So viel dazu, meine Damen und Herren, was Wilhelm Busch schon vor vielen Jahren im Zusammenhang mit einem Ehrenamt erkannt hat.
Das gilt ganz besonders für die kommunale Mandatswahrnehmung. Ich glaube, hier teilen viele Ratsmitglieder ihre Arbeit in zwei Kategorien ein. Zum einen haben sie ein quantitatives Problem. Denn sie sind einer Informationsflut und einer Vielzahl von Sitzungen ausgesetzt. Zum anderen beklagen sie ein qualitatives Informationsdefizit, das darin besteht, dass ihnen die grundlegenden Kenntnisse und Informationen oft nicht vorliegen und dass sie diese nicht vertiefen können, um den einen oder anderen Entscheidungsprozess in der Kommune tatsächlich bis in den letzten Winkel zu erfassen.
Als Konsequenz dieses Dilemmas wird häufig gefordert, die Ratsarbeit zu professionalisieren, das heißt, sie als Vollberuf, vergleichbar der Stellung eines Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder in Landesparlamenten, auszugestalten. Ich glaube aber, dass eine solche Professionalisierung nicht zielführend ist, weil sie dem Ideal des bürgerschaftlichen Engagements in einer Kommune schlichtweg widersprechen würde.
Ehrenamtliches Engagement in der Kommunalpolitik ist unverzichtbar. In der Kommunalpolitik werden die Vorstellung und das Ideal gelebt und bestätigt, dass Politik Angelegenheit aller Bürgerinnen und Bürger ist.
Ehrenamtliche Mandatstätigkeit ist aber kein Selbstläufer. Sie bedarf zu ihrer Sicherung staatlicher Flankierung und vor allem Unterstützung. Nach derzeitiger Rechtslage werden diejenigen, die gern ein Ehrenamt ausüben würden, jedoch auf die Flexibilität gleitender Arbeitszeit angewiesen sind, ganz oft benachteiligt; dies gilt übrigens auch im öffentlichen Dienst. Gleitzeit, die nicht zur Kernarbeitszeit zählt, wird zur Freizeit gerechnet, ohne dass auch nur ein anteiliger Anspruch auf Verdienstausfall besteht.
Für viele Arbeitnehmer ist derzeit eine Mandatstätigkeit erschwert. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft bei flexiblen Arbeitszeiten für die Gleitzeit erstmals einen Freistellungsanspruch von immerhin 50 % der für die Mandatswahrnehmung aufgewendeten Zeit. Das ist, wie ich finde, sehr zu begrüßen.
Weiterhin ist zu begrüßen, dass für die Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen erstmals ein Urlaubsanspruch des Mandatsträgers von acht Arbeitstagen je Wahlperiode eingeführt werden soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung unterstützt den vorgelegten Gesetzentwurf. Ich glaube, dass diese beiden Dinge wichtig sind. Der Gesetzentwurf ist nicht als Schritt zur
Professionalisierung zu verstehen, sondern als eine Stärkung des Ehrenamtes, des bürgerschaftlichen Engagements in der Kommunalpolitik, die wichtig ist. Deshalb glaube ich, dass es ein guter Gesetzentwurf ist. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 15/3398 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3394
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren – der Präsident hat den Tagesordnungspunkt gerade genannt – über freien Personenverkehr und Datenschutz in Europa und eine mögliche Videoüberwachung an Grenzen.
Lassen Sie mich erstens unterstreichen, dass diese Diskussion nichts von dem nimmt, was sich an guter nachbarschaftlicher Beziehung zwischen den Niederlanden und Deutschland und insbesondere Nordrhein-Westfalen entwickelt hat. Auch dieser Sachverhalt und die heutige Debatte, verehrter Herr Generalkonsul, werden nichts daran ändern: Wir waren gute Nachbarn. Wir sind gute Nachbarn. Und wir werden es auch in der Zukunft bleiben.
Mein zweiter Punkt: Ich will deutlich machen, dass wir es mit unterschiedlichen Diskussionsebenen zu tun haben, wenn wir über dieses Thema diskutieren.
Denn natürlich findet diese Debatte in der allgemeinen europapolitischen Diskussion statt. Diese Diskussion – ich nenne als Stichwort nur die Staatschuldenkrise und alles, was damit zusammenhängt – ist eine Diskussion, die teilweise sehr skeptisch, sehr kritisch geführt wird und daher von allen Beteiligten verlangt, dass wir auch bei anderen Themen mit enormer Sensibilität ans Werk gehen und dass wir das insbesondere dann tun, wenn wir es mit Handlungen im grenznahen Bereich zu tun haben. Denn das Zusammenleben der Menschen, der Völker kristallisiert sich in diesem grenznahen Bereich, und gerade im grenznahen Bereich erfahren wir, ob diese Beziehungen, die sich entwickelt haben, auch belastungsfähig sind.
Neben diesem – wenn Sie so wollen – Überbau gibt es das Problem der Videoüberwachung als Maßnahme im technischen Sinne und ihrer möglichen Auswirkungen unter anderem auf den Datenschutz. Da sind wir – ich sage das ganz offen an dieser Stelle – auch durch Erklärungen der niederländischen Regierung nicht wesentlich schlauer geworden. Vielmehr bleibt die Notwendigkeit, dass die Europäische Kommission – so ist es auch angekündigt worden – in der Tat die Fragen klärt, die zu klären sind, und die zentrale Frage wird lauten: Ist das, was dort beabsichtigt ist, mit dem Schengener Vertrag vereinbar, ja oder nein? Das ist die entscheidende Frage.
Denn der Hinweis in der Erklärung des niederländischen Ministers für Einwanderung und Asyl, Herrn Leers, dass insgesamt keine Erfassung stattfinde, dass es sich nur um Stichproben und um einen Abgleich mit Profilen handle, wird in seiner Erklärung konterkariert, in der es heißt – ich darf zitieren –: Außerdem verschaffen die Kameras einen besseren Einblick in den Grenzverkehr.
Der vierte Punkt: Ich glaube, dass auch unser Innenminister Interesse daran hat, dass dieser Punkt geklärt wird. Nach unseren Informationen sind die Bundesregierung und die entsprechenden Bundesbehörden schon vor 14 Monaten über die Absichten der niederländischen Regierung informiert worden. Wenn das so ist, aber bis vor Kurzem dieser Informationsstrang nicht in Richtung der Landesregierung gegangen ist, dann ist das ein Thema, bei dem wir im Rahmen unseres föderalen Systems nachfragen müssen: Was stimmt dort eigentlich? Was stimmt dort nicht? Was muss dort verbessert werden?
Abschließend will ich einen fünften Punkt nennen. Ich bin mir felsenfest sicher, dass auch dieses Thema, das wir jetzt diskutieren, als ein Thema in den nordrhein-westfälisch-niederländischen Beziehungen auch noch einmal ein Anstoß, eine Motivation für uns sein muss, insgesamt unser Profil der Beziehungen weiterzuentwickeln. Wir sind sehr
dankbar dafür, dass unsere Europaministerin in den vergangenen Tagen darauf hingewiesen hat, dass ihr Haus gerade an dieser Weiterentwicklung arbeitet. Wir wissen – und nehmen das auch mit Freude zur Kenntnis –, dass das auf der niederländischen Seite ebenfalls der Fall ist.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident, wir gehen davon aus, dass wir durch die EU-Kommission und ihre entsprechenden Fragen eine Klärung des Sachverhalts haben werden. Wir möchten aber nicht, dass wir ohne Anlass – dieser Anlass ist uns bis heute nicht dargestellt worden – dort ein System haben mit Auswirkungen auf Menschen beiderseits der Grenzen, das nicht abschätzbar ist und das für uns erhebliche Mängel in der Frage des Datenschutzes und der inneren Sicherheit insgesamt umfasst. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kuschke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Engstfeld.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Generalkonsul! In den letzten Monaten ist eine gefährliche Tendenz zu beobachten. Sie geht dahin, dass Errungenschaften der europäischen Integration schrittweise infrage gestellt werden. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde plötzlich darüber debattiert, ob nicht einzelne Staaten die Eurozone verlassen sollten. Die gemeinsame Währungsunion, eine wichtige europäische Errungenschaft, von der insbesondere Deutschland profitiert, wurde damit offen angegriffen.
Dann, im Juli diesen Jahres, verschärfte Dänemark plötzlich seine Grenzkontrollen zu Deutschland und Schweden. Das ist ein Angriff auf den SchengenRaum, der in wichtigem Zusammenhang mit der Währungsunion steht. Der freie Personen- und Güterverkehr unter einer einheitlichen Währung muss erhalten bleiben. Er bringt uns wirtschaftlich wie privat einen großen Zugewinn und ist von nicht zu unterschätzender Güte für die europäische Integration. Wir müssen also verhindern, dass diese europäische Errungenschaft nun schrittweise ausgehebelt wird.
Die von den Niederlanden nun geplanten Videokontrollen an den Grenzen sind aus unserer Sicht datenschutzrechtlich bedenklich und stehen aus unserer Sicht im Widerspruch zum Geist des Schengener Abkommens. In einem Europa, das schrittweise seine Grenzen nach innen öffnet, um den freien
Daher fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, in einen freundschaftlichen Dialog mit der niederländischen Regierung zu treten und darauf hinzuarbeiten, dass von den geplanten Videokontrollen abgesehen wird.
Bedenklich bezüglich des Datenschutzes ist, dass der Kreis der Zugriffsberechtigten nicht klar definiert ist. Zudem regelt die Charta der Grundrechte der EU in Art. 8 eindeutig, dass der Schutz der personenbezogenen Daten bedeutet, dass Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden dürfen. Deshalb befasst sich ja – das hat der Kollege Kuschke soeben erwähnt – auch gerade die EU-Kommission mit diesem Thema.
Wir ziehen daraus die Lehre, dass wir jetzt einen europaweiten Dialog über Datenschutz und Videoüberwachung brauchen, der zu klaren Ergebnissen führt, an die sich die Mitgliedstaaten dann auch halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen alles dafür tun, dass die Grenzen weiter offen bleiben. Ich sehe keinen Unterschied zwischen einer Videokamera und einem Grenzpolizisten. Das ist ein Rückschritt, den die Niederlande jetzt vorhaben. Wir sollten uns dafür einsetzen, dass dieser Schritt nicht gemacht wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engstfeld. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Beuermann.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Generalkonsul! Die geplanten Videokontrollen in den Niederlanden sind aus unserer Sicht ein offener Akt gegen den europäischen Gedanken. Fakt ist, dass hier durch die niederländische Regierung analog zum Antiterrorkampf unter dem Vorwand der Verbrechensbekämpfung Bürgerrechte mit Füßen getreten und rassistische Ressentiments im Herzen Europas geschürt werden.
Diese Verbindung mögen einige von Ihnen vielleicht nicht sehen. Andere wollen sie nicht sehen und wollen sie bewusst nicht wahrhaben. Daher möchte ich diese Wirkungsweise hier weiter ausführen dürfen.
Das System @migo-boras soll sämtliche Kennzeichen scannen und mit digitalisierten Datenbanken abgleichen.