Protokoll der Sitzung vom 29.09.2010

und in Zukunft diese gemeinsame Initiative gegen Alkoholmissbrauch weiterentwickelt.

Also, wir haben Angebote, die laufen. Wir können in dem Bereich der Prävention und Suchtvorbeugung mit Sicherheit noch weitere Entwicklungen hier gemeinsam auf den Weg bringen.

Klar ist auch – das ist ein Bereich, der in Ihrem Antrag vorkommt –, dass wir bei den Maßnahmen der Suchthilfe mit Sicherheit eine Verbesserung brauchen.

Große Schwierigkeiten habe ich mit Ihrem Vorschlag der Zentrenbildung. Darüber können wir gerne im Ausschuss diskutieren. Aber wir wissen genau, dass gerade der Bereich des Alkoholismus einer ist, womit viele Menschen in dieser Gesellschaft nach wie vor das Problem haben, offen dazu zu stehen und damit umzugehen. Das Problem haben nicht nur die Betroffenen, das Problem haben häufig auch die Ärzte. Auch dort brauchen wir ein Stück mehr an Offenheit und Aufklärung.

Ich kann mich sehr gut daran erinnern, wie ich in Gesprächen mit Ärzten davon erfahren habe, dass die, statt mit den Patientinnen und Patienten über die Diagnose zu reden, lieber dem Kollegen in die Überweisung die chemische Formel für Alkohol hineinschreiben, damit es verdeckt und nicht offen angesprochen ist. Davon müssen wir wegkommen. Wir brauchen einen anderen Umgang damit.

Aber die Zentrenbildung ist etwas, was die Angst vor Stigmatisierung noch weiter beschleunigt. Ich glaube, dass wir hier sehr wohl zum einen die Wohnortnähe brauchen und zum anderen gerade für die Zielgruppen, die im Familienkontext vorhanden sind, und auch für die älteren Menschen, die noch ihre sozialen Kontakte brauchen, diese Zentrenbildung im Bereich Alkoholismus wegen der Stigmatisierung dringend vermeiden sollten. Wir sollten lieber schauen, dass wir eine qualitativ hochwertige dezentrale Struktur aufrechterhalten und weiterentwickeln können.

Natürlich müssen wir auch im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung eine Weiterentwicklung von integrierten Versorgungsansätzen und den Ausbau von tagesklinischen Behandlungsangeboten gerade für Jugendliche und Erwachsene, die suchtkrank sind, angehen und prüfen, welche Möglichkeiten da bestehen. Es ist nämlich klar, dass es Defizite in dem einen oder anderen Bereich gibt.

Ich meine auch, dass wir diesen Punkt im Bereich der Ärzteschaft anders angehen und anders thematisieren müssen. Dazu gibt es in Ihrem Antrag die eine oder andere Forderung. Das, denke ich, wird man diskutieren können. Hier gibt es, wie gesagt, auch aus meiner Sicht Defizite und Verbesserungsbedarf.

Von daher glaube ich: Es gibt in vielen Punkten einen breiten Konsens. Es gibt mit Sicherheit in dem einen oder anderen Bereich unterschiedliche Nuancen oder unterschiedliche Schwerpunkte. Ich fände es aber sehr schön und würde mich darüber freuen, wenn wir an diesem Beispiel deutlich machen könnten, dass wir einen gemeinsamen Weg gehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ein letzter Punkt, den wir mitnehmen und im Ausschuss beraten sollten, ist ganz wichtig. Wir haben nach wie vor ein massives Problem, dass wir, selbst wenn wir Strukturen und Angebote für alkoholabhängige Menschen haben, in den seltensten Fällen umfassende Angebote für die betroffenen angehörigen Kinder haben. Wir wissen aber ganz genau, dass Kinder, die als Co-Alkoholiker groß werden, selber ein großes Gefährdungspotenzial haben. Es gibt Angebote, auch Entzugsangebote für Mütter mit Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind. Aber in dem Moment, wenn die Kinder in die Schule kommen, haben wir ein Problem.

Meines Erachtens sollten wir auch das Problem mit in die Beratung nehmen, wie wir es schaffen, dass wir auf der einen Seite Alkoholentzug, Therapieangebote und Hilfen für die Eltern haben und zugleich die Kinder an der Stelle nicht im Regen stehen lassen, sondern dass die Angebote in der Familienaufstellung zur Verfügung stehen und die Konzepte für alle Beteiligten auch funktionieren. Auch hier brauchen wir noch eine Weiterentwicklung.

Wenn wir das gemeinsam über alle Fraktionen in diesem Landtag hinbekommen würden, dann würden wir für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, die heute noch ein massives Problem damit haben, wirklich etwas verändern können.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Voigt-Küppers das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Vieles von dem, was ich hier heute eigentlich sagen wollte, ist schon gesagt worden. Deshalb will ich die Gelegenheit nutzen, das, was gesagt worden ist, anhand einiger Beispiele aus der Praxis zu illustrieren.

Ich habe zehn Jahre in der Heimarbeit gearbeitet und Jugendliche betreut, die aus belasteten Familien kamen. Ich habe die Jugendlichen, die den Alkohol so weit missbraucht haben, dass sie hinterher komatös waren, erlebt. Ich habe erlebt, wie sie am

nächsten Tag beschämt waren und mit den Folgen ihres Alkoholabusus kämpfen mussten. Ich habe aber auch erlebt, dass Jugendliche, die zu der Erkenntnis gekommen sind, dass sie an ihrem Problem etwas tun müssen und mit uns nach einer Therapiestelle gesucht haben, Monate gewartet haben, ehe sie eine Behandlung und Hilfe gefunden haben.

Ich habe erlebt, was hier geschrieben steht: FlatrateTrinken, Komasaufen. Ich habe auch erlebt, dass damit Geld verdient worden ist. Schlagen Sie im Internet einmal die Seite „abireisen“ auf. Dort finden Sie nicht nur solche Jugendliche, wie ich sie betreut habe, sondern auch Jugendliche, die durch ihre Eltern einen guten finanziellen Background haben und, nachdem sie Abi gemacht haben, ihren großen Erfolg feiern, indem sie an die schönen Küsten Europas fahren und sich dort von morgens bis abends einen genehmigen – um das einmal vorsichtig auszudrücken.

Es gibt viele Initiativen. Auch habe ich erlebt, dass hervorragende Suchtberatungssysteme wie zum Beispiel in Aachen zerschlagen worden sind. Da hat es für jede Form von Sucht eine eigene Beratung gegeben. Diese sind aus finanziellen Gründen zerschlagen worden. Man hat sie alle zusammengelegt. Das wirkt zwar noch gut, aber es ist schon schade, dass dort die Gelder zusammengestrichen worden sind und die engagierten Kollegen vor Ort lange nicht mehr das leisten können, was sie vor Zeiten leisten konnten.

Ich komme zu einem wichtigen Punkt, der mir sehr am Herzen liegt. Es gibt die Initiative der Landesstiftung ginko „Sucht hat immer eine Geschichte“. Ich glaube, da sind wir an einem entscheidenden Punkt: Alles, was hier beschrieben worden ist, stimmt – es fängt aber viel, viel früher an. Wir müssen mit unseren präventiven Angeboten im Kindergarten und schon weit vorher beginnen. Denn Sucht hat etwas mit Entwertung, mit Belastungen oder aber auch damit zu tun, dass man überbehütet worden ist, dass man keine Grenzsetzung erfahren hat. Von daher brauchen wir Prävention, die schon bei den Eltern und im frühesten Kindesalter anfängt und in den Kindertagesstätten weitergeht. Insofern macht all das, was wir hier gesagt haben, nicht viel Sinn, wenn wir nicht dafür sorgen, dass präventive Hilfen keine freiwilligen Leistungen, sondern verpflichtende Hilfen sind.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Voigt-Küppers, und auch Gratulation zu Ihrer ersten Rede vor diesem Hause. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Beuermann das Wort. Bitte schön, Frau Beuermann.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucher und Besucherinnen auf der Tribüne! Vieles ist gesagt worden. Allgemeine Vorschläge sind gemacht worden. Die FDP hat Antragspunkte eingereicht. Meiner Vorrednerin kann ich nur zustimmen: Auch ich habe solche Jugendlichen an meiner Schule gehabt.

Aber hier ist überhaupt noch nicht von der aufsuchenden Jugendarbeit gesprochen worden. Wir müssen bei den Jugendlichen ansetzen, denen in ihren Freizeitbereichen keine Angebote gemacht werden, die irgendwo mangels Aktivitäten „abhängen“ müssen und sich dort „die Kanne geben“. Wir müssen ihnen Alternativen in den Kommunen bieten. Das heißt für uns auch, dass die aufsuchende Jugendarbeit personell stärker ausgestattet werden muss.

Gehen wir noch einen Schritt weiter zurück, in die Kindertagesstätten und in den Primarbereich der Schulen, bedeutet das: Dort müssen Suchtprävention sowie die alters- und kindgemäße Aufklärung über Süchte – ich spreche nicht nur von Alkoholsucht, sondern auch von anderen Süchten, mit denen bereits kleine Kinder im häuslichen Umfeld und im weiteren sozialen Umfeld in Kontakt kommen – stattfinden, und zwar durch Fachpersonal.

Hier ist Werbung angesprochen worden. Frau Ministerin Steffens sagte, man könne auf die Kommunen zugehen, um dort die Alkoholwerbung zu verbieten. Warum ist nicht im Alkoholbereich möglich, was bereits im Zigarettenbereich möglich ist: der Aufdruck sogenannter Warnhinweise? Ich denke, dass diese Warnhinweise durchaus abschrecken.

Und noch etwas: Auch wir als Abgeordnete sollten mit positivem Beispiel vorangehen. Ich plädiere zum Beispiel dafür, dass es während der Plenarsitzungen tagsüber keinen Alkoholausschank in der Kaffeeklappe oder sonst wo gibt.

(Beifall von der LINKEN)

Denn wenn wir Sucht- und Drogenprävention einfordern, müssen wir bei uns anfangen und das nicht immer verlagern. Ich denke, mit diesem Vorschlag habe ich wieder eine Zündbombe gelegt. Aber die habe ich bewusst gelegt. Liebe Menschen hier im Saale, wir sind auch Vorbild. Ich fordere dieses Vorbild für die jungen Menschen oben auf der Tribüne ein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Das war Frau Abgeordnete Beuermann für die Fraktion Die Linke. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Das bleibt auch beim Blick in die Runde so, sodass wir damit am Schluss unserer Beratung sind.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates. Danach soll der Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 15/43 an den Ausschuss für Arbeit Gesundheit, Soziales und Integration – federführend –, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen werden. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt

4 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/215

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Kollegen Garbrecht das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen sind die unterschiedlichen Wertungen der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Regelsätzen deutlich geworden. Auch der von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf Drucksache 15/215 ist Ausfluss eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, nämlich vom 20. Dezember 2006.

Es hatte die Organisation der Arbeitsgemeinschaften mit der Verfassung hinsichtlich föderaler Ordnung, Aufbau und Verantwortlichkeiten nicht in Übereinstimmung gesehen. In der letzten Wahlperiode war das mehrfach Thema hier im Landtag. Bei aller Unterschiedlichkeit der einzelnen Bewertungen gab es doch eine gemeinsame Überzeugung, nämlich dass in den Kreisen und kreisfreien Städten eine einheitliche, gemeinsame Leistungserbringung für die Menschen im SGB-II-Bezug ermöglicht und die Wahlmöglichkeit der kommunalen Aufgabenerledigung zugestanden und abgesichert werden muss.

Auf Bundesebene wurde darüber viel gerungen und dabei viel Zeit vertan, bis es endlich zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern gekommen ist – mit dem Ziel einer Grundgesetzänderung.

Zwar ist er im Moment nicht anwesend, dennoch möchte ich an dieser Stelle dem ehemaligen Minister Laumann stellvertretend für die damalige Lan

desregierung für das Eintreten für eine Grundgesetzänderung danken, die in breiter Übereinstimmung mit dem Parlament auf Bundesebene vertreten wurde.

Der Gesetzentwurf beinhalt erstens die redaktionelle Anpassung der Aufsichtsregeln im Ausführungsgesetz zum SGB II des Landes NRW an die neuen Vorgaben infolge der Änderung und der Einfügung des Artikels 91e des Grundgesetzes am 21. Juli dieses Jahres.

Er beinhaltet zweitens die landesrechtliche Umsetzung der bundesgesetzlichen Änderung durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Drittens – jetzt sind wir wieder beim Verfassungsgericht, aber dieses Mal beim Landesverfassungsgericht, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen – hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am 26. Mai 2010 die Verteilungsmechanismen der Wohngeldersparnis für verfassungswidrig erklärt. Die wesentlichen Entscheidungsgründe finden Sie in der Information 15/7. Deshalb umfasst der letzte Teil des Gesetzentwurfes die verfassungskonforme Ausgestaltung der Verteilung der Wohngeldersparnis des Landes.

Wir reden über die nicht unbeträchtliche Summe von 236 Millionen €. Mit diesem Gesetzentwurf bewältigen wir im Prinzip also eine Altlast der Vorgängerregierung.

Die zeitliche Enge führt zu dem Sachverhalt, dass der Gesetzentwurf nicht von der Landesregierung, sondern von den Fraktionen eingebracht wird. Das ist ein übliches parlamentarisches Verfahren in solchen Ausnahmefällen.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – zu überweisen. Der AGSI hat in seiner letzten Sitzung schon eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf beschlossen und wird in Abstimmung mit dem Ausschuss für Kommunalpolitik dieses Hauses eine zügige Gesetzesberatung sicherstellen. Ich bitte darum, der Überweisungsempfehlung zu folgen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Garbrecht. – Für die ebenfalls antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Maaßen das Wort. Bitte schön, Frau Maaßen.