der Beschluss den Vorschriften des Absatzes 1 und der §§ 78 bis 80, 82 und 83 widerspricht. Die Genehmigung zur Errichtung einer Schule ist außerdem zu versagen, wenn dem Schulträger die erforderliche Verwaltungs- oder Finanzkraft fehlt.“
Das heißt, es ist definiert, unter welchen Bedingungen ich die Willensbekundungen des Schulträger zu genehmigen oder nicht zu genehmigen habe, verehrter Herr Kollege Witzel. Es ist mein Ziel, im größtmöglichen Konsens vor Ort zu verfahren. Das habe ich mehrfach deutlich gemacht. Dabei bleibt es auch.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung der Frage.
Wie will die Regierung ihre Pläne zur Aufstockung des Risikovorsorge-Fonds für die WestLB umsetzen, ohne gegen das Haushaltsrecht und die Verfassung zu verstoßen?
In der „Rheinischen Post“ vom 4. September 2010 wird berichtet, während der Kabinettklausur der Landesregierung habe es einen Streit zwischen dem Finanzminister und der Ministerpräsidentin gegeben.
Dabei sei es um die Frage gegangen, ob sich die von der Ministerpräsidentin angestrebte Aufstockung der WestLB-Rücklagen um 1,3 Milliarden € und deren vollständige „Finanzierung“ über eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung im Rahmen des rechtlich Zulässigen bewege. Durchgeführt werden soll die geplante Aufstockung der Rücklagen noch in diesem Jahr über einen Nachtragshaushalt.
Dem Zeitungsbericht zufolge soll der Finanzminister mit Recht auf die Problematik hingewiesen haben, dass eine Aufstockung eines Fonds zur Absicherung von Risiken nicht mit dem für ein Aufstocken der Neuverschuldung erforderlichen Ziel der Beseitigung oder Reduzierung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vereinbar ist.
Die Ministerpräsidentin soll den Finanzminister dem „RP“-Bericht zufolge während der Sitzung zurechtgewiesen und sich durchgesetzt haben.
mit welchen Argumenten sich die Ministerpräsidentin über die Bedenken ihres Finanzministers hinweggesetzt hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Freimuth, ich bin Ihnen für die Frage außerordentlich dankbar.
Sie verweisen auf einen Artikel in einer großen Zeitung dieser Stadt. Darin wird offenbar berichtet, es habe eine Unstimmigkeit gegeben. Ich werde nicht im Detail aus dem Kabinett berichten. Ich kann nur sagen: Die Quelle muss auf einer falschen Veranstaltung gewesen sein. Wer sich die autorisierten und von mir wirklich gemachten Aussagen in den Interviews der vorhergehenden Tage angeschaut hat, hat gesehen, dass ich selbst von der Notwendigkeit einer Schlussbilanz gesprochen habe. Ich habe gesagt, in dieser Schlussbilanz ist der von der Vorgängerregierung eingerichtete Fonds als Garantieabschirmung für die WestLB ein wichtiger Punkt. Er muss so verstärkt werden, dass er den Werten entspricht, mit denen wir in der nächsten Zeit zu rechnen haben.
Sie haben der Presse richtig entnommen, dass die Landesregierung weitere Zuführungen zu dem Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB“ plant, das von der – das sage ich noch einmal – damaligen CDU/FDP-Regierung aufgelegt wurde.
Die frühere Landesregierung hat die Vorsorge in der erforderlichen Größenordnung unterlassen. Von der insgesamt 5 Milliarden € umfassenden Garantie entfallen 3,76 Milliarden € auf das Land. Die Experten sagen voraus, dass mit einem Anteil des Landes in einer Größenordnung von rund 2,42 Milliarden € zu rechnen ist. Das sind rund 1,3 Milliarden € gegenüber dem zu wenig, was im Augenblick im Fonds ist; denn der Bestand des Sondervermögens beläuft sich derzeit auf rund 1,16 Milliarden €. Die notwendige Aufstockung der Vorsorge wird die Landesregierung im Rahmen eines sorgfältig erarbeiteten Nachtragshaushalts 2010 vornehmen und begründen. Nach der Einbringung werden wir sicherlich ausreichend Gelegenheit haben, das intensiv zu diskutieren.
Herr Minister, gestatten Sie mir noch eine Nachfrage. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie erläutern könnten, warum es unbedingt notwendig ist, diese Aufstockung für den Risi
kofonds WestLB unbedingt in diesem Jahr 2010 vorzunehmen. Warum kann vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Feststellung nicht bis zu einem regulären Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2011 abgewartet werden?
Dazu kann ich Ihnen zwei Dinge sagen: Der Fonds, von dem ich gesprochen habe, ist nicht der einzige, sondern es gibt noch einen zweiten Fonds. Im Übrigen wurden beide Fonds durch Gesetz in diesem Haus im Jahr 2008 mit der eindeutigen Erklärung aufgelegt, dass die daraus zu tätigenden Zahlungen erst in der Zukunft anfallen werden. Bei dem zweiten Fonds, dem Sondervermögen „Abrechnung Finanzmarktstabilisierungsfonds“, war vollkommen klar, dass es vor den Jahren 2012/2013 nicht zu ersten Zahlungen kommen wird. Dieser Fonds ist im Jahr 2008 mit 358,5 Millionen €, der andere Fonds, von dem wir jetzt immer sprechen, mit 1,15 bis 1,16 Milliarden € ausgestattet worden. Auch da ging es nicht um die Bezahlung einer unmittelbar aufkommenden Verpflichtung, sondern um eine Vorsorge.
Ich möchte aus der Sitzung des Vorläufigen Haushalts- und Finanzausschusses vom 23. Juni 2010 – also noch nicht allzu lange her – zitieren. Dort heißt es: Die für die Haushaltsaufstellung Verantwortlichen müssten glücklich darüber sein, dass unsere Regierung für diese Risiken vorgesorgt hat, da sonst die Haushaltsaufstellung 2011 zusätzlich belastet würde. – Das ist ein Zitat meines Vorgängers Helmut Linssen. Wenn ich aus 2011 2012 mache, kann ich nur sagen: Der Ansatz war richtig, aber er ist zu klein. Das ist der Punkt.
Wir haben eines vor uns: Nach dem, was uns PIMCO vorschlägt bzw. vorträgt, werden hohe Zahlungsverpflichtungen auf uns zukommen. Diese werden sich in den nächsten zwei, drei Jahren, also innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung, erratisch darstellen. Sie werden mit so großen Beträgen reinhauen, dass man, wenn man nicht vorsorgt und sie vorher ausgliedert, damit rechnen muss, dass sie mitten in ein Jahr platzen und dann von heute auf morgen eine Haushaltssperre bewirken. Das bedeutet, dass wir nicht mehr anständig planen können. Das war auch die Idee bei der Aufstellung des richtigen, aber nach unserer Auffassung nur zu klein gewählten Rahmens.
Wenn wir also den Konsolidierungskurs von 2011 auf das Jahr 2020 in einer kalkulierbaren und berechenbaren Weise fortschreiben wollen, dann müssen wir ausschließen, dass Beträge, von denen man heute weiß, dass sie kommen werden, zu völlig unbekannten Zeitpunkten in den Haushaltsvollzug eingreifen, sodass eine normale Abwicklung in Form eines Zugangs in Richtung 2020 auf die Schuldenbremse nicht möglich sein wird.
Vielen Dank. – Herr Minister, sind Sie mit mir der Auffassung, dass eine vorausschauende und umfassende Abbildung von Haushaltsrisiken ein grundsätzliches Merkmal seriöser Haushaltspolitik darstellt?
Ja, das bin ich absolut. Wir sollten uns an der Stelle auch nicht selbst Sand in die Augen streuen. Risiken können immer zu einer Verpflichtung führen. Wenn man ziemlich sicher ist, dass es zu dieser Verpflichtung kommt, ist das Wort „Risiken“ schon fast untertrieben. Wir wissen nur nicht, wann es dazu kommt. Wir wissen allerdings, dass die Beträge, von denen wir jetzt sprechen, die Gesamtausstattung, die der Fonds dann hätte, Risiken in einer Größenordnung von knapp 2,5 Milliarden € sind, die nach den uns vorliegenden Aussagen aller Fachleute in den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung, also der nächsten Jahre, fallen werden.
Herr Finanzminister, Sie haben schon dargestellt, dass auch in anderen Fonds Vorsorge getroffen wird. Ich erinnere mich daran, dass wir für die Versorgung der Beschäftigten des Landes eine Rücklage und einen Fonds eingerichtet haben. In den bisherigen Berichten ist ausdrücklich die Rede davon, dass frühestens 2017 darauf zurückgegriffen wird. Eingezahlt wird aber schon, soweit ich weiß, seit mindestens drei Jahren, und im Jahr 2008 ist auch ein größerer Betrag eingezahlt worden.
Sind Sie mit mir der Auffassung, dass speziell ein Finanzminister, der sich der konservativen Risikovorsorge – nichts anderes ist das aus meiner Sicht – eines ehrbaren Kaufmanns verpflichtet fühlt, bei der haushalterischen Abbildung der bei der Ausgliederung aus der WestLB bestehenden Haushaltsrisiken so handeln muss, wie es die Fraktionen der neuen Landesregierung angekündigt haben?
Ja, das kann ich nur bestätigen. Das ist das, was wir jetzt tun. Das Ziel – ich sage es noch einmal – ist sogar eines von Verfassungsrang. Die Grundgesetzänderung, die die Schuldenbremse definiert, schreibt einen kontinuierlichen Weg auf diesen Wert im Jahre 2020 hin vor. Das bedeutet auch, dass daraus Schlüsse zu ziehen sind, dass man mit einem kalkulierbaren Haushalt rechnet, ohne von
vornherein erkennbare Blitzeinschläge hineinzukonstruieren. Erkennbare Risiken müssen also ausgliedert werden.
Ich sage noch einmal: Das ist in einem zu kleinen Ansatz geschehen. Wir führen hier kein neues Instrument ein, sondern weiten ein bestehendes Instrument auf das reale Ausmaß aus. Gestern war im „Handelsblatt“ zu lesen, dass der sächsische Finanzminister gerade plant, einen ähnlichen Vorsorgefonds in einer Größenordnung von 1,8 Milliarden € aufzulegen, um die Risiken, die mit der Sachsen LB verbunden sind, auf diese Weise abzufedern.
Herr Minister, Sie haben am 8. September öffentlich ausgeführt, dass das Land Nordrhein-Westfalen bis 2013 – ich darf Sie zitieren – „garantiert 2,5 Milliarden €“ für die WestLB-Garantien einplanen müsse. Geht aus den Angaben von PIMCO oder anderen Gutachtern wörtlich hervor, dass eine solche Summe unter Garantie bis 2013 fällig würde?
Wären Sie so nett, dem Parlament in dem Zusammenhang die nach den Ihnen vorliegenden gutachterlichen Stellungnahmen anfallenden, dann möglicherweise schlagenden Risiken – aufgeteilt auf die einzelnen Jahre bis 2013 – vorzustellen?
Ich bin gern bereit, Ihnen zuzugestehen, dass ich, wenn ein Wunder geschieht und Papiere, die im Jahr 2007 einen Wert von 100 hatten, dann infolge der Finanzkrise auf Werte um die 5 gefallen sind und jetzt ungefähr bei einem Wert von 6 liegen, wieder auf einen Wert von 100 steigen, alles zurücknehmen würde. Dann wäre eine Garantiezahlung wahrscheinlich nicht vonnöten.
Ich kenne aber eine Reihe von Komponenten dieser Portfolios. Es gibt auch bessere. Ich möchte aber direkt hinzufügen – das sollten wir an dieser Stelle wirklich unterstreichen –, dass wir einer falschen Etikettierung dieses Fonds unterliegen. Es handelt sich nicht um Garantien für die WestLB, sondern um Garantien für die aus der WestLB ausgegliederten Portfolios, die jetzt in der ersten Abwicklungsanstalt sind. Das ist eine ganz wichtige Aussage, auch im Hinblick auf alle Fragen, die sich im Augenblick um die Zukunft der WestLB drehen. Wir reden von einem anderen Teil in einer Größenordnung von 77 Milliarden €.
Das Problem ist nur: Die Ausgliederung hat zwar die WestLB entlastet, sie hat aber den Landeshaushalt nicht entlastet. Für den hat sich an dieser Stelle nichts verändert.
Es sind im Übrigen nicht nur toxische Papiere, wie das so schön heißt, sondern auch für die WestLB strategisch nicht bedeutsame. Insofern gibt es auch – ich sage einmal so – gesunde Portfolioanteile. Es gibt aber auch Bereiche, die in einem extremen Ausmaß verfallen sind und sich nur langsam wieder aufbauen. Was diesen Aufbau betrifft: Wenn etwas von einem Wert von 6 auf einen Wert von 7 steigt, hat man einen Gewinn von gut 16 %. Wenn man das allerdings in Bezug zu einem Wert von 100 setzt, kann man sich leicht ausrechnen, wie lange es dauern wird, bis der Verlust wieder ausgebügelt ist.
Wenn man das Wort „Garantie“ mit dieser Einschränkung verwendet, kann man sagen, dass die im Übrigen auch immer wechselnden Voraussagen – es handelt sich hier um Rechenmodelle von PIMCO; immer wiederkehrende Modellen führen stets zu 2,5 Milliarden € – eine Größenordnung beinhalten, mit der man sehr sicher rechnen muss. Im Augenblick sieht es so aus, dass wir im Jahr 2010 noch mit 0,5 Milliarden € rechnen müssen. In diesem Monat wird sogar damit gerechnet, dass noch etwa 275 Millionen € an Garantie zu zahlen sind. Ich rede hier ausschließlich von Landesanteilen. Im nächsten Jahr werden es um die 300 Millionen € sein, und in dem dann folgenden Jahr werden es 1,4 Milliarden € sein.
Wenn man sich in Bezug auf die Verteilung so sicher wäre, könnte man immer noch überlegen, wann der richtige Zeitpunkt ist, um etwas einzusetzen. Es ist aber so, dass der Zeitpunkt, zu dem Summen in dieser Größenordnung zu zahlen sind, keine bekannte Größe ist. Das muss uns veranlassen, das zu tun, was auch die Vorgängerregierung gemacht hat, allerdings im richtigen Rahmen. Das ist das, was im Augenblick auch Sachsen für die Sachsen LB zu tun gedenkt.
Vielen Dank, Herr Minister. – Kolleginnen und Kollegen, ich will kurz darauf hinweisen, dass die Fragestunde eigentlich um 17:58 Uhr endet. Sie können natürlich die hier noch aufgelaufenen Fragen stellen und auch eine Antwort darauf bekommen.
Diejenigen aber, die die Fragen 3 bis 6 gestellt haben, mögen sich schon einmal überlegen, wie wir anschließend verfahren – ich frage gleich danach –, also ob sie beim nächsten Mal wieder mündlich aufgerufen oder schriftlich beantwortet werden sollen. Überlegen Sie sich das schon einmal, Kolleginnen und Kollegen; denn die jetzt laufende Mündliche Anfrage 2 ist die letzte Anfrage, die wir noch bearbeiten.
Herr Minister, dass Sie ein Interesse daran haben, das der schwarz-gelben Landesregierung in die Schuhe zu schieben, was