Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns wohl einig, dass das Anliegen des Kulturgutschutzgesetzes richtig ist und es deshalb auch wichtig ist, zu einer sachbezogenen Debatte zu
kommen. Wir sehen allerdings für die Befürchtungen, die in der Mündlichen Anfrage thematisiert werden, keinen Anlass. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Ministerin, zunächst einmal herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung unserer Anfrage. Erlauben Sie mir dennoch eine weitere Nachfrage: Steht aus Sicht der Landesregierung das Kulturgutschutzgesetz in Übereinstimmung mit der einschlägigen UNESCO-Konvention von 1970?
Vielen Dank. – Meine Frage lautet: Welche prozessualen Abläufe gab es bei der Landesregierung vor der am morgigen Tag anstehenden Abstimmung im Bundesrat? Wurde jemand konsultiert? Gab es ein Verfahren?
Dazu gab es zwei Besprechungen. Dabei sind unsere Anliegen nicht aufgenommen worden. Als ich ins Amt kam, gab es außerdem bei Frau Grütters eine Einladung, von der ich eben schon gesprochen habe.
Es gab eine Einladung von Frau Grütters an alle Kulturminister der Länder, bei der wir unsere Kritik vortragen konnten. Das habe ich gerade schon in meiner mündlichen Beantwortung erwähnt. Diese Kritik wurde an keiner Stelle aufgegriffen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Kampmann, Sie haben eben auf einen ausführlichen Beitrag in der „Welt“ verwiesen. Es hat auch am gestrigen Tag, also am 16. Dezember 2015, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
einen interessanten Artikel gegeben, in dem über Mängel, Spielräume und Unsicherheiten bei der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes berichtet wird.
Da Sie die tatsächlichen Auswirkungen vergleichsweise entspannt sehen und das auch so dargestellt haben, ist meine Frage an Sie: Aus welchen Gründen teilt die Landesregierung nicht die ebenfalls vertretene Einschätzung, dass es im Falle einer Gesetzesverabschiedung zu einem Stillstand oder zu einer Behinderung von Forschungsaktivitäten, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich, kommen kann?
Der Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom gestrigen Tage stellt die Expertenmeinung dar, dass es durch neue Auflagen, die mit der Verabschiedung des Kulturgutschutzgesetzes verbunden sind, zukünftig schwieriger wird, in der Verfügbarkeit so zu verfahren wie bislang mit großen Forschungssammlungen, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich, und dass hier zukünftig von Einschränkungen auszugehen ist.
Meine Frage an Sie war deshalb, ob Sie diese Befürchtung, die von Fachkreisen publiziert worden ist, teilen bzw. warum Sie die nicht teilen, wenn Sie nicht von gravierenden Auswirkungen ausgehen.
Wir teilen diese Befürchtung nicht, sonst hätten wir das in unserer Bundesratsinitiative entsprechend aufgegriffen. Wir teilen sie auch deshalb nicht, weil die Aussage von Prof. Grütters ist, dass sich in diesem Bereich nichts ändert.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, unter welchen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Landesregierung
Frau Schmitz, das wird im Einzelfall entschieden. Ich denke, das wissen Sie auch. Deshalb gibt es auch den Sachverständigenrat, der Teil Ihrer mündlichen Anfrage ist. Der beurteilt im Einzelfall, und aufgrund dessen entscheidet die Landesregierung.
Frau Ministerin, ich möchte Ihnen eine Frage zur vorgesehenen Beweislastumkehr zulasten der privaten Sammler in Verbindung mit der parallel angekündigten Strafandrohung stellen: Wie stellt sich für die Landesregierung die aus meiner Sicht rechtsproblematische Ausgestaltung dar?
Ich verteidige weiter gern das Gesetz von Frau Prof. Grütters, die sagt, dass von einer Verschärfung der Regelung für die Eintragung in das Verzeichnis als national wertvolles Kulturgut weder zulasten des Kunsthandels noch zulasten privater Eigentümer die Rede sein kann. Das ist die Aussage von Frau Grütters dazu.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, im Bundestag wird der aktuelle Gesetzentwurf von den Grünen sehr kritisch gesehen, was insbesondere die naturkundlichen Sammlungen betrifft. Meine Frage lautet seriös formuliert: Hat die Landesregierung zum aktuellen Entwurf eine einheitliche Meinung? Oder spöttisch formuliert: Wie haben
Zum Verfahren, wie die Landesregierung zu ihrer Meinung kommt, muss ich hier keine Auskunft geben. Aber wir vertreten am Ende eine einheitliche Meinung. Ich glaube, das ist das, was für die Opposition von Interesse sein sollte.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, aus welchen Gründen befürwortet die Landesregierung zur Behebung der Defizite nicht die Verweisung an den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel, auf diesem Weg noch Qualitätsverbesserungen am Kulturgutschutzgesetz vornehmen zu können?
Wir sind der Meinung, dass es dafür noch zu früh ist, weil der Entwurf erst noch in den Bundestag geht. Sie kennen das Struck’sche Gesetz: Auch dort kann es noch zu Veränderungen kommen. Wir schließen das Verfahren im Vermittlungsausschuss aber nicht vollkommen aus.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Kampmann, Sie haben sicherlich auch in den letzten Wochen mitbekommen, dass in der Szene …