Protokoll der Sitzung vom 08.02.2012

Für uns Linke bleibt es dabei: Eine artgerechte Tierhaltung ist die bessere Alternative; denn ein Tier, das artfremd gehalten wird, erkrankt schneller, benötigt Medikamente, und das Mortalitätsrisiko erhöht sich somit. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wieder Vertrauen in Lebensmittel und zu unseren Landwirten haben. Deshalb fordern wir eine ökologische Landwirtschaft oder zumindest eine bäuerliche Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Remmel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Anfang – bevor wir die Debatte im Ausschuss dann vielleicht intensiver führen – möchte ich auf etwas hinweisen, damit wir uns, wenn wir über multiresistente Keime diskutieren, auch über die fachlichen Grundlagen einig sind.

Unbestritten ist: Jeder zusätzliche multiresistente Keim ist einer zu viel, weil er hohes Gefährdungspotenzial hat.

Trotzdem muss man aber, glaube ich, fachlich zwischen den multiresistenten Keimen unterscheiden,

die im menschlichen Zusammenhang festzustellen sind, also unterschiedliche Stämme haben, und denjenigen, die im Zusammenhang mit Tierhaltung festgestellt werden. Hier gibt es jedenfalls, was wissenschaftliche Erkenntnisse angeht, keine erwiesenen Zusammenhänge. Damit möchte ich das Problem jetzt nicht kleinreden. Ich sehe das auch mit wachsender Sorge. Wir sollten aber, wenn es um Exaktheit der Diskussion geht, beide Bereiche gesondert betrachten.

Gleichwohl gilt – das ist eben das, was mich mit Sorge erfüllt –, dass die entsprechenden Untersuchungen und Feststellungen gerade in Krankenhäusern – das war auch schon Gegenstand Ihrer Kleinen Anfrage – zu dem Ergebnis kommen, dass solche multiresistenten Keime, die auf Tierhaltung zurückzuführen sind, in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben. 16 % der multiresistenten Keime, die aktuell in Krankenhäusern festgestellt werden, gehen auf Tierhaltung zurück. Insofern ist das in der Tat besorgniserregend.

Ich bin dankbar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass Sie diese Aspekte in Ihrem Antrag noch einmal aufgegriffen haben, möchte Ihnen aber gleichzeitig versichern, dass die Landesregierung in vielen der von Ihnen angesprochenen Bereichen bereits aktiv geworden ist.

Ich möchte daran erinnern, dass es die nordrheinwestfälische Landesregierung war, die mit der Durchführung und Veröffentlichung der Studie zum Einsatz von Antibiotika in Hähnchenmastanlagen das Ausmaß der gesamten Problematik deutlich gemacht und damit auch die aktuelle Diskussion initiiert hat.

Ich bin froh, dass das Thema – insbesondere die Resistenzproblematik – inzwischen von vielen Akteuren in der ganzen Bundesrepublik, also auch in Nordrhein-Westfalen, aufgegriffen wurde. Die Gesundheitsminister haben sich damit beschäftigt und in Nordrhein-Westfalen die Gesundheitskonferenzen. Dabei wurde ein Zusammenhang zwischen Multiresistenzen einerseits und der Tierhaltung bzw. der Gabe von Antibiotika in Tierhaltung andererseits festgestellt. Sie machen sich darüber Gedanken und auch Sorgen.

Wir dürfen es deshalb nicht zulassen, in eine zunehmende Abhängigkeit von Antibiotikagaben zu kommen. Vielmehr müssen wir alles darauf ausrichten, ein Zeitalter in der Tierhaltung zu erreichen, in dem wir weitestgehend auf Antibiotika verzichten können. Das ist der eigentliche Sinn und Zweck unserer politischen Anstrengungen. Das muss man, denke ich, auch in den Mittelpunkt stellen.

Sehr geehrter Herr Kollege Romberg, wir haben Ihnen vonseiten der Landesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfragen 1004 und 1235 ausreichend deutlich gemacht, in welcher Weise die Landesregierung bzw. die Landesbehörden die mul

tiresistenten Keime beim Fleisch untersuchen und wie sich hier die Zusammenhänge gestalten.

Unabhängig davon – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen – ist es für die Landesregierung aber unabdingbar, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung auf das therapeutisch absolut notwendige Maß zu reduzieren, um damit keine weiteren Belastungen, die zu Resistenzen führen, überhaupt erst zuzulassen.

Dass das Thema aber komplexer ist, Herr Romberg, mag mein Verweis auf die Rechtslage darstellen. Wir haben bisher keine Rechtsgrundlage bezüglich multiresistenter Keime hinsichtlich von Grenzwerten und damit auch hinsichtlich des Ausdem-Verkehr-Ziehens. Keime insgesamt ja, aber multiresistente Keime nein. Insofern gibt es auch Verbindungen zu einer Ihrer Forderungen.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr Antrag beispielsweise auch Unterstützung wäre, in der aktuellen Debatte um das Verbraucherinformationsgesetz zu entsprechenden Regelungen zu gelangen. Auf der jetzigen Rechtsgrundlage dürften und dürfen wir nämlich nicht veröffentlichen, wenn multiresistente Keime gefunden werden. Ihr entsprechender Antrag im Bundestag, das Verbraucherinformationsgesetz mit der Notwendigkeit einer zweiten Probe, sprich: mit einer zusätzlichen Hürde zu belasten, erschwert es noch mehr, hier eine umfassende Verbraucherinformation zu gewährleisten.

Damit möchte ich deutlich machen, dass die Probleme der Beziehungen zum Verbraucher einerseits, der fehlenden Rechtsgrundlage andererseits sowie aber natürlich auch der Gesamtnotwendigkeit, den Eintrag von Antibiotika möglichst zu verhindern, so komplex sind, als dass das mit einem einfachen Antrag, der auf Kontrolle in Nordrhein-Westfalen setzt, beantwortet werden könnte.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Wir verstehen Ihren Antrag deshalb als Unterstützung auf dem gemeinsamen Weg – auch Richtung Bundesregierung – eine deutliche Verbesserung zu erreichen. Die Datengrundlage muss verbindlich hergestellt werden. Wir brauchen ein politisches und rechtliches Ziel, Antibiotikagaben möglichst zu verhindern. Insofern würde ich mich freuen, wenn wir in dieser Richtung auch mit Ihrer Unterstützung auf der Bundesebene erfolgreich wären. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Remmel. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat hat die Überweisung des Antrags Drucksache

15/3898 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration empfohlen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom

men.

Ich rufe auf:

9 Hofabgabeklausel reformieren – Hofübergabe

sicherstellen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3905

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Herrn Sundermann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was verbirgt sich hinter der Hofabgabeklausel? Der eine oder andere, der den Antrag gelesen hat, hat sicherlich erst nachschauen müssen, worum es geht. Es geht bei der Hofabgabeklausel um ein ursozialdemokratisches Thema: die Altersvorsorge von Menschen. Deshalb spreche ich hier sehr gerne.

Die Hofabgabeklausel stammt aus dem Jahre 1957. Sie wurde schon oft reformiert, das erste Mal in den 70er-Jahren, zuletzt 2010, und auch morgen steht sie im Zuge des Gesetzes zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wieder auf der Tagesordnung des Bundestags.

Was haben all diese Reformierungen gemeinsam? – Sie sind das Dogma der Hofabgabeklausel „Erst nach Abgabe des Betriebs ist ein Rentenbezug möglich“ nie grundlegend angegangen.

Lassen Sie mich noch einmal kurz zum Ausgangspunkt zurückkommen! Wir schreiben das Jahr 1957. Konrad Adenauer ist Bundeskanzler. Das wissen sicherlich die meisten hier.

(Zuruf von der CDU)

Theodor Heuss war Bundespräsident. Das waren noch Zeiten, Herr Hovenjürgen. Fritz Steinhoff war Ministerpräsident – der Minister nickt; mal gucken, ob er das auch weiß – einer sozialliberalen Koalition mit Unterstützung des Zentrums.

(Kai Abruszat [FDP]: Hört, hört!)

Nach dieser kleinen Geschichtsstunde ein Blick zurück in die Landwirtschaft: 1957 hat vor manchem Pflug in Nordrhein-Westfalen sicherlich noch das Pferd gestanden. Heute steht dort in der Regel ein Schlepper, manchmal mit 200 PS. Die Betriebsinhaber waren im Durchschnitt zehn Jahre älter als

bei der Hofübergabe vor dem Krieg. Bewirtschaftet wurden zum Teil Minieinheiten.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellt fest: Die Zahl der Übergaben stieg nach Inkrafttreten des Gesetzes 1957 extrem an, und schließt daraus, dass der Hofabgabeklausel insofern zweifellos eine positive strukturelle Wirkung zugeschrieben werden konnte. – Wir stellen fest, damals, 1957, war das die richtige Antwort.

Heute stellt der Wissenschaftliche Dienst fest: Der zunehmende Mangel an Hofnachfolgern stellt diesen Effekt heute jedoch in Zweifel und fördert tendenziell das Phänomen der Scheinübergaben. Wie viele Scheinübergaben, wie viele Scheinpachtverträge es gibt, ist nicht bekannt; das ist sicherlich systembedingt. Man kann nur schätzen. 30 bis 40 % werden geschätzt.

Wir können uns in der Bundesrepublik im Jahre 2012 kein Gesetz mehr erlauben, das die Menschen in die Illegalität treibt.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Deshalb müssen wir das Gesetz novellieren.

Der zweite Effekt ist ein beschleunigter Strukturwandel. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist: Wollen wir weiterhin dieses bedingungslose Wachsen oder Weichen? – Meine Fraktion antwortet darauf mit Nein.

Der eine oder andere wird sich fragen: Warum hat die Bundesregierung all diese Ideen – auch die des Wissenschaftlichen Dienstes – nicht übernommen? – Die Verbände haben an dieser Stelle sehr gut gearbeitet. Sie werden dem entgegenhalten, die Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Darauf antworte ich: Es ist schon ein Unterschied, ob man mit Verbandsvertretern spricht oder mit einzelnen Mitgliedern. Da bekommt man die eine oder andere Information und Sichtweise. Der Bauernverband mag nur ein Beispiel sein, aber ein relativ deutliches.

In der Diskussion wird ziemlich häufig die Landjugend als Kronzeuge für die Notwendigkeit einer Hofabgabeklausel auch in Zukunft angeführt. Aus meiner Sicht kann die Landjugend kein Kronzeuge sein. Ich will gar nicht sagen, warum von dieser Seite aus so argumentiert wird – über Verbandsverflechtungen will ich nicht reden –, sondern stelle nur fest: Die Landjugend spricht nur für einen Teil, für die Hofübernehmer.

Unser Ziel ist, eine generationengerechte Lösung für Hofabgeber und -übernehmer zu finden. Wir denken, im Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen ist es sehr gut, so einen Antrag zu stellen.

Meine Damen und Herren, wir können Fragen von heute nicht mit Rezepten aus den 50er-Jahren beantworten. Deshalb sind wir der Meinung, die Ho

fabgabeklausel muss generalüberholt werden. – Vielen Dank.