Deshalb frage ich Sie: Inwiefern sehen Sie sich in der Verantwortung, wenn die Art und Weise der rot-grünen Umsetzung der Inklusion in der Praxis offensichtlich nicht dem Geist der UN-Konvention und den versprochenen Erwartungen entspricht?
Sehr geehrter Herr Witzel, ich habe die Pressemitteilung der grünen Parteifreunde in Bornheim gelesen. Ich habe dort Kritik gelesen, aber diese Zuschreibung habe ich dort nicht gelesen und möchte deswegen allgemein noch einmal sagen, dass sich dieses Landesparlament und diese Landesregierung in der Verantwortung sehen, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Das ist im Übrigen ein Auftrag von 2009 gewesen. Dem ist die Vorgängerregierung nicht gefolgt.
Diese Regierung setzt dieses Recht um. Und wir wissen aus den vielfältigen Anhörungen und Diskussionen vor Ort mit vielen – das wird ja im Laufe der Debatte hier heute noch eine Rolle spielen –, dass wir diesem anspruchsvollen Generationenauftrag Schritt für Schritt gerecht werden. Wir haben ein erstes Gesetz gemacht. Wir haben immer deutlich gemacht, dass das etwas ist, mit dem zum Teil Neuland betreten wird, bei dem man nachsteuern muss und das man immer wieder auswertet. Deswegen glaube ich, dass es richtig ist, diesen Weg zu gehen und möglichst viele Beteiligte dabei mitzunehmen.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie hatten im Ausschuss erklärt, dass die gesunkenen Anmeldezahlen zu VOBASOF,
der laut Staatssekretär gerade auch an den Förderschulen eingesetzt wird, darauf zurückzuführen seien, dass die Bedarfe offenbar sinken würden. Worauf stützen Sie eine solche Aussage, wenn viele Schulen über nicht vorhandene oder zumindest nur zeitlich unzureichende sonderpädagogische Unterstützung berichten?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, auch dies ist meines Erachtens nicht durch die Eingangsfrage gedeckt. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Aussage zum Teil falsch interpretiert worden ist, oder vielleicht habe ich mich auch zu unpräzise ausgedrückt; das kann ja mal passieren.
Die Aussage ist, dass es in den letzten Jahren sehr wohl gelungen ist, mehr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen auszubilden, und dass es deswegen natürlich nachvollziehbar ist, wenn Schulen diese auch einstellen, anstatt dann zu sagen: Eine Kollegin, die schon im System ist, wird weiterqualifiziert und nutzt diese VOBASOF-Maßnahme.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Frau Ministerin, wie ist es möglich, dass Schulen und Bezirksregierungen laut unterschiedlicher Zeitungsartikel einen Überblick über die Zahlen der Quereinsteiger aus allgemeinen Schulen an Förderschulen besitzen, die Landesregierung aber bei Kleinen Anfragen Zahlen verweigert?
Also, auch dazu bitte ich wirklich um Verständnis. Sie haben eine Frage gestellt zur Mindestgrößenverordnung und zur regionalen Schulentwicklung. Sie haben keine Frage gestellt zur Einstellungssituation und Weiteres. Deswegen möchte ich auch von dem Recht Gebrauch machen, hierauf nicht zu antworten.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, mich würde interessieren, weil man ja Inklusion auch von einer anderen Seite her denken kann und wir ja auch über die Stabilisierung von Förderschulen sprechen, inwieweit
die rot-grüne Landesregierung auch eine Öffnung von Förderschulen für Kinder ohne Förderbedarf ermöglicht und welche Projekte es dazu gibt.
Sehr geehrter Herr Stamp, die jetzige Rechtslage ist da eindeutig: Die Bezirksregierungen und die Schulträger gestalten die Schullandschaft im rechtlichen Rahmen. Deswegen muss eine Schule entweder eine allgemeine Schule sein oder sie muss eine Förderschule sein. Wenn eine Schule eine Schule des gemeinsamen Lernens sein möchte, müsste sie in eine solche umgewandelt werden.
Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, eine der ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion war, dass Sie die Schüler-LehrerRelation im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung verschlechtert haben, was in manchen Förderschulen tatsächlich zu einem Wegbrechen von bis zum einem Drittel des Kollegiums geführt hat. Jetzt kommen sehr viele negative Rückmeldungen aus diesen Förderschulen.
Meine Frage lautet dahin gehend: Sind Sie bereit, an dieser Situation bzw. dort Veränderungen vorzunehmen, dass an den Förderschulen tatsächlich wieder Qualität vorhanden ist?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, seien Sie mir nicht böse, aber ich möchte mich mit der Antwort von eben nicht so einfach zufriedengeben. Sie haben sich jetzt nur auf die rechtliche Situation bezogen, und wir wissen auch, dass es andere Modellversuche gibt wie beispielsweise bei PRIMUS. Deswegen möchte ich gerne wissen, ob es von der rot-grünen Landesregierung intendiert ist, auch Förderschulen für Kinder ohne Förderbedarf zu öffnen.
Der Gesetzgeber ist das Parlament. Die Landesregierung kann aber natürlich Vorschläge machen. Dieses Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, was eine Evaluation vorsieht. Und aus meiner Sicht ist es dann richtig, bis zu einer grundsätzlichen Evaluation dieses ersten Gesetzes zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention zu warten, um dann auszuwerten, welche Elemente dieses Gesetzes sich bewährt haben und welche nicht. Ich finde das eine interessante Fragestellung, die dabei auch berücksichtigt werden sollte.
Diese Landesregierung hat aber jetzt nicht vor, hier aktionistisch immer schon irgendwelche neuen Zwischengesetzgebungen oder neue Schulversuche anzulegen. Insofern meine ich schon, dass ich Ihre Frage – das war zumindest meine Absicht – ordnungsgemäß und sachgemäß beantwortet habe.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, nicht nur Kommunalvertreter der FDP, sondern auch anderer Parteien – auch Ihrer Partei – werfen vor, dass für Eltern von Förderschülern die Wahlmöglichkeit zwischen Regel- und Förderschule nicht mehr gegeben ist, wenn eine wohnortnahe Beschulung gewährleistet werden soll.
Warum ist es aus Ihrer Sicht kein Grund, nachzusteuern, wenn inzwischen viele Kommunalvertreter – auch Ihrer Partei – bestätigen, dass die Politik die Wahlmöglichkeit für die Eltern ausgehebelt hat?
Diesen Grundsatzbefund, sehr geehrter Herr Abgeordneter, kann ich so nicht teilen. Es ist so, dass aufgrund kommunaler Entscheidungen eine Veränderung der örtlichen Schullandschaft stattfindet. Es kann sein, dass sich dadurch für einzelne Kinder Veränderungen ergeben, dass sie weitere Schulwege haben.
Die Rückmeldungen, die wir auch im Beratungsverfahren hatten, waren aber, dass sich für andere Kinder, und zwar für quantitativ mehr Kinder, die Schulwege verkürzen werden, weil wir mehr Grundschulen als Fördergrundschulen und mehr Schulen der Sekundarstufe I als Förderschulen der Sekundarstufe I haben. Insofern muss man schon, wenn man das bewerten will, die Entwicklung unter dem Strich insgesamt betrachten.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Löhrmann, wenn man das so nimmt, wie Sie es gerade zuletzt ausgeführt haben, und Sie sich die Problemstellung dieser Anfrage und des Beispielfalls Bornheim vor Augen führen, stellt sich für uns folgende Frage: Wie stellen Sie in der Schulpraxis sicher, dass alle Eltern, die eine Förderschule als Beschulungsort für ihr Kind wünschen, diese auch in den nächsten Jahren in vertretbarer Nähe finden können?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es gibt für die Frage, ob eine Schule in Nordrhein-Westfalen existiert, zwei Kriterien, und zwar für alle Schulformen: der Elternwille und -wunsch nach dieser Schule und der Bedarf. Es gibt also für alle unsere Schulformen unterschiedliche Mindestgrößen.
Diese beiden Kriterien haben sich für die Grundschulen, die weiterführenden Schulen und für die Förderschulen bewährt. Hier sind entgegen der Vorgaben des Gesetzes von Vorgängerregierungen – ich sage das ausdrücklich im Plural – Mindestgrößen nicht eingehalten worden. Ich habe das Datum genannt, seit 1978 gab es eine Mindestgröße. Der Landesrechnungshof hat nachgewiesen und den Finger in die Wunde gelegt, dass die Verletzung dieser Mindestgröße aus Sicht des Landesrechnungshofs nicht vertretbar ist und dass es überfällig war, diese Verordnung anzupassen und zu verändern.
Hier sind wir – das habe ich eben dargestellt – aus Sicht der Landesregierung angemessen und moderat vorgegangen. Die Entwicklung der Schullandschaft zeigt aber auch, dass der Veränderungsprozess anders als öffentlich behauptet eher moderat verläuft – auch mit den Zuwächsen der Kinder, die die allgemeine Schule besuchen. Es sind jährliche Steigerungen von etwa 3,5 bis 5 Prozentpunkten zu verzeichnen – ohne irgendwelche Sprünge, ausgelöst durch das Gesetz.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig, die Entwicklung zu beobachten. Auch das ist Teil des Evaluationsprozesses. Es ist aus meiner Sicht sehr richtig gewesen, von Landesseite keine Schulform zu schließen.
Ich darf bei der Gelegenheit daran erinnern, dass die CDU/FDP-geführte niedersächsische Landesregierung bei ihrem ersten Inklusionsgesetz von Landesseite entschieden hat, die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen abzuschaffen und zwangsweise auslaufen zu lassen.
Wir sind einen sanfteren Weg gegangen, obwohl dies für die Übergangszeit wahrscheinlich teurer ist, als wenn man sich für einen radikaleren Weg entschieden hätte, zu dem uns die Gutachter Klemm und Preuss-Lausitz geraten haben. Aber wir sind mit Respekt vor dem Elternwillen bewusst einen anderen
Weg gegangen. Das ist aus meiner Sicht richtig, obwohl es dadurch längere Zeit eine Doppelstruktur gibt.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Löhrmann, ich komme noch mal auf meine Frage von vorhin zurück, weil Sie gesagt haben, das wäre nicht Gegenstand der Mündlichen Anfrage gewesen.
„Gleichzeitig werden aus vielen Förderschulen Ressourcen abgezogen, sodass auch die Förderbedingungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an diesen Schulen vielfach massiv verschlechtert werden.“
Darauf zielte meine Frage ab. Eine der ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion war es, dass die Schüler-Lehrer-Relation im Bereich emotionale und soziale Entwicklung verschlechtert worden ist, sodass hier tatsächlich ein Wegbrechen stattfindet, manchmal von bis zu einem Drittel des Kollegiums.
Meine Frage war, wie Sie nach diesen negativen Rückmeldungen vorgehen wollen und was Sie an Veränderungen vorzunehmen gedenken.
Sehr geehrte Frau Gebauer, es war auch Teil der Beratungen mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, aus den verschiedenen Zuweisungsanteilen mit Blick auf die Lern- und Entwicklungsstörungen nicht mehr Einzelzuschreibungen und -zuweisungen vorzusehen, sondern eine Mischkalkulation zu bilden. Das haben wir getan.
Wir sind auch dem Vorschlag der Gutachter gefolgt – wie auch viele andere Bundesländer –, uns für ein Stellenbudget zu entscheiden, um von der Praxis wegzukommen, dass sozusagen defizitorientiert einzeletikettiert wird, weil das zum Teil von den Eltern als diskriminierend beschrieben wird und dem Ansatz eines inklusiven Schulsystems nicht entsprechen würde.
Wir haben uns aber dafür entschieden, bezogen auf die komplexeren Förderbedarfe, weiterhin eine Einzelzuschreibung von Förderanteilen vorzusehen. Ob das der richtige Weg ist, wird im weiteren Verlauf, wenn eine grundsätzliche Evaluation erfolgt ist, sicherlich genauer zu betrachten sein. Bisher können wir jedoch nicht sagen, dass es eine grundsätzliche Veränderung erforderlich machen würde.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit stelle ich fest, dass die Mündliche Anfrage 78 der Kollegin Gebauer erledigt ist.