Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte Ihren Appell ganz ausdrücklich aufgreifen und einen explizit in der textlichen Beantragung der Mündlichen Anfrage angesprochenen Sachverhalt thematisieren. Mich interessiert der zukünftige Umgang des Landes Nordrhein-Westfalen mit der im Raum stehenden politischen Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots. Das ist ein Thema, zu dem mich die Haltung des Landes interessiert. Das würde – käme es zu einer Neubewertung – auch die IMK betreffen.
Deshalb an Sie, Herr Minister Jäger, meine Frage gerichtet: Teilen Sie die aus dem linken politischen Spektrum in letzter Zeit wiederholt vorgetragene Forderung nach Aufhebung des PKKVerbots? Oder teilen Sie unsere Einschätzung, dass es allen vorliegenden Erkenntnissen entsprechend für längere Zeit keinen Grund gibt, zu einer Neubewertung zu kommen?
Die Überprüfung des Betätigungsverbots einer bundesweit handelnden Partei obliegt ausschließlich dem Bundesinnenminister, auch nicht der Innenministerkonferenz.
Es ist bekannt, dass es 1993 Sachverhalte gab, die zu einem Betätigungsverbot geführt haben. Mir ist nicht bekannt, dass diese Sachverhalte nicht mehr vorlägen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine dritte und damit letzte Fragemöglichkeit für Herrn Abgeordneten Engel.
Genau, meine dritte und letzte Frage, Herr Präsident. Vielen Dank. – Leider ist die Ersatzdemo in Berlin am Ende gewalttätig verlaufen. Es gab über 2.000 Demonstranten, darunter mehr als 100 Autonome. Es flogen Steine und sogenannte Polen-Böller. Es gab viele Verletzte und ein Dutzend Festnahmen.
Mindestens acht Polizeibeamte erlitten durch die Böller Traumata und wurden im Bereich des Innenohrs auf beiden Seiten beschädigt.
Deshalb komme ich zum Schluss sehr hartnäckig noch einmal mit einer Frage, aber jetzt frage ich etwas spezieller. Denn hier geht es um die Teilnahme an einer gewalttätig verlaufenen Demonstration am Ende. Wie bewertet die Landesregierung die Teil
Die Landesregierung bewertet zum einen die Wahrnehmung von Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit durch Abgeordnete nicht. Zum anderen ist mir nicht bekannt, dass Herr Atalan beteiligt gewesen oder Verursacher für gewalttätige Auseinandersetzungen in Berlin sei. Das kann ich letztlich aber gar nicht beurteilen.
Vieles hängt miteinander zusammen. Die Ursache der Probleme, die auf Demonstrationen der Kurden in Deutschland eintreten, hängt unmittelbar mit der Verbotsverfügung der kurdischen Organisation in Deutschland zusammen.
Deswegen frage ich: Wie viele Menschen kurdischer Herkunft in NRW konnten seit der Verbotsverfügung 1993 aufgrund rein passiver Teilnahme an Demonstrationen und anderen Veranstaltungen, die ähnlich wie jene in Berlin gelagert waren, nicht eingebürgert werden?
Das deutsche Einbürgerungsrecht unterscheidet nicht zwischen kurdischer und nichtkurdischer Herkunft. Im Einbürgerungsrecht ist in Deutschland sehr klar geregelt, wer den Anspruch auf eine mögliche Einbürgerung und das Recht hat, diesen Antrag zu stellen. Gleichwohl sind für die Einbürgerung bestimmte Verhaltensweisen wie Straffreiheit zwingend erforderlich.
Mir liegen keine Erkenntnisse vor, ob Kurden oder andere Volksgruppen aus anderen Ländern im Zusammenhang mit eigenen Straftaten an einer Einbürgerung gehindert worden sind bzw. in welchen Fällen das stattgefunden hat. Das kann ich Ihnen offen gestanden nicht sagen.
Aber ich halte sehr viel davon, dass bei Einbürgerung geprüft wird, ob sich Menschen, die sie wollen und beantragen, mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung identifizieren
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, teilen Sie meine Einschätzung, dass die Verbotsverfügung, die eben angesprochen wurde, die Spannung zwischen türkei- bzw. türkischstämmigen und kurdischstämmigen Bürgern in Deutschland und vor allen Dingen in NRW verschärft?
Ich will auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Frage nur noch sehr begrenzt etwas mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun hat.
Danke, Herr Präsident. – Darauf wollte ich gerade eingehen. Ich will mich wirklich bemühen, diese Frage zu beantworten, und tue das auch gern ad hoc, soweit ich das zum jetzigen Zeitpunkt beurteilen kann.
Ich glaube – das sage ich ganz offen –, sei es das extremistische Verhalten innerhalb einer kurdischen Bevölkerung, sei es Rockerkriminalität, sei es Rechtsradikalismus: Das Problem ist, dass durch das Verbot solcher Organisationen letztlich nicht das dahinter stehende Gedankengut mitverboten wird. Zum einen versucht man nur – das ist Grundsatz eines Betätigungsverbots einer Partei –, ihrer Organisation und ihres Vermögens habhaft zu werden.
Zum Zweiten: Ich glaube nicht – das kann ich aufgrund der Erfahrungen aus meinem eigenen Wahlkreis beurteilen –, dass das Betätigungsverbot der PKK zu einer Radikalisierung zwischen türkischstämmigen und kurdischen Bürgern geführt hat.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich muss gestehen: Ich mache mir ein bisschen Sorgen wegen des Aufwerfens solcher Debatten bei Aktivitäten von Abgeordneten.
Ich habe die Frage an den Herrn Innenminister, wie groß er eigentlich die Gefahr einschätzt, dass demokratisch gewählte Vertreter durch das Aufwerfen und die Öffentlichmachung solcher Debatten zur Zielscheibe von türkischen Faschisten wie den Grauen Wölfen werden könnten.
Ich mache mir große Sorgen um die zunehmende Gewaltbereitschaft sowohl im Rechts- als auch im Linksextremismus in Deutschland. Denn zunehmend werden öffentliche Personen zum Ziel.
Meine Beurteilung ist dabei überhaupt nicht politisch motiviert, sondern ich verurteile das gleichermaßen auf beiden Seiten.
Danke schön. – Zu einer zweiten und letzten Zusatzfrage hat der Abgeordnete Ellerbrock das Wort, der auf dem Platz von Frau Freimuth sitzt.
Danke. – Herr Minister, der Kollege Orth hatte heute Morgen beispielhaft aufgeführt, welche Verknüpfungen zwischen einzelnen Abgeordneten der Partei der Linken mit linksextremistischen Einschlüssen innerhalb der Partei bestehen. War diese Auflistung des Kollegen Orth Ihrer Ansicht nach umfassend oder vollständig in Bezug auf die Führungselite dieser Partei?