Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

ser einen Stelle hartnäckig und muss jetzt eine weitere Frage darauf verwenden, bei Ihnen noch mal nachzufragen. Ich nehme auf meine letzte Frage und den vom Kollegen Ellerbrock zitierten Artikel der „Westfälischen Rundschau“ vom heutigen Tag mit dem Titel „Sierau droht SPD-Fraktion mit Klage, falls sie die 120.000 € nicht erstattet“ Bezug.

Sie sagen, Sie sind für die heutige Fragestunde auf die von uns gestellte rechtliche Frage, ob dieser Sachverhalt aus einer kommunalen Fraktionskasse reguliert werden darf, nicht vorbereitet. Wären Sie denn bereit, diesem Parlament zeitnah im Nachgang zu dieser Fragestunde – unabhängig davon, ob Sie einen konkreten Vorgang auf dem Tisch haben – zu der rechtlichen Bewertung der grundsätzlich gestellten Frage „Können diese Kosten an sich aus einer kommunalen Fraktionskasse bezahlt werden?“ schriftlich Ihre Einschätzung und Antwort zu geben?

Herr Minister Jäger.

Herr Witzel, genauso hartnäckig, wie Sie Ihre Nachfragen stellen, muss ich darauf verweisen, dass nach meiner Auffassung dieser Sachverhalt nicht Gegenstand Ihrer Mündlichen Anfrage gewesen ist. Gleichwohl wird die Landesregierung natürlich jede Mündliche Anfrage im Rahmen der Fragestunde vollständig und umfassend beantworten.

Vielen Dank. – Es gibt eine zweite und damit letzte Frage des Herrn Abgeordneten Ellerbrock.

Herr Minister, ich mache das Spiel nicht weiter. Chapeau! So kann man das hin und her spielen, ohne dass es uns in der Sache weiterbringt. Der Oberbürgermeister ist schon neu gewählt worden. Der Rat muss neu gewählt werden. Ist es zwingend notwendig, auch die Bezirksvertretung nachzuwählen?

Herr Minister.

Diese Entscheidung obliegt in der Beurteilung dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als Erstinstanz. Das ist natürlich in seiner Beurteilung, ob eine solche Wahlwiederholung notwendig ist, frei. Aber wenn man die Umstände, die beim Urteil des OVG Münster zum Tragen gekommen sind, beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ebenfalls zugrunde legt, muss man davon ausgehen, dass auch hier eine Nachwahl angeordnet wird. Es ist bedauerlich, dass diese Fristen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht

übereinanderzubekommen sein werden, sodass es zu zwei getrennten Terminen kommen wird – mit Ausnahme der Bezirksvertretung Brakel, die bereits nachgewählt worden ist.

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Ende der Mündlichen Anfrage 59 und am Ende der Fragestunde.

Ich rufe auf:

7 Missbrauch des Amtsblatts durch das Schul

ministerium für Parteienwerbung

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3762

Ich erteile der Frau Abgeordneten Böth das Wort.

Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht hier und heute um dieses Sonderamtsblatt des Schulministeriums.

(Die Abgeordnete hält eine Broschüre hoch.)

Man muss vielleicht erläutern, warum wir dieses Sonderamtsblatt – es heißt: Sonderausgabe – aufregend finden, und zwar nicht im positiven, sondern im negativen Sinne.

Das Amtsblatt des Schulministeriums war bis zum Jahre 2006 eine auf Umweltpapier gedruckte amtliche Mitteilung – ein ziemlich langweiliges Ding, das alle neuen Erlasse, die in der Zwischenzeit gekommen waren, Stellenausschreibungen und so etwas enthielt.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

2006 ist das Amtsblatt von Frau Sommer verändert worden. Nun handelt es sich dabei um eine bunt bebilderte Zeitschrift mit dem Titel „Schule NRW“ und darunter „Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung“.

Jetzt muss man natürlich wissen, dass es zu den Dienstverpflichtungen von Lehrerinnen und Lehrern gehört, das Amtsblatt zu lesen. Es ist nämlich eine Dienstverfehlung, wenn man das nicht tut und bestimmte Informationen …

(Zurufe von Ministerin Sylvia Löhrmann und von Sigrid Beer [GRÜNE])

Das steht so in der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen. Ich wollte es nur mal sagen. Das ist geltendes Recht. Ich würde mich nicht darüber lustig machen, wenn ich das sage – es sei denn, man wollte sich hier über die Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen lustig machen. Da mache ich gerne mit. Aber dann müssten wir sie vielleicht mal ändern.

Jedenfalls ist es bisher noch eine Verpflichtung der Lehrkräfte, das Amtsblatt des Ministeriums zur Kenntnis zu nehmen. An manchen Schulen wird das sogar per Unterschrift eingefordert. Damit sollen sich Lehrerinnen und Lehrer sozusagen schlaumachen, was der Stand der Debatte ist und welche pädagogischen Innovationen weiter vorangetrieben werden sollen. Selbstverständlich gibt es immer wieder Schwerpunkthefte; das ist überhaupt nicht die Frage. Generell ist das Amtsblatt des Ministeriums auch nicht für alle Welt kostenfrei zu beziehen. Deshalb ist es auch etwas Besonderes, dass diese Sonderausgabe erstens kostenfrei war und zweitens für jeden Mann und jede Frau über die Internetseite des MSW, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, zu beziehen war.

Was ist an dieser Sonderausgabe jetzt so besonders? Das Besondere an dieser Sonderausgabe sind Statements zum Schulkonsens. Statements zum Schulkonsens geben darin ab: der Vorsitzende der Landtagsfraktion der SPD, der Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Vorsitzende der Landtagsfraktion der CDU, GEW, VBE, Philologen-Verband, Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule, Elternnetzwerk, Landeselternschaft der Gymnasien usw. Ich will nur sagen: Es sind nicht alle Verbände, die zum Beispiel in der Bildungskonferenz am Tisch gesessen haben, sondern es sind ausgewählte.

(Dr. Carolin Butterwegge [LINKE]: Und wa- rum?)

Insbesondere sind es die Landtagsfraktionen der Schulkonsensparteien; ich will sie mal so nennen.

Daher habe ich erhebliche Bedenken, und zwar nicht nur, weil dieses Amtsblatt natürlich von der Staatskanzlei finanziert wird, also mit Mitteln der Landesregierung – normalerweise wird es für 4,45 € pro Stück abgegeben; in diesem Falle waren es null Euro –, sondern insbesondere, weil es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Regierungsmaterialien gibt, die im Wahlkampf verwendet wurden und in denen Parteiäußerungen enthalten waren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.

Ich behaupte nicht, dass wir im Wahlkampf sind. Ich sage nur: Dieses Material ist ein Amtsblatt des Ministeriums. Insofern hat es eine andere Qualität als eine Infobroschüre; denn – ich wiederhole es noch mal – die Lehrerinnen und Lehrer sind aufgrund der Allgemeinen Dienstordnung verpflichtet, es zu lesen.

Und hier hat man schon den Eindruck, dass sie nicht über alle Positionen zum Schulkonsens informiert werden sollen, wie es zum Beispiel die politische Bildung in der Schule tun müsste, würde sie dieses Thema im Unterricht behandeln, oder wie es ein Schulleiter tun müsste, würde er den Schulkonsens – zum Beispiel während einer Konferenz –

vorstellen. Vielmehr macht man es einseitig und parteilich. Das ist schlicht und ergreifend skandalös. Ich hätte auch nicht erwartet, dass diese Landesregierung das tut.

(Beifall von der LINKEN)

Danke, Frau Kollegin Böth. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Kaiser.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich diesen Antrag gelesen habe, habe ich zunehmend Spaß daran gekriegt. Man kann ihn ja zweimal interpretieren – beide Male mit „dumm“: Entweder ist er dumm gestellt, oder wir sollen für dumm gehalten werden. Eine Alternative dazu gibt es nicht.

Sie stellen ja folgende Frage, Frau Böth: Wie ist das mit der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer? – Nachdem ich Ihren Antrag gelesen hatte, habe ich auch Spaß daran gehabt, diese Dienstordnung selber zu lesen. Ich muss sagen: Sie entspricht einer demokratischen Tradition. In der Dienstordnung werden sehr abgewogene Festlegungen zwischen Freiheit und Pflicht für den einzelnen Lehrer und die einzelne Lehrerin getroffen.

(Gunhild Böth [LINKE]: Aber es gibt nicht die Freiheit, das Amtsblatt nicht zu lesen!)

Wenn man sich anschaut, was in § 3 Abs. 6 der Dienstordnung steht, wird deutlich, dass von Ihnen – Sie neigen ja gelegentlich dazu, Ihre reichliche Praxis als Lehrerin im Parlament widerhallen zu lassen – das Thema komplett verfehlt wurde. In § 3 Abs. 6 ist nämlich Folgendes geregelt:

„Lehrer und Lehrerinnen sind verpflichtet und müssen von dem Schulleiter oder der Schulleiterin die Möglichkeit erhalten, sich über die für sie maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren. Hierzu gehört insbesondere die Kenntnisnahme der im Amtsblatt … und in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein

Westfalen (BASS) veröffentlichten schulbezogenen Vorschriften.“

Das heißt, dass der Teil der amtlichen Bekanntmachungen, der Steuerungsinstrument der Landesregierung ist, von Lehrerinnen und Lehrer zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten ist. Das halte ich auch für sehr sinnvoll.

Der Teil, den Sie ansprechen, ist davon aber nicht betroffen. Sie sagen: „Dessen Lektüre gehört zu den Dienstverpflichtungen der Lehrkräfte und aller weiteren Beschäftigten.“ Das ist schlichtweg Unsinn.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Herr Kollege Kaiser.

Ich möchte zusammenhängend ausführen.

In Ihrem Antrag heißt es außerdem – ich zitiere –:

„Diese ,Sonderausgabe‘ verstößt gegen fundamentale Regeln eines Amtsblatts, da weder Lehrkräfte noch weitere Beschäftigte verpflichtet sein können, politische Stellungnahmen zu parlamentarischen Beratungen von Parteien zur Kenntnis zu nehmen.“

Auch das widerspricht vollkommen dem Sinn der ADO. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es doch selbstverständlich, dass ein Lehrer parteipolitische Meinungen zur Kenntnis nehmen kann oder nicht zur Kenntnis nehmen kann. Da hat er volle Freiheit, auch im Unterricht.

Deshalb würde ich jedem politischen Bildner nahelegen, Ihren Antrag als Exempel dafür zu verwenden, dass man voll am Thema vorbei irgendwelche Propaganda und irgendwelche Hirngespinste verbreitet, ohne etwas zur Sache zu sagen. Das ist wirklich ein schlechtes Beispiel.

Ihre politische Forderung verrät auch Ihr Bürokratie- und Ihr Administrationsverständnis und macht deutlich, dass diese wie alle Ihre Positionen ewig gestrig sind. Ein modernes Bürokratie- und Steuerungsverständnis in Schule geht nämlich nicht davon aus, dass man von oben herunter alles zentralistisch machen kann. Zu fordern, die Landesregierung solle die ausgelieferten Exemplare des Amtsblattes NRW zurückfordern und vernichten, zeigt ein Schulverständnis, das mich wirklich stark amüsiert hat. Ich habe es wirklich unter schallendem Gelächter meiner eigenen Frau vorgelesen und zu ihr gesagt: Du bist ja auch dienstverpflichtet. – Sie geht nämlich auch diesem ehrenwerten Beruf nach.

Was Sie mit diesem Antrag bieten, ist also vollkommen daneben.