Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

durch die Zuständigkeit von zwei Ministerien aus dem Blick fallen lassen.

Viertens: Wir sprechen uns für ein Landesbibliothekszentrum als Dienstleister für alle Bibliotheken im Land aus. Das hat vor allen Dingen mit der Digitalisierung zu tun; denn die betrifft alle Bibliothekssparten und stellt unsere Bibliotheken vor eine große Herausforderung, die bewältigt werden muss. Dazu ist eine moderne Fachstellenarbeit notwendig. Ob man das an einer Fachstelle macht oder, wie wir es früher einmal vorgeschlagen hatten, an den zwei Einrichtungen der Landschaftsverbände, ist im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch zu analysieren und zu klären.

Ich denke, wir haben hier einen Impuls gesetzt, der die Lähmung bzw. Stagnation der Kulturpolitik in diesem Land aufbrechen kann, und ich freue mich auf die Beratungen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Prof. Sternberg. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Bialas das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann diese Vorlage nur begrüßen, denn eine Diskussion um ein Bibliotheksgesetz ist immer gut. Warum ist sie immer gut? – Weil die Diskussion um Bibliotheken immer gut ist. Da wir gerade über Lobbyarbeit gesprochen haben, möchte ich erwähnen, dass ich die freudige Nebentätigkeit ausübe, dem Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen als Präsident vorzustehen.

Bibliotheken sind schlicht und ergreifend demokratierelevant. Mir fällt kaum eine andere Kultursparte ein, die eine derartige Relevanz aufweist. Darum ist dieser Hort vom Wort für uns absolut unverzichtbar.

Zum Umgang damit: Beim letzten Mal – schließlich bringen Sie jetzt schon zum zweiten Mal den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes ein – hatten wir uns darauf geeinigt, möglichst kein Spartengesetz, sondern ein allgemeines Kulturfördergesetz zu machen und dann zu schauen, inwieweit die Angelegenheiten für die Bibliotheken dort Berücksichtigung finden oder nicht. Darauf werden wir ganz genau schauen. Das ist in der Tat in § 10 geregelt. Dort geht es auch um die Frage, inwieweit Richtlinien weiterhin Regelungsbedarfe klarstellen oder nicht.

Natürlich wird es eine Diskussion darüber geben, ob die Richtlinien ausreichen oder ob es ein Gesetz werden muss. Dabei müssen wir natürlich aufpassen, welche Konkurrenzen es mit dem Kulturförderplan, den Archivgesetzen, dem Pflichtexemplargesetz, aber auch dem Hochschulfreiheitsgesetz gibt. Sie

haben aber auch Ihr Bibliotheksgesetz bereits als Artikelgesetz angelegt.

Ich komme jetzt zu Ihrer Vorlage. Etliches daraus ist bereits bekannt. Es ist ein sehr gutes Zusammenführen der verschiedensten Aspekte. Es handelt sich um eine aktualisierte Vorlage, und es ist auch einiges Neue darin enthalten. Insoweit haben wir viel Stoff zur Diskussion – übrigens auch im Verband, den ich dazu nur herzlich einladen kann.

Einzelne Punkte möchte ich noch ansprechen. Die Aufhängung der zentralen Beratungsstellen ist für uns zunächst einmal geklärt.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Kosten. In Teil A sprechen Sie von Kostenneutralität, die natürlich nicht gegeben ist. In Teil B – schließlich muss man auch das Kleingedruckte lesen – stellen Sie mit einer Summe von 10 Millionen € an jährlicher Unterstützung statt der genannten 6 Millionen € wieder eine Untergrenze hinein, die nicht in Teil A steht. Ich habe große Sympathien dafür, aber natürlich sind wir auch der jährlichen Haushaltsführung unterworfen. Den kreativen Vorschlag, woher wir das Geld nehmen können, habe ich natürlich auch gelesen.

Darüber hinaus geht es natürlich wieder um die Frage, wo die Linie zwischen den staatlichen und den kirchlichen Bibliotheken verläuft. Bisher haben wir es an einem gewissen Qualitätsstandard festgemacht. Außerdem habe ich ein Stück weit Probleme damit, dass Nutzungsgelder oder auch Eintrittsgelder für öffentliche Bibliotheken gesetzlich geregelt werden sollen. Dieses, kann ich Ihnen sagen, möchten wir auf keinen Fall.

Interessant ist, wie gesagt, insbesondere das Zusammenführen der verschiedensten Aspekte, was auch eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Bibliotheksbereiche wie Uni, Schule, wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken deutlicher in den Fokus nimmt. Diese Kooperation wollen wir übrigens im Verband immer stärker forcieren.

Des Weiteren stellt sich dann die Frage, die Sie auch ansprechen: Wie sieht es aus mit Digitalisierungsprogrammen? Die werden wir im Kulturförderplan abbilden, natürlich auch für den Bereich der Bibliotheken. Wir werden zusehen, dass der Bibliotheksentwicklungsplan ebenfalls erarbeitet und auf den Weg gebracht wird, ohne dass dafür ein spezifisches Gesetz notwendig wäre.

Das heißt: In vielen inhaltlichen Ausrichtungen sind wir uns da sehr einig, und wir werden an der einen oder anderen Stelle mit Sicherheit auch kontrovers diskutieren. Für uns ist nach wie vor die große Diskussion: Brauchen wir dafür ein eigenes Gesetz, das über die Regelungen, die wir an anderer Stelle treffen können, letztlich nur eine Art Strahlkraft entwickelt, oder nicht?

Ich freue mich auf die Diskussion. Sie wird mit Sicherheit spannend und fachlich wahrscheinlich sehr versiert geführt werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für diesen Antrag, der ja eine Überarbeitung des Antrags aus dem Jahr 2010 darstellt, Herr Kollege Sternberg. Ich finde es immer gut, wenn wir uns mit Kulturfragen befassen. Das tut das Parlament nicht so häufig, weil ja vieles vernünftig läuft und man nicht dauernd etwas thematisieren muss, was schon gut funktioniert.

Es ist also sinnvoll, etwas zu thematisieren, wenn man es verbessern will. Dazu machen Sie jetzt einen Vorschlag. In § 10 Kulturfördergesetz werden im Prinzip die wichtigsten Aussagen zur Bibliotheksförderung gemacht. Wir sind uns alle darüber einig, welche Bedeutung Bibliotheken haben. Sie haben das eben eindrucksvoll mit Zahlen belegt, die ich nicht noch einmal vortragen muss.

Bibliotheken sind nicht nur Orte der Weiterbildung, sondern auch Lernorte für die Jüngsten und Kleinen. Bibliotheken sind Orte der Unterhaltung; Orte, an denen sich man Dinge leihen, aber auch in Dinge hineinschauen kann. Bibliotheken sind häufig auch wichtige Medienanlaufstellen. Das heißt: Die Menschen können sich dort – weil das meiste auch digital angeboten wird – im Rahmen ihrer Digitaltechniken mit allem, was sie interessiert, versorgen; und das ist gut so. Es gibt Spezialbibliotheken zu den verschiedensten Bereichen, zum Beispiel in Düsseldorf eine Bibliothek mit einem großen Schwerpunkt auf Musik.

Wir wissen, dass unsere Städte und Gemeinden, die Bibliotheken unterhalten, gerade diese Einrichtungen besonders pflegen. Sie wissen, was sie an ihnen haben. Und die Menschen gehen gerne hin.

Bibliotheken sind aber auch interkulturelle Lernorte. Ich habe vor einiger Zeit ein sehr gutes Beispiel in Mönchengladbach-Rheydt besuchen können, wo Menschen verschiedenster Nationen zusammenkommen, um gemeinsam in den Bibliotheken zu arbeiten, zusammenzusitzen, Erfahrungen zu sammeln und sich auszutauschen. Die Bibliothek ist also auch ein Ort des Austauschs, ein Ort für Treffen. Da kann man sich gemeinsam weiterbilden und gemeinsame Erfahrungen machen.

Ihr Vorstoß ist gut und interessant, aber ich glaube, dass wir uns darüber noch einmal im Detail unterhalten müssen. Das werden wir im Ausschuss tun. Wir stimmen dieser Überweisung also zu.

Ich will Ihnen aber einen Punkt mit auf den Weg geben, dessen Regelung ich leider Gottes eher in Berlin als bei uns im Landtag von Nordrhein-Westfalen verortet sehe, und zwar das Thema „Sonntagsöffnung der Bibliotheken“. Jetzt steht hier jemand vor Ihnen, der jahrelang in diesem Hohen Hause dafür geworben hat, sonntags möglichst viele Einrichtungen geschlossen zu halten.

Ich bin ein großer Freund des stillen Sonntags, also des Sonntags als Tag der Unterbrechung vom Üblichen. Vor diesem Hintergrund haben wir Grüne im Landtag von Nordrhein-Westfalen immer die Öffnung von Videotheken an Sonntagen abgelehnt, weil wir gesagt haben: Dieses kommerzielle Zeug muss nicht noch sonntags dort verkauft, vertrieben oder verliehen werden. Das kann man auch samstags leihen; dann hat man für den Sonntag alles, was man braucht.

Bei Bibliotheken ist das jedoch etwas anders: Im Unterschied zu den Ausleihvideotheken geht man in die Bibliotheken, um sich dort mit Medien zu befassen – manchmal auch, um sie zu leihen, aber eben auch, um darin zu blättern und zu studieren.

Ich stelle mir vor, dass wir eine Initiative in Berlin erleben – vielleicht angetrieben von der CDU als großem Koalitionspartner dort –, mit der man endlich die nachmittägliche Sonntagsöffnung der Bibliotheken – sodass keine Konkurrenz zu den kirchlichen Veranstaltungen am Vormittag entsteht – vorantreibt. Dies ist rechtlich nicht auf Landesebene zu regeln.

Aber, Herr Sternberg – Sie haben eben schon die Enquetekommission und die Bundestagsaktivitäten zur Kultur erwähnt –, das wäre doch etwas, wo sich der Bundestag relativ schnell zu einer Entscheidung durchringen könnte. Es würde zum Beispiel unserer Mönchengladbacher Bibliothek, von der ich vorhin sprach, technisch enorm weiterhelfen, wenn das erlaubt wäre und wenn man dort das offiziell machen könnte, was man zum Teil schon jetzt den Bürgerinnen und Bürgern inoffiziell anbietet.

Also: Es gibt viel zu diskutieren. Ergreifen Sie die Initiative in Berlin, wo Sie Macht und Einfluss haben. Nutzen Sie die Gelegenheit, um für alle in NordrheinWestfalen etwas zu tun, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Sonntagnachmittag für die Bibliotheken. So wie am Sonntag die Museen geöffnet sind oder Theater gespielt wird, sollten es auch die Bibliotheken am Sonntagnachmittag und Sonntagabend – wie auch immer es die Zeitkontingente der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hergeben – den Menschen ermöglichen, diese Orte der Kultur, diese Lernorte aufsuchen zu können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Keymis, und erteile für die FDPFraktion Frau Kollegin Schmitz das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor beinahe anderthalb Jahren haben wir an dieser Stelle über das Kulturfördergesetz debattiert. Die FDP-Fraktion war seinerzeit skeptisch und sieht sich in dieser Skepsis bestätigt. Denn das Kulturfördergesetz hat bei allem guten Willen und möglicherweise noblen Absichten nicht zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen beigetragen.

Vielmehr ist es eine eher administrativ-bürokratische Hülle geblieben, von der kein wirklicher Impuls für Kunst und Kultur in unserem Land ausgegangen ist. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass die von der rot-grünen Regierungskoalition vorgenommene

massive Kürzung der Kulturfördermittel im Haushalt 2013 sowie die faktische Einstellung der Denkmalförderung bis heute nicht ansatzweise kompensiert worden sind.

Das Kulturfördergesetz ist somit ein Stück weit zu einer leeren Hülle verkommen; denn es hilft der Kulturlandschaft und den Kulturschaffenden in NordrheinWestfalen nicht, theoretische Fördermodalitäten zu kennen, wenn kein Geld für ebendiese Förderung vorhanden ist.

Eine ähnliche Befürchtung habe ich bei einem Landesbibliothekengesetz. Dass wir dabei noch einmal gesondert über ein Bibliotheksgesetz sprechen würden, wurde bereits aus den Redebeiträgen zum Kulturfördergesetz deutlich.

Die FDP-Fraktion steht diesem gesetzgeberischen Impuls durchaus wohlwollend gegenüber; denn er würde einen Prozess weiterbringen, den die CDU/FDP-geführte Regierung bereits vor fast zehn Jahren angestoßen hatte. Dieser Prozess hatte nicht nur eine massive Aufstockung der von Rot-Grün seinerzeit doch eher kläglich bemessenen Bibliotheksförderung beinhaltet, sondern eben auch einen umfangreichen Bestands- und Entwicklungsbericht, den wir veranlasst hatten.

Auf dieser Grundlage wäre ein Bibliotheksgesetz, das den zahlreichen wichtigen Kultureinrichtungen Planungssicherheit gibt, die folgerichtige Maßnahme. Die rot-grün-geführte Landesregierung hat auf diese Maßnahme dann allerdings zugunsten des Kulturfördergesetzes verzichtet. Herr Bialas, Sie haben es gesagt: Es wurde ein allgemeines Kulturfördergesetz geschaffen; man hat auf ein Spartengesetz verzichtet.

Daraus hat sich jedoch das Problem ergeben, dass der Großteil der Kultur über einen Kamm geschoren wurde. Eine Bibliothek ist nun einmal kein Theater, und ein Museum ist kein Kino. Die spezifischen Ansprüche und Besonderheiten verschiedener Kultursparten können in einem solchen Gesetz gar nicht berücksichtigt werden; da will ich SPD und Grünen noch nicht einmal groß einen Vorwurf machen.

Dennoch ist es bemerkenswert, dass einige wichtige Fragen zur Struktur und zur Entwicklung von Bibliotheken im Kulturfördergesetz ausgeklammert sind. Der CDU-Antrag nennt – wie schon umfassend ausgeführt – zu Recht Themen wie etwa private Einrichtungen und die allgegenwärtige Digitalisierung.

Ob das hier nun vorgelegte Bibliotheksgesetz allerdings tatsächlich sichere Weichen für die Zukunft stellt, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen; ich hatte eingangs darauf hingewiesen. Auf den Punkt brachte es der Leiter der Zentralbibliothek des Forschungszentrums Jülich in seiner Rede beim Bibliothekskongress Leipzig im Jahr 2013:

„Wenn kein Geld da ist, kann man sich kein Bibliotheksgesetz leisten. Wenn Geld da ist, braucht man kein Bibliotheksgesetz.“

Dass bei SPD und Grünen kein Geld für Kultur vorhanden ist, haben die Regierungsfraktionen leider hinlänglich bewiesen. Die FDP-Fraktion gibt jedoch die Hoffnung nicht auf, dass die Koalition doch noch ihr Herz für die Kultur entdeckt. Dann könnte sich aus dieser hier vorgelegten Initiative ein für uns und für die Kultur in Nordrhein-Westfalen fruchtbarer und gewinnbringender Prozess entwickeln. Daher bin ich schon auf die weiteren Beratungen mit Ihnen, aber auch mit den einschlägigen Experten und Vertretern des nordrhein-westfälischen Bibliothekwesens gespannt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schmitz. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Lamla das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal, auf der Tribüne und zu Hause! Ich bin erst seit 2012 im Landtag. Diese Diskussion ist aber schon um einiges älter; das hörten wir eben. Der erste Entwurf eines Bibliotheksgesetzes wurde von der CDU im Jahre 2010 eingebracht, und damals wurde darüber diskutiert. Einige Bestandteile dieser Idee fanden auch im rot-grünen Kulturfördergesetz Einzug.

Offensichtlich hat das Ganze aber nicht ausgereicht; denn in der großen Anhörung zum Kulturfördergesetz wurde der Wunsch nach einem eigenen Bibliotheksgesetz seitens der einschlägigen Verbände geäußert. Das ist vermutlich auch einer der Gründe für

den erneuten Aufschlag der CDU-Fraktion zu einem neuen Bibliotheksgesetz auf Landesebene. Ich bin mir sicher, wir werden darüber ausführlich im Ausschuss beraten.