stand in der Zeitung. Aber ich habe es so gemacht, wie es die kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagen haben.
Es ist für die Landesregierung ein gutes Verfahren, sich mit den Vertretungen der großen Städte und Gemeinden sowie der Landkreise zusammenzusetzen und zu erörtern, wie man eine solche Konferenz handelbar ablaufen lassen kann. Hätte ich alle einladen wollen, hätte ich 396 einladen müssen. Mit den Landkreisen dazu wäre das ein bisschen viel geworden. – Es gab also diese Verabredung mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Frau Ministerin, ich muss nachfragen: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gerade gesagt, dass im Moment Anträge aus den Kommunen in einem Volumen von 710 Millionen € vorliegen. Sie gehen davon aus – egal, aus welchem Geld diese Anträge bedient werden –, dass wir 32 % erreichen.
Heißt das gleichzeitig, dass ich meinen Kommunen vor Ort sagen muss, sie brauchten keine Anträge mehr zu stellen, weil es sowieso keine Genehmigungen mehr geben wird, da mit den bisher vorliegenden Anträgen 32 % erreicht sind?
Es ist gut, dass ich das korrigieren kann, sonst würden Sie das heute falsch aus dem Plenum mitnehmen. Ich habe nicht gesagt, die 710 Millionen € sind erschöpfend und die Kommunen haben Anträge dazu gestellt. Vielmehr haben wir sogar 880 Millionen € zur Verfügung. Die nächsten Tranchen werden noch ausgeschüttet. Aber bis jetzt sind 710 Millionen € ausgeschüttet worden.
Für manche Dinge musste auch gar kein konkreter Antrag gestellt werden, weil die Landesmittel, die keiner Kofinanzierung bedürfen, in eigener Verantwortung der Jugendämter vergeben werden dürfen, ohne dass jemand einen Antrag schreiben muss. Das war das, was wir zur Beschleunigung machen wollten.
Das Volumen von Bund und Land insgesamt beträgt 880 Millionen € und ist noch nicht ganz verausgabt worden. Wir haben ja auch noch etwas Zeit, innerhalb derer wir etwas verausgaben wollen. Ich habe gesagt: Wir hoffen, dass wir mit den 880 Millionen € die 32 % erreichen.
Schönen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben mehrmals betont, dass Sie die Verabredung des Krippengipfels erfüllen wollen, und sprechen immer von 32 %.
Ich habe die Verabredung des Krippengipfels anders wahrgenommen, und zwar dass der Rechtsanspruch insgesamt erfüllt werden soll. Dabei sind die 32 % nur eine Rechengröße.
Deswegen meine Frage: Was stimmt nun? Wird der Rechtsanspruch in jedem Fall erfüllt? Oder werden Sie nur 32 % erfüllen?
Ich erkläre es gerne noch einmal: 32 % sind das Ergebnis einer Berechnung, die der Bund vorgenommen hat und die für Nordrhein-Westfalen berechnet worden sind. Sie beruhen auf Zahlen, die 2005 ermittelt und 2007 beim Krippengipfel zugrunde gelegt wurden. Es ging um 740.000 Plätze, die man bundesweit erreichen wollte, weil man annahm, dass man damit den Rechtsanspruch erfüllen könnte.
Man hatte ja Eltern befragt. Es gab eine ordentliche Untersuchung, in der man diese Zahlen ermittelt hat. Das war Grundlage. Auf dieser Grundlage arbeiten wir jetzt, weil wir mit dem Bund noch keine neue Grundlage haben.
Es zeichnet sich aber ab, dass einzelne Kommunen erwarten, dass wir den Rechtsanspruch nicht werden aufrechterhalten können, wenn wir nur 32 % der Plätze schaffen. Ich wiederhole es: Das ist eine landesweite Durchschnittsgröße, die sich in den Kommunen unterschiedlich abbildet. Man kann nicht davon ausgehen, dass jede Kommune 32 % schafft. Eine Kommune wird vielleicht 50 % haben, eine andere Kommune entsprechend weniger. Das ist die Situation.
Zum Stichwort „Rechtsanspruch“! Ich muss noch einmal deutlich machen, warum das Interesse der Bürgermeister und der Oberbürgermeister so groß ist, hier noch mehr Dynamik hineinzubekommen: weil sich der Rechtsanspruch gegen die Städte und Gemeinden richtet. Die Eltern werden nicht beim Land vorstellig, sondern bei den Bürgermeistern und bei den Oberbürgermeistern, wenn ihnen für ihre Kinder kein Platz angeboten wird.
Darum haben wir dieses gemeinsame Interesse, und darum sagen die Bürgermeister und Oberbürgermeister – wie man es aus dem Süden der Republik hören konnte – nicht, sie wollten zunächst
einmal das gesteckte Ziel von 32 % verlassen, weil sie Schwierigkeiten haben. Das konnte man auch lesen. Hier haben alle gesagt, das interessierte sie nicht. Sie seien daran interessiert, so viele Plätze wie möglich hier in Nordrhein-Westfalen zu schaffen, damit wir dem Rechtsanspruch auch Genüge tun können. Das ist der Punkt.
Um es noch einmal zu sagen: Ich kann mich mit meinem Handeln nur auf das konzentrieren, was auf dem Krippengipfel zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden verabredet worden ist. Das ist unsere erste Zielmarke. Wenn neue Größen seitens des Bundes gemeldet werden, erwarte ich, dass der Bund zu einem neuen Krippengipfel einlädt. Alles andere wird nicht funktionieren.
Frau Ministerin, aufgrund Ihrer Antwort drängt sich mir die nächste Frage auf: Wie erklären Sie sich, dass die Bürgermeister als Bürgermeister eingeladen worden sind und dass die komba und auch der Landesverband Kindertagespflege NRW nicht eingeladen worden sind? Erwecken Sie hier nicht den Eindruck, dass es absolut willkürlich war, wie Sie eingeladen haben?
Ich muss Sie noch einmal enttäuschen. Ich weiß nicht, ob es wieder nicht auf der Liste steht, aber die komba war eingeladen und vertreten. Es waren alle Vertreter der Arbeitnehmer eingeladen. Es waren die Vertreter der Träger eingeladen. Es waren die Kirchen eingeladen. Die Politiker waren eingeladen.
Ich kann es Ihnen nur so sagen. Sie sind alle mit berücksichtigt worden, und sie haben auch heftig mitdiskutiert.
(Wolfgang Jörg [SPD]: Peinliche Frage! – Gegenruf von Olaf Lehne [CDU]: Nein, pein- lich ist die Art der Einladung!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu dieser Dringlichen Anfrage vor.
Minister Voigtsberger hat Medienberichten zufolge Bundesverkehrsminister Ramsauer aufgefordert, den sogenannten Baustellenmelder von der Homepage seines Hauses zu nehmen. Dort sind Baustellen auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen aufgeführt, die von Bürgerinnen und Bürgern als zeitweilig unbesetzt gemeldet wurden.
Zu den sogenannten Schlafbaustellen erklärte Minister Voigtsberger dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Ausgabe vom 29.11.2011): „Auf nordrheinwestfälischen Baustellen wird ordentlich gearbeitet, Schlafbaustellen gibt es nicht.“
Der „Aachener Zeitung“ (Ausgabe vom 01.12.2011) ließ er zum Baustellenmelder des Bundesverkehrsministeriums mitteilen, dass „der von den Bürgern festgestellte Sachverhalt meist auf Unkenntnis beruht.“
In einem Interview gegenüber der „Bild-Zeitung“ (Ausgabe vom 02.12.2011) führte Minister Voigtsberger aus: „Das Baustellenmanagement ist Chefsache, die Schlafbaustellen nur ein Teilaspekt.“
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich beantworte die Frage gerne. Denn ich denke, in der Öffentlichkeit ist es teilweise ein bisschen quer angekommen, und insoweit ist es ganz sinnvoll, das einmal von den Fakten her darzulegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesverkehrsministerium hat Anfang Oktober bundesweit die Aktion „Baustellenmelder“ gestartet. Die Autofahrer wurden im Rahmen dieser Aktion gebeten, per Internet die ihrer Auffassung nach unbesetzten Baustellen auf Autobahnen und Bundesstraßen zu melden. In NRW hat diese Aktion des Bundes zu folgendem Ergebnis geführt:
Das Bundesverkehrsministerium hat dem Land in einer ersten Tranche bisher insgesamt 213 Meldungen über Baustellendefizite weitergeleitet. Diese 213 Meldungen betrafen 55 Baustellen in Nordrhein-Westfalen. Allerdings bezog sich mehr als die Hälfte dieser 213 Meldungen, nämlich 123, auf nur sieben Baustellen.
Die Landesregierung hat die Meldungen der Autofahrer sehr ernst genommen und die Hintergründe so weit wie möglich aufklären lassen.
Zwischenzeitlich hat der Bund in einer zweiten Tranche weitere 49 Meldungen übersandt, denen der Landesbetrieb zurzeit nachgeht.
Meine Damen und Herren, die Ursachen für wahrgenommene Untätigkeit an Baustellen sind sehr vielfältig; es gibt eine ganze Reihe. Zum Beispiel kann aus Sicherheitsgründen nur zu verkehrsarmen Zeiten gearbeitet werden, oder der nächste Arbeitsschritt macht zum Beispiel bei Überbrückungen, Abbrucharbeiten oder gar Sprengungen eine Vollsperrung notwendig, auch wenn die Maßnahme erst viel später vollzogen wird. Es kann sein, dass die Verkehrsführung geändert werden muss oder dass die Witterung ein Weiterarbeiten beispielsweise bei Frost oder Regen nicht zulässt. Ein weiterer Fall ist, dass Beton oder Asphalt aushärten und abkühlen muss und dass deswegen niemand auf der Baustelle sein darf. Neben diesen betrieblichen gibt es zahlreiche wirtschaftliche, sicherheitstechnische und soziale Gründe für ein Ruhen der Baustelle.
So gab es konkret eine Reihe von Meldungen zu einer Baustelle auf der A 1 im Bereich KölnLövenich. Diese Baustelle, Herr Schemmer, gehörte zu den am meisten genannten, sozusagen zu den „Top Fünf“, und deswegen hatte ich mir auch vorgenommen, diese Baustelle selbst in Augenschein zu nehmen. Ich war also vor Ort und habe mir diese Baustelle am letzten Freitag, am 16. Dezember, angesehen. Dort wird derzeit ein Lärmschutztunnel oder, besser gesagt: eine Lärmschutzeinhausung, errichtet, und daher finden dort viele Arbeiten aus Sicherheitsgründen weitgehend nachts statt.
Meine Damen und Herren, vielleicht nur zur Information: 120.000 Fahrzeuge passieren diese Baustelle jeden Tag. Zugleich ist eine Tunnelröhre komplett gesperrt, um dort konzentriert arbeiten zu können. Die Autofahrer, die in der anderen Röhre an der Baustelle vorbeifahren, können das natürlich nicht sehen; ihnen ist der Einblick in die zweite Röhre nicht möglich.
Ich war also beeindruckt, zu sehen, welche Baufortschritte hier gemacht worden sind. Daher kann man in der Tat nicht von irgendwelchen Trödeleien reden. Ganz im Gegenteil: Auf dieser Baustelle wird sechs Tage die Woche Tag und Nacht gearbeitet. In den letzten zwei harten Wintern gab es hier einen Verzug von zwei Monaten. Dieser Verzug von zwei Monaten ist inzwischen wieder aufgeholt, sodass die Baustelle trotz der sehr misslichen Winter in den vergangenen beiden Jahren absolut im Zeitplan ist.
Ein anderes Beispiel ist die A 52 am Autobahnkreuz Neersen. Dort musste der Straßenbelag aus Sicherheitsgründen kurzfristig ausgetauscht werden. Es musste geplant, beauftragt und der entsprechende Belag zu einer verkehrsarmen Zeit, also am Wochenende, aufgebracht werden. Aber schon während dieser Vorbereitungen musste die Strecke aufgrund der Unfallgefahr einspurig geführt werden, damit man rechtzeitig am Wochenende mit dem Aufbringen beginnen kann.
rechnen, dass etwas Unvorhergesehenes passiert und dass entsprechende Umplanungen kurzfristig stattfinden müssen.