Protokoll der Sitzung vom 29.09.2010

In der Regierungserklärung unserer Ministerpräsidentin sind zwei wichtige Worte und zwei Begriffe gefallen, die für die Politik auch in der Suchtprävention gelten müssen. Das ist vor allem die Frage von Prävention und Nachhaltigkeit. Die, die sich vor Ort mit Drogen, Sucht und Alkoholsucht beschäftigen, brauchen nachhaltige Rahmenbedingungen, die zuverlässig sind, die sicherstellen, dass sie dauerhaft Menschen, die von Sucht betroffen sind, begleiten können.

Herr Romberg, Sie sehen, da sind wir gar nicht soweit auseinander. Ich freue mich daher auf die Beratung und die vielen Punkte der Diskussion mit

Ihnen in den Fachausschüssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält der Abgeordnete Ünal das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP-Fraktion zielt insbesondere bei Jugendlichen und älteren Menschen auf eine Intensivierung der Präventionsmaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten ab, um die Zunahme des Alkoholmissbrauchs zu vermeiden.

Die Zunahme des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen wie auch bei den Erwachsenen und damit einhergehend auch der somatischen, sozialen und psychischen Folgen des Alkoholmissbrauchs verdeutlichen die Komplexität der Alkoholproblematik. Trotz präventiver Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene nimmt die Zahl der Alkoholmissbrauchsdelikte stetig zu. Dabei sorgt mich besonders die starke Zunahme des Alkoholmissbrauchs bei den jungen Menschen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

So wurden zum Beispiel in 2008 genau 4.400 Kinder und Jugendliche im alter von zehn bis 17 Jahren wegen Alkoholvergiftung stationär behandelt. Dies ist allein gegenüber 2006 eine Zunahme von rund 36 %. Ich darf daran erinnern, dass die grüne Landtagsfraktion schon in der vergangenen Legislaturperiode das Problem Flatrate-Saufen, bei dem gegen einen Eintrittspreis bis zum Abwinken alkoholische Getränke konsumiert werden, hier im Plenum und in verschiedenen Fachausschüssen mehrfach zum Thema gemacht hat. So wie die FDP-Fraktion heute hatten wir auch in 2007 einen verbesserten Umgang und eine verbesserte Umsetzung des Jugendschutzes in Gaststätten gefordert.

Meine Damen und Herren, die Landesinitiative Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung „ginko“ arbeitet seit Jahren höchst erfolgreich. Zudem gibt es noch weitere Erfolgsmodelle auf Bundes-, Landes und Kommunalebene. Trotz dieser Projekte gibt es dringenden Handlungsbedarf auf allen Ebenen, auch der Landes- und Kommunalebene.

Meine Damen und Herren, Alkoholmissbrauch ist nicht nur ein Problem der Heranwachsenden und Jugendlichen. Das müssen wir immer wieder betonen. Das ist ein Problem, das gesellschaftlich gelöst werden muss.

(Beifall von den GRÜNEN)

An den Folgen des Alkoholmissbrauchs sterben jährlich 70.000 Menschen. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen sind enorm. Trotz dieses kau

salen Zusammenhangs wurde diese Präventionsarbeit von der damaligen CDU/FDP-Regierung kommunalisiert, sodass sehr viele Kommunen diese wichtigen Maßnahmen nicht mehr finanzieren konnten.

Wir müssen auch unseren Blick verstärkt auf die Erwachsenen richten. Wir wissen, wie wichtig die Elternmodelle für die psychische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sind. Es bringt wenig, wenn die Kinder in der Schule aufgeklärt werden, aber gleichzeitig die gesellschaftliche Akzeptanz für Alkohol unverändert hoch bleibt, die Eltern zu Hause weiter trinken, somit ihrer Vorbildfunktion nicht nachkommen und Alkoholmissbrauch wie eine genetische Erkrankung an die folgenden Generationen weitergeben. Das ist ein Teufelskreis, den wir durchbrechen müssen. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir ganz genau abwägen und überlegen müssen, welche Maßnahmen tatsächlich Effizienz und Nachhaltigkeit versprechen, ohne in Aktionismus zu verfallen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Land muss wieder stärker die Suchtvorbeugung und die Prävention, die sich an den Lebenswelten der Menschen ausrichtet, in den Blick nehmen. Hierzu gehören auch die Stärkung und der Ausbau der Suchthilfeangebote, die gezielt auf die Situation von Frauen und Männern und auf die verschiedenen Zielgruppen ausgerichtet sind.

Über den Antrag und das Thema werden wir im Fachausschuss ausführlich diskutieren und gemeinsam geeignete Maßnahmen entwickeln. Zusammenfassend möchte ich dennoch ein paar Anmerkungen machen:

Erstens. Wir benötigen dauerhafte geschlechtergerechte und zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen.

Zweitens. Es ist dringend notwendig, niedrigschwellige flächendeckende Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Drittens. Wir müssen die ambulante und stationäre Versorgung qualitativ verbessern.

Viertens. Um Drehtüreffekte in der stationären Behandlung zu vermeiden, benötigen wir flächendeckende Rehabilitations- und psychosoziale Maßnahmen.

Alkohol- und Medikamentenmissbrauch entgegenzuwirken, ist nicht nur eine Aufgabe der speziellen Einrichtungen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Wir alle – Schulen, Jugendeinrichtungen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Medien, Politik, Polizeibehörden – stehen in der Pflicht, konsequent gegen Alkohol- und Medikamentenmissbrauch vorzugehen. Sie können aber, Dr. Romberg, sicher sein, dass wir die alkoholkranken Menschen besser behandeln. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ünal. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Die Linke Herr Zimmermann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das von der FDP-Fraktion zur Debatte gestellte Problem des wachsenden Alkoholmissbrauchs vor allem bei Jugendlichen und Kindern, die sich deshalb einer stationären Behandlung unterziehen müssen, ist in der Tat sehr ernst zu nehmen, wie überhaupt das Problem des Alkoholismus als einer sehr stark verbreiteten Suchtkrankheit. Wir sind der Meinung, dass der Schwerpunkt des politischen Handelns in der Prävention liegen muss, also in den vorbeugenden Maßnahmen.

Das kann man auch im Antrag der FDP lesen. Ihnen, Herr Romberg, nehme ich gerne ab, dass Ihnen das Anliegen wirklich sehr ernst ist. Aber die Lösungen, die Sie als FDP-Fraktion vorschlagen, treffen in vielen Fragen nicht ins Schwarze. Das können sie auch nicht, weil die FDP – das muss ich leider sagen – politische Interessen bedient, die einem System wirksamer, umfassend vorbeugender Maßnahmen entgegenstehen.

Ich möchte Ihnen das an einem einfachen Beispiel erklären, auch wenn ich partiell etwas wiederhole, was einer meiner Vorredner gesagt hat. Die Alkoholindustrie gibt jährlich eine halbe Milliarde Euro für Werbung aus: eine halbe Milliarde! Diese Werbung erreicht massenhaft auch Kinder und Jugendliche. Warum taucht in dem von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog nicht das Verbot dieser Werbung auf?

(Beifall von der LINKEN)

Das muss einmal klar gefragt werden. Ich glaube, das liegt ganz einfach daran, dass man das Kürzel FDP auch anders als üblich auflösen kann: für die Profite.

(Beifall von der LINKEN und von den GRÜ- NEN)

Eine Partei, die in erster Linie dem Interesse der Maximierung der privaten Profite verpflichtet ist, kann natürlich nicht für das Verbot der Werbung für alkoholische Getränke sein. Wenn man das nicht befürwortet, sind aber die zusätzlichen Aufklärungskampagnen, die Sie vorschlagen, nichts als Augenwischerei und Ablenkungsmanöver. Wenn ich mich irre, widerlegen Sie mich bitte und legen Sie einen entsprechenden Antrag vor! Oder lassen Sie uns – Sie möchten ja eine Überweisung des Antrags, was ich sehr begrüße – in dem zuständigen Ausschuss darüber sprechen, wie weit auch Sie bereit sind, für

ein Verbot von Alkoholwerbung einzutreten. Dann nehme ich meine Behauptung gerne zurück.

Da Sie seit Jahren die sogenannte Sparpolitik zulasten des Sozialen, der Kommunen und der Gesundheitsprävention mitzuverantworten hatten, sind Sie auch nicht in der Lage, die Gründe für die gegenwärtige Verschlechterung der Situation zu benennen. Die Landeszuwendungen für die Suchtberatungsstellen gehen seit ungefähr fünf Jahren an die Kommunen. Doch diese von Anfang an unzureichende Förderung wurde seit 20 Jahren nicht mehr erhöht. Im Gegenteil, sie wird jetzt von Kürzungen betroffen sein. Die Kommunen werden in ihrer sie bedrängenden Finanznot auch dort weiter kürzen müssen, wo sie aus ihren eigenen Etats Einrichtungen bezahlen, die der Prävention dienen.

Diese Probleme, meine Damen und Herren von der FDP, nennen Sie nicht, weil Sie in Wirklichkeit den finanziellen Würgegriff, in dem sich die Kommunen befinden, nicht lockern, sondern hier und da mit Ihrer Politik noch verstärken. Die Einrichtungen zur Suchtprävention vor Ort gibt es. Man braucht nicht nach neuen Einrichtungen zu rufen. Die schlechte Finanzierung dieser Einrichtungen ist es nämlich, die die Wirkung dieser Arbeit einschränkt. Diese Arbeit ist in die gemeindepsychiatrischen Netzwerke eingebunden. Die Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendzentren ist mittlerweile selbstverständlich. Was fehlt denn? – Es fehlt vor allen Dingen an Personal. Dafür ist zu wenig Geld da. Sie wollen aber nicht mehr Geld zur Verfügung stellen, sondern, im Gegenteil, noch mehr sparen.

Um davon abzulenken, sprechen Sie von den Eltern, von den Anonymen Alkoholikern und von ehrenamtlichem Engagement. Das tun Sie gerne, weil es kein Geld kostet. Das ist sehr durchsichtig, und es entspricht leider einer guten oder besser schlechten Tradition der schwarz-gelben Zusammenarbeit.

Da man keine gut ausgebildeten Fachkräfte tarifgemäß bezahlen will, sollen Hartz-IV-Empfänger beispielsweise in der Altenpflege eingesetzt werden. Da stellt sich für mich die Frage: Sollen Ein-EuroJobber bald auch in den Beratungszentren zur Suchtprävention eingesetzt werden? – Nein, wir brauchen gerade in diesen Zentren qualifizierte und tariflich bezahlte Kräfte. Lassen Sie uns alle gemeinsam dafür eintreten und entsprechende Anträge in diesem Haus verabschieden! – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN und von den GRÜ- NEN)

Das war der Abgeordnete Zimmermann für die Fraktion Die Linke. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Steffens das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema müsste man – wahrscheinlich werden wir im Ausschuss die Gelegenheit dazu haben, und vielleicht werden wir sie auch ergreifen – jenseits der parteipolitischen Linien diskutieren. Wir müssen herausfinden, was hinsichtlich Alkoholismus in dieser Gesellschaft, fehlender Präventionsmaßnahmen und fehlender Angebote der Konsens aller hier im Haus ist und was wir gemeinsam auf den Weg bringen können.

Ich denke, wir haben diese Chance und sollten sie nutzen. Denn wir haben heute schon von verschiedenen Stellen gehört, dass zumindest bei der Analyse weitgehende Einigkeit vorhanden ist. Die Alkoholproblematik hat sich in den letzten Jahren gerade in Bezug auf Jugendliche extrem verschärft, nicht nur im Hinblick auf die Fallzahlen, sondern auch die Intensität. Mittlerweile werden in NRW jährlich ca. 4.000 Jugendliche mit Alkoholvergiftung in Krankenhäuser eingeliefert. Diese Zahl ist so hoch, dass man mehr tun muss als bisher.

Vorab möchte ich aber noch einen wichtigen Punkt klarstellen: Wir haben aufgrund der Kommunalisierung innerhalb der letzten fünf Jahre in der neuen Landesregierung ein ganz großes Problem hinsichtlich dessen, was wir bei Präventionsmaßnahmen, Angeboten und Strukturen im Land bewirken können. Ich will niemandem unterstellen, dass mit der Kommunalisierung die Absicht verfolgt wurde, gute und sinnvolle Angebote zu zerschlagen. Das Land verfügt infolge der Kommunalisierung aber nicht mehr über die Steuerungsmöglichkeiten, die es bräuchte, um auf Entwicklungen im Land schnell reagieren zu können. Zudem ist durch die Kommunalisierung das Problem entstanden, dass die Drogen- und Suchtprävention sowie die Drogen- und Suchtarbeit vor Ort zum Teil unter den haushaltspolitischen Dimensionen vor Ort hin- und hergespielt werden. Hat die Kommune für das eine kein Geld, wird es umgeswitcht. Diese Aufgaben werden damit zum Spielball der Haushaltspolitik.

Am Anfang wurde angekündigt, dass die Strukturen beibehalten werden sollen und so wenig wie möglich verändert werden soll. Das ist an vielen Stellen im Land aber nicht der Fall. Auch hinsichtlich eines Teils der Forderungen der antragstellenden Fraktion haben wir das Problem, dass wir gar nicht wissen, wie wir sie umsetzen sollen, weil wir die Steuerung nicht in der Hand haben. Wir können aber gerne gemeinsam darüber diskutieren, welche Dinge wir wie wieder zurücknehmen und anders auf den Weg bringen können.

Der allererste Schwerpunkt bei dem Alkoholismus muss natürlich die Prävention sein; das ist, glaube ich, unumstritten. In der Vergangenheit war aber die Linie – darauf sind einige der Vorrednerinnen und Vorredner schon eingegangen –, eine einheitliche

Suchtprävention für alle anzubieten. Es wurde aber nicht versucht, einen geschlechterdifferenzierten und spezifischen Ansatz bei der Prävention zu verfolgen.

Ich meine, dass wir da jetzt ganz anders einsteigen müssen und werden, und zwar nicht erst in der Schule. Man muss schon im Elementarbereich, also im Kindergarten, mit Persönlichkeitsstärkung und Suchtprävention anfangen, weil da eine abstrakte Suchtprävention unabhängig von stoffgebundenen und nicht stoffgebundenen Süchten die Grundlage für die Entwicklung des Kindes und das, was später in der Schule an Suchtprävention aufgesetzt werden kann, darstellt.

Auch jetzt schon spielt die Suchtprävention in der Schule eine große Rolle. Wir haben entsprechende Unterrichtsinhalte in die unterschiedlichsten Fächer integriert. Man muss aber schauen, wie man das mit anderen Bereichen noch besser vernetzen kann.

Klar ist – auch das ist eben schon angesprochen worden –, dass wir für die extremen Bereiche wie das Flatrate-Saufen oder das Komasaufen im Rahmen des Jugendschutzes ganz andere Kontrollen und einen ganz anderen Umgang mit Verstößen brauchen. Das ist hier mehrfach angesprochen und diskutiert worden.

Ich bin gespannt darauf, wie und auf was man sich hier wird verständigen können. Aber das, was in der Vergangenheit zum Teil der Fall war, dass Angebote in den Kommunen bekannt sind, aber darüber hinweggesehen wird, kann nicht länger geduldet werden. Darauf müssen wir eingehen.

Der Vorschlag der Fraktion Die Linke hinsichtlich des Werbeverbots – darüber ist hier schon oft diskutiert worden – betrifft allerdings keine Landeskompetenz. Aber man könnte ja einmal anregen, dass zumindest die kommunale Ebene in NordrheinWestfalen das Werbeverbot konsequent umsetzt. In meiner Heimatstadt Mülheim an der Ruhr ist das der Fall; da gibt es auf Straßenbahnen und öffentlichen Geländen keine Alkoholwerbung mehr. Das können wir gerne gemeinsam auf den Weg bringen. Das kann man direkt anpacken und umsetzen. Da muss man nicht lange in Richtung Bundesebene schauen und bedauern, dass man derzeit noch keine Mehrheiten dafür bekommt.

Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung in Nordrhein-Westfalen initiiert im Moment auch in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und -partnerinnen die eine oder andere Initiative mit Jugend-, Suchthilfe-, Familien-, Frauen- und Mädchenberatungsstellen, Schulen, Gesundheitsämtern, Jugendschutz, Polizei, Einzelhandel und Gaststätten. In Zukunft wird es natürlich auch geschlechterspezifische Ansätze geben. Da werden Kampagnen und Initiativen auf den Weg gebracht

und in Zukunft diese gemeinsame Initiative gegen Alkoholmissbrauch weiterentwickelt.