Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Weder das Ministerium noch das Institut waren sich der Tatsache bewusst, dass die Bewilligung fehlerhaft war und so nicht hätte erlassen werden dürfen. Es fällt auch nicht in den Verantwortungsbereich des Instituts, die grundsätzlich vonseiten der Bewilligungsbehörde falsch bemessene Förderquote zu erkennen, zumal sich die Bewilligungsbehörde selbst dessen nicht bewusst war.

Damit weist Ihr Haus ganz eindeutig sich und nicht dem Institut den Fehler zu.

Noch erstaunlicher ist aus unserer Sicht, dass die Erkenntnis, diesen Fehler begangen zu haben, Ihrem Ministerium bereits seit Oktober 2014 vorlag. Können Sie sich erklären, wieso zwischen dem Erkennen dieses Fehlers und dem Erlass der Aufhebungsbescheide über neun Monate vergehen konnten und das Wald-Institut erst eine Untätigkeitsklage gegen Ihr Haus einreichen musste, obwohl die mehrfach dargelegte Gefahr vorlag, NRW, das Wald-Zentrum und seine europäischen For

schungspartner massiv zu schädigen und damit die bislang eingesetzten Steuergelder zu verschwenden?

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Höne, wie ich am Anfang schon deutlich gemacht habe, ist es üblich, dass es in solchen Verfahren dazu kommt, dass Förderbescheide verändert werden müssen. Das Institut hat mehr Geld von der EU angenommen. Es hat aber nicht mit uns abgestimmt, dass wir unseren Förderbescheid erhöhen. Das ist sehr ungewöhnlich.

Wir haben dem Institut dann verschiedene Brücken gebaut und mehrfach Gespräche angeboten; denn das übliche Verfahren ist – das funktioniert auch mit allen anderen in diesem Lande so –, dass man sich zusammensetzt, wenn es eine Veränderung in einem Förderbescheid gibt, und gemeinsam nach einem Lösungsweg sucht. Diese Lösungswege hat das Institut ausgeschlagen. Es hat stattdessen den Rechtsweg beschritten. Wir können Brücken bauen. Darüber gehen muss das Institut aber selber.

Danke schön. – Herr Kollege Bombis, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, was auch immer jetzt die Ursache für diese Sache ist, ob es an einem Rechenfehler lag oder woran auch immer: Sie müssten dem Institut doch zumindest die bis zur Aufhebung der Bescheide, also bis zum 31. Juli 2015, im Vertrauen auf die rechts- und bestandskräftigen Mittelbescheide nachweislich bereits verausgabten Mittel und die im Vertrauen darauf eingegangenen Vermögensdispositionen erstatten.

Stattdessen streicht Ihr Haus ersatzlos und rückwirkend alle Mittel bis auf die geringen Anzahlungen, was uns und die Sachverständigen insbesondere zu dem Schluss führt, dass zumindest der Schaden für das Institut doch in Kauf genommen wird. Können Sie uns bitte eine Begründung für dieses Handeln geben?

Zunächst einmal sind nicht alle Sachverständigen, die Sie hier bemühen, dieser Meinung. Wir sind in einem Eilverfahren vor Gericht gewesen. In diesem Eilverfahren hat das Ministerium Recht bekommen.

Es gibt ein klares Verfahren in der Landeshaushaltsordnung, und da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Das Verfahren, das wir gewählt haben, ist in der Landeshaushaltsordnung vorgegeben. Um die Bescheide zu korrigieren und ein anderes Verfahren zu wählen, hätte das Institut bereit sein müssen, mit uns gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dazu war das Wald-Institut aber nicht bereit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat sich der Kollege Bell gemeldet.

Frau Ministerin, Sie sprachen davon, dass versucht werde, politischen Druck aufzubauen. Was meinen Sie damit? Können Sie das belegen?

Frau Ministerin, bitte schön.

Sie werden sicherlich auch viele Mails vom Wald-Institut bekommen haben. Ich habe mich schon darüber gewundert, dass das Wald-Institut nicht in der Lage ist, Gespräche mit uns zu führen, aber durchaus in der Lage ist, ganz vielen im Umfeld zu schreiben, dass sie bitte Druck ausüben sollen. Der Versuch, über – na ja – Druckausüben die Landeshaushaltsordnung zu verändern, ist schon ziemlich ungewöhnlich.

Ich hätte mir gewünscht, dass man, anstatt Mails zu schreiben, Leserbriefe an lokale Zeitungen zu schicken, die Ministerpräsidentin anzuschreiben, soziale Netzwerke zu aktivieren, einfach bereit gewesen wäre, sich an einen Tisch zu setzen und ein Gespräch zu führen. Wenn diese Bereitschaft nicht gegeben ist, finde ich schon, dass man davon sprechen kann, dass versucht wird, einen politischen Druck aufzubauen.

Vielen Dank. – Als Nächster hat sich der Kollege Busen gemeldet, der auf dem Platz von Dr. Papke sitzt.

Ich habe die herzliche Bitte, wenn ich das sagen darf, dass die Kollegen gerade bei Fragestunden auf ihrem Platz sitzen. Wenn sich zehn Kollegen melden, ist es, weil hier dann falsche Namen erscheinen, äußerst schwierig, alle immer passend aufzurufen. – Herr Kollege Busen, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, das Wissenschaftsministerium hat sich trotz rechts- und bestandskräftiger Mittelbescheide entschlossen, 2013 schriftlich zugesagte Projektfinanzierungen für das Forschungszentrum Wald in Münster zur Mitte der Laufzeit im Sommer 2015 ersatzlos zu streichen mit der unglaublichen Begründung, ein Ministerialrat hätte sich bei der Erstellung der Mittelbescheide verrechnet. Wörtliches Zitat in den Aufhebungsbescheiden: Die Zuwendung wurde jedoch falsch bemessen. – Das war vom 31. Juli 2015. Oder auch: Bei der Überprüfung des Zuwendungsbescheids wurde ein Fehler festgestellt. – 20. März 2015.

Die Frage: Sind Sie sich sicher, dass sich der verantwortliche Ministerialrat gleich zweimal in unabhängigen Projektbewilligungen zu verschiedenen Zeiten nur beim Wald-Zentrum verrechnet oder – in Ihrem Deutsch – die Zuwendung falsch bemessen hat? Oder passierte ihm das häufiger?

Frau Ministerin, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das Zuwendungsrecht und vor allen Dingen das EU-Recht sind äußerst komplex. Dass Förderbescheide angepasst werden müssen, vor allen Dingen wenn der Antragsteller einseitig die zu fördernde Summe anhebt, ist nichts Ungewöhnliches. Normalerweise setzt man sich an einen Tisch, und dann kann man da zu einer Lösung kommen.

Das ist bei diesem Institut nicht möglich gewesen. Dann ist es nach Landeshaushaltsordnung nicht möglich, Bescheide einfach so zu korrigieren, sondern man hätte darüber Gespräche führen können.

Ich kann Ihnen das auch gerne noch mal genauer erläutern: Es ist nicht so, dass das Wissenschaftsministerium Zuwendungsbescheide einfach so zurücknimmt, sondern nach Feststellung der Finanzierungsproblematik ist zunächst einmal die weitere Auszahlung gestoppt worden. Dieser Schritt ist unumgänglich. Die Landeshaushaltsordnung lässt bei Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, keinen Ermessensspielraum zu; sie sind schlichtweg nicht förderfähig.

Gleichzeitig wurde jedoch nach einer Lösung im Sinne des Wald-Instituts gesucht, indem verschiedene alternative Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft wurden. Erst nachdem das Institut für Wald und Holz juristische Schritte eingeleitet hat und zahlreiche Gesprächsangebote ausgeschlagen hat, blieb dem Ministerium nichts anderes übrig, als die Förderbescheide rechtlich zwingend zurückzuziehen.

Noch einmal: Wäre das Institut bereit gewesen, so wie es eigentlich üblich ist, mit demjenigen, der ihm das Geld gibt, einfach mal das Gespräch zu su

chen, sich an einen Tisch zu setzen und nach Lösungen zu suchen, hätte man auch andere Wege gehen können.

Vielen Dank. – Herr Kollege Ellerbrock hat sich zu einer Frage gemeldet.

Frau Kollegin, Sie beklagten eben mangelnde Kommunikationsbereitschaft des Instituts. Jetzt habe ich gelernt: Kommunikation hat etwas mit Actio und Reactio zu tun. Stark sein heißt, auch Schwäche zeigen zu können. Wenn Sie Kommunikationsmängel beim Institut beklagen, dann frage ich mich: Warum haben Sie die Leute nicht einfach mal auf eine Tasse Kaffee eingeladen? Das ist in Mitteleuropa einfach möglich. Ich kann Ihnen aus eigener Verwaltungserfahrung sagen: Das hilft wirklich. Nur, man muss es auch machen und ehrlich wollen. Dann klappt das auch.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ist wie mit dem Klima!)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben das Institut mehrfach eingeladen, auch auf unterschiedlichsten Ebenen. Auch der Staatssekretär hat noch einmal sehr darum gebeten, ein Gespräch zu führen. Wenn das Institut ohne Nennung von Gründen solche Gesprächseinladungen ausschlägt, dann bleibt einem nicht mehr viel. Man kann nur einladen. Der Eingeladene muss dann auch bereit sein, Gespräche zu führen. Und das Institut war nicht bereit, Gespräche zu führen. Wir haben mehrfach eingeladen.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Gründe! – Gegen- ruf von der SPD – Holger Ellerbrock [FDP]: Ach, stimmt doch nicht! Ja, da fahre ich hin, Herr Römer! Was ist daran nicht einfach? Das haben wir früher auch gemacht! Gar kein Problem!)

Herr Kollege Hafke, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich sitze jetzt auf meinem Platz, wo ich hinsollte.

Schön, dass Sie da sitzen.

Danke sehr. – Frau Ministerin, es ist schon eine hochinteressante Debatte. Wir haben vor einigen Wochen und Monaten im Ausschuss erlebt, dass das CARE-Institut wahrscheinlich aus Nordrhein-Westfalen abwandern wird. Jetzt

haben wir die Debatte um das Wald-Zentrum. Wir erleben hier ein Schwarze-Peter-Spiel, bei dem Sie sagen – jetzt mehrfach ausgeführt –, das Institut sei selber schuld daran. Meines Erachtens ist es doch die Aufgabe einer Ministerin, die für Wissenschaft und Forschung zuständig ist, darum zu kämpfen, dass so ein Institut überleben kann und dass es in Nordrhein-Westfalen seiner Tätigkeit nachgehen kann.

Daher möchte ich Sie noch einmal darum bitten, dem Parlament ausführlich zu berichten, was Sie denn konkret in den letzten Monaten, seitdem das juristische Verfahren eröffnet ist, gemacht haben, um das Institut hier vor Ort zu halten und die finanzielle Ausstattung des Instituts zu sichern.

Danke schön. – Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Hafke, es geht nicht um das Institut als Ganzes, sondern es geht um große EU-Projekte, die wir dort mitfinanziert haben, und bei denen wir ein Interesse daran haben, dass sie auch unter der Beteiligung von Nordrhein-Westfalen laufen; denn es handelt sich um interessante Forschungen zum Klimawandel.

Es geht nicht darum, was wir gerne möchten. Vielmehr hat das Institut den juristischen Weg gewählt und eine Klage eingereicht. Ab diesem Zeitpunkt bewegt man sich auf einem anderen Spielfeld, und dieses andere Spielfeld respektiere ich auch. Ich habe mich natürlich an die damit verbundenen Usancen gehalten und mich auf das Gerichtsverfahren konzentriert.

Wir haben dem Institut mehrfach Gesprächsangebote gemacht, wir haben mehrfach darum gebeten, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, um gemeinsam eine Klärung herbeizuführen. Das Institut war aber nicht dazu bereit. Warum es nicht bereit war, müssen Sie bitte das Institut selber fragen.

Wir haben es gerne gefördert. Wir hätten auch darüber hinweggesehen, wenn eine höhere Förderung der EU zugesagt worden wäre, ohne dies mit uns abzusprechen. Dafür hätten wir eine Lösung gefunden, wenn das Institut bereit gewesen wäre, darüber zu sprechen.

Danke schön. – Frau Kollegin Gebauer.

Frau Ministerin, Sie haben nun ausführlich dargelegt, dass sich das WaldInstitut mehrfach der Aufforderung widersetzt hat, Ihre Einladung anzunehmen. Nun ist der Weg der Klage beschritten, und Ihr Pressesprecher hat unter anderem geschrieben, dass mit der Klage der Weg

einer zeitnahen einvernehmlichen und konstruktiven Lösung versperrt sei; Sie haben das vorhin auch noch einmal zum Ausdruck gebracht.

Können Sie uns hier einmal darlegen, wie denn eine konstruktive Lösung Ihrerseits ausgesehen hätte? Sie haben auch von anderen Wegen gesprochen. Mich würde interessieren, wir Ihr Ministerium das sieht.

Wir hätten sicherlich in Gesprächen mit dem Institut Lösungen gefunden. Schließlich handelt es sich um einen Teil der Universität. Vielleicht hätte man mit der Universität noch einmal reden können. Es gibt Möglichkeiten. Wir finden in allen anderen EU-Projekten, in denen so etwas passiert, immer individuelle Lösungen; das ist durchaus üblich.

Das Institut hat sich aber dazu entschieden, vor Gericht zu gehen. Es hat ein Eilverfahren angestrebt, und bereits da hat sich gezeigt, dass unsere juristische Sicht der Dinge nicht ganz verkehrt ist; denn wir haben in diesem Eilverfahren Recht bekommen. Es ist zugunsten des MIWF entschieden worden.

Trotzdem war das Institut nicht bereit, das Gespräch mit uns zu suchen, sondern es geht weiterhin den Weg der Klage, auch wenn die Begründung immer noch fehlt. Wenn ein Klageverfahren läuft, ist es nicht ganz einfach, weitere Gesprächsangebote zu machen und Lösungen zu finden.