Protokoll der Sitzung vom 21.12.2011

Wir sollten an dieser Stelle aber auch die zahlreichen Initiativen und die Regionalen Arbeitsstellen – RAA – nicht vergessen, die sich um die Integration von zugewanderten Menschen kümmern. Auch in der Sprachförderung sind diese aktiv.

In meinem Heimatkreis Warendorf engagiert sich zum Beispiel die Stiftung Mercator sehr erfolgreich. Hier werden Schülerinnen und Schüler mit Sprach

defiziten direkt an der Schule gefördert. Die wissenschaftliche Begleitung hat den Nachweis der Effizienz dieser Fördermaßnahmen eindrücklich erbracht. Die schulischen Leistungen der Schüler und Schülerinnen haben sich insgesamt bereits nach kurzer Förderdauer im sprachlichen Bereich deutlich erhöht.

Meine Herren, meine Damen, Mehrsprachigkeit an Schulen ist wichtig. Unterricht in der Muttersprache kann jedoch nicht die Regel sein. Wir sind der Meinung, dass sie nur als zusätzliches Angebot erteilt werden kann.

(Gunhild Böth [LINKE]: Das ist unstrittig!)

Das ist ja die Farbigkeit der Debatte, Frau Böth. Genau das hatte ich angekündigt.

Wenn herkunftssprachlicher Unterricht erteilt wird, dann ist ein hohes Niveau der Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer unabdingbar. Wir würden es begrüßen, wenn uns die Landesregierung Vorschläge unterbreiten würde, welche Optimierungsmöglichkeiten beim herkunftssprachlichen Unterricht und bei der Sprachförderung generell möglich sind.

Eine Planung sollte jedoch nicht ohne vorherige Analyse der Sachlage erfolgen. Dann wird der Vorschlag zu prüfen sein, ob die Qualifizierung der Lehrkräfte – wie es der Antrag vorschlägt – ausschließlich durch die Fernuniversität Hagen geleistet werden soll.

Wir werden uns der konstruktiven Diskussion in den Fachausschüssen stellen und uns gern daran beteiligen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Birkhahn. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Abgeordnete Hendricks das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie man den Reden meiner Vorredner entnehmen kann, sind wir uns einig, dass muttersprachlicher Unterricht wichtig ist. Es gibt eine Empfehlung des Europarates, die das zum Ausdruck bringt, die aber auch deutlich macht, dass es keine bindende Wirkung gibt.

Wenn ich richtig informiert bin, haben wir am 18. Januar noch ein Expertengespräch im Schulausschuss zu diesem Thema. Ich würde gerne dieses Expertengespräch, das Ausfluss einer Anhörung zum Integrations- und Teilhabegesetz ist, abwarten und die Debatte dann lieber weiter im Schulausschuss führen als jetzt an dieser Stelle, weil ich glaube, dass wir insgesamt eine große Einigkeit haben. Das gilt, Frau Birkhahn, übrigens auch für unsere Aussage: Wir wollen die deutsche Sprache

vermitteln. – Das ist kein Gegensatz. Wir wollen gleichzeitig die Muttersprache sichern.

Ich denke, dass wir dies dann mit dem Ministerium gemeinsam überlegen können. – Ich bedanke mich.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hendricks. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter Ünal das Wort.

Liebe Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es aufgrund eines Antrags Gelegenheit gibt, sich über das Thema „Muttersprachlicher Unterricht“ in einer Plenardebatte auszutauschen.

Der Landtag NRW ist in der Vergangenheit immer sehr sensibel und konstruktiv mit der Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit von Kindern umgegangen. Daran hat der Satz aus der schwarzgelben Koalitionsvereinbarung von 2005 nichts geändert, wonach die Muttersprache in Deutschland Deutsch sei. Auf der fachpolitischen Ebene haben solche Sätze in diesem Hause nie eine Rolle gespielt. Gott sei Dank!

Jeder Mensch weiß, dass die Muttersprache die Sprache der Mutter ist. Und die hängt nicht von Landesgrenzen ab. Viel wichtiger ist, dass die Kinder aus einem fremdsprachlichen Elternhaus möglichst früh einen Kindergarten besuchen, um Deutsch als zweite Sprache besser zu lernen.

Die sichere Beherrschung der Muttersprache und der deutschen Sprache, die konsequente Förderung beider Sprachen und weiterer Fremdsprachen sind erklärtes Ziel der rot-grünen Landesregierung. Eine Beherrschung mehrerer Sprachen entspricht nicht nur einem bürgerlichen Bildungsideal, sondern bietet auch die beste Voraussetzung für schulischen Erfolg und individuellen Eintritt ins Berufsleben.

Ihr Antrag greift vor allem den Aspekt der Lehrerausbildung auf. Hier haben wir, was die Qualität angeht, bereits seit Langem Fortschritte erzielt. Die in einem ersten Schritt aus dem Ausland, vor allem aus der Türkei geholten Lehrkräfte wurden Schritt für Schritt durch im Inland ausgebildete Lehrkräfte ersetzt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Er befindet sich aber auf einem guten Weg.

Lehrkräfte mit einem ausländischen Hochschulabschluss können ebenfalls eingesetzt werden, wenn sie an einer zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich teilgenommen haben. Hier passiert also schon genau das, was in anderen Bereichen durch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erst noch erreicht werden soll.

Nicht zuletzt bieten viele Universitäten in NRW auch die Hauptherkunftssprachen als ordentliche Stu

dienfächer an. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass allein die Universität Duisburg-Essen mit ihrem Angebot „Türkisch als Muttersprache“ fachlich qualifizierte Lehrkräfte ausbilden würde. Natürlich kann der Lehrauftrag für den muttersprachlichen Unterricht auch durch das Studium einer Herkunftssprache an einer anderen Hochschule, die die entsprechende Sprache anbietet, erworben werden. Das passiert auch in NRW. Wir haben mittlerweile 15 Sprachen in diesem Bereich.

Der Antrag ist an dieser Stelle fachlich fragwürdig und greift außerdem zu kurz. Ich würde darüber hinaus gerne einmal der Frage nachgehen, wie wir es schaffen können, dass Schulen Muttersprachen verstärkt als zweite Fremdsprache anbieten. Das ist ein wirklich wichtiges Thema, weil es eine Aufwertung der entsprechenden Sprachen bedeutet. Das geschieht schon dadurch, dass die Sprachen dann im ordentlichen Stundenplan der Schulen auftauchen, statt den Schülern als Extraangebot im Nachmittagsbereich mit Anfahrtszeiten zugemutet zu werden.

Wir müssten uns hier eigentlich Gedanken darüber machen, wie wir die Schulen von der Herkunftssprache, von der Muttersprache als ordentliches Unterrichtsangebot überzeugen können. Da liegt nämlich das Problem: Wir können die Schulen nicht dazu zwingen.

Wir müssen uns außerdem über die Änderung des Erlasses zum muttersprachlichen Unterricht von Dezember 2009 verständigen. Ich bin nämlich dagegen, dass darin die Möglichkeit von Konsulatsunterricht vorgesehen ist. Wir haben uns in NRW anders als in anderen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg bewusst gegen Konsulatsunterricht entschieden und sollten das auch konsequent durchhalten.

Es gibt also einiges zu besprechen, aber weniger das, was in Ihrem Antrag steht. Dennoch stimmen wir der Überweisung in die Ausschüsse zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ünal. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Pieper-von Heiden das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hendricks hat recht – ich führe es nur ein wenig länger aus –: Ein bisschen verwundert der Zeitpunkt des Antrags der Linken.

Gerade erst hat die Linke einen Änderungsantrag zum Integrationsgesetz eingebracht, auf dessen Basis im Schulausschuss …

(Gunhild Böth [LINKE]: Fürs Schulgesetz!)

(Gunhild Böth [LINKE]: Fürs Schulgesetz!)

… auf dessen Basis im Schulausschuss ein Expertengespräch zum Aspekt der Mehrsprachigkeit stattfinden soll.

(Gunhild Böth [LINKE]: Aber nur dazu!)

Nun greifen Sie dieser Diskussion vor, indem Sie den herkunftssprachlichen Unterricht schlechtmachen und letztlich schon vorab erklären, was zu tun ist.

(Gunhild Böth [LINKE]: Nein!)

Natürlich sollten wir den Antrag sinnvollerweise

(Gunhild Böth [LINKE]: Es geht um Ausbil- dung!)

in das Verfahren einbinden, aber man kann sich hier des Eindrucks nicht erwehren, dass das Pferd offenbar ein bisschen von hinten aufgezäumt werden soll, Frau Böth.

Das grundsätzliche Anliegen, Mehrsprachigkeit zu fördern, teilen wir. In Zeiten der Globalisierung sind vielfältige Sprachkenntnisse nicht nur ein individueller Schatz. Sie sind ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft, und immer wieder diskutieren wir, wie es besser gelingen kann, möglichen Benachteiligungen von Kindern mit Migrationshintergrund in unserem Bildungssystem entgegenzuwirken. Wir dürfen hierbei aber nicht nur …

Entschuldigen Sie, Frau Kollegin Pieper-von Heiden, dass ich Sie unterbreche. Frau Abgeordnete Böth möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie diese zulassen.

Das diskutieren wir noch lange genug im Ausschuss, Frau Böth. Lassen Sie mich weiterreden, damit es schnell vorangeht.

Wir dürfen hierbei nicht nur auf mögliche Defizite schauen, sondern müssen viel stärker die Talente, die Potenziale der Kinder fördern. Zweisprachiges Aufwachsen darf keine Belastung, sondern sollte einen Gewinn darstellen.

Eines ist allerdings klar: Auf dem Erwerb der deutschen Sprache muss zunächst das Hauptaugenmerk liegen, damit Kinder und Jugendliche ihr Leben in Deutschland eigenverantwortlich gestalten können. Aber auch die Förderung der bilingualen Fähigkeiten muss daneben eine umfassende Säule schulischer Potenzialförderung darstellen. Auch schadet die Förderung der Herkunftssprache nicht dem Erwerb der deutschen Sprache. Im Gegenteil:

Es kann sie fördern. Daher ist das Grundanliegen des Antrags richtig.

Allerdings sind mehrere Ihrer Aussagen, Frau Böth, und Forderungen schlicht fragwürdig und meines Erachtens zurückzuweisen. Wenn Sie zum Beispiel beklagen, dass Schüler zum Teil weite Wege in Kauf nehmen müssen, um an einem solchen Unterricht teilzunehmen, suggeriert das, es werde zukünftig anders werden.