Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

„[…] Am 26. November werden wir in Berlin mit einer Großdemonstration die Aufhebung des sogenannten ‚Betätigungsverbots‘ der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie die Streichung der PKK aus der EU Terrorliste fordern. Vor 18 Jahren, am 26. November 1993, wurde das PKKVerbot in Deutschland zum ersten Mal angewandt. […]“

Nach Auskunft des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz verfolgt die linksextremistische „Rote Hilfe e. V.“ das Ziel, mittels Rechtsberatung, Vermittlung von Anwälten sowie Übernahme von Prozesskosten staatlichen Strafandrohungen ihren abschreckenden Charakter zu nehmen. Sie wurde im Jahre 1975 in Anlehnung an eine 1924 in der Weimarer Republik entstandene – damals von der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ (KPD) initiierte – Hilfsorganisation gleichen Namens gegründet. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW führt zur Roten Hilfe e.V. auf seiner Interseite aus:

„[…] Die Gefangenenhilfsorganisation ‚Rote Hilfe‘ (RH) ist als linksextremistische Organisation anzusehen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Sie bekennt sich zu ihrer kommunistischen Tradition und bildet bewusst und gewollt ein Sammelbecken u. a. für Anhänger unterschiedlicher kommunistischer und anarchistischer Theorieansätze und diese propagierender Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse. […]“

Der Aufruf der Roten Hilfe zur Demonstration in Berlin endet mit der Auflistung der bisherigen Unterstützer des Anliegens (Aufhebung des PKK- Betätigungsverbots). Namentlich sind insoweit insbesondere die Landtagsabgeordneten Bärbel Beuermann und Ali Atalan der Fraktion Die Linke im Landtag NRW genannt.

Die Berliner Ordnungsverwaltung untersagte die angemeldete Demonstration schließlich auf der Grundlage des Versammlungsgesetzes. Dieses Verbot bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz am 25. November 2011. Nach Einschätzung des entscheidenden Senats habe der Protestzug als Propagandaveranstaltung aus Anlass des Gründungstages der PKK am 27. November 1978 genutzt werden können. Die PKK sei indes EU-weit als terroristische Vereinigung verboten. Zudem sei die Teilnehmerzahl der avisierten Demonstration falsch angegeben worden, und es sollten Banner der PKK und mit dem Konterfei des in der Türkei inhaftierten Abdullah Öcalan mitgeführt werden.

Unmittelbar zuvor hatten linke Gruppen jedoch eine Demonstration „Gegen Faschismus und Polizeistaat“ angemeldet. Die Polizei wertete diese zwar als „taktische“ Anmeldung, hatte aber keine rechtliche Handhabe für ein Verbot. Die Ersatzveranstaltung fand dann plangemäß am 26. No

vember statt, musste allerdings auf massiven Druck der Polizei um 14:22 Uhr vorzeitig beendet werden.

In den Vormittagsstunden hatte die Polizei am 26. November 2011 zahlreiche Kurden schon bei der Anreise nach Berlin gestoppt und verbotene PKK-Propaganda beschlagnahmt. Auf der Demonstration wurden dies und der „völlig überzogene Einsatz“ von Rednern kritisiert.

Nach zahlreichen Stein- und Böllerwürfen ließ die Polizei schließlich die Demonstration von rund 2.000 Kurden und einigen hundert Autonomen auflösen. Dutzende Personen wurden bei der Demonstration festgenommen. Die Polizei sprach am frühen Samstagabend von mehr als 100 Festnahmen. Mindestens sechs Polizisten erlitten durch extrem laute Böller Knalltraumata. Die Demonstration eskalierte vor der Jannowitzbrücke in Berlin. Dort hagelte es Steine und sogenannte Polenböller auf Polizisten. Mehrere Scheiben am Jannowitz-Center gegenüber der chinesischen Botschaft zersplitterten. Schon kurz nach dem Start am Oranienplatz in Kreuzberg flogen Steine auf Häuser, an denen türkische Flaggen hingen.

Lichtbilder der Demonstration, die dem Berliner „Tagesspiegel“ vorliegen, zeigen den nordrheinwestfälischen Landtagsabgeordneten Ali Atalan im Zuge der Demonstration in der ersten Reihe der Demonstranten, unmittelbar gegenüber den Einsatzkräften der Polizei. Dabei hatte sich der Abgeordnete Atalan bei anderen Demonstrationsteilnehmern der ersten Reihe eingehakt. Unmittelbar hinter jener ersten Reihe zeigen die Aufnahmen teils vermummte kurdische und autonome Demonstranten, die rote Fahnen und ähnliches Beiwerk tragen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfange sowohl die Abgeordneten Beuermann und Atalan als auch die Fraktion der Linken insgesamt extremistische Bestrebungen und die Anwendung von Gewalt gegen Personen und Sachen bei Demonstrationen billigen oder gar aktiv fördern. Insbesondere der Abgeordnete Atalan hat offenbar keine Schwierigkeiten damit, sich für die Ziele und Inhalte einer in der EU als Terrororganisation eingestuften Vereinigung (der PKK) zu engagieren und dieser Betätigung durch persönlichen Einsatz auf einer Demonstration – in deren Zuge es zu erheblicher Gewaltanwendung kam – noch Nachdruck zu verleihen. Dies gilt auch für die Abgeordnete Beuermann, von der zwar keine Lichtbilder einer Versammlungsteilnahme vorliegen, die den Aufruf der „Roten Hilfe“ aber ohne jede Einschränkung unterstützt hat. Die Zurückweisung extremistischer Bestrebungen und Betätigungen war aus der Fraktion der Linken bisher nicht zu vernehmen; vor diesem Hintergrund entsteht der Anschein, die Fraktion der Linken billige das Verhalten der beiden

genannten Abgeordneten ohne Weiteres und erachtet es möglicherweise sogar als unterstützenswert. Die Landesregierung wird daher um Aufklärung gebeten, in welcher Weise Verquickungen zwischen der Linkspartei, der Linksfraktion und/oder einzelnen ihrer Abgeordneten und linksextremistischen Bestrebungen der „Roten Hilfe“ und/oder der verbotenen PKK nach ihren Erkenntnissen vorliegen und wie sie die LinkenForderung nach Aufhebung des PKK-Verbotes bewertet.

Unterstützen Partei und Fraktion der Linken aktiv verfassungsfeindliche Bestrebungen?

Ich bitte Herrn Minister Jäger um Beantwortung.

Danke sehr, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst Folgendes sagen:

Erstens. Die Landesregierung gibt keine Bewertung zum Verlauf einer Demonstration ab, die in einem anderen Bundesland stattgefunden hat. Nordrheinwestfälische Polizeibeamte und -beamtinnen waren dort auch nicht eingesetzt.

Zweitens. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachtet Bestrebungen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Der Verfassungsschutz beobachtet grundsätzlich keine Einzelpersonen, sondern diese Bestrebungen. Erkenntnisse zu Einzelpersonen werden nur gespeichert, wenn sie zur Aufklärung von derartigen Bestrebungen insgesamt erforderlich sind.

Drittens. Die Linke ist sicherlich eine Partei, die nicht in Gänze extremistisch ist; das gilt auch für den überwiegenden Teil der Mitglieder der Partei. Es gibt aber – das haben wir heute Morgen in der Aktuellen Stunde miteinander diskutiert – innerhalb der Partei Zusammenschlüsse und Strömungen, die extremistisch sind oder zumindest den Verdacht nahelegen, dass sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Auch haben Teile der Partei nach wie vor ein ambivalentes Verhältnis zur Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Ich nicht! Ich bin Pazifistin!)

Solange die Partei solche Gruppierungen innerhalb ihrer Organisation gewähren lässt und fördert, ist die Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtlich zwingend geboten.

Der Mündlichen Anfrage liegt eine Demonstration vom 26. November letzten Jahres zugrunde. Initiiert hatte diese Demonstration die YEK-KOM, verbunden mit der Forderung, das Betätigungsverbot der PKK, also der Arbeiterpartei Kurdistans, aufzuheben. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 vom Bundesinnenministerium mit einem Betätigungsver

bot belegt. Die politischen Interessen der PKK werden in Deutschland durch die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, vertreten. Die YEK-KOM hat ihren Sitz in Düsseldorf. Sie ist zwar nicht verboten, wird aber vom Verfassungsschutz beobachtet.

Funktionäre des Vereins arbeiten mit Nachdruck an Kontakten und Zugängen zur deutschen Politik, um die kurdischen Interessen voranzubringen. In diesem Zusammenhang sucht der Verein auch den Kontakt zur Partei Die Linke wie auch zu anderen Parteien.

Der von Ihnen, Herr Kollege Engel, zitierte Verein Rote Hilfe hat zur Teilnahme an den Demonstrationen in Berlin aufgerufen. Bei der Roten Hilfe handelt es sich um eine linksextremistische Gefangenenhilfsorganisation, die ebenfalls das Ziel verfolgt, das PKK-Verbot aufzuheben. – Soweit meine Beantwortung.

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es Fragen? – Herr Abgeordneter Engel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, Sie haben in Ihrer Antwort sehr schön den Hintergrund dargestellt. Darüber hinaus haben wir uns heute Morgen in der Aktuellen Stunde umfassend sowie einerseits sachlich und andererseits angemessen mit der Gesamtproblematik auseinandergesetzt.

Nun treibt mich jedoch eine Besorgnis um, dass möglicherweise – das wissen wir nicht – vielleicht nicht die Fraktion Die Linke in Summe, aber Herr Atalan – wir sahen Herrn Atalan auf einem Foto in der Zeitung, das Ihnen eigentlich bekannt sein muss, und zwar in der ersten Reihe, untergehakt, direkt dahinter, in der zweiten Reihe, schwarzer Block und davor Polizei, also mit allen Insignien und Fahnen –... Man kann also sagen, dass dies der PKK zuzurechnen ist. Deshalb die Sorge.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Unterstellung!)

Haben Sie Erkenntnisse, dass möglicherweise Vertreter der PKK hier im Landtag, in diesem Hohen Haus, in den Büros empfangen werden?

Herr Minister.

Herr Engel, ich habe jetzt die Rechtsgrundlage nicht zur Hand, aber ich kann sagen, dass es rechtlich und, solange ich Verantwortung trage, auch tatsächlich ganz sicher nicht zu einer Beobachtung des Landtags oder der Institution Landtag dahin gehend kommt, wer hier ein- und ausgeht und wer hier als

Besucher empfangen wird. Das verbietet sich aus Respekt vor dem Parlament.

Was die Tätigkeit von Herrn Atalan bei dieser Demonstration angeht, steht es einer Landesregierung nicht zu, das Verhalten von Abgeordneten zu bewerten. Gleichwohl kann es zwei Erklärungen geben: zum einen die, dass es sich um eine Solidarisierung mit dem Ziel dieser Veranstaltung handelt, zum anderen die, schlichtweg auf einem Bild zu sein, auf dem man neben einem Beobachtungsgegenstand abgebildet ist. Uns liegen keine Erkenntnisse vor, die mich veranlassen würden, das Verhalten in irgendeiner Weise zu bewerten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage der Frau Abgeordneten Beuermann.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage an die Landesregierung lautet: Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Verbotsverfügung gegenüber kurdischen Organisationen, Symbolen und Fahnen auf die Integration kurdischstämmiger Mitbürgerinnen und Mitbürger und die damit zusammenhängenden Probleme ein?

Herr Minister, bitte schön.

Soweit ich mich erinnere, war die Frage einer möglichen Integration von kurdischen Mitbürgern in Deutschland keine Überlegung bei dem Beschluss des Bundesinnenministers von 1993, sondern es ging um die Frage, inwieweit sich diese Organisation möglicherweise gegen die freiheitliche Grundordnung und Demokratie als solches richtet. Das ist nach meinem Kenntnisstand der Beweggrund für das Verbot gewesen und nicht so sehr die Frage, ob das integrationsfördernd oder integrationshindernd ist.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage des Herrn Abgeordneten Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe zu den eingangs getätigten Ausführungen des Innenministers eine Nachfrage. Herr Minister Jäger, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie in der Rolle als Mitglied der Landesregierung hier im Hohen Haus nicht das Verhalten von Abgeordneten als Personen bewerten. Da die Anfrage auch auf Aktivitäten der Partei Die Linke gerichtet ist, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, meine Frage an Sie: Welche Erkenntnisse lie

gen Ihnen zu zwischen der Partei Die Linke in Nordrhein-Westfalen und extremistischen Netzwerken und Organisationen bestehenden Kontakten vor? Was sind Ihre Befunde?

Herr Minister, bitte schön.

Herr Witzel, zur Präzisierung Ihrer Frage – das soll nicht belehrend sein –: Die Linke als Partei wird nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Beobachtet werden extremistische Einschlüsse innerhalb dieser Partei und ihre Wirkung auf die Gesamtpartei. Das zum einen.

Zum Zweiten kann ich auf den Verfassungsschutzbericht meiner Behörde verweisen, in dem zum einen das Wirken dieser extremistischen Zusammenschlüsse auf die Gesamtpartei und zum anderen dargestellt wird, inwieweit es Kontakte zu anderen Institutionen, die einer Beobachtung unterliegen, gibt. Weitergehende Informationen kann ich weder bestätigen noch dementieren. Das wäre eine Sache für das Parlamentarische Kontrollgremium.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage der Frau Abgeordneten Conrads.

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass die NRW-Polizei bei dieser Demonstration in Berlin nicht eingesetzt war. Jetzt ist es so, dass schon bei der Anreise zu dieser genehmigten Demonstration Busse mit Demonstranten angehalten, kontrolliert und teilweise unbegründet zurückgeschickt wurden. Da ist meine Frage, ob im Vorfeld, also auf dem Weg nach Berlin, NRW-Polizei an diesen Einsätzen beteiligt war.

Bitte schön, Herr Minister Jäger.

Inwieweit Demonstrationsteilnehmer auf dem Weg nach Berlin in den jeweiligen Bundesländern – so verstehe ich Ihre Frage – durch Landespolizei kontrolliert und gegebenenfalls zurückgeschickt wurden – wobei ich mich fragen würde, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen wäre –, kann ich nicht beurteilen. Ich will aber gerne bei der Polizei nachfragen. Das war nicht Gegenstand der Mündlichen Anfrage. Ich kann Ihnen nur sagen: An dem Einsatz bei dem Demonstrationsgeschehen in Berlin selbst haben keine nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten teilgenommen. Ob es im Vorfeld Kontrollen innerhalb des Landes NordrheinWestfalen im Zusammenhang mit diesem Demonst

rationsgeschehen gegeben hat, entzieht sich zurzeit meiner Kenntnis.

Vielen Dank. – Auf dem Platz der Frau Abgeordneten Freimuth sitzt der Abgeordnete Ellerbrock, der eine Frage stellen möchte.

Herr Minister, Sie haben eben gesagt, Ihnen lägen keine Erkenntnisse vor und Sie würden auch nicht auf eine Demonstration außerhalb Nordrhein-Westfalens gucken. Dazu könnten Sie keine Angaben machen. – Das kann ich vielleicht noch nachvollziehen.

Aber: Welche gewalttätigen Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung von Abgeordneten der Partei Die Linke sind Ihnen bekannt, die damit deutlich machen, dass sie sich linksextremistischen Einflüssen innerhalb ihrer Partei verbunden fühlen?