Protokoll der Sitzung vom 16.11.2011

Verband der Bildungsmedien, VdS Bildungsmedien, hat seinerseits in einer Presseinformation darauf hingewiesen, dass die Software noch entwickelt werden muss.

Aufgrund dieses Sachstands kann derzeit weder das Land Nordrhein-Westfalen noch irgendein anderes Land mitteilen, wie die Plagiatssoftware überhaupt konkret aussehen wird. Es ist daher sinnvoll und erforderlich, dass die Länder – vertreten durch das Land Bayern, das die Vertragsverhandlungen stellvertretend für die Kultusministerkonferenz führt – rechtzeitig auf die Entwicklung der Plagiatssoftware Einfluss nehmen können. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Unschärfen in der Software seitens der Länder beanstandet werden müssen.

Die Amtschefkonferenz wird sich morgen erneut mit dieser Frage beschäftigen. Insofern begrüße ich ausdrücklich die Sensibilität, die derzeit in der öffentlichen Debatte deutlich wird.

Vor dem Einsatz der Software im Schulbereich von Nordrhein-Westfalen wird auf jeden Fall eine Prüfung der Software in technischer und datenschutzrechtlicher Hinsicht erfolgen. Das folgt bereits aus dem originären Wortlaut des Gesamtvertrages, war und ist also vom Vertrag vorgesehen. Nachdem sich die Öffentlichkeit sensibel mit der Frage beschäftigt hat, habe ich selbst schon in der Erklärung meines Hauses vom 2. November darauf hingewiesen, dass bei dieser Prüfung in Nordrhein-Westfalen selbstverständlich der unabhängige Landesdatenschutzbeauftragte einbezogen wird.

Sofern insbesondere die Personalvertretungen eine mangelnde Einbindung beklagen, geht diese Kritik zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt fehl; denn eine Information und Beteiligung der Personalvertretungen wie auch der Lehrkräfteverbände setzt voraus, dass überhaupt seriös über etwas informiert werden kann. Da die Software bekanntermaßen noch nicht vorliegt, kann über den Inhalt auch nicht informiert werden.

Bei der Plagiatssoftware handelt es sich nicht um einen sogenannten Trojaner, der ohne Wissen der Schulen auf deren Rechner gesetzt wird. Das sollte man noch einmal betonen. Bei dem vertraglichen Einsatz der Software geschieht gerade nichts geheim oder versteckt. Auf diesen wesentlichen Unterschied wird leider in der Öffentlichkeit, in den Netzforen und auch von der Fragestellerin nicht hingewiesen. Auch Aussagen wie „Löhrmann verteidigt Schultrojaner“ in der Fragestellung gehen fehl, weil ich nichts verteidigen kann, was es nicht gibt und auch nicht geben soll.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird sicherstellen, dass die Schulen sehr genau über die Fähigkeiten und Nichtfähigkeiten der Software informiert werden. Dies gebietet nicht nur die Fürsor

gepflicht gegenüber unseren Lehrkräften, sondern auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Schulträgern.

Ob das Verfahren bezüglich des Zustandekommens des urheberrechtlichen Gesamtvertrages, wie es Ende 2010 stattgefunden hat, einer Verbesserung oder Modifikation bedarf, wird auf der Ebene der Kultusministerkonferenz zu besprechen sein.

Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen und rechtlichen Regelungen, die der Gesamtvertrag enthält, muss klar sein, dass keine Regelung gegen irgendeine Vorschrift des Landesrechts verstoßen darf. Es bedarf keiner Erwähnung, dass Nordrhein

Westfalen den Vertrag ausschließlich im Rahmen der landesrechtlichen Zulässigkeit umsetzen kann und umsetzen wird. Sofern dem Schulministerium vorgehalten wird, dass es keine Vorgaben für die Software und die technischen Rahmenbedingungen gemacht hat, so ist darauf zu verweisen, dass die Länder – wie bei früheren Gesamtverträgen auch – dem Land Bayern die Vertragsverhandlungen übertragen haben.

Ich fasse zusammen: Erst mit Vorlage der konkreten Plagiatssoftware, auf deren Entwicklung die Länder Einfluss nehmen wollen, wird eine technische und datenschutzrechtliche Überprüfung der Software stattfinden können. Danach werden die Inhalte der Software, also das, was sie kann und was sie nicht kann, der Öffentlichkeit und damit auch unseren Lehrerinnen und Lehrern vorgestellt. Transparenz und Offenheit stehen neben der technischen und datenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit an erster Stelle. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegt eine Wortmeldung vom Herrn Kollegen Abruszat für eine Nachfrage vor. Bitte schön, Herr Kollege.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin, meine Frage bezieht sich auf den Datenschutzbeauftragten. Ich möchte wissen, warum der Datenschutzbeauftragte den in Rede stehenden Vertrag nicht vor der Unterzeichnung erhalten hat und erst die dann vorliegende Software zur Prüfung bekommt.

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Kollege, die Vertragsregelung sieht eine datenschutzrechtliche Prüfung vor. Es ist hinreichend klar: Wenn konkret zu untersuchende Gegenstände vorliegen, werden die Datenschutzbeauftragten der Länder einbezogen. So haben sich im Übrigen das Land Bayern und das Land Schleswig

Holstein geäußert. So haben sich auch die Medienverlage geäußert. Gewollt ist nämlich, dass eine datenschutzrechtliche Prüfung konkret vorgenommen wird.

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Pieper-von Heiden, bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, sehr herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage. Ich habe bezüglich der Ausgestaltung der Software noch eine ergänzende Frage: Hat die Landesregierung Vorgaben zur Erstellung gemacht, welche Elemente eine solche Software enthalten soll? Und wenn ja: Welche wären das?

Frau Ministerin.

Frau Pieper-von Heiden, es handelt sich um einen Folgevertrag, der die Nutzung von Medien in kopierter Form für die Schulen sowie die Lehrerinnen und Lehrer anwendbar macht.

Um eine pauschale Nutzung abzugelten, gibt es diesen Vertrag. Es gab auch schon früher Verträge, die in den letzten Jahren immer Bayern für die Länder federführend verhandelt hat. Durch diesen Vertrag werden über die pauschale Zahlung des Landes jetzt auch digitalisierte Materialien berücksichtigt. Das sind die Grundzüge. Die Verlage haben durch die Vertragsgestaltung die Aufgabe bekommen, eine Software auszuarbeiten, die datenschutzrechtlich korrekt ist.

Insofern halte ich es für richtig, genau diese Vertragsklausel jetzt zur Anwendung kommen zu lassen. Die Verlage sind mit der Vorlage dieser Software in Verzug. Wir sind sehr gespannt darauf, wie sie aussieht. Sie wird in allen Facetten, die aus unserer Sicht geboten sind, geprüft. Darin werden wir den unabhängigen Datenschutzbeauftragten einbeziehen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Abgeordneter Ellerbrock.

Frau Ministerin, Ihren Worten habe ich entnommen, dass die Konkretisierung der Überprüfungssoftware noch in weiter Ferne liegt und alles entwickelt werden muss.

Gleichwohl kommt es auch auf das Denken an. Ich nehme im ersten Anlauf zur Kenntnis, dass – jetzt benutze ich den Ausdruck „Trojaner“ – der Einsatz von Trojanern bei der Aufklärung schwerster Straftaten abgelehnt wird. Bei der mehr merkantil orientierten Überprüfung von Urheberrechten, auf die wir

auch Wert legen, sieht man das aber, wenn Befürchtungen wahr werden, anders.

Diesen Befürchtungen will ich nachgehen und frage: Wer spielt diese Software auf? Sind das die Verlage? Sind das die Bezirksregierungen? Sind das die Schulämter? Wer wertet die Rückläufe aus? Welche Konsequenzen hat das für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in den Schulen?

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Eine Frage!)

Die hängen miteinander zusammen, Frau Kollegin. Keine Diskriminierung differenzierter Fragen!

Sehr geehrter Herr Kollege, ich möchte noch einmal deutlich machen – das habe ich schon in meiner Antwort getan und im Schulausschuss von mir aus angesprochen –: Es gibt keine „Trojaner“. Ich finde es deshalb sehr merkwürdig, dass Sie das hier ständig wiederholen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Anders als Ihr Parteikollege Dr. Klug in SchleswigHolstein halte ich diese Diskussion aber nicht für übertrieben, weil dieser Landesregierung und auch mir persönlich der Datenschutz sehr wichtig ist. Deswegen sage ich ausdrücklich: Die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten wird es geben. Es geht – das ist aber auch jetzt schon klar – mitnichten darum, in irgendwelche Lehrer-PCs Einblick zu nehmen. Es ist auch nicht geplant – das ist schon im Vertrag nachzulesen –, dass die Schulbuchverlage auf Schulrechner Zugriff haben, sondern dass nach Vorankündigung die Schulträger, die für die Medien in den Schulen zuständig sind, diese Software, sobald sie vorliegen sollte und datenschutzrechtlich geprüft ist, anwenden. Nicht die Verlage! Das stelle ich hier ausdrücklich klar.

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Witzel hat die nächste Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe auch noch eine Frage an Frau Ministerin Löhrmann zum Datenschutz in dieser Angelegenheit: Gerade auch in der Schulpraxis wird es als problematisch angesehen, dass Sie einem Vertragswerk zu einem Zeitpunkt zugestimmt haben, als eben noch nicht genau feststand, was die Software technisch kann und wie sie funktioniert.

Deshalb meine Frage an Sie: Wie sieht die Evaluation und Qualifizierung der noch in Entstehung befindlichen Software aus? Wie stellen Sie sicher, dass nicht eine Software auf Schulrechner gebracht wird, die nachher mehr kann als das, was zum Zeitpunkt Ihrer Unterschrift die kommunizierte Absicht war?

Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Witzel, dieser Vertrag trägt nicht meine Unterschrift, sondern dieser Vertrag ist von der Landesregierung Bayerns, der ja Ihre Partei angehört, ausgestaltet und unterzeichnet worden. Das als erste Bemerkung.

Zum Zweiten zitiere ich aus § 6 Abs. 4. Dort wird formuliert – Zitat –: „die … datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt …“. – Also wird dieser Datenschutzprüfungsvorbehalt im Vertragswerk vorausgesetzt und vorangestellt. Genau daran werden wir uns halten.

Vielen Dank. – Als Nächster hat sich der Kollege Abruszat zu einer Nachfrage gemeldet.

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage. Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden: Die Verlage dürfen mitentscheiden, welche Schulen überprüft werden. Warum ist das auch dann so, wenn es sich beispielsweise um verdachtsunabhängige Überprüfungen handelt?

Frau Ministerin.

Herr Abgeordneter, es ist nicht zutreffend, was Sie sagen. Die Schulträger entscheiden, was sie überprüfen. Es geht auch nicht darum, irgendetwas individuell herauszufinden, sondern es geht darum, herauszufinden, ob es zu Urheberrechtsverletzungen, die durch Bundesrecht gegeben sind, kommt und ob vor dem Hintergrund eventueller Verletzungen die Vertragsgestaltung hinsichtlich der Summe, die die Länder für die Nutzung der Medien, auch digitaler Medien, aufbringen, hinreichend ist. Nur darum geht es; es geht darum, das, was früher bei Kopien in Formen stattgefunden hat, jetzt zu erweitern.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat sich der Abgeordnete Michalowsky zu einer Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Herr Michalowsky.

Schönen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Löhrmann, ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie grundsätzlich bereit sind, diese – ich sage nicht Schultrojaner, sondern – Schnüffelsoftware in den Schulen Nordrhein

Westfalens einzusetzen. Ich hoffe, ich habe Sie da nicht falsch verstanden.

Halten Sie es dann angesichts der Vorkommnisse der letzten Wochen im Zusammenhang mit dem Trojaner aus Bayern für sinnvoll, dass gerade das Land Bayern damit beauftragt wird, diese sensible Software zu entwickeln?

Können Sie ausschließen, dass Nachladefunktionen, wie sie bei dem anderen Trojaner von niemandem bemerkt vorhanden sind, dafür sorgen, dass Schulbuchverlage an Sozialprognosen von Schülern, an Notenspiegel usw. kommen? Ich halte es für sehr fragwürdig, einfach ein anderes Bundesland damit zu beauftragen, um sich hinterher die Hände in Unschuld waschen zu können.

Der Innenminister hat ausgeführt, dass NordrheinWestfalen als einziges Bundesland in der Lage wäre, ein solches Ding zu zertifizieren. Man hätte das Know-how. Warum man dann wieder Bayern beauftragt, erschließt sich mir nicht. Vielleicht können Sie das einmal erklären.

Herr Kollege Michalowsky, in Ihrer Fragestellung war leider schon ein Fehler. Sie unterstellen, dass das Land Bayern die Software ausgestaltet und entwickelt. Das stimmt nicht. – Das Land Bayern hat den Vertrag verhandelt. In dem Vertrag finden sich die Passagen, die die datenschutzrechtlichen Vorbehalte deutlich machen. Und wir werden die Software, die die Verlage ausgestalten und entwickeln sollen, datenschutzrechtlich prüfen, unabhängig von Bayern.