Protokoll der Sitzung vom 16.11.2011

(Norbert Post [CDU]: Wo ist die Grenze?)

Die Grenze muss man im politischen Bereich diskutieren. Wir müssen darüber einen Diskurs führen. Ich diskutiere seit Jahren mit Ihrem Herrn Fraktionsvorsitzenden beim Minderleistungsausgleich über die Subventionierung. Und wir sind beide zu der Erkenntnis gekommen: 75 % ist zu viel. Das ist ja auch keine Frage: Wenn ein Arbeitgeber 75 % des Einkommens erhält, um jemanden zu beschäftigen, wo kommen wir denn da hin? So müssen wir auch dieses Thema diskutieren. Ich habe da schon meine Vorstellungen. Ich will diese Diskussion aber überhaupt nicht mit meinen Wünschen überfrachten, sondern ich bin hier auch für Offenheit in der Debatte.

Danke schön, Herr Minister. – Eine zweite Frage vom Herrn Kollegen Preuß.

Herr Minister Schneider, noch einmal zur Klarstellung: Sie haben in der Pressemitteilung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie berechtigte Zweifel hätten, ob die Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit legal sei. Ich frage Sie deshalb: Werfen Sie der Bundesagentur für Arbeit Fehlverhalten in dieser Frage vor?

Nun lesen Sie doch einmal die Pressemitteilung weiter. Wörtlich:

„Es gibt berechtigten Zweifel daran, ob diese Praxis legal ist. Deshalb prüft mein Ministerium zusammen mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit derzeitig die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. Wenn sich dies bewahrheiten sollte,“

dass dieses Vorgehen ungesetzlich ist –

„wäre das ein ungeheuerlicher Skandal.“

Ich kann Ihnen sagen: Unsere Überprüfungen anhand der vorliegenden Daten weisen darauf hin, dass das Vorgehen legal war.

(Zuruf von der CDU)

Ich habe in der Pressemitteilung Fragen gestellt, die jetzt weitgehend beantwortet worden sind. Lesen Sie sie doch!

(Zuruf von der CDU: Dann sollte man eine neue Pressemitteilung herausgeben!)

Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Garbrecht hat eine Frage. Bitte schön.

Herr Minister, nach Informationen will das Unternehmen nun die zentrale Arbeitsvermittlung der BA in Nürnberg in Anspruch nehmen mit dem Ziel, Tausende von spanischen Arbeitnehmern für ihr Unternehmen zu rekrutieren. Können Sie diese Information bestätigen, und gehen Sie dabei davon aus, dass die spanischen Arbeitnehmer hier auch 14 Tage zur Probe arbeiten?

Ich habe diese Information auch nur aus der Presse erfahren. Ich kann mir aber vorstellen, dass man angesichts der internationalen Finanzkrise daran denkt, zunehmend auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus südeuropäischen Ländern zu rekrutieren. Ich kann mir ebenso vorstellen, dass die dann Bedingungen akzeptieren werden, die aus meiner Sicht bis an die Unsittlichkeit herangehen. Das stellen wir ja auch bei Benachteiligtengruppen, die in den Erwerbsprozess wollen, jetzt schon fest. Man muss sich dagegen wehren.

Im Übrigen halte ich von Einwanderungen wenig, solange nicht die entsprechenden Bedarfe über die Wahrnehmung unserer Möglichkeiten abgedeckt werden können.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Witzel hat eine Frage. Bitte schön, Herr Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Schneider, ich habe eine Frage zu dem, was Sie eingangs zur Qualität der Arbeit ausgeführt haben, weil mir da Ihr Verhältnis zum Wert von Arbeit und auch zu der Überbrückungsfunktion staatlicher Maßnahmen noch nicht ganz klar ist. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, es sei nicht an sich wertvoll, dass ein Mensch eine Arbeit hat, sondern es komme vor allem darauf an, dass dies eine gute Arbeit sei.

Ich frage Sie deshalb: Auch wenn wir natürlich gemeinsam abstrakt wie konkret das Ziel teilen, dass Arbeit möglichst gute Arbeit sein sollte – ist es gerade dann, wenn temporäre Maßnahmen eine Brückenfunktion haben, Menschen langfristig wieder Perspektiven zu schaffen, nicht auch zukünftig für

die Arbeitsverwaltungen sinnvoll und richtig, auch Einsätze zu Entlohnungen, die nicht regulärem Tarifniveau entsprechen, und auch Praktikantentätigkeiten vorzusehen, wenn Menschen so den Eintritt in reguläre Beschäftigungen auf Dauer finden?

Das sind auch wieder mehrere Fragen in eine gepackt, Herr Witzel. Zum Wert der Arbeit: Ich hoffe, wir stimmen darin überein, dass jemand, wenn er eine Arbeitsleistung erbringt, die am Markt nachgefragt wird, dafür auch ordentlich bezahlt und entlohnt werden muss. Wie diese Entgeltfindung stattfindet, ist in einer offenen Gesellschaft sehr unterschiedlich. Aus meiner Sicht bietet hier die Tarifautonomie für alle Beteiligten die größten und besten Möglichkeiten.

Ich habe eben in meinem Diskussionsbeitrag darauf hingewiesen, dass nicht sozial ist, was Arbeit schafft – Arbeit gleich welcher Art –, sondern sozial ist, was gute Arbeit schafft. Dazu gehört eine angemessene Bezahlung. Dazu gehören ordentliche Arbeitsbedingungen.

Nun wird insbesondere vor dem Hintergrund der zurückgehenden Arbeitslosigkeit zumindest für bestimmte Gruppen immer wieder eine Brückenfunktion eingefordert. Wir haben das bei der Leiharbeit – da geht es um den sogenannten Klebe-Effekt, der bei unter 20 % liegt –, wo es auf diese Weise quasi zu einer Pervertierung dieses Instruments kommt.

Hier haben wir die Möglichkeit, für maximal vier Wochen quasi die Entgeltübernahme in Höhe von 200 € pro Woche durch die Bundesagentur sicherzustellen, wenn sich hinterher ein Arbeitsverhältnis entwickelt. Wenn dies nachhaltig der Fall ist, bin ich sehr wohl für diese Finanzierung. Wenn sich aber ein Arbeitsverhältnis nur über drei Monate erstreckt, dann ist dies aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Dann ist dies auch nicht im Sinne derjenigen Politik, die einmal dazu geführt hat, dass diese Instrumente eingeführt worden sind.

Im Übrigen muss ich Ihnen sagen: Das, was arbeitsmarktpolitisch vor fünf oder sechs Jahren richtig war, muss jetzt nicht weiter richtig sein. Auch die SGB-II-Gesetzgebung oder die sogenannte HartzReform ist ja nicht in Stein gemeißelt. Es geht darum, permanent Gesetzgebungen zu überprüfen und im Hinblick auf ihre Effektivität zu verbessern. Darum geht es auch in diesem Fall.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Minister Schneider. – Für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Kleff noch eine Frage.

Herr Minister Schneider, ich habe noch einmal eine Frage zu Ihren zumindest

aus meiner Sicht gegensätzlichen Äußerungen im Ausschuss und anderntags in der Presse. Sie haben sich im Ausschuss sehr zurückhaltend geäußert und haben Aufklärung angekündigt. Am anderen Tag in der Presse sah das doch schon sehr anders aus.

Nach unseren Informationen lag Ihnen, also dem Ministerium, schon am Dienstag ein Bericht mit Zahlen der Regionalagentur vor. Insoweit ist es für mich verwunderlich, wie Sie zu dieser Meinungsschwankung innerhalb von 24 Stunden kommen. Vielleicht könnten Sie dazu noch einmal ein Wort sagen.

Das kann ich ganz leicht aufklären. In der Tat hatten wir einige Zahlen zu Beginn der Ausschusssitzung. Aber wir haben diese Zahlen nicht gegengecheckt. Zu einer seriösen Amtsführung gehört auch, dass man nicht automatisch Zahlen einer Stelle ungeprüft übernimmt, sondern zumindest die Möglichkeit wahrnimmt, hier gegenzurechnen. Das war am nächsten Tag schon etwas anders. Heute haben wir auch einen anderen Informationsstand.

Ich kann Ihnen versichern: Das, was Sie eingefordert haben, werden Sie bei der nächsten Ausschusssitzung vorfinden. Vielleicht wird die doch sehr umfangreiche Darstellung mit einer entsprechenden politischen Bewertung vorher schon verschickt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Fragen zur Mündlichen Anfrage 51 vor. Ich bedanke mich für die Beantwortung, Herr Minister.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 52

der Abgeordneten Ingrid Pieper-von Heiden von der FDP-Fraktion:

Löhrmann weist Kritik an „Schultrojaner“ zurück – Welche Folgen ergeben sich für Lehrer und Schulleitungen aus dem Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG?

Im Jahr 2008 hat die Große Koalition auf Bundesebene das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ verabschiedet. Dabei wurde in § 53 Abs. 3 der Satz „Die Vervielfältigung eines Werks, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit der Einwilligung des Berechtigten zulässig“ eingefügt. Die Regelung nimmt Schulbücher von der Regelung des § 53 Abs. 3 S. 1 UrhG aus, sodass eine Vervielfältigung aus

Schulbüchern zum Gebrauch im Schulunterricht für die Unterrichtsteilnehmer nur gemäß der allgemeinen urheberrechtlichen Grundsätze mit Einwilligung des Berechtigten zulässig ist. Im Dezember 2010 haben die Bundesländer und damit auch Nordrhein-Westfalen mit den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Musikedition, VG Bild-Kunst und dem VdS Bildungsmedien insoweit einen Gesamtvertrag abgeschlossen, dessen Inhalt irritiert.

Selbstverständlich muss auch im Bereich der Schulen geltendes Urheberrecht eingehalten werden. Auch Lehrer müssen die Folgen eines etwaigen rechtswidrigen Verhaltens tragen. Dabei ist es Führungsaufgabe von Schulleitungen, unmissverständlich gegenüber dem Kollegium klarzumachen, dass Urheberrechte nicht zwecks einer besseren Unterrichtsgestaltung verletzt werden dürfen. Der genannte Vertrag sieht jedoch Regelungen vor, die nicht nur für die Lehrer und Schulleitungen eine Vielzahl von Problemen aufwerfen können.

In der Öffentlichkeit ist besonders § 6 Abs. 4 des Vertrages auf ein kritisches Echo gestoßen. Dort ist vorgesehen, dass die Verlage den „Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware“ zur Verfügung stellen. Hierdurch sollen digitale Kopien auf Speichersystemen der Schulen identifiziert werden können. Die Länder verpflichten sich, darauf hinzuwirken, dass frühestens ab dem Schulhalbjahr 2011/2012 jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme überprüfen lässt.

Hierbei handelt es sich demnach um eine verdachtsunabhängige und anlasslose Ermittlung und Überprüfung von Daten, die vonseiten des Landes als Dienstherr der Schulleitungen und Lehrer mit einer dritten Partei vertraglich beschlossen wurden. Auch können bei einem solchen umfassenden „Screening“ Einblicke in weitere hochsensible Sachverhalte erfolgen und Daten von Dritten, nämlich Schülern und Eltern, betroffen sein. Welche Schulen für die Überprüfung ausgewählt werden, soll –bezüglich des Modus der Auswahl der Schulen – in Absprache mit den Verlagen erfolgen.

Ein Vorbehalt in § 6 Abs. 4, wonach die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Plagiatssoftware vorausgesetzt wird, vermag gravierende dienstrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken nicht auszuräumen. Datenschützer und Berufsverbände haben das Verfahren bereits öffentlich massiv kritisiert. Es ist völlig unzureichend, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen nach Aussage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung erst bei Vorliegen der „Plagiatssoftware“ in die datenschutzrechtliche Prüfung eingebunden wer

den soll. Demnach wurden die Grundlagen des Vertrages nicht einer solchen Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten unterzogen.

Auch die technische Anwendung der „Plagiatssoftware“ scheint nicht hinreichend geklärt. Das MSW hat nicht dargelegt, warum es keine Vorgaben für die Software benannt hat und auf welchem technischen Wege die Software zur Überprüfung der Schulcomputer angewandt werden soll. In der Schulausschusssitzung am 9. November 2011 sprach die Schulministerin von einer Zuständigkeit der Schulämter. In einem FAQ des VdS-Bildungsmedien wird ausgeführt, dass für die Durchführung der Überprüfungen allein die Länder und Schulträger, für die Verteilung der Software und Einrichtung in den Schulen allein der Schulträger verantwortlich seien.

Medienberichte verdeutlichen die Irritation vieler Lehrerverbände, die zum Beispiel eine mangelnde Einbindung der Personalvertretungen beklagen. Einzelne Lehrerverbände haben bereits zu einem „Dienst nach Vorschrift“ aufgerufen, da sich Lehrer einem Generalverdacht ausgesetzt sehen würden. Inzwischen hat sich auch die Bundesjustizministerin kritisch zu dem geplanten Vorgehen geäußert. Zwar hat die Schulministerin in der Ausschusssitzung erklärt, dass sich die KMK demnächst mit diesem Thema beschäftigen wird. Viele Lehrer und Schulleitungen sind jedoch zutiefst beunruhigt. Die Schulministerin, Sylvia Löhrmann, wird daher aufgefordert, dem Landtag darzulegen, welche Folgen sich für Lehrer und Schulleitungen aus dem Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG ergeben.

Welche Folgen ergeben sich für Lehrer und Schulleitungen aus dem Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG?

Frau Ministerin Löhrmann, Sie können antworten. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP hat mir mit Blick auf meine angeschlagene Stimme freundlicherweise angeboten, die Anfrage heute nicht zu beantworten. Ich glaube jedoch, dass ich es hinbekomme. Zunächst einmal einen herzlichen Dank für das Angebot. Es gibt mit Blick auf die Anfrage aber ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit und meinerseits daran, bestimmte Dinge deutlich zu machen.

Sehr geehrte Frau Pieper-von Heiden, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung dargelegt, gibt es über die konkrete Ausgestaltung der Plagiatssoftware noch keine Informationen. Der

Verband der Bildungsmedien, VdS Bildungsmedien, hat seinerseits in einer Presseinformation darauf hingewiesen, dass die Software noch entwickelt werden muss.