Lieber Kollege Haardt, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales umfangreiche Zuständigkeiten hat. Ich lasse Ihnen gerne das entsprechende Organigramm zukommen. Für Strafermittlungen ist das MIK allerdings noch nicht zuständig.
Im Übrigen würde ich diese Frage damit zurückspielen, ob und wie weit die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Bochum in ausreichendem Umfang Kenntnis über diese Veranstaltung hatten. Mögliche Honorarzahlungen können Sie besser beurteilen als ich.
Herr Minister, da Sie zu den Stadtwerken Bochum nichts sagen, kann ich Sie auch nicht fragen, ob es stimmt, dass Hauptge
genstand der Erörterung an dem Abend Borussia Dortmund war und nicht Politik. Warum greift Ihr Haus massiv ein, wenn es zum Beispiel um eine Tochtergesellschaft des RVR, nämlich die Abfallgesellschaft Ruhr, geht? Da gab es permanent Interventionen Ihres Hauses, als es der Gesellschaft mal ein bisschen schlechter ging. Da wurde von Ihnen grundsätzlich infrage gestellt …
Also: Warum greift Ihr Haus da ein? Und warum ist Ihr Haus hier nicht zuständig? Ist die Landesregierung auch für die Aufsicht über Sparkassen grundsätzlich nicht zuständig, weil die Sparkassen einen Verwaltungsrat haben? Wie sieht das denn mit dem Paragrafen über wirtschaftliche Betätigung aus? Muss das bei Ihnen angemeldet werden? Oder muss es nicht angemeldet werden? Kann jeder Rat das machen, was er will? Oder muss es sich im Rahmen eines Landesgesetzes vollziehen?
Danke schön, Herr Hegemann. Das waren mehrere Fragen. Gestellt wird immer nur eine Frage. – Bitte schön, Herr Innenminister.
Jetzt könnte ich mir eine von den vielen Fragen aussuchen. Ich versuche trotzdem, möglichst umfangreich alle zu beantworten.
Zum Ersten: Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Landesorganisationsgesetz. Für die Aufsicht der Sparkassen ist nicht der Innenminister, sondern der Finanzminister zuständig.
Zum Zweiten: Mein Haus greift nicht irgendwo ein, sondern mein Haus hat die Rechtsaufsicht über die jeweiligen Bezirksregierungen, die in eigener Zuständigkeit ihrer Aufsichtspflicht nachkommen – auch in dem von Ihnen geschilderten Fall.
Danke schön, Herr Minister. – Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Kuper mit seiner ersten Frage. Bitte schön, Herr Kuper.
Vielen Dank. – Herr Minister, halten Sie es angesichts dieser Vorgänge für sinnvoll, die kommunalen Ausgliederungen künftig unter Kommunalaufsicht zu nehmen?
Lieber Herr Kuper, auch da sprechen Sie einen Rechtskreis an, den es zu bewerten gilt. Die Kommunalaufsicht bezieht sich auf das rechtmäßige
Handeln von Kommunen – von Gebietskörperschaften, nicht von Privatpersonen. Wir haben in einer bunten Landschaft in Nordrhein-Westfalen eine ganze Reihe von Beteiligungsgesellschaften, deren Gesellschafteranteile ganz oder teilweise von der jeweiligen Kommune gehalten werden.
Was die Frage betrifft, ob in solchen Unternehmungen rechtmäßig und wirtschaftlich sinnvoll vorgegangen wird, sind die nach dem jeweiligen Gesellschaftsgesetz zuständigen Gremien gefragt. Das wäre im Falle der GmbH der Aufsichtsrat.
Ich darf hier noch einmal auf Folgendes aufmerksam machen: Wenn weitere Erläuterungen gewünscht sind, würde ich diese Fragen nicht an den Innenminister richten, sondern an die zuständigen Aufsichtsratsmitglieder bei den Stadtwerken Bochum. Einer davon sitzt hinter Ihnen.
Herr Minister, Sie sind nun auch der Kommunalminister, und ein Ministeramt ist ein politisches Amt. Deswegen würde ich gerne einmal politisch fragen. Wie bewerten Sie denn gesellschaftspolitisch den offenkundigen Tatbestand, dass ein öffentlich-rechtliches Unternehmen, das im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen auch Privilegien genießt, sich so verhält, wie es in Bochum der Fall war, dass für einen Referenten, der ein bisschen erzählt und ein bisschen diskutiert, 25.000 € bezahlt werden? Wenn die Zeitungsinformationen stimmen, haben diese Einladungen an einen bestimmten Kreis die Stadt Bochum insgesamt etwa das Vierfache davon gekostet. Halten Sie das vor dem Hintergrund des öffentlichen Auftrags eines solchen Unternehmens als Kommunalminister für politisch vertretbar?
Lieber Herr Laumann, ich hatte gerade erläutert, dass das Innenministerium, an dessen Spitze ich stehe, für die Rechtsaufsicht im Rahmen des rechtmäßigen Handelns von Kommunen zuständig ist. Ich bin nicht für den Bereich Philosophie und Gesellschaftspolitik zuständig.
Herr Kollege Hovenjürgen stellt jetzt seine zweite und letzte Frage. Bitte schön, Herr Kollege Hovenjürgen.
Herr Minister, darf ich Sie als ehemaligen Grillmeister Ihrer Fraktion an dieser Stelle denn einmal fragen, inwieweit Sie die Auffassung von Finanzminister Walter-Borjans teilen, dass stadteigene Unternehmen – das Zitat
stammt aus der „NRZ“ von heute – die Verpflichtung haben, „sorgfältig mit Geld umzugehen“? Ist die Verpflichtung von Herrn Steinbrück in diesem Falle aus Ihrer Sicht eines der Beispiele, wie nicht sorgfältig mit Geld umgegangen wird?
Falls Sie sich nicht in der Lage sehen, diese Frage zu beantworten, hätte ich sie gerne von Herrn Walter-Borjans beantwortet.
Lieber Herr Kollege, ich mag Grillmeister meiner Fraktion gewesen sein. Ich bin aber durchaus in der Lage, auch mit Gas und Induktion genießbare Speisen zuzubereiten. – So viel zu der Frage, welche Kochkünste ich besitze!
Darüber hinaus darf ich darauf aufmerksam machen, dass alle gesellschaftlichen Institutionen in der Tat die Verpflichtung haben, wirtschaftlich und vernünftig mit Geld umzugehen.
Danke schön, Herr Minister. – Nun stellt Herr Kollege Hegemann seine zweite und letzte Frage. Bitte schön.
Herr Minister, können Sie oder die Ministerpräsidentin ausschließen, nachdem die Stadtwerke und die Stadt Bochum zunächst gesagt hatten, das Ganze sei eine CharityVeranstaltung – mit der Wahrscheinlichkeit, dass gespendet werde –, und nachher die Meinung dahin gehend geändert wurde, dass es sehr wohl ein Honorar zum Verbleib gab, dass mit irgendjemandem der Landesregierung in diesem Verfahren Kontakt aufgenommen worden ist?
Herr Hegemann, ich hatte gerade auch Ihnen sehr deutlich zu erklären versucht, welche Aufgaben die Kommunalaufsicht in Nordrhein-Westfalen auf
Ich würde Ihnen raten, die Frage, welche Absprachen in diesem Fall stattgefunden haben, eher an die entsprechenden Aufsichtsgremien des jeweiligen Unternehmens zu richten.
Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Witzel hat das Wort zu seiner zweiten und letzten Frage. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Innenminister, auch von meiner Seite aus noch eine Nachfrage, weil Sie sich eben auch gerne zum Thema „Zuständigkeit“ geäußert haben: Ich habe Sie in den Diskussionen, die wir geführt haben, bislang schon so verstanden, dass Sie sich für kom
Hier im Fall der Stadtwerke Bochum kommt es auf der einen Seite zu geplanten Gebührensteigerungen für die Abnehmer in Bochum. Auf der anderen Seite wird ein solches Finanzgebaren an den Tag gelegt. Die Stadtwerke Bochum sind auch nicht die Einzigen. Es gibt ja einen Parallelfall der Gelsenwasser AG – ebenfalls für einen Vortrag des früheren Ministerpräsidenten Steinbrück, der auch aufgelistet ist. Das ist also ein flächendeckendes Phänomen.
Ich frage Sie: Was schlagen Sie vor, damit zukünftig vermieden wird, dass Nutzer bzw. Abnehmer von Leistungen kommunaler Daseinsvorsorge belastet werden, weil über den Trick der rechtlichen Abspaltung und Ausgründung solcher Gesellschaften de facto die Politik dort Ausgaben für Zwecke vornimmt, die sie aus dem öffentlichen Haushalt so nie tätigen könnte?
Lieber Kollege Witzel, wenn ich die Gemeindeordnung zu Rate ziehe, stelle ich fest: Kommunale Beteiligungen werden nicht gegründet, wie Sie sagen, um zu tricksen, sondern um einer wirtschaftlichen Betätigung in privater Form nachgehen zu können.
Die kommunale Daseinsvorsorge ist in unserer Verfassung verankert. Sie auszugestalten, obliegt der kommunalen Selbstverwaltung.
Aber wenn Sie über diesen rein rechtlichen Rahmen hinaus um eine Bewertung bitten, dann, so glaube ich, hat diese Diskussion eines gezeigt, dass nämlich zu Recht im Deutschen Bundestag darüber diskutiert wird, die Nebeneinkünfte von Abgeordneten vollständig offenzulegen. Im Übrigen ist es nicht meine Bundestagsfraktion, die sich dagegenstellt.