es nicht belassen. Deshalb werde ich sehr kurzfristig mit Vertretern der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsorganisationen, der nordrhein-westfälischen Kirchen und öffentlicher Institutionen die Lage im Kosovo eingehend erörtern und meine Entscheidung, ob es zu einem erneuten Wintererlass kommt, von der Erörterung in dieser Runde abhängig machen; denn ich glaube, es ist das Wichtigste, dafür zu sorgen, dass die Rückkehrbedingungen so sind, dass die Menschen in eine humanitäre Situation zurückgeführt werden können. Sollte dies objektiv nicht der Fall sein, dann werden wir einen Wintererlass herausgeben.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Sollte das nicht so sein, werden wir dennoch dafür sorgen, dass man sich um jede Einzelbeschwerde vor Ort kümmert.