Herr Kollege Michalowsky, in Ihrer Fragestellung war leider schon ein Fehler. Sie unterstellen, dass das Land Bayern die Software ausgestaltet und entwickelt. Das stimmt nicht. – Das Land Bayern hat den Vertrag verhandelt. In dem Vertrag finden sich die Passagen, die die datenschutzrechtlichen Vorbehalte deutlich machen. Und wir werden die Software, die die Verlage ausgestalten und entwickeln sollen, datenschutzrechtlich prüfen, unabhängig von Bayern.
Vielen Dank. – Als Nächstes hat Frau Abgeordnete Pieper-von Heiden noch eine Nachfrage. Bitte schön.
Danke. – Frau Präsidentin! Frau Ministerin, warum wurde in dem Gesamtvertrag zu § 53 privaten Dritten eine Pflicht zur Einleitung von Disziplinarverfahren zugestanden und auch vertraglich verankert – nicht dem Dienstherrn, nicht dem Schulministerium, sondern Dritten, Vertragspartnern?
Meines Wissens ist durch diese Klausel dem Anliegen des Urheberrechtsschutzes der Verlage Rechnung getragen. Gleichwohl leitet sich aus dieser Klausel nicht ab, dass unmittelbar die Dritten gegenüber etwa den Schulen oder den Lehrkräften individuell zum Zuge kommen.
Ich wiederhole es gerne noch einmal: Der Sinn der Software ist, zu prüfen, ob quantitativ die Summe des Entgeltes, das die Länder jeweils für die Nut
Zu der Frage von dienstrechtlichen Belangen: Das ist ein sehr sensibler Punkt, der auf unseren Wunsch hin auch in der Amtschefkonferenz noch einmal thematisiert wird. Denn bei der Entscheidung, ob es zur dienstlichen Belangung der Beschäftigten kommt, muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel eine Rolle spielen. – Und das muss aus meiner Sicht sehr deutlich klargestellt werden.
Jetzt habe ich verstanden, dass die Linie nicht Verlag/Schule/Lehrer heißt, sondern Verlag/Schulträger. Das ist die Beziehung, über die wir uns unterhalten.
Gleichwohl hat das Land ein Interesse daran, dass die Nutzungen innerhalb dieses Zahlungsmodus bleiben, sprich: dass die vereinbarte Summe ungefähr eingehalten wird. Auch das ist völlig klar. Das heißt, das Land wird dann eine Motivationsstrategie gegenüber denjenigen Lehrkräften und Schulen entwickeln, die – im wahrsten Sinne des Wortes – über Gebühr, über den Zahlungsrahmen hinaus tätig wurden.
Das wiederum erfordert dann aber auch eine sehr intensive Aufklärung der Lehrer über die Folgen ihres Tuns, wenn sie über vorgegebene Kopier- oder Nutzungsmöglichkeiten hinausgehen. Habe ich das so richtig verstanden?
Das haben Sie richtig verstanden, Herr Ellerbrock. Es ist so, dass das Land, alle Kultusminister und alle Länder einerseits daran interessiert sind, dass in Schulen mit moderner Software, aber auch mit modernen Unterrichtsmaterialien gearbeitet werden kann, andererseits aber verhindert wird, was passieren würde, wenn es nicht einen solchen Generalvertrag gäbe: dass Einzelabrechnungen erfolgen müssten.
Ich will daran erinnern, dass die Debatte aufgekommen und verschärft worden ist durch die Diskussion im letzten Jahr, ob man Sankt-MartinsLieber kopieren darf. Die GEMA hatte Ansprüche gegenüber Kindertagesstätten geltend gemacht. Damals hat die Diskussion eine völlig andere Richtung gehabt, nämlich: Macht einen Vertrag, damit die Kitas geschont werden.
Wir wollen also durch einen solchen Generalvertrag unnütze Einzelarbeit von den Schulen fernhalten. Und da die Digitalisierung zunimmt, muss man diese Fragestellung einbeziehen. Insofern besteht eine neue Sachlage.
Das Land hat natürlich ein Interesse, einen guten Vertrag abzuschließen, der uns nicht schädigt, der das Urheberrecht wahrt und der trotzdem den Schulen und Lehrkräften flexible Gestaltungsmöglichkeiten ihres Unterrichts einräumt. Darauf ist zu achten.
Natürlich werden die Lehrerinnen und Lehrer und die Schulen informiert. Das kann und wird erst passieren, wenn die Software, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Datenschutzbeauftragten und auch unserer Behörden vorliegen. Dann kann man die Information geben. Wir können jetzt noch nicht über etwas informieren, was es noch gar nicht gibt.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Ich möchte noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann richten, und zwar zu den Ausführungen betreffend die Leitfunktion, die Bayern hier einnimmt. – Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben es eben ein wenig als – so war mein Eindruck – Zwangsläufigkeit dargestellt, dass NRW mitbeteiligt ist und darauf verwiesen, dass Bayern Verträge schließt und die Softwareentwicklung begleitet. Sie wissen zugleich, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger große rechtliche Bedenken gegen die Vorgehensweise hegt und deutlich macht, dass es keine Zwangsläufigkeit für die Länder ist, diesen Weg gewählt zu haben.
Deshalb frage ich Sie: Warum haben Sie durch eigenes Entscheidungshandeln des Landes in der KMK diesen Weg der Vorgehensweise so gewählt?
Herr Witzel, die bayerische Landesregierung ist beauftragt worden, weil sie die VorgängerGesamtverträge für die anderen Mediennutzungen mit den Verlagen gestaltet hat und es diesbezüglich keine Probleme gegeben hat.
Die Vergleiche mit den Trojanern finde ich irreführend, zumal es da keinen Zusammenhang gibt, weil – wie eben schon gesagt – nicht Bayern, sondern die Verlage die Software entwickeln, ausgestalten und vorlegen und keine alleinige Zuständigkeit der Landesregierung Bayerns existiert, diese zu überprüfen und an die Schulen zu verteilen. Vielmehr sind wir als Land dann eigenständig handlungsfähig. Insofern sind wir in keiner Weise von Bayern abhängig.
Erlauben Sie mir noch einen Hinweis. Da die Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger – wenn ich richtig informiert bin – bayerische Landesvorsitzende und
die FDP in Bayern in der Landesregierung ist, wundert es mich, dass sie nicht die Möglichkeiten einer Landesvorsitzenden bei der Gestaltung der Politik im eigenen Land in der eigenen Koalition genutzt hat und sich da nicht etwas mehr eingemischt hat. Dann wäre das, wenn ich Ihrer Logik folge, ja alles vermeidbar gewesen.
Eine letzte Frage: Mit welcher rechtlichen Begründung wurde in dem Vertrag festgelegt, dass neben den Lehrern, die möglicherweise gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen haben, auch immer gegen die Schulleitungen ein disziplinarisches Verfahren eingeleitet werden soll? Das hat mich irritiert.
Schulleitungen haben selbstverständlich eine Führungsaufgabe und müssen demgemäß gegenüber ihrem Kollegium sehr deutlich machen, dass zur eventuellen Verbesserung des Unterrichts nicht über Gebühr kopiert werden darf. Aber ich bin doch erstaunt, dass, wenn sich ein Lehrer dennoch rechtswidrig verhält, auch Schulleitungen disziplinarisch herangezogen werden sollen.
Frau Pieper-von Heiden, das ist eine Frage der inneren Organisation der Schule, und die Schulleitungen haben in dem Rechtsrahmen, den wir in Nordrhein-Westfalen geschaffen haben, den auch – wenn ich das richtig sehe – die Vorgängerregierung geschaffen hat, die Aufgaben, die ihnen darin übertragen worden sind, unabhängig davon, woher diese Aufgaben kommen und auf welche Sachverhalte sie sich im Einzelnen beziehen.
Ich habe vorhin schon deutlich gemacht und wiederhole das gern noch einmal, dass bei der Frage von disziplinarrechtlichen Folgen – wenn man sich die ganzen Abläufe, die ich beschrieben habe, ansieht – aus meiner Sicht die Verhältnismäßigkeit der Anwendung unbedingt eine große Rolle spielen und dies in den Ausführungsbestimmungen, so sie denn entwickelt werden, klargestellt werden muss.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Frage und der Nachfragen. – Weitere Nachfragen gibt es nicht, sodass wir am Schluss dieser Mündlichen Anfrage und damit auch der Fragestunde insgesamt sind.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Abgeordneten Hafke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An den Hochschulen hat das neue Semester begonnen, und zwar mit großen Herausforderungen. Wir haben eine Rekordstudierendenzahl. Noch nie waren so viele junge Menschen wie in diesem Semester an unseren Hochschulen eingeschrieben. Die Zahlen werden wegen der steigenden Zahl junger Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung und des doppelten Abiturjahrgangs weiter ansteigen.
Daraus ergibt sich für die Landespolitik und damit selbstverständlich auch für die Landesregierung ein Handlungsbedarf. Angesichts Ihrer immer wieder amüsanten Rhetorik, Frau Ministerin, über einen neuen Politikstil: Ich würde mich freuen, wenn Sie nun endlich damit anfangen würden, tatsächlich Politik zu machen und zu gestalten.
Das Problem ist spätestens seit den Zahlen aus diesem Wintersemester bekannt. Den Willen, bisherige Konzepte mit einem eigenen Konzept zu erweitern, vermisse ich jedoch bis heute. Wir haben im September-Plenum einen Antrag von SPD und Grünen zum Hochschulpakt diskutiert, der allerdings pauschal und konzeptlos war und verschiedene Zahlen einfach zusammengeworfen hat.
Deshalb haben wir als FDP heute einen eigenen Antrag eingebracht. Die aktuellen Zahlen aus den Hochschulen zeigen, dass die alten Schätzungen, auf denen die Hochschulpakte beruhen, nicht mehr realistisch sind. Insgesamt haben rund 115.000 junge Menschen ein Studium aufgenommen. Das sind 18 % mehr als im Vorjahr.
Es reicht aber nicht, diese Fakten zur Kenntnis zu nehmen, sondern daraus ergeben sich klare Handlungsaufträge. Das muss aus meiner Sicht so aussehen:
Zweitens. Wir brauchen ein vernünftiges und weitsichtiges Konzept, wie das Land den Hochschulen bei der Bewältigung des Studierendenansturms helfen kann. – Das haben wir in dem Antrag auch ausführlich beschrieben.
Drittens. Erst wenn das erfolgt ist, können wir den Blick nach Berlin richten – und nicht, wie Sie von SPD und Grünen es möchten, bereits zu Anfang.
Denn natürlich sehen wir auch den Bund in der Pflicht. Auch unser damaliger Wissenschaftsminister, Herr Pinkwart, hat sich immer dafür stark gemacht – und das auch mit Erfolg. Bund und Land stehen gemeinsam in der Verantwortung.
Der Bund beteiligt sich bereits an einigen Programmen wie dem Qualitätspakt Lehre oder dem Hochschulpakt. Das hat sich bewährt, und wir sollten weiterhin in diese Richtung zielen.
Wichtig ist aber auch, wie wir als Land aufgestellt sind und wie wir auftreten. Das Land NordrheinWestfalen muss ein eigenes Konzept haben, und wir müssen eigene Leistungsbereitschaft signalisieren.
Aber was machen Sie, Frau Ministerin Schulze, im Gegensatz dazu? – Sie rufen pauschal nach dem Bund. Sie können aber doch nicht seriös gegenüber Berlin auftreten, wenn es kein eigenes Konzept, kein erweitertes Landeskonzept gibt.