Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

fang, Art und Weise der Beantwortung der Landesregierung freigestellt ist. Daran orientiert nutze ich die Gelegenheit, um Ihre – ich nenne es einmal so – politische Bewertung des Urteils ebenfalls zu kommentieren.

Ich mache darauf aufmerksam, dass das Urteil nicht von wahrheitswidriger Darstellung spricht, sondern dass Informationen, die wahlrelevant hätten sein können, nicht weitergegeben worden sind. Das ist schon ein substanzieller Unterschied. In dem Falle ist dagegen geklagt worden. Ich glaube, dass ähnliche Sachverhalte in anderen Städten durchaus auch angefallen sein könnten, eine Entscheidung aber deshalb nicht getroffen wurde, weil dort nicht geklagt worden ist. So what?

Die Frage, ob und inwieweit die Kosten – durch Wiederholungswahlen entstehen natürlich Kosten, gar keine Frage – gegenüber ehemaligen Hauptverwaltungsbeamten geltend gemacht werden

könnten, ist Entscheidung der jeweiligen Gebietskörperschaft, in dem Falle der Stadt Dortmund, und dann der entsprechenden Gerichte. Ich gehe davon aus, dass das ein Sachverhalt ist, der vor Gericht auszutragen wäre, den Gerichte dann zu entscheiden hätten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage von Herrn Abgeordneten Ellerbrock.

Herr Minister, ich beziehe mich auf einen Artikel der „Westfälischen Rundschau“ vom 25. Januar. Dort ist deutlich ausgeführt worden, dass der amtierende Oberbürgermeister Sierau die SPD-Fraktion auffordert, 120.000 € zurückzuzahlen, da mit diesen 120.000 € die Prozesskosten von Ratsmitgliedern beglichen worden seien. Dem soll sich dem Bericht zufolge der Fraktionsvorsitzende der SPD vor Ort widersetzen.

Wie beurteilen Sie die Situation, dass der Oberbürgermeister hier eine Prozesskostenhilfe der Fraktion für einzelne Mitglieder zurückfordert? Das hieße ja letztendlich, dass von dem System abgewichen würde, dass jeder Mensch klagen kann, aber seinen Prozess auch selbst bezahlt. Dann würde das einzelne Ratsmitglied in eine Sonderrolle kommen, es sei denn, man würde sich als nachvollziehendes Organ des Fraktionsvorsitzenden verstehen, und das kann ja nicht sein.

Herr Minister.

Herr Ellerbrock, lassen Sie mich darauf hinweisen, dass sich Ihre Frage nicht auf die rechtlichen Konsequenzen durch die Wahlwiederholung bezieht, sondern auf ein Verwaltungsgerichtsverfahren, das zu einer Entscheidung gekommen ist. Ich kann

Ihnen nur bestätigen, dass auch wir Kenntnis von dem Artikel in der „Westfälischen Rundschau“ haben. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen uns nicht vor, weil sich die Stadt Dortmund nach jetzigem Stand, den ich kenne, in der Frage weder an die Bezirksregierung noch an das Innenministerium gewandt hat.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage des Herrn Abgeordneten Engel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Auch noch eine kurze Frage an den Innenminister: Kurz nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, 15. Dezember 2011, hat der Rat der Stadt Dortmund den Haushaltsplan für 2012 verabschiedet. Inwieweit wirkt sich der Urteilsspruch auf die Gültigkeit des Ratsbeschlusses aus?

Herr Minister.

Ich verstehe Ihre Frage nicht im Hinblick auf den möglichen Inhalt des Haushaltssatzungsbeschlusses, sondern auf seine Gültigkeit. Die Rechtskraft des Urteils wird erst zum 30. Januar erlangt, wenn nicht Verfahrensbeteiligte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Sollte Beschwerde eingelegt werden, hemmt diese Beschwerde die Rechtskraft des Urteils. Das wäre ein Verfahren, das sich dann noch anschließen und die Rechtskraft des Urteils hemmen würde.

Bis zur Rechtskraft des Urteils zum 30. Januar ist der Rat in seiner Funktion aber legitimiert, alle Beschlüsse zu fassen. Erst wenn das Urteil Rechtskraft erlangen würde, müsste an die Stelle des Rates ein Beauftragter, der durch die Bezirksregierung zu benennen ist, treten, der dann die Beschlüsse des Rates vollziehen müsste.

Wenn die Frage auf die Gültigkeit bezogen ist: Nach meinem Kenntnisstand haben Ratsbeschlüsse bis zum 30. Januar ihre Gültigkeit, auch in Fragen von Haushaltssatzungen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage des Herrn Abgeordneten Hovenjürgen.

Herr Minister,...

(Manfred Palmen [CDU]: Lass die Finger von dem Ding!)

Dann nehme ich das Mikrofon von Herrn Löttgen, wenn es geht.

Ich habe keine Möglichkeiten. Der Kollege Hovenjürgen hat sich gemeldet, ich habe ihm das Wort erteilt, indem ich ihn eingedrückt habe, und er müsste eigentlich nicht drücken. Leuchtet denn ein Lämpchen auf, Herr Kollege?

Ein Lämpchen leuchtet auf, aber vielleicht geht es auch so.

(Zuruf: Man hört Sie nicht!)

Herr Minister, die Frage von Herrn Ellerbrock ging schon in die Richtung …

(Ministerin Barbara Steffens: Das geht so nicht! Das steht dann nicht im Protokoll!)

Ich wollte Herrn Minister gerade fragen, ob er es versteht, Frau Kollegin. – Dann werde ich mal Herrn Kollegen Löttgen eindrücken. Wenn es bei Herrn Hovenjürgen nicht geht, geht es vielleicht über das Mikrofon.

Das scheint zu gehen. Das ist offensichtlich ein deutlich besseres Mikro. – Herzlichen Dank, Herr Präsident.

Herr Minister, die Frage von Herrn Ellerbrock ging schon in die Richtung, wie es sich mit der Rechtskostenerstattung der Stadt Dortmund an die SPDFraktion verhält. Es gibt offensichtlich eine Anfrage des Herrn Oberbürgermeisters an den Regierungspräsidenten, die vom Regierungsvizepräsidenten beantwortet wurde, der eine Rechtmäßigkeit der Prozesskostenerstattung bzw. eine Rechtskostenerstattung klar verneint. Noch einmal ganz explizit die Frage an den Innenminister: Teilen Sie die Rechtsauffassung des Regierungspräsidenten

Herr Minister, bitte schön.

Herr Hovenjürgen, ich habe gerade noch einmal nachgefragt. Wir haben keine Kenntnis davon, dass ein solches Auskunftsersuchen an die Bezirksregierung gerichtet worden ist. Daher kann ich jetzt zum Sachverhalt keine Stellung nehmen.

Vielen Dank. – Es gibt eine Frage von Frau Abgeordneter Pieper-von Heiden.

Danke, Herr Präsident. – Eine Frage: Stärkt die Landesregierung, stärkt der Innenminister der Stadt Dortmund

den Rücken, den früheren Oberbürgermeister Langemeyer in Regress zu nehmen?

Herr Minister.

Frau Abgeordnete, der Innenminister und Kommunalminister stärkt jeder der 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen den Rücken. Bei diesem besonderen Sachverhalt muss ich darauf aufmerksam machen, dass es ausschließlich eine Entscheidung der Gebietskörperschaft ist, ob und inwieweit sie glaubt, Regress gegenüber anderen Dritten geltend zu machen. Es obliegt dann den Gerichten, festzustellen, ob das opportun ist.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine zweite Frage des Herrn Abgeordneten Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, wir haben zu Beginn dieser Frage schon gemeinsam festgestellt, dass man nach der Geschäftsordnung eine Bandbreite an Möglichkeiten hat, wie man antwortet. Da ich glaube, dass Sie gegenüber dem Parlament einen seriösen Eindruck hinterlassen wollen und Interesse haben, in der Sache zur Klärung beizutragen, möchte ich wie mehrere andere Vorredner zu dem Thema „Prozesskosten und Fraktionskasse der Ratsfraktion der SPD Dortmund“ eine Nachfrage stellen.

Unabhängig davon, ob Sie dazu einen konkreten Aktenvorgang auf dem Tisch haben oder nicht: Halten Sie es von Ihrer Rechtsauffassung als Kommunalminister des Landes Nordrhein-Westfalen in dem Ihnen bekannten Fall, dem Klageverfahren in Dortmund, für zulässig, aus einer Fraktionskasse Gelder für die Prozessführung zu nehmen, wenn dieses Verfahren von einzelnen Abgeordneten so betrieben wird? Ist das rechtlich – egal, wie Sie es persönlich politisch bewerten – zulässig, oder sagen Sie als Kommunalminister des Landes: „Nein, lass lieber die Finger davon!“?

Herr Minister Jäger, bitte.

Entschuldigung, Herr Witzel, ich mache darauf aufmerksam, dass die Frage eigentlich lautete, welche rechtlichen Konsequenzen die Landesregierung hinsichtlich der angeordneten neuen Ratswahl sieht.

(Ralf Witzel [FDP]: Nicht ausweichen! Das gehört doch zusammen!)

Herr Witzel, wenn ich kurz antworten darf. – Die von Ihnen formulierte Frage ist in diese Fragestellung als eine sich ergebende Frage hineinkonstruiert. Das sehe ich wirklich nicht so. Deshalb bin ich auf die Beantwortung auch nicht vorbereitet und habe zurzeit keinen Kenntnisstand darüber, dass sich die Stadt Dortmund in dieser Frage an die Bezirksregierung gewandt hätte, obwohl ich das nicht ausschließen kann.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Abgeordneter Engel hat eine Zusatzfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Noch mal zum Kern der Frage, also zu der Ratswahl. Wir haben es dort mit einer Wahl zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen zu tun. Wir wissen, während die Ratswahl möglicherweise schon in diesem Sommer stattfinden könnte, gibt es beim Verwaltungsgericht nach unserem Kenntnisstand elf Verfahren zur Bezirksvertretung. Damit besteht die Gefahr, dass diese Wahlen, die an einem Tag stattfinden sollten – auch aus Kostengründen; es werden 1,2 Millionen genannt –, auseinanderfallen mit der Folge einer möglichen Kostenverdoppelung. Meine Frage an Sie: Sehen Sie Möglichkeiten, am Ende doch zu einem Wahltag zu kommen?

Herr Minister Jäger.

Herr Engel, unterstellt, das Urteil des OVG Münster würde nach dem 30. Januar Rechtskraft erlangen, weil eine Beschwerde nicht eingelegt wird, ist das Gesetz klar: Innerhalb von vier Monaten hat ein Termin zu einer Ratsnachwahl stattzufinden. Solange führt ein Beauftragter die Geschäfte des Rates weiter.

Wir haben als Landesregierung keinerlei Einfluss darauf, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gleichzeitig die mögliche Neuansetzung einer Kommunalwahl für den Bereich der Bezirksvertretung sieht und welche möglichen Fristen sich daraus ergeben. Wenn das eintreten sollte, dass dieses Urteil Rechtskraft erlangt, was man heute noch nicht abschließend sagen kann, muss ich davon ausgehen, dass es – in der Tat: ärgerlicherweise – zwei verschiedene Termine geben muss.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine dritte und letzte Frage des Herrn Abgeordneten Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Innenminister Jäger, Sie sehen, ich bin an die

ser einen Stelle hartnäckig und muss jetzt eine weitere Frage darauf verwenden, bei Ihnen noch mal nachzufragen. Ich nehme auf meine letzte Frage und den vom Kollegen Ellerbrock zitierten Artikel der „Westfälischen Rundschau“ vom heutigen Tag mit dem Titel „Sierau droht SPD-Fraktion mit Klage, falls sie die 120.000 € nicht erstattet“ Bezug.